Berechnung der Arbeitstage

Hallo,

es wäre sußer,wenn mir jemand kurz der Berechnung meiner Urlaubstage helfen könnte.
Also in meiner Firma wird in der Regel 5 Tage die Woche gearbeitet.
Mein Urlaubsanspruch sind 24 Tage im Jahr.
Ich habe jetzt für 5,5 Monate nur 4 Tage die Woche gearbeitet.
Mein Anspruch lag somit ja bei 21 Tagen.
Jetzt habe ich aber wieder eine 5 Tage Woche.
Das sind bis Ende des Jahres dann noch 7,5 Monate.
Nach meiner Rechnung habe ich dann einen Gesamtanspruch von 23,8 Tagen.
Stimmt das?

Gruß ari-adne

Hallo ari-adne,

deine Rechnung stimmt so nicht, es geht ja um Arbeitstage.

Ich habe jetzt für 5,5 Monate nur 4 Tage die Woche gearbeitet.
Mein Anspruch lag somit ja bei 21 Tagen.
Jetzt habe ich aber wieder eine 5 Tage Woche.
Das sind bis Ende des Jahres dann noch 7,5 Monate.
Nach meiner Rechnung habe ich dann einen Gesamtanspruch von
23,8 Tagen.

siehe hier >>

http://www.arbeitsrecht-management.de/index.php?id=1…

Die 24 Tage Urlaub machen sich an den 6 zugrundegelegten Aebeitstagen fest, ich zitiere:

"
Urlaubsanspruch: Wie viel Urlaub steht den Arbeitnehmern im Jahr zu?

Arbeitnehmer, Auszubildende und sogar arbeitnehmerähnliche Personen (BAG, Urteil vom 15. November 2005 - 9 AZR 626/04) haben nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) Anspruch auf Gewährung von bezahltem Erholungsurlaub. Das Gesetz sieht einen Mindesturlaubsanspruch vor: Mehr Urlaub können Sie Ihren Arbeitnehmern also einräumen, weniger dagegen nicht.
Nach § 1 BUrlG hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf die Gewährung von 24 Werktagen Urlaub. Der Anspruch auf den vollen Jahresurlaub entsteht erstmalig, wenn das Arbeitsverhältnis 6 Monate bestanden hat (= Wartezeit). Diese Zeitspanne muss nur einmal und nicht jedes Jahr neu erfüllt werden. Das BUrlG stammt aus einer Zeit, als die 6-Tage-Woche noch üblich war. Daher ist von 24 Werktagen (Montag bis Samstag) die Rede. Ist die wöchentliche Arbeitszeit auf weniger Tage verteilt (Arbeitstage), ergibt sich ein geringerer Mindesturlaubsanspruch:

Wochenarbeitstage __ Urlaubstage im Jahr
6 Tage _________________ 24
5 Tage _________________ 20
4 Tage _________________ 16
3 Tage _________________ 12
2 Tage _________________ 8
1 Tag __________________ 4 "

Bei deinem Zeitmodell ständen dir also eigentlich gut 18 Arbeitatage Urlaub zu!

Der Knackpunkt ist aber, dass der Gesetzgeber bei all diesen Berechnungen dafür Sorge tragen wollte, dass der Arbeitnehmer 4 Wochen am Stück Urlaub nehmen kann!

Wenn man dir also in der Zeit, in der du 4 Tage gearbeitet hast, keinen Urlaub gewährte, dann kannst du meines Erachtens für die Restzeit des laufenden Jahres die 20 Arbeitstage in Anspruch nehmen!

Ich würde dies probieren und dann evtl. auf einen Tag davon verzichten, auf keinen Fall auf zwei!

Knapp vorbei st auch daneben
Hi!

deine Rechnung stimmt so nicht, es geht ja um Arbeitstage.

Vollkommen korrekt.
Es fragt jemand nach ARBEITStagen, und die gibst eine Antwort, die sich komplett auf die Berechnungsgrundlage WERKtage bezieht.

Nochmal: Wenn Du so gar keine Ahnung hast, antworte doch einfach nicht!

