Benzinrechnung zweimal bezahlen?

Hallo,

bei einer bis dato unbescholtenen Person steht eines Tages ein Polizist vor der Tür, weil sie der Besitzer einer großen Tankstelle, wo sie zu tanken pflegt, angezeigt hat: Sie habe vor 10 Tagen nur die Zeitungen, die sie dort mitgenommen hat, bezahlt, nicht aber das Benzin.

Die Person, die regelmäßig bar bezahlt, glaubt sich genau zu erinnern, dass sie alles bezahlt hat. Die Angestellte an der Kasse behauptet das Gegenteil. Eine Quittung hatte die Person nicht angefordert, kann also keinen Beweis vorlegen. (Jedesmal wird an dieser Tankstelle beim Bezahlen gefragt, ob man eine Quittung haben möchte oder nicht, während man es von anderen Tankstellen gewohnt ist, die Quittung unaufgefordert ausgehändigt zu bekommen.)

Obwohl die Beschuldigte innerhalb der vergangenen Woche noch einmal an dieser Tankstelle tankte, wurde sie dort auf den Vorgang nicht angesprochen und fiel folglich beim Vorsprechen der Polizei aus allen Wolken.

Soll man ihr raten, zähneknirschend noch einmal zu zahlen oder soll sie es auf eine Klage ankommen lassen? Was würdet Ihr tun?

Viele Grüße
Montanus

hallo
wenn man zur kasse geht und zahlen will, muss der tankwart so korrekt sein und nach dem tanken fragen- wenn er das nicht tut und die rechnung wirklich nicht bezahlt wurde hat die tankstelle pech- im nachhinein kann er nicht noch ankommen. so denke ich

Hallo,
ich kenne keine Tankstelle, die nicht Überwachungskameras überall installiert hat. Ebenso wird mit Uhrzeit aufgezeichnet, was in die Kasse kommt. Damit lässt sich wunderbar beweisen, wer was getankt hat und wer was bezahlt hat. Warum geht der aus allen Wolken gefallene nicht einfach mal zur Tankstelle und lässt sich das System vorführen, um so ganz einfach feststellen zu können, ob bezahlt wurde oder nicht? Dass das Tanken auch nachträglich zu bezahlen wäre, ist doch wohl - ganz im Gegensatz zu unten geäußerten seltsamen Meinung - unstrittig, oder?
Gruß
loderunner (ianal)

Wenn es unaufklärlich bleibt, ob bezahlt wurde oder nicht, hat der Kunde zivilrechtlich schlechte Karten. Dass er bezahlt hat, muss er nämlich beweisen; kann er dies nicht, wird er wohl oder übel noch einmal zahlen müssen.

Strafrechtlich (und nur darum kümmert sich der Polizist!) sieht die Sache anders aus. Eine Bestrafung setzt jedenfalls voraus, dass dem Kunden die Nichtzahlung nachgewiesen wird. Hier kommt’s darauf an, ob man dem Kassierer glaubt, und dafür spricht vieles.

Levay

Wenn es unaufklärlich bleibt, ob bezahlt wurde oder nicht, hat
der Kunde zivilrechtlich schlechte Karten. Dass er bezahlt
hat, muss er nämlich beweisen; kann er dies nicht, wird er
wohl oder übel noch einmal zahlen müssen.

Warum muss er das beweisen? Das würde ja bedeuten, dass jede Tankstelle, jeder Supermarkt usw. behaupten könnte, ich hätte dort eingekauft und etwas nciht bezahlt. Falls ich da z.B. gar nicht eingekauft habe, habe ich keine Quittung, niemand hat mich gesehen, keine Zeugen, wie sollte ich dann beweisen, dass ich etwas nciht gekauft habe?

Ich gehe davon aus, dass jemand nachweisen können muss, dass er eine Leistung auch vollbracht hat, wenn er Geld haben will, zur Not auch mittels Zeugenaussagen.
Wenn Aussage gegen Aussage steht, muss der Richter eben entscheiden, wem er mehr Glauben schenkt.

Strafrechtlich (und nur darum kümmert sich der Polizist!)
sieht die Sache anders aus. Eine Bestrafung setzt jedenfalls
voraus, dass dem Kunden die Nichtzahlung nachgewiesen wird.
Hier kommt’s darauf an, ob man dem Kassierer glaubt, und dafür
spricht vieles.

