Beitritt der ostdeutschen Länder (Beschlussdatum)

Hi.

Ich erinnere mich, dass die deutsche Wiedervereinigung formal nur möglich war, indem Länder der Bundesrepublik Deutschland beitraten. Ich glaub das stand so im Grundgesetz. (Deswegen hatten ja auch die SED-Schlaumeier die Länder abgeschafft und Bezirke gegründet.)
Nachdem die ostdeutschen Länder also wiedererstanden [*sing* aus Ruinen :wink:], mussten die Landesparlamente den Beitritt zum (west-)deutschen Grundgesetz beschließen.

Jetzt meine Frage dazu:
Weiß jemand die genauen Daten (Anm.:stuck_out_tongue:lural von Datum), an denen die ostdeutschen Landesparlamente den Beitritt beschlossen?
Ich meine nicht den Zeitpunkt des tatsächlichen Beitritts am 3.Okt.'90!

Vielen Dank.

☼ Markuss ☼

Hallo Markuss,

Der „Witz“ an der Sache ist, dass die fünf neuen Länder erst nach der Wiedervereinigung, nämlich am 14. Oktober 1990 neugegründet worden sind.

Deshalb ist Deine Frage so nicht zu beantworten; denn sie unterliegt einem Denkfehler.

Viele Grüße
Jana

Wiedervereinigung ungültig!
…ich wußte es:
Die Wiedervereinigung ist ungültig!!!

Duck und wech :wink:

Gruß
Manfred

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pssst!

…ich wußte es:
Die Wiedervereinigung ist ungültig!!!

mensch, dass sollte doch erst im Frühjahr rauskommen ! Jetzt wo die Strassen gebaut und die Telefonkabel gelegt und die Betriebe modernisiert sind, können wir ja die Mauer wieder hochziehen. Aber doch nicht bei diesem Wetter !!!

Duck und wech :wink:

*im*Bunker*verschwinde*und*Panzertür*schliesse*
Ciao maxet.

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Bist du da sicher…?

Hallo Markuss,

Der „Witz“ an der Sache ist, dass die fünf neuen Länder erst
nach der Wiedervereinigung, nämlich am 14. Oktober 1990
neugegründet worden sind.

Kann es sein, dass du dich irrst? Möglich, dass die 5 neuen Länder erst seit dem 14. Oktober 1990 in den exakt heutigen Grenzen bestehen, da es bei einigen Randgemeinden Abstimmungen gab, zu welchem (neuen) Bundesland sie gehören wollen.
Aber die Länder an sich müssen schon vorher gegründet worden sein.
Denn:
Es gab in den Landesparlamenten die Abstimmungen zum Beitritt zum Grundgesetz – ich erinnere mich genau. Es haben also Landesparlamente exisitiert. Und Landesparlamente können wiederum nur existieren, wenn es ein Land dazu gibt.

Die Wiedervereiniung ging nur durch den Beitritt.
Ein Beitritt ging nur durch eine Abstimmung dazu.
Eine Abstimmung war nur im jeweiligen Landesparlament möglich.
Die Landesparlamente können nur existieren, wenn es ein Land dazu gibt.

☼ Markuss ☼

Kann es sein, dass du dich irrst?

Hallo Markuss
das kann nicht nur sein, das ist auch so, dass Jana sich da irrt. Du irrst Dich allerdings auch. Offizielles Gründungsdatum der ‚neuen‘ deutschen Länder (bzw. Datum der Wiedergründung) war der 3. Oktober 1990. Die Eingliederung der ehemaligen DDR (‚Beitrittsgebiet‘) in die Bundesrepublik hatte die automatische Rechtsfolge der Neugründung; die alt/neuen Länder erhoben sich wie Zombies aus den Gräbern, in denen sie seit 1952 lagen. Waren halt keine Tote, sondern Untote. Wie weit das eine windige Rechtskonstruktion war, darüber mögen die Staatsrechtler sich den Kopf zerbrechen.

