Berufsunfähigkeitsversicherung

Hi,

also, ich fange nun endlich mal an zu arbeiten und verdiene ein bißchen Geld. Nun möchte ich eine BU abschließen. Jetzt stellt sich die Frage BU alleine und Altervorsorge getrennt machen oder eine BU an eine Altervorsorge koppeln. Ich war mal bei MLP (ich weiss, Vorsicht ist angebracht) und habe mich ein bißchen beraten lassen. Bin von Natur aus eher skeptisch solchen Leuten gegenüber, habe aber bei diesem Mensch schon irgendwie das Gefühl, er hat Ahnung, nimmt sich Zeit und will mich nicht übern Tisch ziehen, sondern lieber langfristig als Kunde haben. Keine Ahnung, ob er mich nur gut vollgesültzt hat oder nicht :wink:… deswegen frage ich ja nun auch hier nochmal und zapfe andere Informationsquellen an.

Prinzipiell war ich immer der Meinung BU und Altervorsorge sollte man vertraglich trennen, zum einen, weil man so flexibler ist, zum anderen auch, weil man dann im Sparteil, also in der Altersvorsorge, bessere Renditen erzielt. Mein MLP-Mensch möchte das gerne koppeln und sein Argument dafür ist, dass eben dann meine BU im Falle des Falles meine Rentenbeiträge weiter zahlt. Ich finde das Arguement ist nicht von der Hand zu weisen und bin nun hin und hergerissen, was das beste ist. Was meint ihr dazu?

Danke und Gruss
Aron

Hi,

also, ich fange nun endlich mal an zu arbeiten und verdiene
ein bißchen Geld. Nun möchte ich eine BU abschließen.

weiser entschluss

Jetzt

stellt sich die Frage BU alleine und Altervorsorge getrennt
machen oder eine BU an eine Altervorsorge koppeln.

risiko und sparprozesse trennen

Prinzipiell war ich immer der Meinung BU und Altervorsorge
sollte man vertraglich trennen, zum einen, weil man so
flexibler ist, zum anderen auch, weil man dann im Sparteil,
also in der Altersvorsorge, bessere Renditen erzielt.

warum das? den risikoteil trägst du so oder so. aber nicht jeder bu versicherer muss auch in der rentenversicherung gut sein also trennen.

Mein
MLP-Mensch möchte das gerne koppeln und sein Argument dafür
ist, dass eben dann meine BU im Falle des Falles meine
Rentenbeiträge weiter zahlt.

stimmt, für den fall kannst du - wenn du dann besser schlafen kannst den befreiungsteil in die rente einschließen und ggf deine bu rente getrennt abschließen.

wichtigster punkt: achte auf die bedingungen der bu.

grüße

andreas sokol

Hi,

also, ich fange nun endlich mal an zu arbeiten und verdiene
ein bißchen Geld. Nun möchte ich eine BU abschließen. Jetzt
stellt sich die Frage BU alleine und Altervorsorge getrennt
machen oder eine BU an eine Altervorsorge koppeln.

Trennen!

Mein MLP-Mensch möchte das gerne koppeln und sein Argument
ist, dass eben dann meine BU im Falle des Falles meine
Rentenbeiträge weiter zahlt.

So ziemlich eines der schlechtesten Argumente, die mir einfallen würden. Wo liegt der Unterschied:

  1. Fall) Die Versicherung läuft weiter, die Beiträge werden abgebucht, die BU-Versicherung zahlt auf mein Konto.
  2. Fall) Die Versicherung läuft beitragsfrei weiter.

Am Monatsende habe ich genau so viel Geld auf dem Konto.
Meine goldene Regel: Finde den Versicherer, der im BU-Absicherungsbereich UND im Altersvorsorgebereich das BESTE Produkt hat, dann mach was du willst. Selten ist dieser Fall allemal.

Außerdem: Willst du nur eine Beitragsbefreiung bei BU? Oder willst du eine vernünftige BU-Absicherung? Willst du bei mehreren Altersvorsorgeprodukten noch mehrere BU-Versicherungen zusätzlich haben oder willst du dich nur mit einer unterhalten müssen, wenn der BU-Fall eintritt. Glaub mir, die meisten Leuten haben dann NICHT mehr den Bock, mehrere Gesellschaften anzuschreiben.

Und bedenke: Wenn du den Altersvorsorgevertrag mal nicht mehr willst (warum auch immer) und kündigst, ist die BUZ in der Regel auch weg.

FAZIT: Trennen! Trennen! Trennen!

Frank Wilke

Hallo,

aufgrund meiner persönliche Erfahrung in den vergangenen Jahren würde ich dir aufjedenfall raten das zu trennen.

Wenn Du zum Beispiel mal das Geld wegen Arbeitlosigkeit o.ä. knapp wird, kann man den Sparvorgang für die Altersrente mal unterbrechen, den BU Versicheurngsschutz möchte man aufgrund gestiegenem Alter oder verschlechterten Gesundheitszustand aber so beibehalten.

