Berechnung Barlohnumwandlung auf Gehaltsabr

Hallo Community,

ich rätsel seit einigen Wochen zu den Posten Barlohnumwandlung (auch bekannt als Gehaltsumwandlung) auf meiner Gehaltsabrechnung und verstehe die Berechnung nicht wirklich.

Mein Arbeitgeber bietet 50€ als Altersvorsorgeleistung ohne verpflichtenden Eigenanteil (leider selten, aber gibts!).
Weiter habe ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, die, da die Pauschale (glaube 210 €?) durch die 50€ nicht ausgereizt ist, als Gehaltsumwandlung abgerechnet werden soll.

Bei Abschluss klang das alles überzeugend und ich dachte, ich hätte mich ganz gut informiert und alles verstanden.

Nun habe ich die ersten Gehaltsabrechnungen erhalten und bin bei näherer Betrachtung doch etwas stutzig geworden bzw. verstehe die Berechnung einfach nicht.
Seitens meines Betriebes wurde mir auf Nachfrage versichert, dass das so stimmen würde, aber erklären konnte mir das so wirklich leider niemand.
Kann mir hier evtl. jemand den nötigen Anstoss zum Verständnis verleihen?

Hier beispielhaft abstrahiert die Berechnung, wie sie auf meiner Gehaltsabrechnung erscheint:

Das Gesamt Bruttogehalt setzt sich zusammen aus:
. Gehalt: 2950 €
. Altersvorsorge Zusatzleistung: 50 €
. Altersvorsorge Barlohnumwandl: 53 €
. Kürzung aus Altersvorsorge: - 53 €
. ------
-> 3000 €

Als Steuer-Brutto werden weiter
. 2897 €
(also 3000 - 50 - 53 €) aufgeführt, ebenso als RV-Brutto.

Bis zu diesem Punkt ist mir das noch weitgehend nachvollziehbar, da die Vorsorgeleistungen aus der Gehaltsumwandlung nicht in der Lohnsteuer angerechnet werden müssen (sozialversicherungspflichtig sind sie dachte ich aber trotzdem?).

Nach Berechnung der Abzüge ergibt sich nun der Netto-Verdienst, nach den Beispielzahlen sollten das in meinem Fall ca.
. 1650 €
sein.

Nun werden auf meiner Gehaltsabrechnung von diesem Netto-Verdienst die beiden Posten
. Altersvorsorge Vertrag 1: - 50 €
. Altersvorsorge Vertrag 2: - 53 €
abgezogen, so dass am Schluss ein Auszahlungsbetrag von
. 1547 €
entsteht.

Aufgrund dieser Berechnung entsteht für mich der Eindruck, es würden die beiden Beiträge zur Altersvorsorge insgesamt gleich zwei mal abgezogen, also einmal vor der Steuer vom Brutto-Gehalt und dann nochmals nach der Steuer vom Netto-Gehalt.
Oder andersrum: Wenn die Beiträge einfach nur vom Netto-Gehalt abgezogen würden, so würde ich vermutlich eine höhere Netto-Auszahlung erhalten, da normalerweise ein höherer Steuer-Brotto-Betrag auch einen höheren Steuer-Netto-Betrag nach sich zieht. Wo ist also der Vorteil der Barlohnumwandlung für mich?

Beim Stöbern nach einer evtl. schon vorhandenen Antwort bin ich über http://www.wer-weiss-was.de/theme67/article5525837.htm gestolpert, allerdings verstehe ich coolers antwort im Bezug auf die Abrechnung, wie ich sie vor mir liegen habe ebenfalls nicht (siehe vorangehender Absatz),

Wo liegt hier mein Denk-/Verständnis-Fehler?

Für eine Hilfe wäre ich Euch sehr dankbar, bin leider absoluter Anfänger in Sachen Steuerfragen etc.

Vielen Dank vorab und Grüße an alle www-ler,
Euer Neuling redchili

hmmm coolers Antwort war schon gut…:wink:

Der einfachste Weg: vergleiche deine vorliegende Gehaltsabrechnung mit der vorhergehenden und Du stellst fest, dass Dir nicht 53 Euro weniger (netto) ausgezahlt wurden.

Der Vorteil liegt darin, dass man keine Steuern auf den verzichteten Betrag bezahlt und ein geringeres Brutto (ebenfalls Steuerersparnis) hat.
Ggfs. kommt noch unter gewissen Voraussetzungen (die wahrscheinlich bei Dir erfüllt sind) ein geringerer gesetzl. Krankenkassenbeitrag dazu, da auf den verzichteten Betrag (53 Euro) gar keine und insgesamt (geringeres Brutto) weniger Steuern zu zahlen sind.
Gruß

Danke für Deine Antwort, Aspax!
Dann scheint da wirklich was dran zu sein, ich hoffe, ich werde es bald auch verstehen. Dazu bitte ich nochmals um Unterstützung:

Die Idee mit dem Gehaltsabrechnungsvergleich ist gut und logisch, läuft in meinem Fall leider ins Leere, da zum selben Zeitpunkt (Jahreswechsel) mein Gehalt erhöht wurde.