Gewählt wurde allerdings erst am 14. Oktober 1990. Es wahren also keine Landesparlamente, die den Beitritt initiierten, sondern recht unterschiedliche politische Gremien. In MeckPomm war es ein Zusammenschluss der drei runden Tische der Bezirke Rostock, Neubrandenburg und Schwerin; in Sachsen war es ein ‚Koordinierungsausschuss zur Bildung des Landes Sachsen‘ usw.

Die neugewählten Länderparlamente bastelten dann erst einmal eine Verfassung, in der der faktisch bestehende Zustand verfassungsrechtlich festgeschrieben wurde. Verabschiedet wurden diese Verfassungen also erst deutlich nach dem Beitritt - habe im Moment und auf die Schnelle nur das Datum von Brandenburg (14. Juni 1992) und von Sachsen (16. Juli 1992) parat.

Freundliche Grüße,
Ralf

Servus:
Zur Bildung der Fünf „neuen“ Bundesländer
http://www.dhm.de/lemo/html/dokumente/DieDeutscheEin…

Zur Wiedervereinigung
http://www.dhm.de/lemo/html/dokumente/DieDeutscheEin…

Es traten also nicht die einzelnen Länder der BRD bei, sondern die DDR als Ganzes samt Ostberlin.

Gruß
Mike

Hallo Ralf,

das kann nicht nur sein, das ist auch so, dass Jana sich da
irrt.

So eine Aussage ist leicht getroffen, allerdings belegst Du sie leider nicht. Ich halte dafür mal Fakten entgegen:

Am 22. Juli 1990 beschließt die Volkskammer ein Ländereinführungsgesetz, das die Neugründung der fünf Bundesländer auf dem Gebiet der DDR als Gliedstaaten des Bundes vorbereitet.

Du irrst Dich allerdings auch. Offizielles
Gründungsdatum der ‚neuen‘ deutschen Länder (bzw. Datum der
Wiedergründung) war der 3. Oktober 1990.

Wie gesagt: Ich führte das offizielle Datum der Neugründung an. Danach - also nach dem Ländereinführungsgesetz - erarbeiteten diese im Oktober 1990 neu gewählten Landtage Verfassungsentwürfe für ihre Länder, die zwischen Mai 1992 (Sachsen) und Oktober 1993 (Thüringen) von den Landtagen verabschiedet werden. In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen werden sie zudem durch Volksabstimmungen legitimiert.

Mir scheint, dass Du hier Grundgesetz und Verfassung der Länder in einen Topf geworfen und ein vorschnelles Urteil getroffen hast.

Die Eingliederung der
ehemaligen DDR (‚Beitrittsgebiet‘) in die Bundesrepublik hatte
die automatische Rechtsfolge der Neugründung; die alt/neuen
Länder erhoben sich wie Zombies aus den Gräbern, in denen sie
seit 1952 lagen.

Hallo??? Die fünf Länder wurden neu gebildet, nicht die DDR. Nach dem Grundgesetz gab es sowieso nie eine Teilung!!! *kopfschüttel*

Gewählt wurde allerdings erst am 14. Oktober 1990. Es wahren
also keine Landesparlamente, die den Beitritt initiierten,
sondern recht unterschiedliche politische Gremien. In MeckPomm
war es ein Zusammenschluss der drei runden Tische der Bezirke
Rostock, Neubrandenburg und Schwerin; in Sachsen war es ein
‚Koordinierungsausschuss zur Bildung des Landes Sachsen‘ usw.

Völlig falsch. Auch hier wirfst Du leider alles in einen großen Topf. Es gab Landkreise, die sich gegen Eingemeindung gewehrt haben, vor allem in Brandenburg und Sachsen gab es da heftigste Diskussionen. Aber das galt nicht dem Beitritt, sondern eben der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Bundesland.