Levay

Grüße

Holygrail

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wenn man zur kasse geht und zahlen will, muss der tankwart so
korrekt sein und nach dem tanken fragen-

Auch wenn diese Antwort bereits zu recht als seltsam bezeichnet wurde, möchte ich dazu noch ein kleines Beispiel anbringen:
Kunde nähert sich der Kasse in einem Warenhaus.
Kassierer: Haben sie etwas aus der Fleisch- und Wurstabteilung?
Kunde: Nein.
Kassierer: Haben sie etwas aus der Getränkeabteilung?
Kunde: Nein.
Kassierer: Haben sie etwas aus der Haushaltswarenabteilung?
Kunde: Nein.
Kassierer: Haben sie etwas aus der Elektroabteilung?
Kunde: Verdammt!

wenn er das nicht tut
und die rechnung wirklich nicht bezahlt wurde hat die
tankstelle pech- im nachhinein kann er nicht noch ankommen.

Man kann solange ankommen, wie eine Forderung noch nicht beglichen bzw. der Anspruch auf Kaufpreiszahlung noch nicht erfüllt wurde.

Gruß
Christian

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Hallo Hauptmannfuchs,

schön, daß Du so denkst :smile:

Nur hilft Deine Denkweise dem Fragesteller nicht weiter…

Gruß elmore

Hallo,

zum strafrechtlichen Aspekt: Wenn jemand nur (wirklich) vergißt zu bezahlen ist das doch keine Straftat - oder? Nur wenn jemand tatsächlich tankt und sich vorsätzlich entfernt ohne zu bezahlen dürfte das IMHO als Straftat gelten. Natürlich ist es schwer zu unterscheiden ob das „Vergessen“ eine Schutzbehauptung ist oder nicht, oder ob, wie in diesem Fall sogar bezahlt wurde und der „Täter“ nur seine Unschuld nicht beweisen kann.

Aber in vorliegendem Fall spricht ja vieles für ein Versehen. Denn unstreitig ist der „Täter“ ja zur Kasse gegangen und hat bezahlt - nur evtl. - streitig - versehentlich zu wenig. Auffällig auch, daß die Tankstelle ihren Kunden offensichtlich systematisch die Aushändigung einer Quittung erschwert. Daß da ein Vorsatz vorliegt - naja, wie heißt es so schön „Auf hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand“ - hängt dann wohl davon ab, welche Nase dem Richter besser gefällt…

Ach ja, ich weiß schon warum ich immer und überall auf einer Quittung bestehe …

Gruss Conrad

Hallo,

was ich nicht verstehe:

Kunde zahlt seine Zeitung.
Tankstellenangestellter (Ta) merkt irgendwann, dass Zapfsäule 4 nicht bezahlt wurde.
Woher weiß Ta, dass genau dieser Kunde nicht bezahlt hat?
Und warum kommt die Polizei erst nach 10 Tagen?
Hat der Ta nicht gleich die Polizei informiert oder braucht die Polizei so lange?

Stimmt den der geforderte Betrag?
Hat der Kunde denn für z.B. 54,50 Euro getankt und verlangt der Ta jetzt auch genau diesen Betrag?

Vielleicht hat der Ta ja auch nur vergessen die Zapfsäule zu löschen? Das ist mir mal passiert. Und der Ta wollte noch, dass ich den Betrag vom Vortanker bezahle. Hätte irgendwie angeblich fast 80l getankt, in meinen Fiat ging aber nicht mal die Hälfte rein (oder irgendwie so)

Gruß

Annna

Hallo,

wie häufig eine sehr unterhaltsame Antwort. Aber ich stelle mir das Beispiel so vor:

Kunde geht zur Kasse.
Verkäufer: Bitte alle Waren auf’s Band!
Kunde: Aber gerne. Bittesehr. Hier meine alte Einkaufstüte ist auch leer.
Verkäufer: Danke. Macht XX EUR 99.
Kunde: Bittesehr, ich zahle Bar.
Verkäufer: Danke. Auf Wiedersehen.

Zwei wochen später steht ein Polizist vor der Tür und behauptet, ich hätte 14 Tage vorher vergessen, die Butter zu bezahlen.

Tue ich das dann?

Eher nicht.

Das diese Forderung dann aber rechtens sein soll und ich obendrein den Beweis erbringen muss, die Butter überhaupt nicht gekauft oder jedenfalls bezahlt zu haben, das habe ich mit erstaunen von Levay gelernt und werde künftig meine Kassenbons alle drei Jahre lang aufbewahren. Oder wie sind da die Verjährungsfristen?

Gruß

Fritze

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Er muss es beweisen, weil nach allgemeinen Beweislastregeln derjenige, der eine Erfüllung einwendet, diese beweisen muss. Du magst zwei Sterne für dein Posting bekommen haben, aber dadurch ändert sich nichts an der Beweislastverteilung.