Das ist dann bei einer kombinierten Verischerung nicht so einfach möglich. Den die Zusatzversicherung (BU) erleidte immer das Schicksal der Hauptversicherung. Kündigt man die Hauptversicherung, weil man das Geld dringend braucht erlischt auch die BU. Stellt man die Hauptversicherung beitragsfrei so wird auch die BU Versicherung beitragsfrei gestellt und dadurch reduziert sich die versicherte Rente. Und auch wenn man den Beitrag der Hauptversicherung senkt, so kann die BU unter Umständen nicht beibehalten werden, denn hier gibts es gewisse Tarifliche Grenzfaktoren.

Der Vorteil das der Hauptvertrag beitragsfrei gestellt wird wenn man buzig wird, also die Beiträge durch den Versicherer übernommmen werden, ist natürlich zur Sicherung der Altersrente ein klarer Vorteil. Das kann man aber auch erreichen wenn man die BU Rente in dem speratem Vertrag um den Beitrag für eine Rentenversicherung o.ä. erhöht.

Ein Großteil der Berater wird Dir wahrscheinlich empfehlen beides in einem abzuschliessen. Den das Kapitlgeschäft ist wesentlich lokrativer als das Risikogeschäft der BU. Aber nur weil ein Versicherer eine gute BU anbietet, heißt das ja noch lange nicht das die Geldanlagen ebenfalls top sind.

Im Hinblick auf die langen Vertragslaufzeiten und den besseren Optionen in der Zukunft sollte man die Ansparung einer Altersrente und den BU Schutz unbedingt voneinander trennen.

MFG

Sven

Hallo Aron,

zum einen sollte man mal klären was der Markt so anbietet, denn hinter BU-Tarifen können sich im Allgemeinen zwei Dinge verbergen:

  1. Eine BU-Befreiung (BUZB): Das ist ein zusätzlicher Tarif, der im BU-Falle quasi die Zahlung der Hauptversicherung (z.B. Altersversorgung) übernimmt. Ein solcher Tarif empfiehlt sich im selben Vertrag abzuschließen, da man ansonsten eine recht zahlungsfreudige selbständige BU-Rente abschliessen müsste um alle anderen Versicherungen weiter zahlen zu können, die keine BUZB haben.
  2. Eine BU-Rente: Diese tritt in zwei verschiedenen Formen auf:
    2.1 als eigenstädige BU-Rente, also eine BU-Versicherung, die im Falle der BU eine Rente zahlt (i.A. bis die gesetzliche Rente einsetzt)
    2.2 als Zusatztarif im Verbund mit einer BUZB im einem Vorsorgevertrag (BUZR). Diese zusätzliche BU-Rente hat die von den anderen Antwortenden benannten Nachteile: Verlust oder Reduzierung des Schutzes bei Kündigung, Beitragsfreistellung oder Beitragsreduzierung.

Und zum anderen anmerken, dass Vorsicht geboten ist, da der BU-Fall nicht so leicht eintritt, wie man meinen mag. Meistens ist er so geregelt, dass ein BU-Fall erst vorliegt, wenn der Versicherte auch adäquate oder zumutbare andere Berufe (seiner Branche) nicht mehr ausüben kann. Wenn also ein LKW-Fahrer ein Bein verliert, kann er z.B. immer noch einen Bürojob in einem Transportbetrieb ausüben.

Mein Fazit wäre Verträge mit BUZB sind OK, da die BUZB auch meist nicht allzuviel kostet. Und dazu kann man parallel eine selbstständige BU-Rente abschliessen.

Neben der BU gibt es auch Versicherungen die den Fall der Erwerbsunfähigkeit absichern, die meist günstiger sind, da der Fall der Erwerbsunfähigtkeit noch weiter gefaßt ist als der der BU.

Gruß
Volkmar

Hallo Aron,

auch ich rate zu einer Trennung von BU-Rente und Altersvorsorge. Gründe hierfür findest Du auf http://www.artikel-online.de/Artikel/Versicherungen/… .

Solltest Du Deine Altersvorsorge zusätzlich noch mit einer Beitragsbefreiung im Falle einer BU koppeln wollen, ist daran nichts auszusetzen, wenn die Versicherungsbedingungen stimmen.

Die eigentlich wichtige BU-Rente sollte aber getrennt von einem Sparvertrag vereinbart werden.

Freundliche Grüße

Gerd

Ohne die Antworten der Kollegen gelesen zu haben, trenne es.
Die Beitragsfreistellung der Rentenversicherung im BU-Fall kann auch einzeln in die Rentenversicherung ohne eine BU-Rente integriert werden.

Falls nicht, such Dir eine Rentenversicherung bei der es geht und die trotzdem eine gute Rendite hat.

Hi Sven,

aufgrund meiner persönliche Erfahrung in den vergangenen
Jahren würde ich dir aufjedenfall raten das zu trennen.