Die neugewählten Länderparlamente bastelten dann erst einmal
eine Verfassung, in der der faktisch bestehende Zustand
verfassungsrechtlich festgeschrieben wurde. Verabschiedet
wurden diese Verfassungen also erst deutlich nach dem Beitritt

  • habe im Moment und auf die Schnelle nur das Datum von
    Brandenburg (14. Juni 1992) und von Sachsen (16. Juli 1992)
    parat.

q.e.d.

Schade, dass Du so ungenau recherchiert hast.

Jana

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Hallo Markuss,

Der „Witz“ an der Sache ist, dass die fünf neuen Länder erst
nach der Wiedervereinigung, nämlich am 14. Oktober 1990
neugegründet worden sind.

Kann es sein, dass du dich irrst? Möglich, dass die 5 neuen
Länder erst seit dem 14. Oktober 1990 in den exakt heutigen
Grenzen bestehen, da es bei einigen Randgemeinden
Abstimmungen gab, zu welchem (neuen) Bundesland sie gehören
wollen.

Inwiefern irre ich mich da dann? Das Eine schließt das Andere doch deshalb nicht aus? Die fünf neuen Länder wurden - selbstredend - aus den ehemaligen DDR-Bezirken gebildet. Dagegen gab es teilweise Proteste aus Gemeinden. Hat mit dem Grundgesetz reichlich wenig zu tun, oder?

Aber die Länder an sich müssen schon vorher gegründet worden
sein.

Nein. Das Ländereinführungsgesetz, beschlossen und verabschiedet von der Volkskammer am 22. Juli 1990 bereitete die Neugründung vor, die dann am 14. Oktober 1990 erfolgte. Ganz klar!

Denn:
Es gab in den Landesparlamenten die Abstimmungen zum Beitritt
zum Grundgesetz – ich erinnere mich genau.

Mit Sicherheit nicht zum Grundgesetz!

Es haben also
Landesparlamente exisitiert. Und Landesparlamente können
wiederum nur existieren, wenn es ein Land dazu gibt.

Siehe oben.

Die Wiedervereiniung ging nur durch den Beitritt.

  1. Oktober 1990

Ein Beitritt ging nur durch eine Abstimmung dazu.

  1. Juli 1990

Eine Abstimmung war nur im jeweiligen Landesparlament möglich.

Die Volkskammer vertrat die Bezirksregierungen.

Die Landesparlamente können nur existieren, wenn es ein Land
dazu gibt.

Sie hießen ja damals auch noch nicht Landes parlamente.

Liebe Grüße
Jana

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Hallo Jana,

So eine Aussage ist leicht getroffen, allerdings belegst Du
sie leider nicht. Ich halte dafür mal Fakten entgegen:

Am 22. Juli 1990 beschließt die Volkskammer ein
Ländereinführungsgesetz, das die Neugründung der fünf
Bundesländer auf dem Gebiet der DDR als Gliedstaaten des
Bundes vorbereitet.

Schön, dass Du Mikes Posting gelesen hast. Schlauer hat es Dich allerdings nicht gemacht. Vergiss das Ländereinführungsgesetz. Schau Dir lieber mal den Einigungsvertrag vom 01.09.1990 an. Was steht da in Artikel 1? Richtig:

„Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 werden die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Länder der Bundesrepublik Deutschland.“

Entsprechend der Beitrittsbeschluß der Volkskammer vom 23.08.1990:

„Die Volkskammer erklärt den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes nach Artikel 23 mit Wirkung vom 3. Oktober 1990“.

Im Klartext: am 01.09.1990 war dein ‚Fakt‘ Ländereinführungsgesetz nicht einmal mehr das Papier wert, auf dem es stand. Der Beitritt erfolgte auf Grund des Einigungsvertrages und nicht auf Grund des durch den Vertrag obsolet gewordenen Ländereinführungsgesetzes. Es trat also die DDR bei und mit dem Beitritt entstand ‚Neufünfland‘. So hatte ich es bereits in meinem ersten Posting geschrieben. Der Beitritt der DDR (nicht zur Bundesrepublik, sondern zum Gültigkeitsbereich des Grundgesetzes) war möglich, weil nach herrschender Rechtsmeinung Art. 23 Satz 2 des Grundgesetzes (alte Fassung) nicht ausdrücklich eine föderalistische Verfassung des Beitrittsgebiet erforderte - es war da von „Teilen Deutschlands“ die Rede, nicht von Ländern:

„Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Würrtemberg-Baden und Würrtemberg-Hohenzollern. In den anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“

Mir scheint, dass Du hier Grundgesetz und Verfassung der
Länder in einen Topf geworfen und ein vorschnelles Urteil
getroffen hast.

