hallo zusammen,
ist ein versicherungsunternehmen dazu verpflichtet, seinen mitgliedern sämtliche nachteile bei einer vorrübergehenden beitragsfreistellung mitzuteilen?
folgende annahme:
eine frau geht in elternzeit und möchte sich während dieser bei ihrer lebensversicherung inkl. BUZ beitragsfrei stellen lassen. sie meldet dies ihrer versicherung, die ihr daraufhin ein schreiben schickt in dem sie auf die finanziellen nachteile hinweist wie bearbeitungsgebühr. man solle sich das also nochmal überlegen und wenn die versicherung nichts gegenteiliges mehr vom versicherungsnehmer höre, würde alles in die wege geleitet werden.
es wird jedoch nirgends darauf hingewiesen, dass eine erneute gesundheitsprüfung nach ablauf der beitragsfreistellung zu erfolgen hat aufgrund der dann entschieden wird, ob die BUZ wieder aufgenommen wird.
nach 2 monaten der beitragsfreistellung erhält die mutti ein schreiben der versicherung, in dem nochmals die randdaten für die beitragsfreistellung erläutert sind sowie der ERSTMALIGE hinweis, dass für die neuaufnahme der BUZ nach der elternzeit eine neue gesundheitserklärung notwendig wird (was für die mutti nicht so gut aussieht, da die fragebögen die letzten 10 jahre betreffen und da doch ein paar sachen vorgefallen sind!).
also - ist es rechtens, dass man NICHT im vorfeld darüber informiert wird? dies ist ganz klar ein nachteil für den versicherungsnehmer und ein vorteil für den versicherer, der darauf basiert, dass dieser dem versicherungsnehmer nicht ALLE nachteile der beitragsfreistellung mitgeteilt hat!
welche möglichkeiten hat der versicherungsnehmer nun?
vielen dank + gruß,
sonja