Ja, das habe ich hier jetzt x-mal als Antwort bekommen und auch sonst schon oft gelesen, nur mein MLP-Mensch behauptet steif und fest das Gegenteil. Hm…

Wenn Du zum Beispiel mal das Geld wegen Arbeitlosigkeit o.ä.
knapp wird, kann man den Sparvorgang für die Altersrente mal
unterbrechen, den BU Versicheurngsschutz möchte man aufgrund
gestiegenem Alter oder verschlechterten Gesundheitszustand
aber so beibehalten.

Genau das habe ich ihm auch gesagt. Er meint, man könne den Altersvorsorgeteil dann trotzdem aussetzen und die BU weiter laufen lassen. Kommt dann natürlich aufs Kleingedruckte an, und ich weiss gerade nicht, ob er mir einfach Scheisse erzählt oder nicht.

Das ist dann bei einer kombinierten Verischerung nicht so
einfach möglich. Den die Zusatzversicherung (BU) erleidte
immer das Schicksal der Hauptversicherung. Kündigt man die
Hauptversicherung, weil man das Geld dringend braucht erlischt
auch die BU. Stellt man die Hauptversicherung beitragsfrei so
wird auch die BU Versicherung beitragsfrei gestellt und
dadurch reduziert sich die versicherte Rente. Und auch wenn
man den Beitrag der Hauptversicherung senkt, so kann die BU
unter Umständen nicht beibehalten werden, denn hier gibts es
gewisse Tarifliche Grenzfaktoren.

Ist das wirklich IMMER so?

Der Vorteil das der Hauptvertrag beitragsfrei gestellt wird
wenn man buzig wird, also die Beiträge durch den Versicherer
übernommmen werden, ist natürlich zur Sicherung der
Altersrente ein klarer Vorteil. Das kann man aber auch
erreichen wenn man die BU Rente in dem speratem Vertrag um den
Beitrag für eine Rentenversicherung o.ä. erhöht.

Ja, genau. Das sagte er mir auch. Allerdings sagte er, man zahle drauf, wenn man es so macht und seine Variante sei günstiger. Die Kombi, dass die Raten für die Altersvorsorge von der BU übernommen werden, gibt es nur in kombinierten Verträgen, oder?

Wo genau liegt der Unterschied zur Beitragsbefreiung? Heisst Beitragsbefreiung nur, dass, wenn ich buzig werden, keine Beiträge mehr zur BU zahlen muss oder heisst es auch, dass meine Altersvorsorge weiter gezahlt wird? Wenn ich separate Verträge haben, wohl kaum, oder?? Es zahlt ja nicht die Versicherung für meine BU, die Beiträge für meine Rente an eine ganz andere Versicherung. Oder?

Ein Großteil der Berater wird Dir wahrscheinlich empfehlen
beides in einem abzuschliessen. Den das Kapitlgeschäft ist
wesentlich lokrativer als das Risikogeschäft der BU.

Klar… :wink:.

Aber nur
weil ein Versicherer eine gute BU anbietet, heißt das ja noch
lange nicht das die Geldanlagen ebenfalls top sind.

Eben, das habe ich meinem MLP-Mensch auch schon gesagt. Dazu sagte er wiederum, dass MLP nun eben die Lösung anbietet, das zu mischen, also die Altersvorsorge von verschiedenen Versicherern zu nehmen… fand das etwas undurchsichtig. Hast du davon schon mal was gehört?

Im Hinblick auf die langen Vertragslaufzeiten und den besseren
Optionen in der Zukunft sollte man die Ansparung einer
Altersrente und den BU Schutz unbedingt voneinander trennen.

Auch, wenn ich dann im Falle des Falles, sagen wir mal mit 45 Jahren, nur meine BU-Rente bis 60 oder so habe, danach von dem leben, was aus meiner privaten Rentenversicherung rauskommt, deren Beiträge ich 15 Jahre lang von meiner knappen BU-Rente selbst zahlen muss?

Oder gibt es die Möglichkeit bei einer separaten Altersvorsorge eine Beitragsbefreiung im BU-Fall zu vereinbaren, so dass ich da keine Beiträge mehr zahlen muss und trotzdem meine Rente nach Ansparplan erhalte?

Danke und Gruss
Aron

Hi,

Mein MLP-Mensch möchte das gerne koppeln und sein Argument
ist, dass eben dann meine BU im Falle des Falles meine
Rentenbeiträge weiter zahlt.

So ziemlich eines der schlechtesten Argumente, die mir
einfallen würden. Wo liegt der Unterschied:

  1. Fall) Die Versicherung läuft weiter, die Beiträge werden
    abgebucht, die BU-Versicherung zahlt auf mein Konto.
  2. Fall) Die Versicherung läuft beitragsfrei weiter.

