Berufsunfähigkeit

Hallo,

ich bin 42 Jahre alt und seit 2000 selbständig.
Ich importiere schwere marokkanische Mosaiktische und vertreibe die hier in Deutschland.
Leider habe ich seit 3 Jahren massive Rückenprobleme und hatte jetzt im Frühjahr auch einen BS-Vorfall. Das ganze macht mir psychisch sehr zu schaffen, so dass ich jetzt auch eine Therapie begonnen habe.
Da ich mittlerweile nur noch Schmerzen habe wenn ich die schweren Tische bewege habe ich mich jetzt entschieden mein Geschäft aufzugeben.
Bei der durchsicht meiner Unterlagen habe ich jetzt festgestellt, dass ich bei der Swiss eine BU habe.
Deshalb meine Frage: macht es Sinn diese evtl. in Anspruch zu nehmen?? und wenn ja… wie wäre die weitere Verfahrensweise für mich??
Für Unterstützung und Hinweise wäre ich sehr, sehr dankbar!!
Beste Grüße

Sibani

Hallo,

Es macht Sinn, mit der Swiss Kontakt aufzunehmen. Je nach Bedingungswerk wird halt geleistet. Bei einigen Versicherungen ist es so, dass z.B. ab 6 Monaten Krankschreibung BU unterstellt wird.
Wichtig ist, dass die BU vor dem Beginn der Probleme abgeschlossen wurde (d.h. erst nach VS-Beginn sollte eine Arztakte existieren).
Vorgehensweise:

  • Kontakt mit Vermittler aufnehmen
  • Schadenanzeige aufnehmen
  • abwarten
    Geleistet wird vermutlich aktuell nix, aber wenn z.B. die Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann, könnte es zu Zahlungen kommen.
    Für Selbständige ist es schwieriger, BU zu werden. Wichtig ist auch die Frage des Einkommens (Wieviel weniger verdiene ich durch die Beeinträchtigung?).
    Aber dazu kann dann erst etwas gesagt werden, wenn man die VS-Bedingungen durchgeht.
    Ich hoffe, ich konnte helfen.

MfG
JOs

Hallo Sibani,

bei der Swiss Life bist Du erst mal in guten Händen.
Die betreiben BU seit mehr als 125 Jahren.

Wesentlich ist natürlich, dass Du bei Antragstellung wirklich alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet hast, damit man in einer Leistungsprüfung Dir keine Obliegenheitsverpflichtung nachweisen kann.

Dann müsstest Du vom Arzt eine Prognose haben, dass Du mindestens mehr als 6 Monate Berufsunfähig bist. Warst Du zum Zeitpunkt der Antragstellung auch schon Selbstständig ? Ich gehe davon aus, dass Du die 50% Klausel seinerzeit vereinbart hast.

Wende Dich an den Makler, der Dir damals Swiss Life verkauft hat, oder direkt nach München. Aber besorge auch alle Arztberichte, damit eine eindeutige Leistungsprüfung möglich ist.
Beste Grüße
Ulrich Schipporeit

Hallo,

zunächst einmal Glückwunsch zu der vorhandenen Absicherung. Die Swiss Life ist eine recht gute Gesellscahft und viele Selbständige haben solch eine Absicherung oft nicht.

Bei Selbständigen läuft es meist auf den Punkt der sog. „Umorganisierung“ hinaus. Soll heißen: Die Swiss Life würde bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente prüfen, ob es Ihnen nicht möglich wäre, für die körperlich schweren Arbeiten in Ihrem Unternehmen, jemanden zu beschäftigen, ohne dass sich der Gewinn deutlich verringert.

Sollte das nicht greifen, dann wäre die Frage, was Sie beruflich machen, wenn Sie Ihr Unternehmen verkauft haben und v. a. für welchen exakten Beruf Sie damals die Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben.

Im Zweifelsfall bekommen Sie aber eine präzise Antwort auf Ihre Fragen nur, wenn Sie tatsächlich einen Antrag auf Berufsunfähigkeit bei der Versicherung stellen. Wenn Sie von sich aus zu einer Umorganisation bereit wären, dann kommt das bei der Swiss Life meist gut an. Besser als zu sagen „Ich kann nicht mehr, ich will Rente von euch“! Da wird man oft mit Skepsis behandelt.

Toi toi und beste Grüße

Alexander Haid

Hallo,

auf jeden Fall sollten Sie sehr schnell den Versicherer informieren und sich dringen Rat holen zur Abwicklung des BU Falles.

Bei Bedarf rufen Sie gern an, ich kann ihnen zumindest einen Tipp geben.

Danke für die Info!!
schönen Tag noch!!!