Gruß
Guido

Hi,

da ich in Eile bin und Deine Frage nach meiner Auffassung gegen gegen die FAQ:1129 verstößt, nur ein LINK, der Deine Frage beantwortet und nicht irgendwas am Thema vorbei erläutert.

Gruß
Guido

Sollte jemand mit seinem Job wissen!
Hallo Guido,

fallls es dir nicht aufgefallen sein sollte, die Fragerin geht - völlig an der gesetzlichen Regelung vorbei - davon aus, dass ihr in der Fünftagewoche 24 Arbeitstage Urlaub zustehen, somit - wie auch immer sie darauf kommt - in der Viertagewoche 21 Arbeitstage.

Es fragt jemand nach ARBEITStagen, und die gibst eine Antwort,
die sich komplett auf die Berechnungsgrundlage WERKtage
bezieht.

Richtig, das wird ja durch Link und Zitat belegt:

Ausgangsberechnungsgrundlage sind 24 Werktage Urlaub, die sich auf die Zeit beziehen, als noch an den 6 sogenannten „Werktagen“ gearbeitet wurde, mithin alle Werktage auch Arbeitstage waren. Kernpunkt der Berechnung ist allerdings, dass dem AN vier Wochen Urlaub am Stück zusteht und die Arbeitstage sich auf diese Berechnung beziehen, siehe beigefügte Tabelle!

Nochmal: Wenn Du so gar keine Ahnung hast, antworte doch
einfach nicht!

Wer hier „keine Ahnung“ hat, das lassen wir mal dahingestellt sein …

Ein „Personaler“, der eine im Kern völlig richtige Erklärung anzweifelt, da hört es irgendwie langsam auf!

Welchen Urlaubsanspruch hättest du denn errechnet?

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Das fehlt ein Subjekt in der Überschrift
Hi!

fallls es dir nicht aufgefallen sein sollte, die Fragerin geht

Korrekt wäre: „… geht die Fragerin davon aus …“

  • völlig an der gesetzlichen Regelung vorbei - davon aus, dass
    ihr in der Fünftagewoche 24 Arbeitstage Urlaub zustehen, somit
  • wie auch immer sie darauf kommt - in der Viertagewoche 21
    Arbeitstage.

Sie kommt vermutlich darauf, weil die 25 ARBEITStage ganz einfach so vereinbart sind.

Dass sie falsch umgerechnet hat, ist für mich nachvollziehbar, auch das Ergebnis.
Dass es nicht korrekt ist, wurde ihr bereits von einem kompetenten Schreiber anhand eines Links erklärt.

Im Gegensatz zu dem dauernd durch Deine an den Tag gelegte Ahnungslosigkeit begründeten ausgesprochen beschränkten Horizont ist es nicht nur möglich sondern absolut die Regel, dass der in Arbeitsverträgen vereinbarte Urlaub die gesetzliche Mindestanforderung überschreitet.

Richtig, das wird ja durch Link und Zitat belegt:

Nochmal: Dein Link bezieht sich auf 24 WERKtage, die Frage bezieht sich auf 24 ARBEITStage.

Wer hier „keine Ahnung“ hat, das lassen wir mal dahingestellt
sein …

Naja, sobald der erste nicht vollkommen falsche Beitrag aus Deiner Tastatur hier erscheint, denke ich darüber nach.

Ein „Personaler“, der eine im Kern völlig richtige Erklärung
anzweifelt, da hört es irgendwie langsam auf!

Ein Noob, der keine Ahnung hat und dazu auch noch komplett Lernresistent daherkommt, hat in einem Expertenforum verdammt nochmal seinen Mist für sich zu behalten!
Dass er dann noch begründete und belegte Korrekturen als falsch bezeichnet, ist einfach nur lächerlich.

Welchen Urlaubsanspruch hättest du denn errechnet?

Bist Du des Lesens mächtig?
Du prahlst doch immer so schön damit, dass Du veröffentlichter Autor und Lektor bist.

Dann lies den von mir geposteten Link und lasse Dir den Inhalt von einem Menschen mit der notwendigen Lesekompetenz erläutern!

Meine Güte, sich hier so dumm von einem ahnungslosen Troll, der noch keinen einzigen sinnvollen Beitrag hier geschrieben hat, anmachen zu lassen, ist echt ätzend.