Da verstehe ich gerade nicht, was du meinst. Ich meine nicht die Beiträge für die BU, dass ich da eine Beitragsbefreiung bekomme im BU Fall ist ja wohl klar (jedenfalls werde ich keine abschließen, wo anderes in den Bedingungen steht). Ich rede von der Rentenversicherung. Wenn ich BU-zig werde, bekomme ich meine BU-Rente. Die bekomme ich aber nur bis ich 60 bin. Und dann? Dann leben ich vor dem, was meine Altersvorsorge hergibt. Allerdings muss ich in die doch einzahlen und wenn ich nur eine BU-Rente habe, bleibt vermutlich nicht viel übrig, wovon ich noch einzahlen könnte. Nun sagt mein MLP Mensch, in einem gekoppelten Vertrag, würde die BU die Rentenbeiträge zahlen, so dass ich dann - mit 60 - eine ansehnliche Rente hätte, wie wenn ich selbst eingezahlt hätte. Und in 2 verschiedenen Verträge müßte ich meine Altersvorsorgen von dem bestreiten, was meine BU mir als BU-Rente zahlt. Oder gibt es Rentenversicherungen, bei denen man den Zusatz hat, dass man beitragsbefreit ist, wenn man BU-zig wird, obwohl man mit dieser Rentenversicherung keine BU gekoppelt hat???

Am Monatsende habe ich genau so viel Geld auf dem Konto.
Meine goldene Regel: Finde den Versicherer, der im
BU-Absicherungsbereich UND im Altersvorsorgebereich das BESTE
Produkt hat, dann mach was du willst. Selten ist dieser Fall
allemal.

Klar, ich sehe den Punkt auch.

Außerdem: Willst du nur eine Beitragsbefreiung bei BU? Oder
willst du eine vernünftige BU-Absicherung? Willst du bei
mehreren Altersvorsorgeprodukten noch mehrere
BU-Versicherungen zusätzlich haben oder willst du dich nur mit
einer unterhalten müssen, wenn der BU-Fall eintritt. Glaub
mir, die meisten Leuten haben dann NICHT mehr den Bock,
mehrere Gesellschaften anzuschreiben.

Nee, natürlich will ich das nicht. Das sehe ich auch. Grrr… alles Mist. Noch was: Gibt es die Möglichkeit, dass man die BU-Rente, die man im Falle des Falles bekommt, in einem laufenden Vertrag erhöhen kann, ohne den Vertrag der BU zu kündigen und einen neuen abzuschließen? Ich meine keine Dynamik, die jedes Jahr greift, sondern eine einmalige oder im ganzen Leben vielleicht dreimalige Erhöhung? Natürlich würden sich dann auch die Beiträge erhöhen…

Und bedenke: Wenn du den Altersvorsorgevertrag mal nicht mehr
willst (warum auch immer) und kündigst, ist die BUZ in der
Regel auch weg.

Ja, das hab ich dem MLP-Mensch auch gesagt, aber er meinte, es gibt Verträge, wo das nicht so ist… Hmmm…

Gruß Aron

Oder gibt es Rentenversicherungen, bei denen

man den Zusatz hat, dass man beitragsbefreit ist, wenn man
BU-zig wird, obwohl man mit dieser Rentenversicherung keine BU
gekoppelt hat???

Wie bereits um 19:00 von mir geschrieben, ja, die gibt es!

kleiner Einspruch

Und zum anderen anmerken, dass Vorsicht geboten ist, da der
BU-Fall nicht so leicht eintritt, wie man meinen mag. Meistens
ist er so geregelt, dass ein BU-Fall erst vorliegt, wenn der
Versicherte auch adäquate oder zumutbare andere Berufe (seiner
Branche) nicht mehr ausüben kann. Wenn also ein LKW-Fahrer ein
Bein verliert, kann er z.B. immer noch einen Bürojob in einem
Transportbetrieb ausüben.

Hier gilt es auf die Verweisungsklausel zu achten. Standard ist es heutzutage dass die Versicherer auf eine Verweisung verzichten. Hier genau auf die Bedingungen achten!

Hier gilt es auf die Verweisungsklausel zu achten. Standard
ist es heutzutage dass die Versicherer auf eine Verweisung
verzichten. Hier genau auf die Bedingungen achten!

Die Versicherer, die ich kenne verzichten auf den Verweisungsverzicht nur, wenn man dafür zahlt und zwar über einen eingerechneten (versteckten) Aufschlag. Ich habe so etwas schon selbst konzipiert und programmiert.

Auch Hi,

Mein MLP-Mensch möchte das gerne koppeln und sein Argument
ist, dass eben dann meine BU im Falle des Falles meine
Rentenbeiträge weiter zahlt.

So ziemlich eines der schlechtesten Argumente, die mir
einfallen würden. Wo liegt der Unterschied:

  1. Fall) Die Versicherung läuft weiter, die Beiträge werden
    abgebucht, die BU-Versicherung zahlt auf mein Konto.
  2. Fall) Die Versicherung läuft beitragsfrei weiter.