Sibani

Hallo Alexander,
vielen Dank für die wertvollen Infos!!
Dann werd ich das auf jeden Fall mal versuchen…

einen schönen sonnigen tag… wünsch ich!!

Sibani

Hallo Ulrich,
vielen Dank für die wertvollen Infos!!
Dann werd ich das auf jeden Fall mal versuchen…

einen schönen sonnigen Tag… wünsch ich!!

Sibani

Hallo Jens,
vielen Dank für die wertvollen Infos!!
Dann werd ich das auf jeden Fall mal versuchen…

einen schönen sonnigen Tag… wünsch ich!!

Sibani

Dann noch ein Ergänzungs-Tip:

Wenn Sie mit der Swiss Life überhaupt nicht weiterkommen, dann bitte nicht gleich Geld investieren und zum Anwalt gehen, sondern zunächst einmal beim „Versicherungsombudsmann“ Beschwerde einlegen.

Der ist für solche Angelegenheiten zuständig und arbeitet für beide Parteien völlig kostenfrei als Schlichter.

Hilft auch das nichts, dann bleibt immer noch der Weg zum Anwalt. Wenn es aber dazu kommt, dann wird es anstrengend, denn dann bedeutet es, dass die Versicherung sich quer stellt. Das wünsche ich Ihnen nicht!!

Nochmals toi toi und Gruß

Alexander Haid

Hallo Sibani,

es ist gut, dass Du vorher fragst, denn die Sache ist tatsächlich recht kompliziert.

Am Anfang steht die Frage, wo Du den Vertrag abgeschlossen hast, bei einem Versicherungsvertreter oder einem Versicherungsmakler. Schau vorsichtshalber im Register nach:

www.vermittlerregister.info

Der Vertreter muss (!) im Interesse der Versicherung handeln, der Makler muss in deinem Interesse handeln. In der Praxis hilft das häufig nicht, da die wenigsten Vermittler - egal ober Vertreter oder Makler - für die Betreuung eines Leistungsfalles ausreichend qualifiziert sind.

Wenn der Makler qualifiziert ist, kannst Du den Fall von ihm betreuen lassen. Andernfalls hilft nur der Gang zu einem in BU-Sachen erfahrenen Versicherungsfachanwalt. Die Erstberatungsgebühr kostet etwa soviel wie der Versicherungsbeitrag für zwei bis drei Monate. Es lohnt sich also. Wenn Du auch eine Rechtsschutzversicherung hast, nimm den Versicherungsschein zum Gespräch mit.

Notiere für das Gespräch bitte den Begriff „unverzichtbare Kerntätigkeiten“. Der Makler bzw. Anwalt versteht dann, was gemeint ist.

Mehr zu deinem Fall kann hier aus rechtlichen Gründen nicht ausgeführt werden (FAQ 1129).

Ich wünsche dir viel Erfolg!

Beste Grüße aus Paderborn
oscar.

Hallo Oscar,
vielen Dank für die wertvollen Infos!!
Dann werd ich das auf jeden Fall mal versuchen…

einen schönen sonnigen tag… wünsch ich!!

Sibani

ja, das macht sinn

Das alles kann Ihnen NUR die Swiss beantworten!!!

Stellen Sie den Antrag auf BU und alles wietere macht die Vers.!!!

Gruß und viel Erfolg und gute Genesung!!

Hallo
ob es Sinn macht die BU in Anspruch zunehmen - kann Ihnen nur ihr Arzt sagen.
Vorraussetzung das Sie eine Leistung aus dem Vertrag BU erhalten ist eine mind. 50% Berufsunfähigkeits-Bescheinigung.
Der erste Weg sollte zu Ihrem Arzt sein und mit Ihm müssen Sie klären ob eine Berufsunfähig gegeben ist und dann wird festgestellt in welcher Höhe.
BU Verträge leisten ab 50% Berufsunfähigkeit - darunter
erhalten sie keine Leistung aus ihrem Vertrag.
Mfg
Esther Riehl-Müller

Hallo Sibani,

schade, dass es Ihnen schlecht geht!

Gut, dass Sie bei der swiss life eine BU abgeschlossen haben. Der Versicherer, der m.W. die wenigsten Zicken macht.

Stellen Sie gemeinsam mit Ihren Ärzten einen Antrag bei der swiss life und schalten Sie Ihren Vermittler ein. Die swiss life ist doch ein typischer Makler-Versicherer und Ihr Makler betreut Sie auch im Krankheitsfall!

good luck u weniger Schmerzen
pe sturm

Hallo Sabine?

Erstmals … Swiss ist eine sehr gute Versicherungsgesellschaft. Statistisch gesehen hat diese die wenigsten Ablehnungen überhaupt und das ist schon mal sehr, sehr gut.