Der Vorgang des Tankens muss entgegne deiner Einschätzung nicht bewiesen werden, weil er hier unstreitig ist. Auch das ist allgemeine Beweisrecht und unter Juristen nicht streitig.

Levay

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zum strafrechtlichen Aspekt: Wenn jemand nur (wirklich)
vergißt zu bezahlen ist das doch keine Straftat - oder?

Richtig. Das müsste schon so geplant gewesen sein. Aber ob ein Richter glaubt, dass man „vergisst“, dass man so eben getankt hat…? Ich würde es eher nicht glauben.

Levay

Hallo,

ich wollte darauf hinaus, daß die Frage des Kassierers nach einer bestimmten Ware nicht Voraussetzung dafür ist, daß sie auch bezahlt werden muß.

Zwei wochen später steht ein Polizist vor der Tür und
behauptet, ich hätte 14 Tage vorher vergessen, die Butter zu
bezahlen.

Tue ich das dann?

Hoffentlich nicht.

Das diese Forderung dann aber rechtens sein soll und ich
obendrein den Beweis erbringen muss, die Butter überhaupt
nicht gekauft oder jedenfalls bezahlt zu haben, das habe ich
mit erstaunen von Levay gelernt

Ich bin ebenso erstaunt und rechne zumindest noch mit einer Erläuterung.

und werde künftig meine
Kassenbons alle drei Jahre lang aufbewahren.

Ganz besonders die, die es gar nicht gibt. Und man sollte immer darauf achten, daß auf den Quittungen auch alle Waren aufgeführt sind, die man weder gekauft noch eingepackt (getankt) hat und dementsprechend nicht bezahlt hat. Eventuell sollte man den Kassierer noch auf der Quittung vermerken lassen, daß der Vorgang erledigt ist und er nicht einige Zeit später auftauchen wird, um weitere Forderungen zu stellen.

Irgendwie so.

Gruß
Christian

Verständnisfrage
Hallo!

Er muss es beweisen, weil nach allgemeinen Beweislastregeln
derjenige, der eine Erfüllung einwendet, diese beweisen muss.
Du magst zwei Sterne für dein Posting bekommen haben, aber
dadurch ändert sich nichts an der Beweislastverteilung.

Ist aber nicht der Tankwart derjenige, der einen Vorwurf erhebt, so dass eben dieser beweisen muss, dass dieser Vorwurf wahr ist - und nicht der Kunde, der ja gar nicht beweisen kann, dass der Vorwurf nicht stimmt!? Widersprichst du dir hier nicht eher selbst?

Der Vorgang des Tankens muss entgegne deiner Einschätzung
nicht bewiesen werden, weil er hier unstreitig ist. Auch das
ist allgemeine Beweisrecht und unter Juristen nicht streitig.

Warum ist der Vorgang unstreitig? Solange keine Beweise vorliegen, dass getankt wurde, ist dies doch nicht bewiesen. Da könnte doch jeder kommen und sagen, es sei unstreitig, dass du gestern vom Kuchenbuffet genascht hast. Solange es keine Zeugen oder andere Beweise gibt, ist doch hier gar nichts unstreitig!?

Grüße

Erläuterung
Also gut, hier ganz kurz die Erläuterung:

Im Zivilprozess gilt der Beibringungsgrundsatz. Die Tatsachen, die der gerichtlichen Entscheidung zugrunde gelegt werden, kommen von den Parteien. Was unstreitig ist („Ich habe getankt für den Betrag x.“), muss und darf nicht mehr im Wege eines Beweisverfahrens geklärt werden.

Was streitig ist („Ich habe auch bezahlt.“), wird durch Beweisaufnahme geklärt. Die Entscheidung richtet sich nach deren Ergebnis. Kommt die Beweisaufnahme zu keinem sicheren Ergebnis, wird nach Beweislast entschieden. Den Prozess verliert dann derjenige, der den Beweis hätte führen müssen. Die Beweislast trägt grundsätzlich jeder für die ihm günstigen Tatsachen, d.h. der Kläger (in einer normalen Leistungsklage) für die anspruchsbegründenen Tatsachen, der Beklagte für Einwendungen und Einreden, also etwa für den Einwand „Ich habe bezahlt.“

Vorliegend ist unstreitig, dass getankt wurde (=keine Beweisaufnahme). Streitig ist, ob bezahlt wurde (=Beweisaufnahme). Die Beweisaufnahme kann ergeben, dass nicht gezahlt wurde, weil das Gericht dem Kassierer als Zeugen glaubt. Die Beweisaufnahme kann auch ergeben, dass bezahlt wurde (=Gericht ist davon überzeugt). Ergibt sie nichts, wird nach der Beweislast entschieden, die trägt der Kunde dafür, dass er bezahlt hat.

