Guten Tag,
nachdem 9 Monate versicherungspflichtig gearbeitet wurde ist man jetzt arbeitslos. Vor dieser Arbeit war man 9 Monate beim Zivildienst und anschließend 3 Monate arbeitsuchend. Aus der vorangegangenen Zeit besteht noch ein Anspruch von 280 Tagen auf ALG 1. In den 9 Monaten wurde aber 300 EUR brutto mehr verdient als in dem vorangegangenen Job.
Wird das ALG 1 jetzt für die weitere Anspruchsdauer (280 Tage) mit dem höheren Einkommen neu berechnet oder erhält man nur den niedrigeren Betrag von vor der letzten Anstellung?
Vielen Dank im Voraus.
Maßgeblich ist nicht ‚Arbeit‘, sondern SV-Pflicht.
Hi!
nachdem 9 Monate versicherungspflichtig gearbeitet wurde, ist man jetzt arbeitslos. Vor dieser Arbeit war man 9 Monate beim Zivildienst und anschließend 3 Monate arbeitsuchend.
Nur arbeitsuchend oder auch arbeits_los_?? Das kann einen großen Unterschied machen! Im Moment liest es sich so, als ob man erst das eine und dann das andere war – aber das macht irgendwie wenig Sinn…
Bitte mal genaue Daten angeben (tt.mm.jj) – und zwar (der Einfachheit für mich halber
von hinten nach vorne!!
Also (wenn ich das richtig verstanden habe):
- Von wann bis wann wurde VOR der 1. Alokeit gearbeitet?
- Zeitraum der 1. Alokeit
- Zivildienst
- Zeitraum arbeitsuchend und/oder der Alokeit (ggf. bis laufend)
Erst dann kann ich eine Aussage treffen! (Hintergrund: Nach den bisherigen Angaben nehme ich an, dass nämlich auch der Zivildienst sozialversicherungspflichtig war (was allerdings auch die (Neu-)Bemessungsgrundlagen verkomplizieren könnte.)
Eine Zusatzfrage: Wurde für die aktuelle Alokeit bereits ein Alg-Antrag gestellt/abgegeben/bewilligt?
LG
Jadzia
Hallo,
bitte entschuldige meine ungenaue Beschreibung.
Hier folgender zeitlicher Ablauf:
9,5 Monate sv-pflichtige Beschäftigung B mit 300 EUR höherem Einkommen als bei A, davor 2,5 Monate arbeitsuchend (ALG 1, davor 9 Monate Zivildienst (sv-pflichtige Beschäftigung mit gesetzlich vorgegebenem Einkommen), davor 1 Monat Suche nach Zivi-Stelle ( ALG 1), davor 3 Monate sv-pflichtige Beschäftigung A.
Derzeit wurde zwar ein Antrag auf ALG 1 gestellt,der aber z.Zt. noch nicht bearbeitet wird, weil Kündigungsschutzklage eingereicht wurde.
Was ist der Unterschied zwischen arbeitsuchend und arbeitslos?
Liebe Grüße
p10ikl1