Die Erhöhung liegt allerdings bei fast 100%.
Die Erhöhung liegt allerdings bei fast 100%.
Dann informiere mich doch bitte einmal um was für einen Versicherer und um welchen Tarif es sich handelt.
Versicherer ist DKV und Tarif heisst „KombiMed Naturheilverfahren KNHB“
Beitrag bisher13,97 und nun 26,96
du stellst hier die aussage auf, das ein vertragspartner
einfach den vertrag ändern kann und willkürlich beiträge
erhöhen, das ist sowas von falsch, da findet man keine worte
für.Also noch einmal speziell für dich und dies nur weil Du des
Lesens nicht mächtig bist.
"Dürfen Zusatzkrankenversicherungen die Mitgliedsbeiträge
willkürlich erhöhen oder gibt es da gesetzl. Vorgaben bzw.
Grenzen?
Ja - sicher können die Beiträge erhöht werden. … mehr auf http://w-w-w.ms/a5ecgq
ähm, das ist eigentlich eindeutig
Ich habe Beispiele gebracht z.B. wenn der VN in eine andere
Altersgruppe kommt.
Solche Beitragsanpassungen sind schon in den jeweiligen
Vertragsbedingungen geregelt.
du nennst beispiele zu einer vertraglichen regelung geschrieben ( die wie du unten siehst, auch unzulässig seinen können), hast aber JA zu der willkürlichen erhöhung geschrieben
Und nun lass mich mit deinen unsinnigen Bemerkungen zufrieden
und recherchiere selbst.
ich kann nichts finden, was eine willkürliche erhöhung erlaubt
bestes beispiel ist doch gerade, wie den gasversorgen ihre
preiserhöhungsklauseln um die ohren fliegen.Und was hat dies mit einer Zusatzkrankenversicherungen zu tun.
ist beides vertragsrecht, ich seh keinen norm, das die beiden unterschiedlich behandelt werden dürfen oder sollen
Du trifftest zum Troll ab.
oho, weil du ja schreibst und dann glaubst, das man aus eine nicht abgeschlossen kette von beispielen erkennen soll, das du nein meinst? irgendwie
PS: schade dass es hier bei wer-weiss-was keine Igno-Taste
gibt.
das hilft aber niemand, dem du falsche antworten gibst
du stellst hier die aussage auf, das ein vertragspartner
einfach den vertrag ändern kann und willkürlich beiträge
erhöhen, das ist sowas von falsch, da findet man keine worte
für.Also noch einmal speziell für dich und dies nur weil Du des
Lesens nicht mächtig bist."Dürfen Zusatzkrankenversicherungen die Mitgliedsbeiträge
willkürlich erhöhen oder gibt es da gesetzl. Vorgaben bzw.
Grenzen?
Junge, gib es auf und schreibe, wenn Du etwas davon verstehst!
Ohne weiteren Kommentar!
nicht solange du hier soviel falsches schreibst!
Wunder oh Wunder
du stellst hier die aussage auf, das ein vertragspartner
einfach den vertrag ändern kann und willkürlich beiträge
erhöhen, das ist sowas von falsch, da findet man keine worte
für.Also noch einmal speziell für dich und dies nur weil Du des
Lesens nicht mächtig bist."Dürfen Zusatzkrankenversicherungen die Mitgliedsbeiträge
willkürlich erhöhen oder gibt es da gesetzl. Vorgaben bzw.
Grenzen?
Seit wann muss man bei einem Versicherungsunternehmen Mitglied werden um eine
Zusatzkrankenversicherung abschließen zu können ?
Noch ein kleiner Hinweis: Erhöhungen sind möglich, wenn dies in den Versicherungsbedingungen steht.
Daher verstehe ich solch eine penetrante Nachfrage nicht.
Ich habe vor Jahren eine Reisekrankenversicherung abgeschloss.
Da steht in den Bedingen: jährlicher Beitrag 10,00 € bis zum 70. Lebensjahr.
Ab dem 70. Lebensjahr jährlicher Beitrag 45 €
Hilft solch eine Diskussion den Usern die Fragen stellen ?
Nein mit Sicherheit nicht.
Ich habe den Eindruck, dass seit dem 01.04.2014 einige Fakes hier ihr Unwesen treiben,
um das Forum wer-weiss-was zu vernichten.
Kematef
nicht solange du hier soviel falsches schreibst!
Meine Antwort zu dem Thema kannst Du etwas weiter oben lesen.
Nur soviel hier: Der Mist der geschrieben wird kommt von dir.
eine Beitragserhöhung ist gemäß den Tarifbedingungen möglich und zwar beim
Alterssprung vom 49. zum 50. Lebensjahr und zwar von 13,97 € auf 14,28 €
Vergleiche dazu --> http://www.dkv.com/productdb_img/pdf/VF128_4A_FairPa…
Beitrag bisher13,97 und nun 26,96
Vermutlich ist bei der DKV ein Fehler passiert - also einfach mal dort anrufen.