Da verstehe ich gerade nicht, was du meinst. Ich meine nicht
die Beiträge für die BU, dass ich da eine Beitragsbefreiung
bekomme im BU Fall ist ja wohl klar (jedenfalls werde ich
keine abschließen, wo anderes in den Bedingungen steht). Ich
rede von der Rentenversicherung. Wenn ich BU-zig werde,
bekomme ich meine BU-Rente. Die bekomme ich aber nur bis ich
60 bin. Und dann? Dann leben ich vor dem, was meine
Altersvorsorge hergibt. Allerdings muss ich in die doch
einzahlen und wenn ich nur eine BU-Rente habe, bleibt
vermutlich nicht viel übrig, wovon ich noch einzahlen könnte.
Nun sagt mein MLP Mensch, in einem gekoppelten Vertrag, würde
die BU die Rentenbeiträge zahlen, so dass ich dann - mit 60 -
eine ansehnliche Rente hätte, wie wenn ich selbst eingezahlt
hätte. Und in 2 verschiedenen Verträge müßte ich meine
Altersvorsorgen von dem bestreiten, was meine BU mir als
BU-Rente zahlt. Oder gibt es Rentenversicherungen, bei denen
man den Zusatz hat, dass man beitragsbefreit ist, wenn man
BU-zig wird, obwohl man mit dieser Rentenversicherung keine BU
gekoppelt hat???

Die BU-Versicherung, die Dir Dein MLP-Berater vorgeschlagen. umfasst eine BU-Befreiung, die die Beiträge der Hauptversicherung bis zum Ablauf oder dem Wegfall der BU übernimmt, und zweitens einer BU-Rente, die es als Zusatztarif nur im Zusammenhang mit dem BU-Befreiungtarif gibt. Diese BU-Rente wird gezahlt bis zum Bestimmten Ablauf oder bis die BU nicht mehr vorliegt. Also wäre in diesem Fall keine Sorge über das Verbrauchen der Rente für die Bezahlung der Hauptversicherung angebracht.

Am Monatsende habe ich genau so viel Geld auf dem Konto.
Meine goldene Regel: Finde den Versicherer, der im
BU-Absicherungsbereich UND im Altersvorsorgebereich das BESTE
Produkt hat, dann mach was du willst. Selten ist dieser Fall
allemal.

Klar, ich sehe den Punkt auch.

Außerdem: Willst du nur eine Beitragsbefreiung bei BU? Oder
willst du eine vernünftige BU-Absicherung? Willst du bei
mehreren Altersvorsorgeprodukten noch mehrere
BU-Versicherungen zusätzlich haben oder willst du dich nur mit
einer unterhalten müssen, wenn der BU-Fall eintritt. Glaub
mir, die meisten Leuten haben dann NICHT mehr den Bock,
mehrere Gesellschaften anzuschreiben.

Nee, natürlich will ich das nicht. Das sehe ich auch. Grrr…
alles Mist. Noch was: Gibt es die Möglichkeit, dass man die
BU-Rente, die man im Falle des Falles bekommt, in einem
laufenden Vertrag erhöhen kann, ohne den Vertrag der BU zu
kündigen und einen neuen abzuschließen? Ich meine keine
Dynamik, die jedes Jahr greift, sondern eine einmalige oder im
ganzen Leben vielleicht dreimalige Erhöhung? Natürlich würden
sich dann auch die Beiträge erhöhen…

Solange keine BU vorliegt und Du eine Dynamik vereinbart hast wird normalerweise auch die BU-Versicherung dynamisiert. Meistens kann man auch eine Beitragserhöhung mit einer BU-Beitragsanpassung koppeln. Allerdings kann es dann zu einer erneuten Gesundheitsprüfung kommen und das entsprechend höhere Alter wirkt sich auch negativ auf den BU-Beitrag aus.

Gruß
Volkmar

Das sind aber ganz schöne Schlingel, diese Versicherer. Da nehmen die einfach für ein höheres Risiko einen höheren Beitrag! Sollte man gleich vom Markt schießen die Jungs…
Hallo? Das ist doch wohl logisch!

Frank Wilke

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Aron,

ich bin’s nochmal. Lass mich die langen Texte nochmal zusammenfassen:

  1. Du brauchst eine private Altersvorsorge. Diese soll auch weiterbespart werden, wenn der BU-Fall eintritt. Hierfür brauchst du Summe X.
  2. Du brauchst eine Absicherung für den BU-Fall, da die gesetzliche Rentenversicherung hier eine Lücke zum Netto offen lässt. Hierfür brauchst du Summe Y.
  3. Du hast noch diverse andere Sparvorgänge, Versicherungen, Freundinnen, Hund, Hobbies etc. pp… Um diese auch im BU-Fall weiter betreiben zu können, brauchst du Summe Z.

Fazit: Du schließt eine selbständige BU-Versicherung ab, die Dir im BU-Fall monatlich eine Rente in Höhe von X+Y+Z auszahlt. Fertig!