Ich bin raus

Überschriften in kompletten Sätzen? Seit wann?

Hi!

Auch Hi!

Der entsprechende Teil lautet:
… die Fragerin geht - völlig an der gesetzlichen Regelung vorbei - davon aus, dass …

Korrekt wäre: „… geht die Fragerin davon aus …“

Was, bitte sehr, soll an deiner Fassung besser sein?
Denn im Gesamtsatz müsste deine Fassung lauten:

… fallls es dir nicht aufgefallen sein sollte, geht die Fragerin - völlig an der gesetzlichen Regelung vorbei - davon aus, dass ihr in der Fünftagewoche 24 Arbeitstage Urlaub zustehen, somit - wie auch immer sie darauf kommt - in der Viertagewoche 21 Arbeitstage.

Sie kommt vermutlich darauf, weil die 25 ARBEITStage ganz
einfach so vereinbart sind.

Ich zitiere aus dem Eingangsthema, ari-adne schrieb:

„Also in meiner Firma wird in der Regel 5 Tage die Woche gearbeitet.
Mein Urlaubsanspruch sind 24 Tage im Jahr.
Ich habe jetzt für 5,5 Monate nur 4 Tage die Woche gearbeitet.“

Da steht kein Wort von Werktagen oder Arbeitstagen!

Dafür relativiert sich aber die Annahme, dass mit den 24 Tagen die allgemein übliche Mindesturlaubsregelung von 24 Werktagen incl. Samstag gemeint ist, da in dieser Firme auch die Arbeitstage pro Woche veränderlich sind.

Dass sie falsch umgerechnet hat, ist für mich nachvollziehbar,
auch das Ergebnis.

Ernsthaft? Wie?

Dass es nicht korrekt ist, wurde ihr bereits von einem
kompetenten Schreiber anhand eines Links erklärt.

Dieser Link war mir durchaus bekannt, er setzt aber schon ein wenig Hintergrundwissen voraus, um die Umrechnung für eigene Daten tätigen zu können.

Nochmal: Dein Link bezieht sich auf 24 WERKtage, die Frage
bezieht sich auf 24 ARBEITStage.

Nein, auf 24 Tage, s. o.

Wer hier „keine Ahnung“ hat, das lassen wir mal dahingestellt
sein …

Naja, sobald der erste nicht vollkommen falsche Beitrag aus
Deiner Tastatur hier erscheint, denke ich darüber nach.

Dann mal los …

Ein „Personaler“, der eine im Kern völlig richtige Erklärung
anzweifelt, da hört es irgendwie langsam auf!

Ein Noob, der keine Ahnung hat …

… lediglich mal selbst Arbeitgeber war und Urlaubsanspruchsdenken und -Wirklichkeit des Öfteren klären musste.

Dabei wurde natürlich - wie in den meisten Fällen mit wechselnden Arbeitszeiten - von beiden Seiten, AN sowie AG, versucht, eigene Vorteile herauszuschlagen, noch nicht mal aus bösem Willen …

Ich bin raus

Ich jetzt auch!

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Da steht kein Wort von Werktagen oder Arbeitstagen!

Das muss es auch nicht.
Wenn ein Arbeitsvertrag von 24 Tagen Urlaub spricht, dann sind dass IMMER Arbeitstage.
Sollen es WERKtage sein, muss das so aufgeführt sein.

Dass Du das nicht weißt, ist nicht verwerflich, dass Du dieses Unwissen aber mit aller an den Haaren herbeigezogenen Gewalt hier als Fakt verkaufen willst, ist gnadenlos erbärmlich.

Naja, sobald der erste nicht vollkommen falsche Beitrag aus
Deiner Tastatur hier erscheint, denke ich darüber nach.

Dann mal los …

Ich warte immer noch - mit Sicherheit vergeblich.

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Still waiting

Ich warte immer noch - mit Sicherheit vergeblich.

