Berufsgenossenschaft + Dienstwagenvorschriften

Liebe Wissende,

angeregt durch einen Thread unter "Ämter und Behörden"und in diesem Zusammenhang dargebotenes „Wissen“ habe ich folgende Frage:

Läßt die BG im Rahmen von Sicherheitsvorschriften Dienstwagen bzw. Firmenwagen zur dienstlichen Verwendung o h n e Radio zu?

Danke und

herzliche Grüße

Helmut

Diese Frage hat jetzt aber wirklich nichts mit Versicherungsrecht zu tun.

Hallo Merger,

ich bin aber soeben mit dieser Frage in „Ämter und Behörden“ vom Mod gesperrt und in das Brett „Versicherungen“ geschickt worden…

Sollte ich vielleicht schon mal meine Wanderschuhe rauskramen?

Herzliche Grüße

Helmut

Hallo,

angeregt durch einen Thread unter "Ämter und Behörden"und in diesem Zusammenhang dargebotenes „Wissen“ habe ich folgende Frage:

Läßt die BG im Rahmen von Sicherheitsvorschriften Dienstwagen bzw. Firmenwagen zur dienstlichen Verwendung o h n e Radio zu?

Da finde ich in den Vorschriften nichts. Natürlich frage ich mich auch, inwiefern es den Versicherungsschutz der BG kosten sollte, wenn im Auto kein Radio drin ist. Würde es dadurch irgendwie unsicherer? Solche Fragen stellt man sich doch nicht ohne halbwegs konkreten Hintergrund. Und manchmal sind es diese konkreten Dinge, die es erst ermöglichen eine Antwort geben zu können.

Grüße

Irrtum
Hallo!

Diese Frage hat jetzt aber wirklich nichts mit Versicherungsrecht zu tun.

Ähm … Berufsgenossenschaft = gesetzliche Unfallversicherung = Sozial(versicherungs)recht.
Anders ausgedrückt: Fragen nach eventuell existierenden Vorschriften der BG gehören sehr wohl ins Brett „Versicherungen“!

Gruß
Jadzia Dax
MOD, die im Ämterbrett ans Versicherungsbrett /t/gez-gebuehren-in-firmenwagen-mit-privatnutzung/63…

Hallo „ElBuffo“,

m. W. (und so wurde es in der Vergangenheit auch in den mir vertrauten Unternehmen der Stahlindustrie gehandhabt) gehört das Radio im Dienstfahrzeug zu den sicherheitsrelevanten Ausstattungsteilen, von denen keines fehlen darf. Die Liste der sicherheitsrelevanten Ausstattungsteile, die bei der Beschaffung zu berücksichtigen war und die zwingend in den zur Verfügung stehenden Maximalpreis einfloß, wurde (so sagte es mir jedenfalls der verantwortliche Beschaffer eines Unternehmens-Fuhrparks) in Zusammenarbeit mit der BG aufgestellt.

Meine persönliche Meinung ist, daß das Fehlen eines Radios im Fahrzeug duraus die Sicherheit des Fahrers beeinträchtigen kann, da er nicht zeitnah über wichtige Verkehrsinformationen verfügt.

Soweit der Hintergrund und mein - nenne es „akademisch“ - Interesse.

Herzliche Grüße

Helmut

Hallo,

m. W. (und so wurde es in der Vergangenheit auch in den mir vertrauten Unternehmen der Stahlindustrie gehandhabt) gehört das Radio im Dienstfahrzeug zu den sicherheitsrelevanten Ausstattungsteilen, von denen keines fehlen darf.
Meine persönliche Meinung ist, daß das Fehlen eines Radios im Fahrzeug duraus die Sicherheit des Fahrers beeinträchtigen kann, da er nicht zeitnah über wichtige Verkehrsinformationen verfügt.

Kann ich nicht sehen. Und wenn das so wäre, dann würde die BG bei jedem Wegeunfall mit einem Kfz die Versicherungsleistungen verweigern, weil man keine Autoradio hat? Und welche Verkehrsinformationen könnte ein Autoradio gewährleisten, die genau den Unfall, den man zu genau der Zeit an dem Ort des Unfalls hat, hätte verhindern können? Achtung da steht ein Stoppschild, Achtung die Ampel ist rot, Achtung sie fahren zu schnell?

Soweit der Hintergrund und mein - nenne es „akademisch“ - Interesse.

Also kein realer Hintergrund. Dann werden wir solange warten müssen, bis mal ein Unfall mit einem Dienstfahrzeug in der Stahlindustrie passiert und die BG das nicht als Arbeitsunfall anerkennt, weil ein Radio im Kfz fehlte. Muss es eigentlich auch eingeschalten sein? Und welcher Sender muss es sein?

Ich könnte mir jetzt bestenfalls vorstellen, dass Fahrzeuge ein Radio haben müssen, wenn sie bestimmte Betriebsgelände befahren. Vielleicht irgendwelche chemischen Betriebe, Raffinerien oder ähnliches, um, so wie in manchem Tunnel, zeitnah Notfallinformationen zu bekommen.
Die Sicherheitsrelevanz von Verkehrsinformationen halte ich persönlich für etwas gering, insbesondere wenn man dem die mögliche Ablenkung durch Programm oder Bedienung während der Fahrt gegenüberstellt. Und da soll es ja durchaus schon zu Unfällen gekommen sein.
Hinsichtlich der Unfallverhütungsvorschriften könnte ich mir jetzt nur noch vorstellen, dass wenn schon Radios in Dienstfahrzeugen verwendet werden, diese dann auch fest eingebaut sein müssen.

Grüße

Hallo Helmut,
man muß nicht alles verstehen.
Vielleicht bekommen Sie ja von diesem Moderator die entsprechenden Antworten.
Beste Grüße!

Hallo „ElBuffo“,

Du hast recht - lassen wir es erstmal dahingestellt…

Auf jeden Fall aber danke für Deinen ausführlichen Kommentar!

BTW: Der unten angedachte Fall wird so wohl nicht vorkommen, da es in der Stahlindustrie keine Dienstfahrzeuge ohne Radio gibt - siehe zwingende Vorgaben der Fuhrparks bei Beschaffung…

Herzliche Grüße

Helmut

Also kein realer Hintergrund. Dann werden wir solange warten
müssen, bis mal ein Unfall mit einem Dienstfahrzeug in der
Stahlindustrie passiert und die BG das nicht als Arbeitsunfall
anerkennt, weil ein Radio im Kfz fehlte.
Grüße

ot: (Deine) Verständnisprobleme

man muss nicht alles verstehen.

Mich dünkt, dass Du der einzige bist, der Verständnisprobleme hat. Und wenn Du /t/berufsgenossenschaft-dienstwagenvorschriften/6358…

Vielleicht bekommen Sie ja von diesem Moderator die entsprechenden Antworten.

Ich wüsste nicht, was das eine mit dem anderen zu tun hat. Nur weil ich das Oberthema korrekt erkenne (offenbar im Gegensatz zu Dir), muss ich noch lange kein Experte auf dem Gebiet sein. Dies ist entweder ein Trugschluss Deinerseits oder aber eine gezielte, jedoch sachlich falsche Spitze.
Keine Ahnung, was Dein Problem hier ist.

Beste Grüße!

Ebenfalls.

Jadzia Dax

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