Diese ganzen BU-Beitragsbefreiungszusatzausfallergänzungsdinge kannst du dir doch sparen. Ein Vertrag für alles: Einmal Abschlusskosten, und einmal die Rennerei wenn der BU-Fall eintritt.
Was der MLP-Mann sagen will, weiß ich nicht, aber sinnvoll scheint’s nicht zu sein.

ANDERER VORSCHLAG:
Du hast studiert (sonst bist du nicht in der MLP-Zielgruppe) und beginnst zu arbeiten. Lass Dir doch mal von dem MLP-Berater eine SChwere Krankheiten Vorsorge durchrechnen. Gibt viele Spielmöglichkeiten (BU-Einschluss für Rücken und Psyche - die beiden Hauptgründe für BU!!, vorgezogene Leistung, erweiterter Tod, etc. pp).
Ich behaupte hier mal, dass diese Art der Vorsorge oftmals sinnvoller ist. Ein Blick auf die Statistiken gibt hier Recht:
Wieviele BU-Renten werden in Deutschland jährlich neu gezahlt, und wieviele Neuerkrankungen gibt es allein bei Herzinfarkt, Schlaganfall und Krebs?

In diesem Sinne,

Frank Wilke

P.S.: Die Argumentation, einen Altersvorsorge-Vertrag NICHT abzuschließen, OHNE BU-Beitragsbefreiung, kann ich nicht gelten lassen!

Und noch einmal: TRENNEN! TRENNEN! TRENNEN!

Hi,

Da verstehe ich gerade nicht, was du meinst. Ich meine nicht
die Beiträge für die BU, dass ich da eine Beitragsbefreiung
bekomme im BU Fall ist ja wohl klar (jedenfalls werde ich
keine abschließen, wo anderes in den Bedingungen steht). Ich
rede von der Rentenversicherung. Wenn ich BU-zig werde,
bekomme ich meine BU-Rente. Die bekomme ich aber nur bis ich
60 bin. Und dann? Dann leben ich vor dem, was meine
Altersvorsorge hergibt. Allerdings muss ich in die doch
einzahlen und wenn ich nur eine BU-Rente habe, bleibt
vermutlich nicht viel übrig, wovon ich noch einzahlen könnte.
Nun sagt mein MLP Mensch, in einem gekoppelten Vertrag, würde
die BU die Rentenbeiträge zahlen, so dass ich dann - mit 60 -
eine ansehnliche Rente hätte, wie wenn ich selbst eingezahlt
hätte. Und in 2 verschiedenen Verträge müßte ich meine
Altersvorsorgen von dem bestreiten, was meine BU mir als
BU-Rente zahlt. Oder gibt es Rentenversicherungen, bei denen
man den Zusatz hat, dass man beitragsbefreit ist, wenn man
BU-zig wird, obwohl man mit dieser Rentenversicherung keine BU
gekoppelt hat???

Die BU-Versicherung, die Dir Dein MLP-Berater vorgeschlagen.
umfasst eine BU-Befreiung, die die Beiträge der
Hauptversicherung bis zum Ablauf oder dem Wegfall der BU
übernimmt, und zweitens einer BU-Rente, die es als Zusatztarif
nur im Zusammenhang mit dem BU-Befreiungtarif gibt. Diese
BU-Rente wird gezahlt bis zum Bestimmten Ablauf oder bis die
BU nicht mehr vorliegt. Also wäre in diesem Fall keine Sorge
über das Verbrauchen der Rente für die Bezahlung der
Hauptversicherung angebracht.

Genau. Er sagt, eben genau das sei der Vorteil eines gekoppelten Vertrages. Nun die Frage: Kann ich genau das auch in 2 getrennten Verträgen realisieren?

Die einzige Möglichkeit sowas ähnliches zu machen, wäre meiner Meinung nach: die BU-Rente so hoch zu wählen, dass sie meine Beiträge für die Altersvorsorge umfaßt. Mein MLP-Mensch sagt dazu, dass wäre eben die 2., aber teurere Variante. Jedoch klingt das alles für mich nicht sonderlich toll, schon allein deshalb, weil ich mir jetzt schon vorstellen kann, dass ich in ein paar Jahren vermutlich meine jetzige abgeschlossene BU-Rente für zu niedrig halte. Was dann?
Zudem werde ich im Laufe meines Lebens evtl. weitere Altersvorsorgeverträge abschließen, die dann nicht gedeckelt sind. Dieses Problem habe ich aber bei beiden Varianten. Was macht man z.B. in so nem Fall?

Solange keine BU vorliegt und Du eine Dynamik vereinbart hast
wird normalerweise auch die BU-Versicherung dynamisiert.

Ok.

Meistens kann man auch eine Beitragserhöhung mit einer
BU-Beitragsanpassung koppeln. Allerdings kann es dann zu einer
erneuten Gesundheitsprüfung kommen und das entsprechend höhere
Alter wirkt sich auch negativ auf den BU-Beitrag aus.

