Berufsunfähigkeitsversicherung - nur unter Zeugen

Wichtiger Tipp und Rundruf nach Betroffenen! Dies ist keine Werbung – keine Rechtsberatung – aber Diskussion erwünscht und wichtig)
°°°°°°°°°°°°
(Vorbemerkung an die Moderatoren)

Eine Diskussion über dieses bewusst möglichst abstrakt und anonym geschilderte Versicherungsproblem ist sicher keine Rechtsberatung und soll keine anlocken, sondern vielmehr Austausch von Lebenserfahrung, der einem Forum erst den rechten Sinn gibt. So können vielleicht einige unbedarfte, Lebens unerfahrene junge Menschen vor dem Ruin bewahrt werden – danke.
Gern Email an:
[email protected] oder
[email protected]

°°°°°°°°°°°°°
Zum Abschluss einer BU - Versicherung kam vor knapp 5 Jahren ein Versicherungsvermittler nach einem Vorgespräch noch einmal ins Haus und füllte eigenhändig als vorgeblicher Fachmann den BU-Versicherungsantrag unter Rücksprache mit einer Antragstellerin aus. Dabei wurden dem Herrn gegenüber alle Angaben gemacht und Vollmachten zur ärztlichen Befragung für die nächsten 3 Jahre erteilt (so war es in den Versicherungsbedingungen vorgesehen). Vom Eintrag °einer° Vorerkrankung nämlich Essstörungen, rät der „Herr“ dringend ab, weil „die ja sicher nicht zu Berufsunfähigkeit führen" würde. „In ihrem Beruf (Physiotherapeutin) wollen die nur wissen, ob sie Bandscheibenvorfall oder so was hatten“. Nach knapp 5 Jahren wird die Frau unumkehrbar berufsunfähig krank (Ehlers-Danlos- Syndrom = Bindehautschwäche, die zu enorm starken Muskel- und Gelenkschmerzen führt, was ein äußerst seltener Gen-Defekt ist. Lediglich ca. 500 – 1.000 Menschen in Deutschland sind betroffen). Diese Erkrankung kann selbst der parteiischste Gutachter nicht in Zusammenhang mit Essstörungen bringen.

