berufstätig studium arbeitslos - Anspruch ALG?

Hallo,
ich habe bereits im Forum gesucht aber keine aktuelle Diskussion gefunden.(Falls es einen gibt, freu ich mich über den link :smile:)

Verändert sich durch ein Studium die Anwartschaftszeit bei ALG I?

Situation: Eine Person hat vor ihrem Masterstudium bereits Vollzeit gearbeitet, dann das 2 jährige Studium begonnen, dass nun beendet ist. Da sie erst jetzt angefangen hat sich zu bewerben ist sie mindestens im Oktober arbeitslos. Gilt auch bei einem Studium die Anwartschaftszeit von 2 Jahren und hat er deshalb keinen Anspruch auf ALG 1?
(Hartz 4 würde die Person nicht beantragen und auch nicht bekommen)
Zusatz: Sie hat ihre Abschlussarbeit in einem Unternehmen verfasst und war dort für 6 Monate Vollzeit angestellt, allerdings zu einem Praktikantengehalt von 610€. Zusätzlich hat die Person insgesamt 9 Monate in einem Institut an der Hochschule gearbeitet (8h die Woche)

Vielen Dank für die Hilfe!

Eventuell.
Hi!

ich habe bereits im Forum gesucht,

Löblich. :smile:

aber keine aktuelle Diskussion gefunden.

Kein Wunder: Es gibt keine. :smile:

Verändert sich durch ein Studium die Anwartschaftszeit bei ALG I?

Nein.
Und selbst, als es noch Ausnahmen gab, die eine Erweiterung der (heute 2-, damals sogar 3-jährigen) Rahmenfrist auf max. 5 Jahre gestattet hätte, war ein Studium keine davon.

Gilt auch bei einem Studium die Anwartschaftszeit von 2 Jahren

Ja.

und hat er deshalb keinen Anspruch auf ALG I?

So ist es.

(Hartz 4 würde die Person nicht beantragen und auch nicht bekommen.)

Das ist richtig, denn Hartz IV ist keine Leistung , weswegen man es weder beantragten noch bekommen kann. :smile:
Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Hartz-Konzept#Hartz_IV_… und http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_II

Zusatz:

Allerdings könnten wir hier einem Alg-I-Anspruch evtl. doch wieder näherkommen. (Solche Infos gehören mitten in den Sachverhalt, nicht erst an dessen Schluss, wenn man schon alle Hoffnung hat fahren lassen… :smile:

Sie hat ihre Abschlussarbeit in einem Unternehmen verfasst und war dort für 6 Monate Vollzeit angestellt, allerdings zu einem Praktikantengehalt von 610 €.

Maßgeblich sind hier nur zwei Dinge:

  1. War der Job sozialversicherungspflichtig (was man bei > 400 € und VZ fast vermuten könnte)? Und
  2. Von wann bis wann genau wurde er ausgeübt? (Bitte exakte Daten im Format tt.mm.jj – tt.mm.jj nennen!!)

Zusätzlich hat die Person insgesamt 9 Monate in einem Institut an der Hochschule gearbeitet (8 Std./Wo.).

Auch hier wieder die beiden Fragen:

  1. Bestand SV-Pflicht?
  2. Von wann bis wann (ebenfalls in tt.mm.jj)?

LG
Jadzia

Hallo Jazdia,

vielen Dank für die Antwort.

Es kann angenommen werden, dass die Person vom 01.03. bis 31.08. ein Praktikumsgehalt bekommen hat und einen Vertrag über 38,5h hatte. Dies wurde als Pflichtpraktikum angesehen. Die Person hat bisher keine Abrechnung erhalten. Es wurde aber das Bruttogehalt des Vertrages netto ausbezahlt.

Die beiden anderen Tätigkeiten dauerten von März bis Juli im letzten Jahr und von Oktober bis Januar diesen Jahres. Die Abrechnungen enthalten Sozialversicherungsbeiträge allerdings nicht für die Arbeitslosenversicherung.

Gruß
Enobo

Die beiden anderen Tätigkeiten dauerten von März bis Juli im
letzten Jahr und von Oktober bis Januar diesen Jahres. Die
Abrechnungen enthalten Sozialversicherungsbeiträge allerdings
nicht für die Arbeitslosenversicherung.

Damit hat sich das ALG1 dann erledigt.

Gruß
Granini