Beitragsfreistellung BUZ

hallo zusammen,

ist ein versicherungsunternehmen dazu verpflichtet, seinen mitgliedern sämtliche nachteile bei einer vorrübergehenden beitragsfreistellung mitzuteilen?

folgende annahme:
eine frau geht in elternzeit und möchte sich während dieser bei ihrer lebensversicherung inkl. BUZ beitragsfrei stellen lassen. sie meldet dies ihrer versicherung, die ihr daraufhin ein schreiben schickt in dem sie auf die finanziellen nachteile hinweist wie bearbeitungsgebühr. man solle sich das also nochmal überlegen und wenn die versicherung nichts gegenteiliges mehr vom versicherungsnehmer höre, würde alles in die wege geleitet werden.
es wird jedoch nirgends darauf hingewiesen, dass eine erneute gesundheitsprüfung nach ablauf der beitragsfreistellung zu erfolgen hat aufgrund der dann entschieden wird, ob die BUZ wieder aufgenommen wird.
nach 2 monaten der beitragsfreistellung erhält die mutti ein schreiben der versicherung, in dem nochmals die randdaten für die beitragsfreistellung erläutert sind sowie der ERSTMALIGE hinweis, dass für die neuaufnahme der BUZ nach der elternzeit eine neue gesundheitserklärung notwendig wird (was für die mutti nicht so gut aussieht, da die fragebögen die letzten 10 jahre betreffen und da doch ein paar sachen vorgefallen sind!).

also - ist es rechtens, dass man NICHT im vorfeld darüber informiert wird? dies ist ganz klar ein nachteil für den versicherungsnehmer und ein vorteil für den versicherer, der darauf basiert, dass dieser dem versicherungsnehmer nicht ALLE nachteile der beitragsfreistellung mitgeteilt hat!
welche möglichkeiten hat der versicherungsnehmer nun?

vielen dank + gruß,
sonja

welche möglichkeiten hat der versicherungsnehmer nun?

Willst Du damit sagen, dass Du die Beitragsfreistellung nicht vorgenommen hättest, wenn Dir alle Nachteile bekannt gewesen wären ? Mit anderen Worten Du hättest den Beitrag weiter entrichten können, wenn Du gewollt hättest ? Warum hast Du denn dann den Vertrag beitragsfrei gestellt ?

Ich kann Dir jetzt zu Deiner eigentlichen Frage keine Paragraphen nennen. Aus der Erfahrung heraus kann ich Dir sagen, dass es bei verschiedenen Versicherungen genauso läuft wie bei Deiner. Bei der, die ich vertrete, ist es sogar so, dass die BUZ komplett erlischt, wenn der Hauptvertrag einmal beitragsfrei gestellt wurde, und nicht mehr reaktiviert werden kann. Dann ist ein Neuabschluß unabdingbar.

hallo nordlicht,

die gründe liegen in der elternzeit und dem geminderten einkommen, nicht aus jux und dollerei. nun sehen wir, dass es dennoch gehen würde!
aber das ist doch auch gar nicht der punkt, WARUM und ob ich WOLLTE oder NICHT WOLLTE!
mir geht es darum, ob die versicherung hier nicht ihre informationspflicht dem versicherungsnehmer ggüber verletzt hat, indem bewusst nachteile verschwiegen wurden, die nur zu lasten des versicherungsnehmers gehen können. das wäre ja so, als wenn der versicherungsnehmer zum zeitpunkt des neuabschlusses der versicherung gelogen hätte! nun geht es ja nicht um einen neuabschluss, sondern um die vorrübergehende beitragsfreistellung eines bestehenden und nach der elternzeit weiterlaufenden vertrages, der auf dem gesundheitszustand von vor vielen jahren basiert und damals abgeschlossen wurde.

gruß,
sonja

und JA, hätte mich die versicherung korrekt über alle nachteile informiert und nicht nur darüber, dass mir ein wenig geld flöten geht, dann hätte ich mich nicht beitragsfreigestellt - so wie sicherlich der großteil der menschheit auch, wenn man eine zeitlang mit weniger auskommen muss und daraus kein weiteres risiko entsteht! dann hätte man eben woanders einsparen müssen!

einkommen, nicht aus jux und dollerei. nun sehen wir, dass es dennoch gehen würde!
aber das ist doch auch gar nicht der punkt, WARUM und ob ich WOLLTE oder NICHT WOLLTE!

Mir ging es darum zu erfahren, ob es Handlungsalternativen gab, die durch die Informationen der Versicherung beeinflußt wurden. In meiner täglichen Praxis erlebe ich immer wieder, dass Verträge beitragsfrei gestellt oder gekündigt werden, weil es eben keine Alternative dazu gibt, egal welche Nachteile daraus entstehen.

mir geht es darum, ob die versicherung hier nicht ihre
informationspflicht dem versicherungsnehmer ggüber verletzt
hat, indem bewusst nachteile verschwiegen wurden,

Wie gesagt, dazu kann ich keine juristisch fundierte Aussage machen. Meiner Erfahrung nach wird dem Wunsch nach Beitragsfreistellung (zumindest in unserem Hause) eines Kunden ohne lange zu fackeln entsprochen.

nicht um einen neuabschluss, sondern um die vorrübergehende
beitragsfreistellung eines bestehenden und nach der elternzeit weiterlaufenden vertrages,

Nochmal: Die Möglichkeit der Weiterführung der BUZ nach der Beitragsfreistellung scheint mir bereits ein Entgegenkommen zu sein. Andere Gesellschaften beenden die BUZ bei Beitragsfreistellung unwiderruflich.

kein verstecktes Lama und kein versteckter…
…Laubpuster! Werbung? Nein!

