Belästigungen durch Baulärm

Hallo liebe Freunde,

ich wohne in einem kleinen Ort, der als heilklimatischer Kurort staatlich anerkannt ist. So vermiete ich auch an Kurgäste.

Mein Haus liegt in einer ruhigen Wohngegend am Ortsrand.

Mein Nachbar erstellt nun ein Haus in einer Baulücke, direkt an mein Grundstück angrenzend.

Meine Frage:

  1. In welchem Umfang muß ich Baulärm akzeptieren ??

  2. Wie lange darf in den Abendstunden gebaut werden ???

  3. Wie sieht es an den Wochenden, insbesondere an Sonntagen und Feiertagen aus ???

  4. An wen kann ich mich bei einer akuten Störung wenden; als der Tieflader für ein Baggerfahrzeug zwei Tage verkehrsgefährdend parkte, hat ja noch nicht einmal die Polizei reagiert ( Arbeitsüberlastung ).

Es geht hier nicht nur um den Einsatz von schwerem Baugerät, sondern einfach um die Geräuchbelästigungen einer Baustelle.

Aus den Zeiten der Bautätigkeit vermute ich Schwarzarbeit.

Zwei Gäste haben bei mir schon der Urlaub abgebrochen wegen den Störungen.

Ein von mir gesuchtes Gespräch wurde mit Lächerlichkeit abgetan.

Für jede Antwort bin ich dankbar.

MfG

Stefan Seidel

Hallo,

das ist nicht mein Fachgebiet.

Prinzipiell ist es das Recht des Nachbarn auf seinem Grundstück ein Haus zu bauen. Und hierdurch entstehen unvermeidlich vorübergehende Störungen des Umfeldes.

Die Ruhezeiten lassen sich am besten bei der Gemeinde erfragen, denn insbesondere in Kurorten dürfte es hier entsprechende Satzungen geben die strenger als das Bundesimmisionsschutzgesetz sind. An Sonn- und Feiertagen sind lärmende Arbeiten meines Wissens streng reglementiert und nur in Ausnahmefällen zulässig.

Ob der Nachbar schwarz arbeiten lässt oder nur ein paar Freunde und Verwandte auf der Baustelle aushelfen lässt sich von aussen schwer unterscheiden, ich würde mich im Hinblick auf die kommende langjährige Nachbarschaft hier nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.

Letztendlich wäre es das beste, wenn der Nachbar möglichst rasch seinen Rohbau stehen hat, denn der Innenausbau macht dann nicht mehr viel krach.

Viele Grüße

Lumpi

Hallo Her Seidel,

siehe:

[http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…](http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=17037&& utma=1.926837911.1308036859.1308036859.1308036859.1& utmb=1.4.10.1308036859& utmc=1& utmx=-& utmz=1.1308036859.1.1.utmcsr=search%7Cutmccn=%2528organic%2529%7Cutmcmd=organic%7Cutmctr=Ertragen%2520von%2520Baul%25C3%25A4rm& utmv=1.%7C1=user_type=member=1,&__utmk=126359309&rechtcheck=2)

oder:

/t/baulaerm-ruhestoerung/3117166

IN Google findet man jede Menge dazu.

Joki

Sehr geehrter Herr Seidel,

Ihr Nachbar muß bei seinen Baumaßnahmen die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhephasen einhalten ,

sowie die Bestimmungen über gesetzlich zugestandene Lärmemissionen beachten:
.

Dem Nachbarrecht Ihres Bundeslandes können Sie gesetzliche Bestimmungen zu Lärmbelastungen in der Nachbarschaft entnehmen. Sie variieren zwischen den Bundesländern.

Grundsätzlich hat Ihr Nachbar das Recht, sein Grundstück zu bebauen und damit der üblichen Nutzung zuzuführen, ebenso, wie Sie das womöglich vor Jahren auch getan haben.

Demnach sind bestimmte Beeinträchtigungen durch Nachbarn zu dulden. Sofern Sie vom Tourismus leben und Ihnen Ihre Gäste weglaufen, wäre es Aufgabe eines Juristen, für Sie zu prüfen, in wie weit der Krach vom Nachbargrundstück Ihre Existenz untergräbt.
Die Folge dieser Überlegungen könnte ein Gerichtsverfahren sein, wobei immer zunächst gefragt werden muß, wie hoch die Erfolgsaussichten eines Prozesses sind. Der Verlierer in einem Gerichtsverfahren muß die Prozeßkosten seines Gegners übernehmen.
Außerdem sollten Sie sich gründlich informieren, bevor Sie es sich mit Ihrem Nachbarn verderben, der Ihnen unter Umständen länger erhalten bleibt, als es Ihnen lieb sein kann. Nachbarschaftsstreit wirkt sich auf die Gesundheit aller Beteiligten aus.

Für die Abwehr von Beeinträchtigungen heißt es dazu:"… 3. Einwirkungen auf das Grundstück
Abwehr von Beeinträchtigungensind zentrale Anspruchsgrundlagen die §§ 1004, 906 BGB. Muss der Eigentümer Beeinträchtigungen dulden, kann sich auch ein Ausgleichsanspruch ergeben. § 906 BGB bestimmt:

"Der Eigentümer eines Grundstückes kann die Zuführung von Gasen, Dämpfen, Gerüchen, Rauch, Ruß, Wärme, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche von einem anderen Grundstück ausgehende Einwirkungen insoweit nicht verbieten, als die Einwirkung die Benutzung seines Grundstückes nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt. (…)

Grüße von Ulla

Hallo,
ja, das sind sehr viele Fragen. Normalerweise muss man Baulärm ertragen, denn wie sollte anders ein Haus gebaut werden. Vielleicht sollten sie ein paar Euro investieren und sich eine professionelle Antwort von einem Anwalt einholen.
Versuchen sie es vorerst mit dem Ordnungsamt der Gemeinde und schildern sie ihre Lage und was sie bisher, z.B. mit der Polizei erlebt haben, da diese ja auch an ihre Existenz geht. Sondergenehmigungen gibt es wochentags für die überschreitende Arbeitszeit hinaus, diese stellt das Ordnungsamt aus. An Sonn- und Feiertagen muss die Arbeit natürlich eingestellt werden. Ruhezeiten in der Woche mittags müssen von Firmen nicht eingehalten werden. Sicher gibt es doch einen Bauherrn, irgendwer muss doch die Verantwortung tragen. Was meinen Sie, wenn dieser einen Brief vom Anwalt bekommt, was das für eine Wirkung erzielen kann. Ich rate ihnen ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt einzuholen, bitte nur einen Fachanwalt aufsuchen. Alles Gute und MfG