Es kreuzten sich auf dem Postweg der Rentengenehmigungsbescheid (1.880 € mtl. und ein Krankenbericht aus laufenden Untersuchungen, den die Dame gutgläubig gewohnheitsgemäß an die Versicherung weitergeleitet hatte, die ja nach ihrem Kenntnisstand noch nicht entschieden hatte). Nach dessen Erhalt recherchierte die Versicherung erneut. Da die 3-Vollmachten-Jahre abgelaufen waren, ließ die Versicherung sich von der gutgläubigen Versicherungsnehmerin noch einmal Vollmachten ausstellen. Allein dieses Ansinnen ist lt. Fachanalt wahrscheinlich widerrechtlich, weil die Vollmacht lediglich für 3 Jahre ausgestellt war und die Versicherung ihre Kundin damit vorsätzlich ins offene Messer gelockt hat.(Ein solches Verfahren in einem anderen Fall ist z. Z. bereits gerichtsanhängig.) Danach wurde der Versicherung der Umstand der vergangenen Essstörungen bekannt, woraufhin diese kurzfristig und ohne weitere Anhörung die bisher gezahlten Rentenbeiträge zurück forderte und mit zukünftiger Wirkung verweigerte. Es wurde der Vertrag wegen angeblich „arglistiger Täuschung“ angefochten, d. h. als nicht existent dargestellt.
Die Frau ist nicht nur vom gesundheitlichen Schicksal gebeutelt, sondern steht vor dem Hartz IV - Schicksal mit sich anschließender ALG II Phase und Sozialhilfe. Die staatliche Erwerbsminderungsrente von ca. 500 Euro wird sich vermutlich erwirken lassen, davon kann aber niemand leben. Die vorhandene Rechtschutzversicherung zahlt den Rechtstreit in der Angelegenheit nicht, weil nicht das Erkrankungsdatum sondern das Vertragsdatum gilt - was zwar bitter, aber nachvollziehbar ist. Die Versicherung haftet lt. unserer Rechtsprechung nur für Fehler eines Versicherungs°vertreters° aber nicht für die eines Versicherungs°maklers°, der den Sachverhalt reflexartig (zunächst noch) vehement bestreitet. Er habe 90 Minuten beraten und das auch protokolliert. Tatsächlich war der Vertrag in 5 Minuten fertig und der “Fachmann“ hat der jungen Dame während der folgenden 85 Minuten ungefragt private Belanglosigkeiten aufgedrängt. Um die Unterschrift der jungen Frau zu ködern, hat er listigerweise noch nach einem Erben gefragt, der im Fall der Fälle begünstigt sein sollte, obwohl es aus diesem Vertrag nichts zu vererben gibt, weil die Gewinnanteile mit den laufenden Beiträgen verrechnet wurden. Prompt stand in der Police, dass in Abweichung zum Antrag keine Zahlung im Todesfall erfolgt. Die Recherche bei der IHK hat ergeben, dass der „Fachmann“ dort seit vielen Jahren als Vermittler in Immobilienangelegenheiten und Versicherungsvertreter angemeldet ist. Die IHK erhält die Daten von der Stadtverwaltung, so dass man berechtigt davon ausgehen kann, dass er sein Gewerbe auch beim Gewerbeamt der Stadt so angemeldet hat. Versicherungsmakler ist keine geschützte Berufsbezeichnung, demnach sind Telefoneintrag und Visitenkarten frei gestaltbar, wo sonst - wenn nicht bei der zuständigen Behörde, könnte sich ein potentieller Kunde über einen fraglichen Kandidaten im Zweifel erkundigen?
Zum weiteren Schutz noch folgender Hinweis:
Erst ab 1.1.2009 müssen sich Versicherungsvermittler in das zentrale Vermittlerregister (Berlin) eintragen lassen. Bei dem Verfahren wird allerdings bei „alten Hasen“, die bereits seit dem 31.8.2000 entweder selbstständig oder angestellt ununterbrochen tätig waren, weiter auf jegliche Sachkenntnisprüfung verzichtet, wenn sie das bis zum 1.7.2009 beantragen. Es wird zwar eine beachtliche Haftpflichtversicherung zur Pflicht gemacht, die aber den Versicherungsschutz verweigert, wenn das Unterlassen einer Dokumentation wissentlich (wissentliche Pflichtverletzung) geschieht und diese Unterlassung schadenskausal ist. Das bisherige, oft rein provisionsorientierte Gemurkse in der Branche kann und wird also zukünftig ungehindert weiter gehen können.
Ein Gerichtsverfahren bis zur 1. Instanz würde in einem solchen Fall bei Niederlage rd. 22.000 Euro kosten. Mit Glück und gutem Herzen kann das Geld für einen solch armen Schlucker vielleicht in einigen Fällen gesichert werden. Dies ist dringend erforderlich, damit endlich respektable Gerichtsurteile in die Welt kommen, die den Versicherungsgesellschaften den nötigen Respekt und die Verantwortung für Ihre Kunden abnötigen. Diese Fälle nehmen rapide zu und bleiben nur zu oft mangels entschiedener Rechtssuche aufgrund fehlender Finanzierbarkeit auf der Strecke. Es sind Fälle bekannt, wo die Versicherung auf Zeit spielt und kurz vor einer anstehenden Hausversteigerung einen „großzügigen“ Vergleich in Höhe von 10 – 30 % der Rentenraten unter Verzicht auf alle weiteren Ansprüche anbietet. Wer derart an den Rand gedrängt wird greift natürlich zu …

Wichtiger Tipp und Rundruf nach Betroffenen! Dies ist keine
Werbung – keine Rechtsberatung – aber Diskussion erwünscht und
wichtig)
°°°°°°°°°°°°
(Vorbemerkung an die Moderatoren)

Eine Diskussion über dieses bewusst möglichst abstrakt und
anonym geschilderte Versicherungsproblem ist sicher keine
Rechtsberatung und soll keine anlocken, sondern vielmehr
Austausch von Lebenserfahrung, der einem Forum erst den
rechten Sinn gibt. So können vielleicht einige unbedarfte,
Lebens unerfahrene junge Menschen vor dem Ruin bewahrt werden
– danke.
Gern Email an:
[email protected] oder
[email protected]

°°°°°°°°°°°°°
Zum Abschluss einer BU - Versicherung kam vor knapp 5 Jahren
ein Versicherungsvermittler nach einem Vorgespräch noch einmal
ins Haus und füllte eigenhändig als vorgeblicher Fachmann den
BU-Versicherungsantrag unter Rücksprache mit einer
Antragstellerin aus. Dabei wurden dem Herrn gegenüber alle
Angaben gemacht und Vollmachten zur ärztlichen Befragung für
die nächsten 3 Jahre erteilt (so war es in den
Versicherungsbedingungen vorgesehen). Vom Eintrag °einer°
Vorerkrankung nämlich Essstörungen, rät der „Herr“ dringend
ab, weil „die ja sicher nicht zu Berufsunfähigkeit führen"
würde. „In ihrem Beruf (Physiotherapeutin) wollen die nur
wissen, ob sie Bandscheibenvorfall oder so was hatten“. Nach
knapp 5 Jahren wird die Frau unumkehrbar berufsunfähig krank
(Ehlers-Danlos- Syndrom = Bindehautschwäche, die zu enorm
starken Muskel- und Gelenkschmerzen führt, was ein äußerst
seltener Gen-Defekt ist. Lediglich ca. 500 – 1.000 Menschen in
Deutschland sind betroffen). Diese Erkrankung kann selbst der
parteiischste Gutachter nicht in Zusammenhang mit Essstörungen
bringen.