Durch die Bruttogehaltserhöhung stieg auch mein Netto-Verdienst, daher verstehe ich auch Deine Erklärung nicht so ganz, wieso ich einen Vorteil durch einen geringeren Brutto-Wert haben soll.

Ich ziehe nochmal mein Beispiel heran, um darzustellen, wo es bei mir hakt:
Brutto-Gehalt + Zusatzleistung ergeben zusammen 3000 €.
Nehmen wir an, es würde keine Barlohnumwandlung durchgeführt und ich würde die Altersvorsorgebeiträge komplett von meinem Netto bestreiten, so wären diese 3000 € ja gleich mein Steuer/RV-Brutto.

Laut Spiegel-Brutto-Netto-Rechner ( -> http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/0,1518,2238… ) ergibt sich so in meinem Fall ein Netto-Arbeitshohn von 1836,23 €. Von diesem zahle ich nun die Beiträge, also 50 + 53 € = 103 € und komme somit auf 1733,23 € die mir verbleiben.

Zum Vergleich ergibt der das Steuer/RV-Brutto von 2897 € aus meinem Beispiel mit denselben Voraussetzungen (Steuerklasse, Kinder …) nach dem erwähnten Rechner einen Netto-Arbeitshohn von 1786,41 €. Da auch hier insgesamt 103 € von meinem Netto-Lohn abgezogen werden, komme ich auf 1683,41 €.

Es ergibt sich somit eine rechnerische Differenz von 49,82 € zu ungunsten der Barlohnumwandlung.

Bitte vielmals um Verzeihung für den Fall, dass ich mich einfach dämlich anstelle, aber irgendwo muss doch da ein Knackpunkt sein…

Es dankt für die Hilfe zur Erleuchtung schonmal,
Euer redchili

Also dass vom Netto jetzt nochmal die beiden Positionen abgezogen werden, scheint mir auch nicht korrekt zu sein.
Da muss das Lohnbüro Auskunft geben, auch wenn die wahrscheinlich das Programm irgendwo gekauft haben und selbst nicht verstehen.

Danke auch Dir, Barmer.

Das Lohnbüro meiner Firma hat mich leider erst über Wochen hin vertröstet und dann gemeint, nach Prüfung wäre alles ok und bei allen so.
Wirklich verständlich erklären konnte mir das aber niemand. Ich würde einfach gerne verstehen, wie die Abrechnung zustande kommt, doch dies scheint kein Arbeitnehmer-Recht zu sein.

*seufz*
*weiteraufhilfehoff*

Dran bleiben !

Es gerade der vORTEIL DER bARLOHNUMWANDLUNG, dass der Beitrag vom Brutto und nicht vom Netto abgeht.

Von wem stammt die Abrechnungssoftware ? Vielleicht mal dahin wenden: „ich habe einen Fehler in Ihrer Software gefunden“

Gruss

Barmer

Hallo,

so sollte es ungefähr sein:

  1. Tatsächliches Brutto: €3000,-
  2. Steuer-/Sozialversicherungspflichtiges Brutto: €2897,-
  3. Steuern und Sozialabgaben gemäß dem Beispielrechner: €1110,59

Netto (1 minus 3): €1889,41
Davon sind die Versicherungsbeiträge (€103,-) abzuziehen. Es bleiben Dir €1786,41.

Wenn Du die Versicherungen aus Deinem Netto zahlen würdest, hättest Du

  1. Steuerpflichtiges Brutto: €3000,-
  2. Steuern und Sozialabgaben gemäß dem Beispielrechner: €1163,77

Netto (1 minus 2): €1836,23
Davon sind die Versicherungsbeiträge (€103,-) abzuziehen. Es bleiben Dir €1733,23, also weniger.

Passt das mit Deiner Gehaltsabrechnung zusammen?

Cheers, Felix

GELÖST: Berechnung Barlohnumwandlung auf …
AUTSCH! Nun hatt es endlich geklingelt!

Danke dir für den Beitrag, nun verstehe ichs.

Mein Fehler war zu denken, die berechneten Steuern und Sozialabgaben werden vom Steuer-Brutto abgezogen, aber (das ist auf dem Lohnabrechnungszettel in meinem Fall etwas irreführend aufgestellt) tatsächlich werden die Abzüge vom Gesamt-Netto abgezogen.

Ist einleuchtend und korrekt so, danke nochmals für die super Hilfe!

Gruß, red