Berufsbezeichnung fotodesigner

Hallo,

irgendwann ist mir zu Ohren geraten, dass man den Titel ‚Fotodesigner‘ nicht nach einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung zu tragen berechtigt ist, sondern ein anderer Weg zu gehen ist. Angeblich muss man hierfür in seine Qualitäten von mindestens zwei praktizierenden Fotografen mit einem zeugnisartigen Dokument als entsprechend befähigt ausgewiesen werden…

Was ist dran???

Gruß,

M

Hi!

irgendwann ist mir zu Ohren geraten, dass man den Titel
‚Fotodesigner‘ nicht nach einer erfolgreich abgeschlossenen
Ausbildung zu tragen berechtigt ist, sondern ein anderer Weg
zu gehen ist. Angeblich muss man hierfür in seine Qualitäten
von mindestens zwei praktizierenden Fotografen mit einem
zeugnisartigen Dokument als entsprechend befähigt ausgewiesen
werden…

Was ist dran???

Imho nix. Guckst Du hier:
http://infobub.arbeitsagentur.de/berufe/resultList.d…
http://infobub.arbeitsagentur.de/berufe/resultList.d…
(Evtl. ein zweites Mal auf die Links klicken, damit’s funktioniert.)

Gruß
Liza

Das ganze Leben ist Design.
Hi,

Du kannst Politik-Designer sein, Gedicht-Designer, Denk-Designer, Jogging-Designer, Hunde-Designer,
Bankraub-Designer, Glaubens- oder Religionsdesigner.

Für Fotografen (und alle Berufe) gelten die gewerberechtlich korrekten Bezeichnungen. Alles andere ist Desing.

Gruß
J.

Hallo,

das Führen von Berufsbezeichnungen ist lediglich für ganz bestimmte Berufsgruppen gesetzlich geregelt. Ansonsten können Berufsbezeichnungen auch ohne entsprechende Erlaubnis/Prüfung geführt werden.
Ein Bereich solcher Reglementierung wird durch die Hochschulgesetze geregelt. Beispiel Bayern:
„Art. 67 Führung akademischer Grade deutscher Hochschulen Die von deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen erliehenen akademischen Grade dürfen nur gemäß der Verleihungsurkunde
oder in der sonst festgelegten Form geführt werden;“
Fotodesigner ist kein akademischer Grad. Was anderes wäre aber " Dipl.-Designer/in (FH) - Foto" http://infobub.arbeitsagentur.de/berufe/resultList.d…

Ein weiterer Bereich beruflicher Reglementierungen ist fast der gesamte Gesundheitsbereich. Beispiel http://bundesrecht.juris.de/krpflg_2004/BJNR14421000… dort § 1

Gruß
Otto

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