Hallo Jana,
So eine Aussage ist leicht getroffen, allerdings belegst Du
sie leider nicht. Ich halte dafür mal Fakten entgegen:
Am 22. Juli 1990 beschließt die Volkskammer ein
Ländereinführungsgesetz, das die Neugründung der fünf
Bundesländer auf dem Gebiet der DDR als Gliedstaaten des
Bundes vorbereitet.
Schön, dass Du Mikes Posting gelesen hast. Schlauer hat es Dich allerdings nicht gemacht. Vergiss das Ländereinführungsgesetz. Schau Dir lieber mal den Einigungsvertrag vom 01.09.1990 an. Was steht da in Artikel 1? Richtig:
„Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 werden die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Länder der Bundesrepublik Deutschland.“
Entsprechend der Beitrittsbeschluß der Volkskammer vom 23.08.1990:
„Die Volkskammer erklärt den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes nach Artikel 23 mit Wirkung vom 3. Oktober 1990“.
Im Klartext: am 01.09.1990 war dein ‚Fakt‘ Ländereinführungsgesetz nicht einmal mehr das Papier wert, auf dem es stand. Der Beitritt erfolgte auf Grund des Einigungsvertrages und nicht auf Grund des durch den Vertrag obsolet gewordenen Ländereinführungsgesetzes. Es trat also die DDR bei und mit dem Beitritt entstand ‚Neufünfland‘. So hatte ich es bereits in meinem ersten Posting geschrieben. Der Beitritt der DDR (nicht zur Bundesrepublik, sondern zum Gültigkeitsbereich des Grundgesetzes) war möglich, weil nach herrschender Rechtsmeinung Art. 23 Satz 2 des Grundgesetzes (alte Fassung) nicht ausdrücklich eine föderalistische Verfassung des Beitrittsgebiet erforderte - es war da von „Teilen Deutschlands“ die Rede, nicht von Ländern:
„Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Würrtemberg-Baden und Würrtemberg-Hohenzollern. In den anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“
Mir scheint, dass Du hier Grundgesetz und Verfassung der
Länder in einen Topf geworfen und ein vorschnelles Urteil
getroffen hast.
Mir scheint, dass Du nicht gemerkt hast, dass das von Mike in die Diskussion eingebrachte Ländereinführungsgesetz für die Fragestellung völlig ohne Relevanz ist. Im Übrigen hatte ich in meinem ersten Posting das Grundgesetz überhaupt nicht erwähnt und bei den Länderverfassungen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie erst nach dem Beitritt entstanden. Wie Du zu Deiner Fehlwahrnehmung kommst, ist mir ein Rätsel - an mir kann’s wohl nicht gelegen haben.
Die Eingliederung der
ehemaligen DDR (‚Beitrittsgebiet‘) in die Bundesrepublik hatte
die automatische Rechtsfolge der Neugründung; die alt/neuen
Länder erhoben sich wie Zombies aus den Gräbern, in denen sie
seit 1952 lagen.
Hallo??? Die fünf Länder wurden neu gebildet, nicht die DDR.
Habe ich etwas anderes behauptet? Das Wort „Neugründung“ bezieht sich doch eindeutig auf die Länder - es auf die DDR zu beziehen, ist doch völlig absurd. Bist Du überhaupt an einer ernsthaften Diskussion interessiert?
Nach dem Grundgesetz gab es sowieso nie eine Teilung!!!
*kopfschüttel*
Was hat denn das jetzt mit dem Thema zu tun? Das Grundgesetz hatte einen definierten Gültigkeitsbereich, lies Dir oben noch einmal die alte Fassung des Art. 23 GG durch.
Schade, dass Du so ungenau recherchiert hast.
Vielleicht nicht sonderlich umfassend, dafür aber richtig. Was Du von Dir von Dir nicht behaupten kannst.
Freundliche Grüße,
Ralf