Mir scheint, dass Du nicht gemerkt hast, dass das von Mike in die Diskussion eingebrachte Ländereinführungsgesetz für die Fragestellung völlig ohne Relevanz ist. Im Übrigen hatte ich in meinem ersten Posting das Grundgesetz überhaupt nicht erwähnt und bei den Länderverfassungen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie erst nach dem Beitritt entstanden. Wie Du zu Deiner Fehlwahrnehmung kommst, ist mir ein Rätsel - an mir kann’s wohl nicht gelegen haben.

Die Eingliederung der
ehemaligen DDR (‚Beitrittsgebiet‘) in die Bundesrepublik hatte
die automatische Rechtsfolge der Neugründung; die alt/neuen
Länder erhoben sich wie Zombies aus den Gräbern, in denen sie
seit 1952 lagen.

Hallo??? Die fünf Länder wurden neu gebildet, nicht die DDR.

Habe ich etwas anderes behauptet? Das Wort „Neugründung“ bezieht sich doch eindeutig auf die Länder - es auf die DDR zu beziehen, ist doch völlig absurd. Bist Du überhaupt an einer ernsthaften Diskussion interessiert?

Nach dem Grundgesetz gab es sowieso nie eine Teilung!!!
*kopfschüttel*

Was hat denn das jetzt mit dem Thema zu tun? Das Grundgesetz hatte einen definierten Gültigkeitsbereich, lies Dir oben noch einmal die alte Fassung des Art. 23 GG durch.

Schade, dass Du so ungenau recherchiert hast.

Vielleicht nicht sonderlich umfassend, dafür aber richtig. Was Du von Dir von Dir nicht behaupten kannst.

Freundliche Grüße,
Ralf

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Streitgrund
Hallo Markus,

(Deswegen
hatten ja auch die SED-Schlaumeier die Länder abgeschafft und
Bezirke gegründet.)

In dieser Formulierung liegt der Streit weiter unten begründet. Die Länder waren eben nicht abgeschafft, sondern nur funktionslos geworden durch die Gründung der Bezirke. Es gab kein DDR-Gesetz zur Abschaffung der Länder. Insofern ist die Bezeichnung Zombies gar nicht so übel.

Die SED war eben nicht an bürglichem Recht interessiert. Und bis 1990 bestand ja die Macht des Faktischen. Aber bei der Einheitsfeier wurde eben nicht der Beitritt der DDR, sondern der der Länder gefeiert.

Viele Grüße an alle,
Andreas

Es
gab kein DDR-Gesetz zur Abschaffung der Länder.

Hallo Andreas,
kuckstu hier: http://www.documentarchiv.de/ddr/1952/aufloesung-lae…

Freundliche Grüße,
Ralf

Zustimmung!
Hallo Ralf!

Im Klartext: am 01.09.1990 war dein ‚Fakt‘
Ländereinführungsgesetz nicht einmal mehr das Papier wert, auf
dem es stand. Der Beitritt erfolgte auf Grund des
Einigungsvertrages und nicht auf Grund des durch den Vertrag
obsolet gewordenen Ländereinführungsgesetzes. Es trat also die
DDR bei und mit dem Beitritt entstand ‚Neufünfland‘.

