Berufsbezeichnung

Hallo allerseits,
mein Sohn (20J) macht seine Ausbildung zum Zimmerer. Er wird nicht in
das dritte Lehrjahr übernommen und hat auch keine neue Lehrstelle. Er
darf sich jetzt „Ausbauchfacharbeiter mit Schwerpunkt Zimmerer“
nennen. Ist das eine abgeschlossene Berufsausbildung? Eigentlich
sollte er im Oktober ausziehen. Muss ich ihn jetzt zu Hause behalten?
Muss ich ihn voll finanzieren? Der Vater ist überhaupt gar nicht
zahlungsfähig und mein Einkommen liegt warscheinlich knapp darüber.
Aber ich lebe mit einem Partner zusammen. Kann der in dem Fall heran
gezogen werden?
Ich weiß, 1000 Fragen, ich brauche Hilfe! Auf welchen Internetseiten
finde ich klare Aussagen, an wen kann ich mich wenden, oder, oder,
oder…

Ich danke jetzt schon jedem von Herzen für die Zeit und Lust, dies
alles zu lesen und mir ggf. zu antworten.

Sjel

Hallo Sjel,

mein Sohn (20J) macht seine Ausbildung zum Zimmerer. Er wird
nicht in
das dritte Lehrjahr übernommen

Warum nicht? Schließt die Firma oder was ist da los?

und hat auch keine neue
Lehrstelle.

Was hat er denn versucht um eine zu bekommen?

Er
darf sich jetzt „Ausbauchfacharbeiter mit Schwerpunkt
Zimmerer“
nennen. Ist das eine abgeschlossene Berufsausbildung?

Wenn er keine Prüfung abgelegt hat … vermutlich eher nicht.

Eigentlich
sollte er im Oktober ausziehen. Muss ich ihn jetzt zu Hause
behalten?

Vielleicht verrätst du uns warum er ausziehen sollte? Wollte er das? Wolltest du das so?

Muss ich ihn voll finanzieren?

Das kommt drauf an wie es weitergeht. Ob er z.B. ne Arbeit findet oder nicht. Wie deine fin. Verhältnisse sind usw.

und mein Einkommen liegt warscheinlich knapp
darüber.

Knapp über was?

Auf welchen
Internetseiten
finde ich klare Aussagen,

Dazu müsste man schon bissel mehr über die Hintergründe wissen und zu was du klare Aussagen willst. Bezüglich Unterhalt? Irgendwelche staatliche Unterstützung?

an wen kann ich mich wenden,

Beratungsmäßig an z.B. Sozialberatungsstellen (gibts bestimmt auch eine in deiner Nähe -> http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adressen/default… )

MfG

Hallo,

Ist das eine abgeschlossene Berufsausbildung?

Ja, aber eben ein „Schmalspur-Zimmermann“:

http://www.bibb.de/redaktion/aweb/1999/ausbau.htm

Diese Berufsbezeichnung gibts seit 1999, und alle neu geschaffenen „vereinfachten Lehrberufe“ unterliegen einer gewissen „Inflation“ des Begriffes, vgl. den Bürokaufmann gestern und heute.

Schöne Grüße

MM

Hallo Sjel,

Du solltest versuchen, eine Beschäftigung für ihn zu finden. Möglichst eine Ausbildungsstelle, wenn das nicht klappt, einen Arbeitsplatz. Frage wegen der Ausbildungsstelle mal bei der Handwerkskammer nach. Vielleicht wissen die ein Unternehmen, was bereit ist, die Ausbildung fortzusetzen. Wenn das nicht möglich ist (mangelnde Leistung???), sollte Dein Sohn sich einen Job suchen.

Deshalb solltest Du ihn so schnell wie möglich zur Arbeitsagentur schicken. Dort kann er auch einen Antrag auf Arbeitslosengeld abgeben. Evtl. hat man dort auch eine Beschäftigungs- oder Schulungsmöglichkeit für ihn. Auf jeden Fall wird er erstmal ALG 1 bekommen können.

Zum Thema ALG II und Unterhalt und Ausziehen von unter 25jährigen schaue Dich doch mal im entsprechenden Brett (Arbeits- und Sozialamt) um. Da gibt es viele Beiträge zum Thema. Vermutlich würde er zwar Geld bekommen, aber nicht ausziehen können.

Viele Grüße

Anne

hallo anne,

Du solltest versuchen, eine Beschäftigung für ihn zu finden.

wieso sie??? ich glaube, du verkennst etwas die situation der eltern volljähriger:
ohne die schriftliche vollmacht der lieben kinder >18 darfst du noch nicht einmal in deren schule nach der uhrzeit fragen!

nebenbei: ich würde keinen 20-jährigen einstellen, für den mutti einen job oder ausbildung sucht!

gruß
ann

1 „Gefällt mir“

Hallo Ann,

grundsätzlich hast Du ja recht! Er müsste sich die Arbeit suchen.

ABER: Dieser Junge ist mit 20 erst mit dem 2. Lehrjahr in einem nicht besonders anspruchsvollen Lehrberuf fertig und darf kein 3. Lehrjahr machen. Warum? Keine Ahnung - es spricht aber nicht für überragendes Engagement.

Wenn er aber zu den wenig engagierten jungen Leuten gehört, kann es gut sein, dass er sich denkt: Fein, mache ich mir erst mal einen lauen Lenz und nächstes Jahr sehe ich weiter.

Sie möchte aber, dass er auszieht und auf eigenen Beinen steht. Deshalb sollte sie den lauen Lenz vermeiden. Wie? Indem sie dafür sorgt, dass er eine Beschäftigung bekommt. Als Mutter kann sie ruhig mal bei der Kammer nachfragen. Sie kann auch Stellenanzeigen sichten, Bewerbungsmappen zusammenstellen, Bewerbungsschreiben aufsetzen. Das merkt doch kein Arbeitgeber, wer das gemacht hat. Sie kann ihren Sohnemann auch zum Vorstellungstermin fahren und ihn in 100 m Entfernung absetzen, so dass der AG es nicht sieht.

Manchmal brauchen auch volljährige Kinder einen Tritt in den Allerwertesten, damit sich etwas tut! Aber es ist allein ihre Entscheidung. Sie kennt ihren Sohn, nicht wir! Evtl. reicht es auch, nur etwas Druck zu machen, damit er sich selbst kümmert. Aber im Extremfall kann es besser sein, wenn sie die Sache in die Hand nimmt und er seine Ausbildung dadurch beenden kann und danach einen festen Job hat, als wenn beide die Sache jetzt verschlampen und eine Hartz IV - Karriere daraus wird. Wenn das jetzt nicht klappt, hat sie ihn bis zu seinem 25 Lebensjahr in der Wohnung - und das will sie doch nicht!

Viele Grüße

Anne

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

2 „Gefällt mir“

Hallo!

mein Sohn (20J) macht seine Ausbildung zum Zimmerer. Er wird
nicht in
das dritte Lehrjahr übernommen und hat auch keine neue
Lehrstelle. Er
darf sich jetzt „Ausbauchfacharbeiter mit Schwerpunkt
Zimmerer“
nennen. Ist das eine abgeschlossene Berufsausbildung?

Ja, ich denke schon. Schau hier:

http://infobub.arbeitsagentur.de/berufe/resultList.d…

(Meistens muss man nochmal auf den Link klicken, damit die Seite korrekt angezeigt wird.)

Gruß
Liza