Es kreuzten sich auf dem Postweg der
Rentengenehmigungsbescheid (1.880 € mtl. und ein
Krankenbericht aus laufenden Untersuchungen, den die Dame
gutgläubig gewohnheitsgemäß an die Versicherung weitergeleitet
hatte, die ja nach ihrem Kenntnisstand noch nicht entschieden
hatte). Nach dessen Erhalt recherchierte die Versicherung
erneut. Da die 3-Vollmachten-Jahre abgelaufen waren, ließ die
Versicherung sich von der gutgläubigen Versicherungsnehmerin
noch einmal Vollmachten ausstellen. Allein dieses Ansinnen ist
lt. Fachanalt wahrscheinlich widerrechtlich, weil die
Vollmacht lediglich für 3 Jahre ausgestellt war und die
Versicherung ihre Kundin damit vorsätzlich ins offene Messer
gelockt hat.(Ein solches Verfahren in einem anderen Fall ist
z. Z. bereits gerichtsanhängig.) Danach wurde der Versicherung
der Umstand der vergangenen Essstörungen bekannt, woraufhin
diese kurzfristig und ohne weitere Anhörung die bisher
gezahlten Rentenbeiträge zurück forderte und mit zukünftiger
Wirkung verweigerte. Es wurde der Vertrag wegen angeblich
„arglistiger Täuschung“ angefochten, d. h. als nicht existent
dargestellt.
Die Frau ist nicht nur vom gesundheitlichen Schicksal
gebeutelt, sondern steht vor dem Hartz IV - Schicksal mit sich
anschließender ALG II Phase und Sozialhilfe. Die staatliche
Erwerbsminderungsrente von ca. 500 Euro wird sich vermutlich
erwirken lassen, davon kann aber niemand leben. Die vorhandene
Rechtschutzversicherung zahlt den Rechtstreit in der
Angelegenheit nicht, weil nicht das Erkrankungsdatum sondern
das Vertragsdatum gilt - was zwar bitter, aber nachvollziehbar
ist. Die Versicherung haftet lt. unserer Rechtsprechung nur
für Fehler eines Versicherungs°vertreters° aber nicht für die
eines Versicherungs°maklers°, der den Sachverhalt reflexartig
(zunächst noch) vehement bestreitet. Er habe 90 Minuten
beraten und das auch protokolliert. Tatsächlich war der
Vertrag in 5 Minuten fertig und der “Fachmann“ hat der jungen
Dame während der folgenden 85 Minuten ungefragt private
Belanglosigkeiten aufgedrängt. Um die Unterschrift der jungen
Frau zu ködern, hat er listigerweise noch nach einem Erben
gefragt, der im Fall der Fälle begünstigt sein sollte, obwohl
es aus diesem Vertrag nichts zu vererben gibt, weil die
Gewinnanteile mit den laufenden Beiträgen verrechnet wurden.

Prompt stand in der Police, dass in Abweichung zum Antrag
keine Zahlung im Todesfall erfolgt. Die Recherche bei der IHK
hat ergeben, dass der „Fachmann“ dort seit vielen Jahren als
Vermittler in Immobilienangelegenheiten und
Versicherungsvertreter angemeldet ist. Die IHK erhält die
Daten von der Stadtverwaltung, so dass man berechtigt davon
ausgehen kann, dass er sein Gewerbe auch beim Gewerbeamt der
Stadt so angemeldet hat. Versicherungsmakler ist keine
geschützte Berufsbezeichnung, demnach sind Telefoneintrag und
Visitenkarten frei gestaltbar, wo sonst - wenn nicht bei der
zuständigen Behörde, könnte sich ein potentieller Kunde über
einen fraglichen Kandidaten im Zweifel erkundigen?
Zum weiteren Schutz noch folgender Hinweis:
Erst ab 1.1.2009 müssen sich Versicherungsvermittler in das
zentrale Vermittlerregister (Berlin) eintragen lassen. Bei dem
Verfahren wird allerdings bei „alten Hasen“, die bereits seit
dem 31.8.2000 entweder selbstständig oder angestellt
ununterbrochen tätig waren, weiter auf jegliche
Sachkenntnisprüfung verzichtet, wenn sie das bis zum 1.7.2009
beantragen. Es wird zwar eine beachtliche
Haftpflichtversicherung zur Pflicht gemacht, die aber den
Versicherungsschutz verweigert, wenn das Unterlassen einer
Dokumentation wissentlich (wissentliche Pflichtverletzung)
geschieht und diese Unterlassung schadenskausal ist. Das
bisherige, oft rein provisionsorientierte Gemurkse in der
Branche kann und wird also zukünftig ungehindert weiter gehen
können.
Ein Gerichtsverfahren bis zur 1. Instanz würde in einem
solchen Fall bei Niederlage rd. 22.000 Euro kosten. Mit Glück
und gutem Herzen kann das Geld für einen solch armen Schlucker
vielleicht in einigen Fällen gesichert werden. Dies ist
dringend erforderlich, damit endlich respektable
Gerichtsurteile in die Welt kommen, die den
Versicherungsgesellschaften den nötigen Respekt und die
Verantwortung für Ihre Kunden abnötigen. Diese Fälle nehmen
rapide zu und bleiben nur zu oft mangels entschiedener
Rechtssuche aufgrund fehlender Finanzierbarkeit auf der
Strecke. Es sind Fälle bekannt, wo die Versicherung auf Zeit
spielt und kurz vor einer anstehenden Hausversteigerung einen
„großzügigen“ Vergleich in Höhe von 10 – 30 % der Rentenraten
unter Verzicht auf alle weiteren Ansprüche anbietet. Wer
derart an den Rand gedrängt wird greift natürlich zu …