Da kann ich dir uneingeschränkt zustimmen und als zusätzliches Argument gegen Janas Behauptung sei Isensee/Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts, Bd. 8, § 194, Randnummer 45 zitiert:

_"Durch den Beitritt erlosch in demselben Augenblick die DDR, indem ihr Gebiet in ländermäßiger Gliederung Bestandteil des Gebietes der Bundesrepublik wurde. Die (Re-)Föderalisierung des Beitrittsgebiets vermied auf diese Weise eine zeitliche Zwischenspanne, wie sie zunächst drohte152.

152 […] §1 des Ländereinführungsgesetzes sah zwar die Bildung der Länder noch mit Wirkung vom 14.10.1990 vor. Durch den Einigungsvertrag wurde aber das Datum auf den Beitrittszeitpunkt, also den 03.10.1990, vorverlegt.[…]"_

siehe: http://www.imagehop.com/show.php?id=7a6df7210c82f

mfG Dirk

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Danke für das Zitat! owT
.

Es
gab kein DDR-Gesetz zur Abschaffung der Länder.

Hallo Andreas,
kuckstu hier:
http://www.documentarchiv.de/ddr/1952/aufloesung-lae…

Hallo Ralf,

jaja, die Länder gliedern ihre Gebiete in Kreise und Bezirke. Und wo werden die Länder abgeschafft? Das ist Anknüpfunbgspunkt für 1990!

Gruß,
Andreas

Hallo Andreas

Und wo werden die Länder abgeschafft?

Das steht in der Tat nicht explizit in diesem Gesetz. Sie hörten in der Folge als politische und als verwaltungstechnische Einheiten auf zu existieren. Natürlich existierten sie weiter im historischen Bewusstsein - ob man dann allerdings noch von ‚Ländern‘ sprechen kann, ist mE fraglich. Zutreffender ist da wohl der Begriff ‚Region‘.

Ein ähnliches Phänomen kenne ich aus meiner unmittelbaren Heimat - die Regionen Pfalz (das ehemalige linksrheinische Territorium des Königsreichs Bayern) und Rheinhessen (das ehemalige linksrheinische Territorium des Großherzogtums Hessen-Darmstadt) sind in präziser geographischer Abgrenzung nach wie vor im Bewusstsein ihrer Bewohner durchaus präsent.

Freundliche Grüße,
Ralf

Hallo Ralf,

Schön, dass Du Mikes Posting gelesen hast. Schlauer hat es
Dich allerdings nicht gemacht. Vergiss das
Ländereinführungsgesetz. Schau Dir lieber mal den
Einigungsvertrag vom 01.09.1990 an. Was steht da in Artikel 1?
Richtig:

Nein, ich vergesse es nicht. Tut mir leid, aber DIESER Strauß geht trotzdem an mich. Denn die Eingangsfrage von Markuss war:

Ich erinnere mich, dass die deutsche Wiedervereinigung formal nur möglich war, indem Länder der Bundesrepublik Deutschland beitraten.

Diese Frage war Grundlage einer völlig falschen Herleitung. Was ich bewiesen habe. DU aber bist fleißig weiter von einem kausalen Zusammenhang Ländergründung=>Wiedervereinigung bzw. Zustimmung-der-Länder-zum-Grundgesetz ausgegangen.

Anscheinend hast Du nicht so ganz begriffen, dass das Ländereinführungsgesetz EINE Geschichte ist, die Wiedervereinigung eine ganz andere. Und das Papier ist das Gesetz allemal wert, sonst würde es immer noch die ehemaligen DDR-Bezirke geben, das Gesetz wäre also nicht ratifiziert worden.

Mir scheint, dass Du hier Grundgesetz und Verfassung der
Länder in einen Topf geworfen und ein vorschnelles Urteil
getroffen hast.

Mir scheint, dass Du nicht gemerkt hast, dass das von Mike in
die Diskussion eingebrachte Ländereinführungsgesetz für die
Fragestellung völlig ohne Relevanz ist.

Und Mike heißt im Übrigen Markuss, denn DER hat diese Diskussion angeschoben. Bitte-bitte-bitte lese Dir doch noch einmal durch, was Markuss gefragt hat. Dann gerne noch einmal von vorne. Jederzeit.

