Hallo,
ich habe bereits im Forum gesucht aber keine aktuelle Diskussion gefunden.(Falls es einen gibt, freu ich mich über den link )
Verändert sich durch ein Studium die Anwartschaftszeit bei ALG I?
Situation: Eine Person hat vor ihrem Masterstudium bereits Vollzeit gearbeitet, dann das 2 jährige Studium begonnen, dass nun beendet ist. Da sie erst jetzt angefangen hat sich zu bewerben ist sie mindestens im Oktober arbeitslos. Gilt auch bei einem Studium die Anwartschaftszeit von 2 Jahren und hat er deshalb keinen Anspruch auf ALG 1?
(Hartz 4 würde die Person nicht beantragen und auch nicht bekommen)
Zusatz: Sie hat ihre Abschlussarbeit in einem Unternehmen verfasst und war dort für 6 Monate Vollzeit angestellt, allerdings zu einem Praktikantengehalt von 610€. Zusätzlich hat die Person insgesamt 9 Monate in einem Institut an der Hochschule gearbeitet (8h die Woche)
Vielen Dank für die Hilfe!