Guten Tag Holzfreak,
Ihr Beitrag mag informativ sein, darüber hinaus ist aber nicht klar,
in welcher Richtung Sie hier eine Diskussion anschieben wollen.
Geht es um vermeintliche Geldgier des Vermittlers, geht es um mögliche Dummheit auf Kundenseite, geht es um womöglich
unschickliches Schutzverhalten der Versicherungsbranche oder geht es
um vielleicht untaugliche Überwachungsmaßnahmen des Staates gegenüber
dem Vermittlergewerbe ?

Falls es um alles gehen soll, so ist das nicht nur ein weites sondern
ein viel zu großes Feld für ein Ratgeberforum.
Ich rate zu Sitzstreik vor dem Bundestag, zur Buchveröffentlichung
oder zur Gründung der üppsunddreißigsten Versicherungsselbsthilfeinitiative, die dann hoffentlich nicht durch
ihre eigenen Vermittlungsmachenschaften diskreditiert wird.

Nein. Ich will Sie nicht ärgern. Ihr Anliegen ist nur leider jenseits von Gut und Böse angesiedelt. Aus einem schrägen Einzelfall lässt sich keine Kampagne stricken.
Gruß
Günther

Hallo Günther,

sind Sie aus der Branche?
Mein Beitrag ist nicht nur möglicherweise informativ. Er soll Fragende und Leute mit guter oder schlechter Erfahrung in der Angelegenheit zu einem Austausch (=Diskussion) zusammenführen. Auch hier im Forum gab es bereits ausreichend Ratsuchende zu diesem Thema. Da soll nichts in irgendeine Richtung angeschoben werden. Was ist da jenseits von Gut und Böse? – das ist mitten aus dem Leben und böse

Es ist nicht schwierig…

Ein Ratgeberforum definiert sich aus seinem Namen „Rat geben“. Und der lautet schlicht und einfach: Berufsunfähigkeitsversicherungen nur unter Zeugen abschließen und sich °vor° Abschluss über Qualifikation und Reputation des Versicherungsvermittlers °eingehendst° erkundigen, ggf. bei der örtlichen IHK, die über dokumentierte Fakten aus der Gewerbeanmeldung verfügt. Staubsaugervertreter, Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler ist halt lt. Haftungsregelungen ein entscheidender Unterschied, der über Existenzen entscheiden kann.
Da - sehr geehrter Günther - darf doch in einem Ratgeberforum ein Rat erlaubt sein ?
Leider bringt da auch die neue ab 1.1.2009 geltende Versicherungsvermittungsverordnung wegen der erwähnten „Alten Hase- Regelung“ keine wirklich verlässliche Besserung. Ist es für den Verbraucher nicht wert zu wissen, dass die „Alten Hasen“ auch heute noch keinerlei Sachkundenachweis erbringen müssen? Würden Sie sich etwa von einem Heimwerker ohne chirurgische Prüfung den Blindarm raus nehmen lassen? Beim Abschluss einer BU geht es auch um lebenswichtige Entscheidungen, da ist eine Forderung nach geprüft qualifizierter Beratung ein Selbstverständnis.
Dass der Beitrag so lang geworden ist, liegt am Lebenssachverhalt, der sich kaum sinnentstellend komprimieren lässt.
Ich bin mir sicher, dass Informations- und Austauschbedarf besteht.
Tipp:
Im Notfall: Querlesen und weg klicken

Zitat Günther:
„Ich rate zu Sitzstreik vor dem Bundestag, zur Buchveröffentlichung
oder zur Gründung der üppsunddreißigsten Versicherungsselbsthilfeinitiative, die dann hoffentlich nicht durch
ihre eigenen Vermittlungsmachenschaften diskreditiert wird“

Wem hilft das?

freundlichen Gruß

Holzfreak

Hallo,
also so klar ist es mir auch nicht, was das werden soll, daher sehr kurz und einfach: alles was der Vermittler sagt, kann er auch schriftlich in den Antrag festlegen oder in die Dokumentation schreiben. Wenn es denn auch so stimmt.

