Beitragserhöhung Zusatzkrankenversicherung

Deine Antworten sind für mich ein Rätsel.

Wo wurde etwas von willkürlichen Erhöhungen geschrieben ?

Im sachverhalt!!!

Dürfen Zusatzkrankenversicherungen die Mitgliedsbeiträge willkürlich erhöhen oder gibt es da gesetzl. Vorgaben bzw. Grenzen? … mehr auf http://w-w-w.ms/a5ecgq

Du berufst dich doch ständig auf die Gesetze,
dann fange doch einfach mal damit an, sie auch zu benennen.

das BGB und jeder kommentar werden die bestättigen, das man dauerschuldverhältnisse nicht einseitig ändern kann.

nach der aussage vermute ich eher, das du ein doppelnick bist,
da du dinge auf dich beziehst die viel früher passiert sind, ist doch arg auffällig.

verbleiben wir einfach mal so, wir halten uns an den sachverhalt und die gesetze, wenn du damit probleme hast, bist du hier falsch

nach der aussage vermute ich eher, das du ein doppelnick bist,
da du dinge auf dich beziehst die viel früher passiert sind,
ist doch arg auffällig.

Ach tatsächlich und Du glaubst wirklich, dass ich nur 2 Nicks habe.
Viel viel mehr, aber ich verate sie dir nicht.

Spass beiseite, du scheinst an Verfolgungswahn zu leiden.

verbleiben wir einfach mal so, wir halten uns an den
sachverhalt und die gesetze, wenn du damit probleme hast, bist
du hier falsch

Ich habe eher den Eindruck, dass Du Probleme hast.
Oder Du hast wirklich Tomaten auf den Augen.

Deshalb zitiere ich dir die Antwort von Merger auf die ich dich hingewiesen habe.

Bei einer Krankenzusatzversicherung handelt es sich um eine private und nicht um eine :gesetzliche Krankenversicherung.

Bei der gesetzlichen richten sich die Beiträge nach dem mtl. Brutto-Einkommen.
Bei der privaten nach dem Eintrittsalter und nach Gesundheitsprüfungen.

Beide Systeme müssen in der Lage sein, Beitragserhöhungen durchzuführen,
wenn die Ausgaben auf Grund neuer medizinischer Erkenntnisse
infolge von Mehraufwendungen nicht mehr zahlbar sind.

Dazu eine Info der Bafin über die Prinzipien der gesetzlichen
und privaten Krankenversicherungen:

http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/D

Ergänzend steht in den allgemeinen Versicherungsbedingungen ein Hinweis,
dass Beitragsanpassungen möglich sind.

Diese Unterlagen wie auch alle weiteren Vertragsbedingungen werden
dem Versicherungsnehmer bei Antragstellung (vor Unterschrift) mit
einem Beratungsprotokoll ausgehändigt.

Gruß Merger

Und ich habe mich überzeugt, dass diese Hinweise in den Versicherungsbedingungn meiner privaten Krankenversicherung stehen.

Du solltest mal die Bafin darauf aufmerksam machen, dass ihre Auffassung fehlerhaft ist
und sie in Zukunft Erhöhungen der privaten Krankenversicherung nicht mehr zulassen darf.

und tschüss

1 „Gefällt mir“