Hallo Community,
ich rätsel seit einigen Wochen zu den Posten Barlohnumwandlung (auch bekannt als Gehaltsumwandlung) auf meiner Gehaltsabrechnung und verstehe die Berechnung nicht wirklich.
Mein Arbeitgeber bietet 50€ als Altersvorsorgeleistung ohne verpflichtenden Eigenanteil (leider selten, aber gibts!).
Weiter habe ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, die, da die Pauschale (glaube 210 €?) durch die 50€ nicht ausgereizt ist, als Gehaltsumwandlung abgerechnet werden soll.
Bei Abschluss klang das alles überzeugend und ich dachte, ich hätte mich ganz gut informiert und alles verstanden.
Nun habe ich die ersten Gehaltsabrechnungen erhalten und bin bei näherer Betrachtung doch etwas stutzig geworden bzw. verstehe die Berechnung einfach nicht.
Seitens meines Betriebes wurde mir auf Nachfrage versichert, dass das so stimmen würde, aber erklären konnte mir das so wirklich leider niemand.
Kann mir hier evtl. jemand den nötigen Anstoss zum Verständnis verleihen?
Hier beispielhaft abstrahiert die Berechnung, wie sie auf meiner Gehaltsabrechnung erscheint:
Das Gesamt Bruttogehalt setzt sich zusammen aus:
. Gehalt: 2950 €
. Altersvorsorge Zusatzleistung: 50 €
. Altersvorsorge Barlohnumwandl: 53 €
. Kürzung aus Altersvorsorge: - 53 €
. ------
-> 3000 €
Als Steuer-Brutto werden weiter
. 2897 €
(also 3000 - 50 - 53 €) aufgeführt, ebenso als RV-Brutto.
Bis zu diesem Punkt ist mir das noch weitgehend nachvollziehbar, da die Vorsorgeleistungen aus der Gehaltsumwandlung nicht in der Lohnsteuer angerechnet werden müssen (sozialversicherungspflichtig sind sie dachte ich aber trotzdem?).
Nach Berechnung der Abzüge ergibt sich nun der Netto-Verdienst, nach den Beispielzahlen sollten das in meinem Fall ca.
. 1650 €
sein.
Nun werden auf meiner Gehaltsabrechnung von diesem Netto-Verdienst die beiden Posten
. Altersvorsorge Vertrag 1: - 50 €
. Altersvorsorge Vertrag 2: - 53 €
abgezogen, so dass am Schluss ein Auszahlungsbetrag von
. 1547 €
entsteht.
Aufgrund dieser Berechnung entsteht für mich der Eindruck, es würden die beiden Beiträge zur Altersvorsorge insgesamt gleich zwei mal abgezogen, also einmal vor der Steuer vom Brutto-Gehalt und dann nochmals nach der Steuer vom Netto-Gehalt.
Oder andersrum: Wenn die Beiträge einfach nur vom Netto-Gehalt abgezogen würden, so würde ich vermutlich eine höhere Netto-Auszahlung erhalten, da normalerweise ein höherer Steuer-Brotto-Betrag auch einen höheren Steuer-Netto-Betrag nach sich zieht. Wo ist also der Vorteil der Barlohnumwandlung für mich?
Beim Stöbern nach einer evtl. schon vorhandenen Antwort bin ich über http://www.wer-weiss-was.de/theme67/article5525837.htm gestolpert, allerdings verstehe ich coolers antwort im Bezug auf die Abrechnung, wie ich sie vor mir liegen habe ebenfalls nicht (siehe vorangehender Absatz),
Wo liegt hier mein Denk-/Verständnis-Fehler?
Für eine Hilfe wäre ich Euch sehr dankbar, bin leider absoluter Anfänger in Sachen Steuerfragen etc.
Vielen Dank vorab und Grüße an alle www-ler,
Euer Neuling redchili