In dem beschriebenen Fall ist die Versicherungsgesellschaft eh der falsche Adressat sondern der Makler. Der haftet separat. Problem ist einfach der Nachweis. Der Tipp mit Zeugen: naja könnte helfen, im Zweifelsfall steht Aussage gegen Aussage und ob das reicht??? Schwarz auf Weiß hilft garantiert. Also Reinschreiben lassen.

Nebenbei bemerkt ist das nicht neu. Das haben wir hier im Forum bereits bei den verschiedendesten Gelegenheiten gehabt.

Andreas

Guten Tag Holzfreak,
ich bin aus der Branche. Und doch wieder nicht. Das zu erklären
ist aber unmöglich, weil es keiner verstehen würde.
Zur Klarstellung: Ihrem Beitrag konnte ich in der Tat nicht entnehmen,
welchen Zweck er hatte. Dafür haben Sie zu viele Baustellen angesprochen. Sie sagen jetzt, dass Ihr Rat darin besteht, zu erkennen, dass keiner ohne Zeugen eine BUV beantragen sollte.
Vielleicht hätte ich das auch erkennen können, wenn ich mich nur auf
die Überschrift in Ihrem Beitrag konzentriert hätte und nicht auf den Inhalt. Sei es drum.
Und natürlich steht es Ihnen frei, solch einen Ratschlag zu erteilen.
Dem kann man auch folgen. Zu befüchten steht aber, dass die Befolgung
des Rates zu nichts führt. Denn: Die Hinzuziehung eines Familienangehörigen ist regelmäßig vor Gericht keinen Schuß Pulver
wert. Wer soll dann hinzugezogen werden ? Der erstbeste Dummdalb,
der einem in der Fußgängerzone begegnet ? Oder jemand, der sich
per Kleinanzeige und Entgelt zur Verfügung stellt ?
Das wäre fern jeder Wirklichkeit.

Die neue Vermittlerverordnung greift nicht im Januar 2009.
Sie greift bereits seit Mai 2007. Die sog. Alte-Hasen-Regelung
ist nur eine von einem halben Dutzend Unzulänglichkeiten, die dazu
führt, dass sich an der Vermittlungspraxis in Deutschland trotz
vorgeblicher Behördenüberwachung und-regelung nichts bis kaum etwas
verändert hat. Nach wie vor können Ungeeignete zu Zig- und Hundert-
tausenden ihr Unwesen treiben. Nach wie vor fallen Millionen von Kunden auf die Machenschaften herein, weil sie zu unbedarft und/oder zu faul sind, sich die einfachsten Zusammenhänge klarzumachen oder über einen nennenswerten Zeitraum im Gedächtnis zu behalten.
Nach wie vor gilt das Provisionssystem in der Branche als der Schlüssel zum Glück für alle Beteiligten. Und nach wie vor gibt es
keinen Anlaß anzunehmen, der Staat würde auf wirkliche Änderung dringen. Er profitiert vielfach davon und die Abgeordneten, die
vielfach von der Branche abhängen, werden alles mögliche tun.
Sie werden daran aber nichts ändern. Deswegen mein Tip zum Sitzstreik,
zur Buchveröffentlichung bzw. zur Initiative. Das verhilft zur
persönlichen Erleichterung und zur Öffentlichkeit als Autor bzw.
gegebenenfalls auch zu Mitstreitern. Im letztgenannten Fall heißt
es aber wirklich: Aufpassen. Es gibt ein prominenetes Beispiel dafür,
dass eine hehre Verbraucherselbsthilfeorganisation in diesem Bereich
durch einfache Geldgier und Unterschleife zum Versicherungsmakler
mutiert ist.
Bleiben SIe aufrecht, meine Unterstützung haben Sie.
Ansonsten nichts für ungut.
Gruß
Günther

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

also so klar ist es mir auch nicht was das werden soll,

siehe Antwort an Günther und dessen freundliche Rückantwort.
wo ist das Problem? - das Leben kann nun mal so kompliziert sein, da kann man es nicht immer vereinfachen, wenn man Tricksereien beschreiben muss.

In dem beschriebenen Fall ist die Versicherungsgesellschaft eh
der falsche Adressat

so locker fockig muss man das nicht sehen. Lesen und zu verstehen suchen hilft oft: Es ist überhaupt nicht selbstverständlich, dass ein behaupteter Makler auch tatsächlich ein Makler ist, da das keine geschützte Berufsbezeichnung ist und im vorliegenden Fall der Herr sich sogar in den amtlichen Statuten (IHK; Gewerbeamt) selbst als Versicherungs °°°vertreter°°° ausweist. (klingelt es?) Wie soll der potentielle Kunde überhaupt prüfen können, ob ein Visitenkärtchen (was hier noch nicht mal vorgelegt wurde) ein Fake ist, wenn nicht bei der Behörde wie z. B. der IHK, die im vorliegenden Fall ausdrücklich mehrfach bestätigte, dass er °nur° als Versicherungsvertreter in einem Nebengewerbe angemeldet ist. Sehen Makler anders aus als Vertreter? Der Mann hat die Nase an der gleichen Stelle im Gesicht wie der Vertreter, füllt das gleiche Formular der Versicherung in der gleichen Weise für den Versicherungsnehmer aus, unterschreibt exakt wie der Vertreter und behauptet urplötzlich im Rechtsverfahren, ein Makler gewesen zu sein? Da sei doch bitte der Verstand davor, da nicht zu sehen, dass das zum Himmel stinken kann