Was heisst es kann??? Gibt es Konditionen (und wenn ja, wo?), bei denen man die BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung anpassen kann?

Danke und Gruss Aron

Schön. Könntest du mir einige Anbieter mit solchen Konditionen nennen?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Hallo Aron,

ich bin’s nochmal. Lass mich die langen Texte nochmal
zusammenfassen:

Klar, bin immer für etwas Ordnung.

  1. Du brauchst eine private Altersvorsorge. Diese soll auch
    weiterbespart werden, wenn der BU-Fall eintritt. Hierfür
    brauchst du Summe X.

Genau. Allerdings ist es im Laufe des Lebens ja wohl so, dass man als Berufsstarter wie ich erstmal einen Vertrag zur Altersvorsorge abschließt. Verdient man dann mal besser und steigt in den Gehaltsklassen auf, kommt evtl. ein zweiter hinzu. D.h. ich weiss u.U. jetzt noch nicht genau, wie hoch Summe X mal sein wird… Oder sehe ich da was falsch?

  1. Du brauchst eine Absicherung für den BU-Fall, da die
    gesetzliche Rentenversicherung hier eine Lücke zum Netto offen
    lässt. Hierfür brauchst du Summe Y.

Richtig. D.h. Summe Y ist die Höhe meiner BU-Rente, die ich im Falle der BU als absolut minimalstes Existenzminimum benötige. Richtig?

  1. Du hast noch diverse andere Sparvorgänge, Versicherungen,
    Freundinnen, Hund, Hobbies etc. pp… Um diese auch im BU-Fall
    weiter betreiben zu können, brauchst du Summe Z.

D.h. Summe Z ist meine Luxusrente, also alles übers Existenzminimum hinaus im Falle der BU. Korrekt?

Fazit: Du schließt eine selbständige BU-Versicherung ab, die
Dir im BU-Fall monatlich eine Rente in Höhe von X+Y+Z
auszahlt. Fertig!

Naja, das dürfte recht teuer sein. Weiteres Problem: Summe Y könnte man definieren. Summe Z ändert sich mit dem Lebensstandard permanent…

Diese ganzen BU-Beitragsbefreiungszusatzausfallergänzungsdinge
kannst du dir doch sparen. Ein Vertrag für alles: Einmal
Abschlusskosten, und einmal die Rennerei wenn der BU-Fall
eintritt.
Was der MLP-Mann sagen will, weiß ich nicht, aber sinnvoll
scheint’s nicht zu sein.

Dazu wird er sagen, dass es teurer ist als seine Variante :wink:. Vermutlich.

ANDERER VORSCHLAG:
Du hast studiert (sonst bist du nicht in der MLP-Zielgruppe)
und beginnst zu arbeiten.

Korrekt.

Lass Dir doch mal von dem
MLP-Berater eine SChwere Krankheiten Vorsorge durchrechnen.
Gibt viele Spielmöglichkeiten (BU-Einschluss für Rücken und
Psyche - die beiden Hauptgründe für BU!!, vorgezogene
Leistung, erweiterter Tod, etc. pp).

Ich hatte schon einen Bandscheibenvorfall, vermutlich wird den Rücken eh jede BU ausschließen. Und die Schwere Krankheiten Vorsorge wird mich entweder deswegen nicht nehmen oder unbezahlbar sein :wink:.

Ich behaupte hier mal, dass diese Art der Vorsorge oftmals
sinnvoller ist. Ein Blick auf die Statistiken gibt hier Recht:
Wieviele BU-Renten werden in Deutschland jährlich neu gezahlt,
und wieviele Neuerkrankungen gibt es allein bei Herzinfarkt,
Schlaganfall und Krebs?

Hm, nee sorry, ich denke ne BU ist sinnvoll und welche Variante auch immer ich nehmen, sie ist besser als gar keine BU.

P.S.: Die Argumentation, einen Altersvorsorge-Vertrag NICHT
abzuschließen, OHNE BU-Beitragsbefreiung, kann ich nicht
gelten lassen!

Neinnein, das wollte ich auch nicht sagen. Natürlich gilt auch hier, ein Altersvorsorgevertrag ohne BU-Befreiung ist besser als gar kein Altersvorsorgevertrag. Das ist klar, denn wenn man Glück hat, wird man nie BU und kann in die Altersvorsorge immer einzahlen. Aber wenn ich die Wahl hab zwischen einem mit BU-Befreiung und einem ohne, dann ist der mit der Befreiung doch besser, oder?

Und noch einmal: TRENNEN! TRENNEN! TRENNEN!

Ja, das erscheint mir selbst ja auch am sinnvollsten und ich glaube meinem MLP-Mann nur begrenzt. Deswegen ja den Zirkus hier :wink:.

Gruß Aron

Hi Aron,

Genau das habe ich ihm auch gesagt. Er meint, man könne den
Altersvorsorgeteil dann trotzdem aussetzen und die BU weiter
laufen lassen. Kommt dann natürlich aufs Kleingedruckte an,
und ich weiss gerade nicht, ob er mir einfach Scheisse erzählt
oder nicht.