Hallo,

Mal angenommen Familie X hat folgende Verträge:
-Mietvertrag
-Ratenkredit
-BUZ/BUV-Vertrag
-Prämierevertrag (ist jetzt glaub ich Sky?)
-Handyvertrag
-Fitnessstudiovertrag

Und nun kommt ein Kind auf diese Welt und diese Familie muss mit weniger Einkommen auskommen.
Was wird zuerst gekündigt und warum?

Natürlich der BUZ/BUV-Vertrag. Und warum?
Weil es der einzige Vertrag ist, in dem dies möglich ist!!!
Alle anderen schei… einen Dreck darauf, wie es der Familie finanziell geht.
Alle anderen bestehen auf ihren Vertrag! Ggf. mit Abschaltung oder dann auch mit Gerichtsvollzieher einher gehend.

Ja ja, die Versicherer sind schon Schweine und nehmen ihre Kunden nur aus. Kommen den Kunden nicht entgegen und wollen nur deren Geld!

Sorry, aber hier ist der SPAR-Ansatz schon verkehrt.

Ich finde dieses chinesische Sprichwort immer wieder zutreffend:
"Was nutz der Baum der Erkenntnis, wenn das Blatt der Erfahrung fehlt!"

VG René

Hallo,
die Beratungspflichten eines Versicherers ergeben sich aus §6 Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

Wie fast immer bei Gesetzestexten werden diese durch Gerichtsurteile erst konkretisiert. Solche Urteile sind mir noch nicht bekannt.

Viele Grüße

Andreas

kleines Bsp. gefällig?
/t/fuer-nicht-genutzten-handyvertrag-schadensersatz/…

VG René

stimmt… die familie hätte den mietvertrag kündigen sollen! das würde am meisten sinn machen, für die dauer eines jahres renovierungs- und umzugs- sowie möglicherweise maklerkosten zu bezahlen, geschweige denn von dem stress!

ich find´s irgendwie…ziemlich schlecht, dass hier die familie nun rundgemacht wird und nicht die versicherung, die mM nach der familie wichtige informationen vorenthalten hat.

entgegenkommen der versicherung… wenn alle konsequenzen dabei aufgezeigt werden, stimme ich zu! wenn sich die versicherung hier jedoch nun einen vorteil daraus zieht (hey, viell. fällt sie ja dann durch die neuerliche gesundheitsprüfung durch!!!), dann seh ich darin kein entgegenkommen sondern betrug!

wäre eine beitragsfreistellung nicht möglich gewesen oder eben mit der konsequenz, dass der vertrag dann „gekündigt“ ist, hätte der VN eine ganz andere entscheidungsgrundlage gehabt und sich anders entschieden!
so wie bei einigen anderen versicherungsverträgen, die der VN vermutlich gecheckt und geklärt hat - bei denen, bei denen es nicht ging oder man auf sämtliche risiken hingewiesen wurde wurde abgewägt und entsprechend entschieden! hier wurde dem VN die entscheidung basierend auf ALLE nachteile hin verwehrt, weil diese verschwiegen wurden!

hallo,
habe mir übrigens sämtliche vers.unterlagen nochmals angeschaut - es steht nirgends etwas davon drin, dass eine neue gesundheitsprüfung notwendig ist! auch telefonisch wurde mir zugestanden, dass dies wohl leider leider ein formfehler ist und man die formulare neu überarbeiten wird.
kann doch aber nicht mein problem sein, wenn die „schlampern“!
auch wenn ihr mich jetzt verbal zerfleischt, werd ich mich wohl an den ombudsmann wenden.
es kann nicht rechtens sein, dass die versicherung meine entscheidungsfreiheit mit fehlender risikoinformation beschneidet und dann aber selbst auf das recht besteht, ihre entscheidung aufgrund risikobetrachtung zu treffen!

gruß,
sonja

versicherung hier jedoch nun einen vorteil daraus zieht (hey,
viell. fällt sie ja dann durch die neuerliche
gesundheitsprüfung durch!!!), dann seh ich darin kein

Für einen Versicherung ist es kein Vorteil jemanden nicht zu versichern. Der Vorteil liegt darin, möglichst viele Personen zu versichern.

entgegenkommen sondern betrug!

Dann geh dagegen vor.

Hallo,
das ist eine andere Frage. Du fragtest bisher nach Beratungspflichten.

Mir bekannte Versicherungsbedingungen haben den Passus: „Im Falle der Beitragsfreistellung der Versicherung erlöschen eine etwa eingeschlossene Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung sowie
sonstige Zusatzversicherungen ohne Rückerstattungen zum Zeitpunkt
der Umwandlung der Versicherung in eine beitragsfreie.“

Viele Grüße
Andreas

Die Versicherung hat (sicherlich nicht absichtlich)gegen seine Informationspflichten laut VVG verstoßen. Jetzt sofort (!!!) nach Erhalt dieser neuen Information protestieren, Wiederinkraftsetzung verlangen, nachzahlen, im Weigerungsfall Ombudsmann einschalten.

Gruss

w.will

Nachtrag zum Nachtrag:

Grundsätzlich hat die Versicherung das Recht, eine Gesundheitsprüfung zu verlangen, sonst könnte ja jeder die Versicherung beitragsfrei stellen und erst im Versicherungsfall wieder in Kraft setzen. Aber sie hätte drauf hinweisen müssen.

Wenn sie wieder in Kraft setzt, wäre der Fall für mich erledigt.

Gruss

w.will