Problem ist einfach der Nachweis. Der Tipp mit Zeugen: naja
könnte helfen, im Zweifelsfall steht Aussage gegen Aussage und
ob das reicht???

Nein -sorry !!!Zwei Aussagen gegen eine.

Schwarz auf Weiß hilft garantiert. :

ist natürlich besser

Nebenbei bemerkt ist das nicht neu. Das haben wir hier im
Forum bereits bei den verschiedendesten Gelegenheiten gehabt.

Ja dann bin ich für entsprechende Hinweise dankbar.

freundlichen Nikolausgruß

Holzfreak

Hallo Holzfreak,

Vom Eintrag °einer° Vorerkrankung nämlich Essstörungen,
rät der „Herr“ dringend ab, weil „die ja sicher nicht zu
Berufsunfähigkeit führen" würde. „In ihrem Beruf
Physiotherapeutin) wollen die nur wissen, ob sie
Bandscheibenvorfall oder so was hatten“.

Genau an dieser Stelle hätte ich mir an der Stelle der Physiotherapeutin Gedanken gemacht, ob dieser Vermittler der Richtige ist. Bei den Gesundheitsfragen steht i.d.R. drin, dass auch Erkrankungen, die möglicherweise unwichtig erscheinen, angegeben werden müssen. Als Physiotherapeutin setze ich doch ein wenig medizinisches Wissen voraus. Eine Essstörung ist eine gravierende Erkrankung. Aber nicht jeder VR beurteilt diese Erkrankung gleich. Letztendlich unterschreibt der VN für die Korrektheit der gemachten Angaben! Hier waren die Angaben anscheinend nicht korrekt. (Nichtangabe der Essstörung)

Nach knapp 5 Jahren wird die Frau unumkehrbar berufsunfähig krank
(Ehlers-Danlos- Syndrom = Bindehautschwäche, die zu enorm starken
Muskel- und Gelenkschmerzen führt, was ein äußerst seltener Gen-:smiley:efekt ist. Lediglich ca. 500 – 1.000 Menschen in Deutschland sind
betroffen). Diese Erkrankung kann selbst der parteiischste Gutachter
nicht in Zusammenhang mit Essstörungen bringen.

Sagt wer? Mediziner? Gutachter? Liegt ein entsprechendes Gutachten/ ein entsprechender Befund vor?

Es kreuzten sich auf dem Postweg der Rentengenehmigungsbescheid
(1.880 € mtl. und ein Krankenbericht aus laufenden Untersuchungen,
den die Dame gutgläubig gewohnheitsgemäß an die Versicherung
weitergeleitet hatte, die ja nach ihrem Kenntnisstand noch nicht
entschieden hatte). Nach dessen Erhalt recherchierte die
Versicherung erneut. Da die 3-Vollmachten-Jahre abgelaufen waren,
ließ die Versicherung sich von der gutgläubigen
Versicherungsnehmerin noch einmal Vollmachten ausstellen. Allein
dieses Ansinnen ist lt. Fachanalt wahrscheinlich widerrechtlich,
weil die Vollmacht lediglich für 3 Jahre ausgestellt war und die
Versicherung ihre Kundin damit vorsätzlich ins offene Messer gelockt
hat. (Ein solches Verfahren in einem anderen Fall ist z. Z. bereits
gerichtsanhängig.)

Der VN ist nicht verpflichtet eine weitere Vollmacht zu unterschreiben. Das sie erneut unterschrieben hat, lag in ihrer persönlichen Entscheidung. Da kann man dem VR keinen Vorwurf machen.
Die Versicherung ging hier wahrscheinlich von einer arglistigen Täuschung aus. Das der VR nachhakt, ist durchaus nachvollziehbar. Der VR geht grundsätzlich davon aus, dass der VN wahrheitsgemäß geantwortet hat. In diesem Fall hatte der VR anscheinend berechtigte Zweifel und reagierte m.E. angemessen.

Danach wurde der Versicherung der Umstand der vergangenen
Essstörungen bekannt, woraufhin diese kurzfristig und ohne weitere
Anhörung die bisher gezahlten Rentenbeiträge zurück forderte und mit
zukünftiger Wirkung verweigerte. Es wurde der Vertrag wegen
angeblich „arglistiger Täuschung“ angefochten, d. h. als nicht
existent dargestellt.

gemäß den allg. Bedingungen bestimmt auch so vorgesehen.