Gruß Merger
doch, die nachfragen sind wichtig. es gibt einen wichtigen unterschied zwischen vertraglich vereinbarten erhöhungen ( die gegebenfalls erlaubt sind) und willkürlichen erhöhungen, die eben nicht zulässig sind.
die juristerei erfordert da schon eine gewisse genauigkeit und wenn der sachverhalt so offendsichtlich fragt, dann muss man auch genau antworten
bis jetzt bis du auf jede hier von dir genannte aussage eine quelle oder ein beleg schuldig,
du behauptest lustige dinge und greifst die leute an, die dich auf deine fehler hinweisen.
du könntest auch einfach mal deine aussage belegen und fakten bringen, dann würde man dir vielleicht glauben ( wobei es dafür halt auch erstmal fakten geben müsste…)
Okay.vielen Dank. Das versuche ich mal…
Hab nochmal das Schreiben studiert. Die sprechen von einer Anpassung der Beiträge… Das ist sicher was anderes, oder? Ist eine solche „Anpassung“ denn erlaubt? Fast doppelt so viel zahlen müssen ist schon echt heftig…
Trotzdem verstehe ich deine penetranten Fragen nicht, denn Merger hat weiter oben schon längst geantwortet und auch den entsprechenden Gesetze Hinweis gegeben.
Sinnvollerweise könntest Du ja auch einmal die Lösung aufschreiben,
denn deine Fragerei bringt kein Ergebnis.
Könntest du deine Antwort mal erläutern
bis jetzt bis du auf jede hier von dir genannte aussage eine
quelle oder ein beleg schuldig,
Welche meiner Aussagen meinst Du ?
du behauptest lustige dinge und greifst die leute an, die dich
auf deine fehler hinweisen.
Meine Fehler ?
welcher Art ?
du könntest auch einfach mal deine aussage belegen und fakten
bringen, dann würde man dir vielleicht glauben ( wobei es
dafür halt auch erstmal fakten geben müsste…)
Du stellst mich vor ein Rätsel.
Bist Du ab und zu mal unter einem Zweitnick hier ?
z.B. Testare_
wenn du so sorgfälltig gelesen hättest, hättest du gesehen, das willkürliche erhöhungen eben nicht erlaubt sind. und selbst vertragliche sind nicht immer zulässig, daher den hinweis auf die gaspreise
http://www.vz-nrw.de/bgh-urteil–verbraucherzentrale…
bis jetzt bis du auf jede hier von dir genannte aussage eine
quelle oder ein beleg schuldig,Welche meiner Aussagen meinst Du ?
z,b, das willkürliche erhöhungen zulaessig sind
du behauptest lustige dinge und greifst die leute an, die dich
auf deine fehler hinweisen.Meine Fehler ?
welcher Art ?
das es eben nicht zulässig ist, wenn eine partei den vertrag einfach so ändert
du könntest auch einfach mal deine aussage belegen und fakten
bringen, dann würde man dir vielleicht glauben ( wobei es
dafür halt auch erstmal fakten geben müsste…)Du stellst mich vor ein Rätsel.
du musst nicht alles verstehen
Bist Du ab und zu mal unter einem Zweitnick hier ?
z.B. Testare_
wie kommst du auf das dünne brett?
Deine Antworten sind für mich ein Rätsel.
Wo wurde etwas von willkürlichen Erhöhungen geschrieben ?
Du berufst dich doch ständig auf die Gesetze,
dann fange doch einfach mal damit an, sie auch zu benennen.
bis jetzt bis du auf jede hier von dir genannte aussage eine
quelle oder ein beleg schuldig,Welche meiner Aussagen meinst Du ?
z,b, das willkürliche erhöhungen zulaessig sind
Habe ich dazu etwas geschrieben ?
du behauptest lustige dinge und greifst die leute an, die dich
auf deine fehler hinweisen.Meine Fehler ?
welcher Art ?das es eben nicht zulässig ist, wenn eine partei den vertrag
einfach so ändert
habe ich mich dazu geäußert ?
du könntest auch einfach mal deine aussage belegen und fakten
bringen, dann würde man dir vielleicht glauben ( wobei es
dafür halt auch erstmal fakten geben müsste…)Du stellst mich vor ein Rätsel.
du musst nicht alles verstehen
Richtig, dich kann keiner verstehen
Bist Du ab und zu mal unter einem Zweitnick hier ?
z.B. Testare_wie kommst du auf das dünne brett?
Ist es wirklich ein dünnes Brett ?
die Texte und die Art wie Du dich (sowie Testare_) hier im Forum verhältst passen super zusammen.
Testare_ hat mir mal gegenüber erwähnt, dass er noch einen weiteren Nick hat, mit dem er sehr viele Sternchen gesammelt hat.
Und es könnte passen!