Im Übrigen hatte ich
in meinem ersten Posting das Grundgesetz überhaupt nicht
erwähnt und bei den Länderverfassungen ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass sie erst nach dem Beitritt entstanden. Wie
Du zu Deiner Fehlwahrnehmung kommst, ist mir ein Rätsel - an
mir kann’s wohl nicht gelegen haben.

Siehe oben: Durch gründliches Durchlesen von Fragen, die hier gestellt werden.

Ausnehmend freundliche Grüße
Jana

Hi Du,

Da kann ich dir uneingeschränkt zustimmen und als zusätzliches
Argument gegen Janas Behauptung sei Isensee/Kirchhof, Handbuch
des Staatsrechts, Bd. 8, § 194, Randnummer 45 zitiert:

Falsch. Der Beitritt - und zwar der ehemaligen DDR, nicht irgendwelcher Länder - erfolgte mit der Wiedervereinigung. Das Ländereinführungsgesetz hat mit dem Beitritt absolut gar nichts zu tun. Deine ganze Abschreiberei ist damit das, was OBSOLET ist und für mich kein Argument! Markuss hat den (falschen) Zusammenhang hergestellt, nicht ich!!! Er ist davon ausgegangen, dass die fünf Länder in ihrer jetzigen Form bereits zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung bestanden. Was ich lediglich widerlegt habe!

Könnt ihr mal aufhören, mir die Worte hier im Munde umzudrehen?

Viele Grüße
Jana

Hallo!

Da kann ich dir uneingeschränkt zustimmen und als zusätzliches
Argument gegen Janas Behauptung sei Isensee/Kirchhof, Handbuch
des Staatsrechts, Bd. 8, § 194, Randnummer 45 zitiert:

Falsch. Der Beitritt - und zwar der ehemaligen DDR, nicht
irgendwelcher Länder - erfolgte mit der Wiedervereinigung.

Häh, habe ich was anderes behauptet? Nein! Und was hat dein Einwurf mit meinem Zitat aus einem Standardwerk des Staatsrechts zu tun?

Das Ländereinführungsgesetz hat mit dem Beitritt absolut gar
nichts zu tun.

Richtig, denn es war mit dem Beitritt der DDR ungültig. Wir memorieren: Beitritt DDR --> Erlöschen des Völkerrechtsubjekts DDR --> Verfassung ungültig und damit auch alle Gesetze, auch verfassungsändernde wie es das LEG war. Lediglich § 1 LEG wurde gerettet, da man ihn in den Einigungsvertrag aufnahm.
Und das ist der Streitpunkt: du behauptest vehement, dass die Gründung der Länder am 14.10. stattfand, so wie es das LEG vorsah. Das ist jedoch absolut falsch! Vergiss das LEG, es ist weder Bundesrecht, noch wurde es so umgesetzt, wie es gedacht war.

Markuss hat den (falschen) Zusammenhang hergestellt, nicht ich!!!
Er ist davon ausgegangen, dass die fünf Länder in ihrer jetzigen Form
bereits zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung bestanden. Was ich
lediglich widerlegt habe!

Die Länder entstanden mit dem Beitritt der DDR am 03.10. , also wie Juristen sagen in „logischer Sekunde“, die DDR erlischt und im Gegenzug entstehen die Länder.
Wenn du mal Art. 1 Abs. 1 EV lesen würdest:
„Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 werden die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Länder der Bundesrepublik Deutschland. Für die Bildung und die Grenzen dieser Länder untereinander sind die Bestimmungen des Verfassungsgesetzes zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik vom 22. Juli 1990 - Ländereinführungsgesetz - (GBI. I Nr. 51 S. 955) gemäß Anlage II maßgebend.“

Satz 1 sagt genau das aus, Satz 2 regelt die Bildung der Länder gemäß den Bestimmungen des § 1 des (erloschenen) LEG. Das in § 1 LEG erwähnte Datum des Inkrafttretens am 14.10. ist jedoch gegenstandslos, da in Art. 1 Abs. 1 Satz 1 EV die Bildung der Länder auf den 03.10. festgelegt wird.

