Hallo,
m. W. (und so wurde es in der Vergangenheit auch in den mir vertrauten Unternehmen der Stahlindustrie gehandhabt) gehört das Radio im Dienstfahrzeug zu den sicherheitsrelevanten Ausstattungsteilen, von denen keines fehlen darf.
Meine persönliche Meinung ist, daß das Fehlen eines Radios im Fahrzeug duraus die Sicherheit des Fahrers beeinträchtigen kann, da er nicht zeitnah über wichtige Verkehrsinformationen verfügt.
Kann ich nicht sehen. Und wenn das so wäre, dann würde die BG bei jedem Wegeunfall mit einem Kfz die Versicherungsleistungen verweigern, weil man keine Autoradio hat? Und welche Verkehrsinformationen könnte ein Autoradio gewährleisten, die genau den Unfall, den man zu genau der Zeit an dem Ort des Unfalls hat, hätte verhindern können? Achtung da steht ein Stoppschild, Achtung die Ampel ist rot, Achtung sie fahren zu schnell?
Soweit der Hintergrund und mein - nenne es „akademisch“ - Interesse.
Also kein realer Hintergrund. Dann werden wir solange warten müssen, bis mal ein Unfall mit einem Dienstfahrzeug in der Stahlindustrie passiert und die BG das nicht als Arbeitsunfall anerkennt, weil ein Radio im Kfz fehlte. Muss es eigentlich auch eingeschalten sein? Und welcher Sender muss es sein?
Ich könnte mir jetzt bestenfalls vorstellen, dass Fahrzeuge ein Radio haben müssen, wenn sie bestimmte Betriebsgelände befahren. Vielleicht irgendwelche chemischen Betriebe, Raffinerien oder ähnliches, um, so wie in manchem Tunnel, zeitnah Notfallinformationen zu bekommen.
Die Sicherheitsrelevanz von Verkehrsinformationen halte ich persönlich für etwas gering, insbesondere wenn man dem die mögliche Ablenkung durch Programm oder Bedienung während der Fahrt gegenüberstellt. Und da soll es ja durchaus schon zu Unfällen gekommen sein.
Hinsichtlich der Unfallverhütungsvorschriften könnte ich mir jetzt nur noch vorstellen, dass wenn schon Radios in Dienstfahrzeugen verwendet werden, diese dann auch fest eingebaut sein müssen.
Grüße