Der Vergleich mit dem Supermarkt hinkt etwas. Ich kann mich nicht mehr daran erinnern, dass ich vor zwei Jahren an Tag X etwas gekauft habe (Butter und Wurst). Also kann ich es vor Gericht mit Nichtwissen bestreiten. Dann muss der Supermarkt beweisen, dass ich das gekauft habe, das dürfte in aller Regel unrealistisch sein.

Levay

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Ist aber nicht der Tankwart derjenige, der einen Vorwurf
erhebt, so dass eben dieser beweisen muss, dass dieser Vorwurf
wahr ist - und nicht der Kunde, der ja gar nicht beweisen
kann, dass der Vorwurf nicht stimmt!? Widersprichst du dir
hier nicht eher selbst?

Nee, tu ich nicht. Ich schildere nur die absoluten Basics des Beweisrechts. Vgl. dazu auch meinen Beitrag weiter unten („Erläuterung“).

Warum ist der Vorgang unstreitig?

Weil der Kunde nicht sagt: „Nee, ich habe nicht getankt.“

Solange keine Beweise
vorliegen, dass getankt wurde, ist dies doch nicht bewiesen.

Was unstreitig ist, muss nicht bewiesen werden.

Da könnte doch jeder kommen und sagen, es sei unstreitig, dass
du gestern vom Kuchenbuffet genascht hast.

Äh… hä?

Solange es keine
Zeugen oder andere Beweise gibt, ist doch hier gar nichts
unstreitig!?

Unstreitig heißt, dass die andere Partei es nicht bestreitet. Und so liegt es hier. Der Fragesteller sagt ganz klar, dass er getankt hat, denn er glaubt ja, sich zu erinnern, auch bezahlt zu haben.

Levay

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Hallo!

Solange es keine
Zeugen oder andere Beweise gibt, ist doch hier gar nichts
unstreitig!?

Unstreitig heißt, dass die andere Partei es nicht bestreitet.
Und so liegt es hier. Der Fragesteller sagt ganz klar, dass er
getankt hat, denn er glaubt ja, sich zu erinnern, auch bezahlt
zu haben.

Aja, so verstehe ich das :smile:
Gibt es aber in Deutschland irgendwie eine Pflicht, sich eine Quittung geben zu lassen bzw. diese für eine bestimmte Zeit aufzubewahren? Denn wenn das wirklich so ist, dann muss ich mir eine neue Geldbörse zulegen.

Ließe sich durch diese Regel nicht ein völlig neues Einnahmesystem für nicht ganz rechtstreue Unternehmer finden?! Jeder, der seinen Kassenzettel liegen lässt, erhält anschließend eine Anzeige.

Ist der Straftatbestand hier Diebstahl?

Grüße!

Also gut, hier ganz kurz die Erläuterung:

Im Zivilprozess gilt der Beibringungsgrundsatz. Die Tatsachen,
die der gerichtlichen Entscheidung zugrunde gelegt werden,
kommen von den Parteien. Was unstreitig ist („Ich habe getankt
für den Betrag x.“),

Als ich das mit der Erläuterung schrieb, war mir nicht mehr präsent, daß der Tankvorgang an sich nicht bestritten wurde. Daher hat sich meine Verwunderung mittlerweile auch wieder gelegt. Ich hatte Dich ursprünglich so verstanden, daß man auch beweisen müßte, daß man etwas nicht gekauft/eingepackt/getankt hat. Das kam mir doch etwas absurd vor.

Leider kam ich nicht dazu, den Artikel zu löschen, so daß Du Dir bedauerlilcherweise (zumindest aus meiner Sicht) unnötig Mühe gemacht hast.

Gruß
Christian

unnötig Mühe gemacht hast.

Ganz sicher nicht unnötig i. S. v. ‚überflüssig‘. Vor allem stellt Levays Artikel die Sache auch für einen Laien sehr verständlich dar.

Gruß

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Aha, jetzt hab ich es auch verstanden.

Also wenn man sich wirklich sicher ist, bezahlt zu haben, sollte man besser einwenden, nicht getankt zu haben.

In dem Fall müßte der Tankwart das beweisen.

Würde man sagen, man hätte bezahlt, braucht der Tankwart nur das Video zu löschen und hat damit schon gewonnen.

Gut, dass ich immer mit Kreditkarte zahle, da lässt sich alles auch ohne Quittung lange Zeit nachweisen.

Viele Grüße

Holygrail