Was du benötigst, sind gute Ärzte und noch bessere Atteste.

Wenn deine Krankheiten bekannt sind und du dich in Behandlung befindest, würde ich mich an die Versicherungsgesellschaft wenden.

Sie kommen auf dich zu und sie werden dir alle Formulare zuschicken. Zugleich werden sie dir Hilfe anbieten… NIMM DIESE NICH AN!

Nimm dir einen Rechtsanwalt. Dieser ist teuer aber die INVESTITION wird sich letztendlich bezahlt machen. (ich weiß wovon ich rede).

Der Rechtanwalt wird gute Tipps für dich parat haben. Zum Bespiel solltest du der Versicherung nicht volle Schweigepflichtentbindung gewährleisten!
Somit muss die Versicherungsgesellschaft sich für jede Arztanfrage eine Schweigepflichtentbindung von dir holen. Somit kannst du agieren, den jeweiligen Arzt aufsuchen und ihn auf die Anfragen der Versicherung warnen, vorbereiten und zugleich ihn bieten, dass er kurz und Sachlich antwortet und alles andere so flach wie nur möglich hält…

Für weitere Fragen, stehe ich dir gerne zur Verfügung
Gute Besserung und alles Gute (melde dich und sag Bescheid wie es läuft)

Also ich verstehe die Welt nicht mehr.
Erstens antwortet man hier leuten und die sind nicht in der Lage sich zu bedanken. Welch ein benehmen.
Dann kann ich einfach nicht verstehen, wenn sie eine Versicherung abgeschlossen haben…Wo ist der Vermittler? Wo ist der Vertreter? Wo ist der Mann, der das mit Ihnen abgeschlossen hat?
Ich habe Kunden, die haben vor 40 Jahren eine Vers.bei mir abgeschlossen und werden noch von mir bedient!

Dann gibt es ja da noch die Gesellschaft, die auch helfen muß!
Also eigentlich dürften sie sowas garnicht fragen.

Da gibt es nur eins…die Sache melden!!

Wenn sie bei mir Kunde wären, wäre das keine Frage ich würde die Sache kostenlos,gerne und jederzeit in die Hand nehmen.

Hallo Sabine,

na genau dafür ist diese Versicherung doch. Ich habe die Details der Bedingungen der Swiss Life nicht im Kopf… aber es ist eine gute Gesellschaft.

Ist die Rente denn ein ausreichender Höhe?
Bei selbstständigen stellt sich vor der Berufsunfähigkeit die Frage nach der „Umorganisation“. z.B. könntest Du Dein Geschäft so umorganisieren, dass Du nur noch Rückenschonende Tätigkeiten erledigst und Du das Tragen delegieren könntest. Anscheindend nicht, denn Du möchtest ja deshalb das Geschäft aufgeben. Sollte die Versicherung nach Prüfung auf die gleiche Beurteilung kommen, erhälst Du die Rente.
Die Rente erhälst Du solange wie Du keine Vergleichbare Tätigkeit mit einem vergleichbaren Einkommen hast.
So … was Vergleichbar heißt, wie das bemessen wird sieht jede Gesellschaft anders und das ist z.B. das Kleingedurckte in den Bedingungen.
Du solltest Dich an die Hotline Deiner Gesellschaft wenden und einfach mal fragen. Natürlich muss Dir ein Arzt bestätigen, dass Du Deine Job nicht mehr machen kannst. Die Swiss Life wird Dir genau sagen was zu tun ist. Wenn ich mich recht erinnere so kannst du bei der Swiss Life zu Deinem eigenen Arzt gehen um dies feststellen zu lassen.

Also viel Glück Sabine

Es grüßt
Der Ruhestandsplaner

Hallo Frau Held,

zunächst einmal müssen Sie der Versicherung mitteilen, dass Sie wegen Berufsunfähigkeit Ihr Geschäft aufgeben werden. Dazu brauchen Sie anschließend aber mindestens ein Attest Ihres Arztes, der Ihnen bescheinigt, dass Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können.
Danach wird sich die Versicherung bei Ihnen melden und vermutlich noch weitere Unterlagen anfordern.

Leider bieten sich bei Selbstständigen immer mehrere Schlupflöcher für die Versicherungen an. Stellen Sie sich also auf eine längere Diskussion mit Ihrer Versicherung ein.

Hier sind noch ein paar hilfreiche links:
http://www.wegweiser-berufsunfaehigkeitsversicherung…

http://www.berufsunfaehigkeit-versicherung24.de/Scha…
(Hier auch die weiteren Punkte in der Navigation links unter „Schadensfall“ lesen!)

Mit freundlichen Grüßen

J. Schnitzler