Die Recherche bei der IHK hat ergeben, dass der „Fachmann“ dort seit
vielen Jahren als Vermittler in Immobilienangelegenheiten und
Versicherungsvertreter angemeldet ist. Die IHK erhält die Daten von
der Stadtverwaltung, so dass man berechtigt davon ausgehen kann,
dass er sein Gewerbe auch beim Gewerbeamt der Stadt so angemeldet
hat. Versicherungsmakler ist keine geschützte Berufsbezeichnung,
demnach sind Telefoneintrag und Visitenkarten frei gestaltbar, wo
sonst - wenn nicht bei der zuständigen Behörde, könnte sich ein
potentieller Kunde über einen fraglichen Kandidaten im Zweifel
erkundigen?

Bitte einen Vorschlag an entsprechender Stelle einreichen, der die Überwachung der Vermittler und die Korrektheit ihrer Arbeit eines jeden, der in der Versicherungsbranche arbeitet, sicherstellt. Schwarze Schafe gibt es in jeder Branche. Diese schwarzen Schafe will jeder gerne loswerden.

Unter diesen vielen tausenden von Vermittlern/ Maklern und sonstigen sind leider immer wieder welche dabei, die diesen Berufsstand in Misskredit bringen. Hat so einer jemanden über den Tisch gezogen, ist dass natürlich absolut schlecht.

Aber wie viele von diesen tausenden Vermittlern/ Maklern und sonstigen leisten tagtäglich sehr gute Arbeit? Das interessiert wieder mal keinen!

Gruss
Winni

Hallo Winni,

danke für das Interesse. Sie scheinen vom Fach und um Objektivität bemüht zu sein.

Lediglich ca. 500 – 1.000 Menschen in Deutschland sind

betroffen). Diese Erkrankung kann selbst der parteiischste Gutachter
nicht in Zusammenhang mit Essstörungen bringen.

Sagt wer? Mediziner? Gutachter? Liegt ein entsprechendes
Gutachten/ ein entsprechender Befund vor?

Es sind von diesem schrecklichen Gen- deffekt Gott sei Dank nur
0, 00006 % der Bevölkerung betroffen. Essgestörte haben wir mehrere Millionen. Da kann wohl kein logisch und mathematisch überzeugender Zusammenhang unterstellt werden.

Der VN ist nicht verpflichtet eine weitere Vollmacht zu
unterschreiben. Das sie erneut unterschrieben hat, lag in
ihrer persönlichen Entscheidung. Da kann man dem VR keinen
Vorwurf machen.

Das ist so klar nicht und ist lt. Fachanwalt ober(?)-verwaltungsgerichtlich anhängig - unabhängig davon unterstreicht das doch geradezu als sehr wichtiges Indiz, dass
°keinesfalls° Arglist (allenfalls bodenlose Naivität, was genau das Gegenteil von Arglist ist) der Antragstellerin unterstellt werden kann. Ohne Arglist keine Nichtigkeit. Damit wäre die Dame aus der behaupteten Nichtigkeit des Vertrages raus - es könnte eine wirksame Kündigung greifen (die seitens der Versicherung ersatzweise zusätzlich ausgesprochen wurde) Dann müßte weiter gezahlt werden, wenn kein kausaler Zusammenhang zu den Essstörungen nachgewiesen wird, was schon rein mathematisch nicht überzeugend möglich ist.

Die Recherche bei der IHK hat ergeben, dass der „Fachmann“ dort seit
vielen Jahren als Vermittler in Immobilienangelegenheiten und
Versicherungsvertreter angemeldet ist. Die IHK erhält die Daten von
der Stadtverwaltung, so dass man berechtigt davon ausgehen kann,
dass er sein Gewerbe auch beim Gewerbeamt der Stadt so angemeldet
hat. Versicherungsmakler ist keine geschützte Berufsbezeichnung,
demnach sind Telefoneintrag und Visitenkarten frei gestaltbar, wo
sonst - wenn nicht bei der zuständigen Behörde, könnte sich ein
potentieller Kunde über einen fraglichen Kandidaten im Zweifel
erkundigen?

Bitte einen Vorschlag an entsprechender Stelle einreichen

die heißt wie ?

Woran soll denn nun nach objektiver Sichtweise der Versicherungsnehmer den Vertreter vom Makler unterscheiden können, was ja letztlich dafür entscheidend ist, ob die Versicherung für Fehler haftet oder der Makler? Beide sehen äußerlich gleich aus, haben beide guten Willen oder auch nicht, sind beide provisionsabhängig, füllen das gleiche Formular mit der gleich aussehenden Unterschrift auf dem Vordruck der Gesellschaft aus. Wenn unter seiner Unterschrift oder im Formular wenigstens drauf stünde „Winni XXXXX Versicherungsmakler“ aber noch nicht mal das ist vermerkt. Wenn das also für den Antragsteller beim besten Willen (ohne Recherche bei den Behörden) nicht erkennbar ist, kann nach gesundem Rechtsempfinden doch nur das erkennbare Aussenverhältnis rechtsmassgeblich sein und die Augenscheinnahme von Formular und Unterschrift ist eben vertretertypisch wie das jeder kennt.

