Was kann man tun, wenn man berufsunfähig ist, drei Gutachten von verschiedenen Ärzten hat, die belegen, dass man zu 100 Prozent arbeitsunfähig ist, aber der medizinische Dienst der AOK meint, man sei doch arbeitsfähig und die vorliegenden Gutachten einfach ignoriert?
Von daher wird dann auch kein Krankengeld bezahlt!
Wer hat einen Tipp??
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hallo andrea,
so schnell wie moeglich einspruch einlegen.
bescheid abwarten, diesen akzeptieren oder einen rechtsanwalt mit schwerpunkt sozialrecht nehmen.
prozesse vor dem sozialgericht sind kostenlos.
mfg
kunde3
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so schnell wie moeglich einspruch einlegen.
bescheid abwarten, diesen akzeptieren oder einen rechtsanwalt mit schwerpunkt sozialrecht nehmen.
prozesse vor dem sozialgericht sind kostenlos.
Danke für den Tipp!
Einspruch wurde schon eingelegt (über VdK), und die Gutachten vom Hausarzt, Orthopäden sowie von einem Gutachter einer Krankentagegeld-Versicherung wurden vorgelegt, die alle eine 100-prozentige Arbeitsunfähigkeit bescheinigen.
Daraufhin kam der 2. Termin beim MDK – der dann aber wieder die Arbeitsfähigkeit erklärte! Man könnte sich echt nur wundern…
Es liegt auch seit 2007 eine 50-prozentige Schwerbehinderung mit „g“ vor. Aber trotzdem wurde die Zahlung abgelehnt!
Gezahlt wurde von Januar (Beginn der Arbeitsunfähigkeit) bis Mai, denn da war der 1. Termin beim MDK.
Das Sozialgericht bearbeitet zur Zeit Fälle, die ca. 5 Jahre zurückliegen; das kann wirklich ewig dauern.
Würde denn die Krankenkasse wieder zahlen, wenn man einen Arbeitsversuch unternimmt, und dann doch wieder krankgeschrieben wird?
Tja, ein Rechtsanwalt (ein wirklich guter) könnte bestimmt schnell helfen, aber der ist bestimmt SEHR teuer!!
Und da kommt wieder das Thema „Geld“ ins Spiel… ;-(
MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert und im Text zur besseren Lesbarkeit Absätze eingefügt
Hallo,
berufsunfähig ist nicht erwerbsunfähig – das sollte man schon unterscheiden. Wenn ich also beispielsweise aus medizinischen Gründen meinen Beruf als Bäcker nicht mehr ausüben kann, dann bin ich berufsunfähig, was aber nicht heißt, dass ich nicht trotzdem noch eine Erwerbstätigkeit, zwar nicht als Bäcker, aber immerhin, ausüben kann.
Insofern wird also durch den MDK nicht die Berufsunfähigkeit geprüft, sondern die Erwerbsunfähigkeit.
Gruß
Czauderna
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berufsunfähig ist nicht erwerbsunfähig – das sollte man schon unterscheiden. Wenn ich also beispielsweise aus medizinischen Gründen meinen Beruf als Bäcker nicht mehr ausüben kann, dann bin ich berufsunfähig, was aber nicht heißt, dass ich nicht trotzdem noch eine Erwerbstätigkeit, zwar nicht als Bäcker, aber immerhin, ausüben kann.
Insofern wird also durch den MDK nicht die Berufsunfähigkeit geprüft, sondern die Erwerbsunfähigkeit.
Hallo Herr Czauderna!
Sorry, wahrscheinlich habe ich mich nicht wirklich deutlich ausgedrückt. 
Es geht um eine „Arbeitsunfähigkeit“. Die Ärzte stellten fest, dass weder die bisherige, noch eine andere Tätigkeit ausgeführt werden kann, worauf Erwerbsminderungsrente beantragt wurde (wurde auch abgelehnt; hier läuft ein Widerspruchsverfahren).
Aber es geht wirklich darum, dass die Arbeit (egal welche) nicht wieder aufgenommen werden kann und das ist in verschiedenen Gutachten bestätigt wird. Nur der MDK der AOK ist anderer Meinung!
MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert
Hallo,
okay, den Begriff haben wir nun geklärt – was mich daran stutzig macht, ist, dass der Antrag auf Erwerbsminderungsrente bereits abgelehnt wurde; also sieht auch die Rentenversicherung die Erwerbsfähigkeit nicht so gemindert, dass es für eine Rente ausreicht.
Der Rentenversicherungsträger stützt sich übrigens nicht auf MDK-Gutachten, sondern hat dafür eigene Gutachter.
Wenn sowohl die Krankenkasse (MDK) als auch der Rentenversicherungsträger nicht von einer Erwerbsminderung ausgehen, dann bleibt tatsächlich nur der Rechtsweg.
Gruß
Czauderna
MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert und Zeilenumbrüche entfernt
@MOD
hallo liza,
möchtest du nicht eigene artikel schreiben, in denen du rumeditieren kannst?
wir hatten die diskussion schon, hat anscheinend nichts gefruchtet, drum jetzt hier.
gruß
ann
4 „Gefällt mir“
[MOD] Off-topic + Verweis ans Team
So, es hat also nicht gefruchtet… (Das ist Deine Begründung, hier einen Off-topic-Artikel aufzumachen?) Sorry, dass ich mir von Dir nicht meine Moderation vorschreiben lassen will (und muss) – nicht mal Teilbereiche davon!
Willst Du nicht lieber MOD in deinem eigenen Brett werden, wo Du dann moderieren und nicht moderieren, editieren und nicht editieren kannst, wie Du willst?
Das Team nimmt leider keine Bewerbungen entgegen (s. a. FAQ:1488)…
Im Gegensatz dazu nimmt das Team allerdings Deine Beschwerden gerne entgegen – auch gegen MODs : [email protected] oder [email protected]
(Kennst Du eigentlich überhaupt die MOD-Richtlinien und bist so in der Lage, irgendwelche Verstöße meinerseits dagegen zu identifizieren? Immerhin die Netiquette (insbesondere 3. Angemessene Nutzung -> 4. Achte auf deine Texte.) und FAQ:22 solltest Du doch kennen.)
Im Übrigen schreibe ich durchaus regelmäßig eigene Artikel, allerdings überwiegend im Brett „Arbeits- und Sozialamt“.
(Was glaubst Du, wie lange ich an dem hier rumeditiert habe…
Aber Spaß beiseite: Ich bin der Meinung (und die Netiquette, die vom Team verfasst wurde, stützt mich m. E. darin), dass man, wenn man bei w-w-w postet, auch an andere denken sollte, die vielleicht nicht so einfach – wie man selbst eventuell – Texte (v. a. längere) auch dann verstehen können, wenn sie nicht halbwegs sauber und übersichtlich geschrieben sind!)
Gruß
Liza
*die diese Diskussion hier abwürgt, nicht, weil sie Probleme mit Deiner Kritik hätte, sondern weil das Team Diskussionen über die Moderation nicht im Brett haben möchte -> also: E-Mail-Adresse(n) s. o.*
7 „Gefällt mir“
[MOD] Vollzitat entfernt
Hallo!
Also, wie auch immer! Bei der Rentensache ist es wohl generell schwierig, das durchzubekommen; das steht aber auf einem ganz anderen Blatt!
Jedenfalls sollte man froh sein, wenn man gesund ist, und die Krankenkasse in Ruhe lassen kann. Solange ist wohl auch alles in Ordnung.
Das hier in „wer-weiss-was“ war auch nur der Versuch, für eine andere Person ein paar Infos zu bekommen, die ihr helfen könnten. Deshalb auch die Frage, was wäre, wenn man zwischendurch wieder arbeiten geht, und der „Arbeitsversuch“ scheitert. Würde dann die Krankenkasse wegen derselben Diagnose wieder bezahlen???
Ich weiss, man darf nicht in „Ich-Form“ schreiben, deshalb nur ein Satz: ICH bin echt froh, dass ich gesund bin und arbeiten gehen kann.
Leider wird es anderen Personen, die wirkliche Probleme haben, sehr schwer gemacht. Kennt jemand denn einen wirklich guten Anwalt mit dem Fachgebiet Sozialrecht???
Gruß
Andrea