Mal sehen …

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Hallo,

es sollte eigentlich Berechnung der Urlaubstage heißen…
Aber Leute,ich bin wirklich entsetzt,was hier immer wieder aus einer einfachen Frage gemacht wird.
Entweder das Ganze artet in einen Kleinkrieg aus,oder ein Haufen von „Besserwissern“ verbessert die Rechtschreibung.
Wirklich hilfreich ist dieses Forum aber nicht mehr.
Ich bin jedenfalls genau so schlau wie vorher…

Hi!

Entweder das Ganze artet in einen Kleinkrieg aus,oder ein
Haufen von „Besserwissern“ verbessert die Rechtschreibung.

Naja, die Sache mit der Rechtschreibung fußt /t/kann-man-sich-mit-dem-anschreiben-bewerben/6870512/8
OK, es gehört hier nicht hin, ich konnte es mir halt nicht verkneifen.

Wirklich hilfreich ist dieses Forum aber nicht mehr.

Klar, wenn man mehr damit zu tun hat, sachlich falsche Dinge von den immer gleichen Leuten zu korrigieren, statt sich der eigentlichen Frage zu widmen.

Ich bin jedenfalls genau so schlau wie vorher…

Nun, Du hast die FAQ:1129 missachtet, weshalb ich Dir nicht in aller Ausführlichkeit antworte.
Was hast Du an dem von mir verlinkten Beitrag nicht verstanden?

Noch ein Versuch
OK, da wir ja hier in Nordlichts Brett sind…

Also in meiner Firma wird in der Regel 5 Tage die Woche
gearbeitet.
Mein Urlaubsanspruch sind 24 Tage im Jahr.

Vorab: Wie ist der GENAUE Wortlaut zum Urlaubsanspruch?

Ich habe jetzt für 5,5 Monate nur 4 Tage die Woche gearbeitet.
Mein Anspruch lag somit ja bei 21 Tagen.

24 : 5 Regeltage/Woche x 4 tatsächliche Arbeitstage/Woche = 19,2.

Jetzt habe ich aber wieder eine 5 Tage Woche.
Das sind bis Ende des Jahres dann noch 7,5 Monate.

Dein Jahr hat 13 Monate :smile:

Ernsthaft: Um Dir Deinen Urlaubsanspruch mitteilen zu können, muss bekannt sein, wie viele Tage Du in welchen Zeiträumen bereits genommen hast.

Als Beispiel:
Du arbeitest bis zum 31.05. nur 4 Tage und danach dann 5.
Bis zum 31.05. hast Du keinen Urlaub genommen.

Du hast einen Anspruch von 24 Tagen.
Der Anspruch wird nicht anteilig monatlich umgerechnet.
___________

Wenn Du 4 Tage genommen hättest, müsstest Du diese auf eine (jetzt gültige) 5-Tage Woche umrechnen, also 5 Tage abziehen.

Ich hoffe, das ist etwas verständlicher!

Gruß
Guido

Hallo Guido,

stimmt,mein Jahr hat 13 Monate.Jetzt weiß ich auch,wo der Fehler liegt!
Ja,ich hatte schon 6 Tage Urlaub.Der lag allerdings in der Zeit der 4 Tage Woche.Das muss dann doch nicht ugerechnet werden,oder?
Laut des Urlaubsrechners wären es,glaube ich 19,2.Meine Chefin sagte,es wären 20.War sie wohl großzügig.
Dann sind es jetzt 21,8,oder?

Gruß ari-adne

Hallo ari-adne,

ich weiß ja nicht, was du alles errechnet haben willst, aber einige Zahlen stimmen so sicher nicht.

Ja,ich hatte schon 6 Tage Urlaub.Der lag allerdings in der
Zeit der 4 Tage Woche.Das muss dann doch nicht ugerechnet
werden,oder?

Diese Urlaubstage müssten umgerechnet werden, aber deine Chefin scheint da großzügig zu sein und tut dies nicht …

Laut des Urlaubsrechners wären es,glaube ich 19,2.Meine Chefin
sagte,es wären 20.War sie wohl großzügig.

Wenn du wirklich 24 Arbeitstage Urlaub hättest und dir 6 Tage angerechnet würden, dann hättest du unter 18 Tagen Resturlaub.