Das kann ich mir bei einem kombinierten LV Produkt nicht vorstellen.

Ist das wirklich IMMER so?

Bei allen was ich an LV Produkten kenne ja. Die Zusatzversicherung ist immer an das Schicksal der Hauptversicherung gekoppelt und kann nicht selbständig ohne diese weiter existieren.

Ja, genau. Das sagte er mir auch. Allerdings sagte er, man
zahle drauf, wenn man es so macht und seine Variante sei
günstiger.

Das mag sein, der Preisliche unterschied müßte jedoch sehr gering sein.

Die Kombi, dass die Raten für die Altersvorsorge
von der BU übernommen werden, gibt es nur in kombinierten
Verträgen, oder?

Nein, man kann bei dem Vertrag auch nur lediglich eine Beitragsbefreiung bei BU Eintritt mitversichern, das kostet meißt nicht viel.

Wo genau liegt der Unterschied zur Beitragsbefreiung? Heisst
Beitragsbefreiung nur, dass, wenn ich buzig werden, keine
Beiträge mehr zur BU zahlen muss oder heisst es auch, dass
meine Altersvorsorge weiter gezahlt wird? Wenn ich separate
Verträge haben, wohl kaum, oder?? Es zahlt ja nicht die
Versicherung für meine BU, die Beiträge für meine Rente an
eine ganz andere Versicherung. Oder?

Beitragsbefreiung gibt es nur bei BU-Zusatzversicherungen. Im Falle des BU Eintritts zahlt diese dann den kompletten Vertrag weiter.

Eben, das habe ich meinem MLP-Mensch auch schon gesagt. Dazu
sagte er wiederum, dass MLP nun eben die Lösung anbietet, das
zu mischen, also die Altersvorsorge von verschiedenen
Versicherern zu nehmen… fand das etwas undurchsichtig. Hast
du davon schon mal was gehört?

Solche Produkte habe ich auch schon gesehen. Aber meißt steckt hinter einer guten Rendite auch kleine Fallen im Kleingedruckten. Zum Beispiel bei Rentenversicherungen mit Top Renditen findet sich oft im kleingedruckten das der Versicherer auch die garantierte Rente kürzen darf, wenn die Lebenserwartung stark gestiegen ist zwischen Vertragsabschluß und Rentenbeginn.

Auch, wenn ich dann im Falle des Falles, sagen wir mal mit 45
Jahren, nur meine BU-Rente bis 60 oder so habe, danach von dem
leben, was aus meiner privaten Rentenversicherung rauskommt,
deren Beiträge ich 15 Jahre lang von meiner knappen BU-Rente
selbst zahlen muss?

Wie gesagt wenn man eine BU Beitragbefreiung einschliesst ist die Altersrente gesichert auch wenn man buzig wird.

Oder gibt es die Möglichkeit bei einer separaten
Altersvorsorge eine Beitragsbefreiung im BU-Fall zu
vereinbaren, so dass ich da keine Beiträge mehr zahlen muss
und trotzdem meine Rente nach Ansparplan erhalte?

genau.

Wie gesagt, und wie auch die Meinung vieler anderer Autoren, trenne die BU Rente von der Altersrente. Um sicherzugehen das die Altersrente im BU Fall weitergezahlt wird schliesse eine BU Beitragsbefreiung bei dem Vertag ab, oder erhöhe die BU Rente aus der Selbständigen BU um den Anteil.

Bei so einer Entscheidung würde ich Dir auf jedenfall raten eine zweiten unabhängigen Berater zu konsultieren. Eine zweite Meinung kann nie falsch sein. Denn solltest Du nach ein bis zwei Jahren feststellen das dies eine falsche Entscheidung war kann dies ziemlich teuer werden, da die Beiträge dann weg sind. Ggf. erhälst Du auch in einigen Jahren keinen BU Schutz mehr bei einem anderen Versicherer aufgrund einer eingetretenen Erkrankung, was wir nicht hoffen wollen.

MFG

Sven

Das sind aber ganz schöne Schlingel, diese Versicherer. Da
nehmen die einfach für ein höheres Risiko einen höheren
Beitrag! Sollte man gleich vom Markt schießen die Jungs…
Hallo? Das ist doch wohl logisch!

Frank Wilke

Für mich, vielleicht auch für uns, ist es logisch, aber mancher versteht unter „Standard“, dass es es normal ist und somit nicht unbedingt mehr kosten muss. Deshalb mein Hinweis und den habe ich gemacht ohne darauf hinzuweisen, dass man den Verweisungsverzicht auch (manchmal) ausschliessen kann und so Geld sparen kann oder mehr in den Sparbeitrag bekommt, weil ich denke, dass die Leute so schlau sind, das selbst zu erkennen :wink:

Nun bitte keine weitere Polemik mehr.

Danke,
Volkmar