Berechnung der Anspruchsdauer von Alg I

Liebe Wissenden,
Angenommen Felicitas habe vom 01.03.2006 bis zum 23.07.2006 und vom 24.07.2006 bis zum 31.08.2007 bei zwei verschiedenen Arbeitgebern gearbeitet. Vorausgesetzt,sie habe sich fristgerecht arbeitssuchend und arbeitslos gemeldet, wie lange hätte sie dann Anspruch auf Alg I.?

Herzlichen Dank für Eure Antworten,
das karotier

ca. 8 Monate.
wichtig ist: mind. 1 jahr lang um anspruch auf 6 monate alg zu haben. was drüber ist wird drauf gerechnet ( 2 monate gearbeitet = 1 monat anspruch) - ich habs jetzt nur überschlagen…

gruss
paragraphenmaus

Hi!

vom 01.03.2006 bis zum 23.07.2006 und vom 24.07.2006 bis zum 31.08.2007 bei zwei verschiedenen Arbeitgebern gearbeitet.
wie lange hätte sie dann Anspruch auf Alg I?

Vorausgesetzt, F. war bei beiden AGs sozialversicherungspflichtig beschäftigt (insg. 18 Monate (03/06 – 08/07)), dann hätte sie Anspruch auf genau acht Monate Alg.

Rechtsgrundlage: § 127 (1) + (2) SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__127.html)
Zitat aus Abs. 2: „Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld beträgt nach Versicherungspflichtverhältnissen mit einer Dauer von insgesamt mindestens 16 Monaten […] 8 Monate“.

Gruß
Liza