Berufsförderungsgeld

Hallo!

Nehmen wir mal an, ein Azubi (23 Jahre) im 1. Lehrjahr bekommt ca. 650 € raus, dazu noch ~ 150 € Kindergeld. Er möchte jetzt endlich ausziehen:

Gehe ich recht in der Annahme, dass dieser kein Berufsförderungsgeld mehr bekommt?
Wenn ja: Müsste er das später zurückzahlen?

Grüße

MOD: wg. Archivtauglichkeit im Titel Tippfehler korrigiert

Gehe ich recht in der Annahme, dass dieser kein Berufsförderungsgeld mehr bekommt?
Wenn ja: Müsste er das später zurückzahlen?

Was ist Berufsförderungsgeld? Meinst du BAföG? Wieso sollte dies daran gebunden sein, bei den Eltern zu wohnen? Es besteht zumindest theoretisch die Chance, mehr zu bekommen. Ist allerdings lediglich eine Art Mietzuschuss. Und das auch nur, wenn es dafür einen guten Grund gibt.

Grüße

MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert

Wenn BAB, nicht BAföG (s.u.).
Hi!

Gehe ich recht in der Annahme, dass dieser kein Berufsförderungsgeld mehr bekommt?

Eine Leistung „Berufsförderungsgeld“ existiert nicht; ich nehme an, dass Du Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) meinst.
(BAföG kommt hier nicht infrage, weil der Betreffende in einer Berufsausbildung ist und nicht studiert!)

Ob der Auszubildende darauf Anspruch hat, lässt sich hier: http://babrechner.arbeitsagentur.de/ ausrechnen.

Müsste er das später zurückzahlen?

Nein, BAB muss man nicht zurückzahlen.

Gruß
Liza

danke erstmal für die Antwort. Habe mal was gegoogelt, es gibt eine Berufsausbildungsbeihilfe für Azubis die Ausziehn müssen da es sonst zu weit ist. Mal sehen vllt könnte er sich dadran wenden da es ziemlich schwierig wird wenn der Schichtdienst kommt und da er sein Zimmer teilen muss.
Meint ihr derjenige kommt damit durch?