Markuss schrieb zu Beginn:
"Weiß jemand die genauen Daten (Anm.:stuck_out_tongue:lural von Datum), an denen die ostdeutschen Landesparlamente den Beitritt beschlossen?

Du hast die Frage ja eigentlich richtig beantwortet, da es vor der Einigung keine Länder gab und damit auch keine Landesparlamente, die den Beitritt beschließen mussten. Die Länder wurden erst nach dem Beitritt der DDR gegründet, jedoch nicht erst am 14.10.
Und darum geht es, zumindest mir, die ganze Zeit.

mfG Dirk

Hallo Jana,
also allmählich fängt die Sache an, mir Spass zu machen :smile:. Also, Du schreibst heute:

Der Beitritt - und zwar der ehemaligen DDR, nicht irgendwelcher Länder -
erfolgte mit der Wiedervereinigung

Außer Markuss hatte ja auch niemand etwas Anderes behauptet. Du brauchst also nicht darauf herumzureiten, soweit sind wir uns ja alle einig. Aber in einem anderen Punkt nicht: am 7.3.2005 16:26 Uhr hattest Du noch Folgendes behauptet:

Der „Witz“ an der Sache ist, dass die fünf neuen Länder erst nach der
Wiedervereinigung, nämlich am 14. Oktober 1990 neugegründet worden sind

und noch einmal am 9.3.2005 09:00 Uhr

Wie gesagt: Ich führte das offizielle Datum der Neugründung an.

und noch einmal am 9.3.2005 09:05 Uhr

Das Ländereinführungsgesetz, beschlossen und verabschiedet von der
Volkskammer am 22. Juli 1990 bereitete die Neugründung vor, die dann am
14. Oktober 1990 erfolgte. Ganz klar!

Meinst Du damit diese Aussagen von Dir, wenn Du sagst:

Könnt ihr mal aufhören, mir die Worte hier im Munde umzudrehen?

Du schreibst:

Markuss hat den (falschen) Zusammenhang hergestellt, nicht ich!!! Er ist
davon ausgegangen, dass die fünf Länder in ihrer jetzigen Form bereits zum
Zeitpunkt der Wiedervereinigung bestanden. Was ich lediglich widerlegt habe!

Du hast gar nichts „widerlegt“ - Du hast seiner falschen Voraussetzung mit der ebenfalls falschen Behauptung widersprochen, dass die Länderneugründung erst 11 Tage nach dem Beitritt erfolgte. Dass Ihr beide falsch liegt, hatte ich schon in meinem ersten Posting geschrieben.

Apropos ‚Worte im Mund umdrehen‘:

DU aber bist fleißig weiter von einem kausalen Zusammenhang Ländergründung
=>Wiedervereinigung bzw. Zustimmung-der-Länder-zum-Grundgesetz ausgegangen.

Das ist Blödsinn, und das weisst Du. Es gab eindeutig ein Junktim Beitritt/Ländergründung und etwas Anderes habe ich nie behauptet, so am 8.3.2005 19:12 Uhr:

Die Eingliederung der ehemaligen DDR (‚Beitrittsgebiet‘) in die Bundesrepublik
hatte die automatische Rechtsfolge der Neugründung;

und nochmals am 9.3.2005 18:35 Uhr:

Es trat also die DDR bei und mit dem Beitritt entstand ‚Neufünfland‘.

Genau so steht es im Eingungsvertrag. Du hingegen hattest den direkten Zusammenhang zwischen Beitritt und Länderneugründung bestritten (s.o. Dein Zitat vom 7.3.) und bis heute diesen offensichtlichen und nachgewiesenen Irrtum hartnäckig und uneinsichtig verteidigt.

Freundliche Grüße,
Ralf