Mir erscheint eher, dass deine Chefin mit den 20 Tagen Urlaub die Gesamturlaubszahl meint, die dir zusteht!

Dann sind es jetzt 21,8,oder?

Wie gesagt, wenn du 24 Arbeitstage Urlaub hättest, dann verblieben dir im höchsten Fall 18 Tage Resturlaub, was ich aber stark bezweifle nach der Aussage der Chefin …

Frage einfach nach, wie viel Resturlaub du noch hast! Sollte sie sagen …

… „noch vierzehn Arbeitstagen“ …

… dann wäre das immer noch völlig korrekt, wenn es sich um den Mindesturlaubsanspruch handelt, siehe hier >>

http://www.arbeitsadvo.de/stichworte/urlaubsdauer-un…

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Macht es Dir Spaß, hir nur Bullshit zu schreiben?

Wenn du wirklich 24 Arbeitstage Urlaub hättest und dir 6 Tage
angerechnet würden, dann hättest du unter 18 Tagen Resturlaub.

Das ist erneut falsch!

Und nochmal der Hinweis auf Dieter Nuhr.

Meine Güte, troll Dich endlich!

Hi

Ja,ich hatte schon 6 Tage Urlaub.Der lag allerdings in der
Zeit der 4 Tage Woche.Das muss dann doch nicht ugerechnet
werden,oder?

DOCH!
6 / 4 x 5 = 7,5

24 - 7,5 = 13,5 das sind aufgerundet 14 Tage Rest.

Gruß
Guido

Hallo,

bist du auch noch, neben deiner verqueren Logik, noch nicht mal richtig zu erkennen, was ich schrieb, auch nicht zu einfachsten Rechenaufgaben fähig?

Ja,ich hatte schon 6 Tage Urlaub.Der lag allerdings in der
Zeit der 4 Tage Woche.Das muss dann doch nicht ugerechnet
werden,oder?

DOCH!
6 / 4 x 5 = 7,5

Hatte ich so ausführlich nicht dargestellt, aber mit dem Satz, dass die Chefin dann sehr kulant ist, umschrieben, da diese Berechnung sich zuungunsten der Fragerin auswirkt!

24 - 7,5 = 13,5 das sind aufgerundet 14 Tage Rest.

24 - 7,5 = 16,5 das wären aufgerundet 17 Tage Rest.

Kopfschüttelnde Grüße

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Hallo,

fällt es dir nicht auf, dass du dich langsam zum Affen machst?

Wenn ich, bezogen auf die 6 Tage, die schon genommen sind, schreibe, dass, auch wenn die Chefin kulant wäre, auf jeden Fall nur noch 18 Tage Resturlaub übrig bleiben würden - bei richtiger Berechnung der genommenen 6 Tage in der Viertagewoche wären es ja noch anderthalb Tage weniger - und du schreibst, dass dies falsch sei, dann frage ich mich ernsthaft, ob du in deinem Profil die richtige Berufsbezeichnung stehen hast …

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Oops

24 - 7,5 = 16,5 das wären aufgerundet 17 Tage Rest.

Stimmt natürlich!

Bei Deinem ganzen Sachmüll, den man hier korrigieren muss, kommt es dann tatsächlich vor, dass man sich mal verrechnet, was aber aufgrund der Erklärung des Rechenwegs für jeden ersichtlich ist.

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Affe und so
Der Einzige, der sich hier nicht erst langsam zum Affen macht, sondern ausschließlich durch sachlich falsche Dinge und Lese- sowie Lernresistenz auf sich aufmerksam macht, bist Du (naja, nicht ganz der Einzige).

Wenn ich, bezogen auf die 6 Tage, die schon genommen sind,
schreibe, dass, … auf jeden
Fall nur noch 18 Tage Resturlaub übrig bleiben würden

… dann ist das sachlich falsch *PUNKT*

Und jetzt die ehrlich Bitte: Gehe mir mit Deinem Unwissen nicht auf die Nerven!
Wenn Du irgendetwas sachlich mit Quelle belegen kannst, dass mache das - wenn nicht, dann erspare mir und dem Rest der hier Lesenden Deine hirnfreien Ergüsse, die in einem Expertenforum nichts zu suchen haben!

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