Einen schönen Nikolaustag noch

Holzfreak

so locker fockig muss man das nicht sehen. Lesen und zu
verstehen suchen hilft oft: Es ist überhaupt nicht
selbstverständlich, dass ein behaupteter Makler auch
tatsächlich ein Makler ist, da das keine geschützte
Berufsbezeichnung ist und im vorliegenden Fall der Herr sich
sogar in den amtlichen Statuten (IHK; Gewerbeamt) selbst als
Versicherungs °°°vertreter°°° ausweist. (klingelt es?) Wie
soll der potentielle Kunde überhaupt prüfen können, ob ein
Visitenkärtchen (was hier noch nicht mal vorgelegt wurde) ein
Fake ist, wenn nicht bei der Behörde wie z. B. der IHK, die im
vorliegenden Fall ausdrücklich mehrfach bestätigte, dass er
°nur° als Versicherungsvertreter in einem Nebengewerbe
angemeldet ist. Sehen Makler anders aus als Vertreter? Der
Mann hat die Nase an der gleichen Stelle im Gesicht wie der
Vertreter, füllt das gleiche Formular der Versicherung in der
gleichen Weise für den Versicherungsnehmer aus, unterschreibt
exakt wie der Vertreter und behauptet urplötzlich im
Rechtsverfahren, ein Makler gewesen zu sein? Da sei doch bitte
der Verstand davor, da nicht zu sehen, dass das zum Himmel
stinken kann

Hallo nochmal,

ich habe dunkel im Hinterkopf, dass wenn jemand als Makler auftritt auch als Makler haften muß. Auch hier wird der Nachweis das Problem werden, wenn jedoch eine Visitenkarte vorliegt, sollte das funktionieren.

Ich habe hier gerade keine Quelle, denke aber der Fachanwalt sollte das finden.

Ansonsten wird´s ein wenig seltsam: Etwas abgeschlossen, ohne zu wissen vom wem (Status)und im Antrag stehen Sachen nicht drin, die da hingehören. Ich bin erstaunt, wie der als Makler beim Kunden durchgekommen ist. Hat doch vermutlich nur das eine Angebot vorlegen können, oder?

Und zur Frage: Wie kann man rausfinden, welcher Status der Vermittler hat: http://www.vermittlerregister.info/

Viele Grüße
Andreas

Hallo Andreas,

danke auch für Ihr Interesse.
Leider habe ich bei Ihnen den Eindruck, dass ich den Sachverhalt noch nicht ganz so vermitteln komnnte, wie er war.

Die Ihrer Meinung nach vorhandenen bisherigen Beiträge im Forum, die dieses Problem ausreichend behandelt haben, haben Sie noch vergessen zu schicken. Ich warte gern - danke

ich habe dunkel im Hinterkopf, dass wenn jemand als Makler
auftritt auch als Makler haften muß. (Was ist mit Auch hier wird der
Nachweis das Problem werden, wenn jedoch eine Visitenkarte
vorliegt, sollte das funktionieren.

Wie soll das gehen - dass als Makler auftreten? Ein bischen sollte das Ganze auch rechtlich abgesichert sein. Dem einen stellt er sich als Makler vor - dem anderen als Vertreter? (Verträge, Stempel im Antrag unter seiner Unterschrift „Anreas XXX unabhängiger Versicherungsmakler“ wäre schon etwas, was Transparenz in das Vertrauensverhältnis bringen könnte und eine Mindestanforderung sein sollte.

„“":Ansonsten wird´s ein wenig seltsam:"""

Genau das ist der Punkt

„“„Etwas abgeschlossen, ohne zu wissen vom wem (Status)“""

Die Dame ist mit viel Recht davon ausgegangen, einen °Vertreter° der xx-Versicherung vor sich zu haben. Genau das hat ja auch die später erfolgte Recherche erwiesen, nämlich dass der Mann beim Gewerbeamt und bei der IHK sich selbst als Versicherungs°vertreter!° angemeldet hatte - das ist doch nicht so schwer nachzuvollziehen - oder?

„“„und im Antrag stehen Sachen nicht :drin, die da hingehören.“""

richtig, nach eindringlicher Beratung durch den Herrn, der als vertrauenswürdiger Vertreter (Sprachrohr) der Versicherung angesehen wurde - daher der ganze Ärger, der mal so eben eine wirtschaftliche Existenz zu vernichten droht.
Er hat bei einem Erstgespräch vor 3 Berufsanfängern seinen Comuter befragt und für alle 3 ruckzuck diese eine Gesellschaft als optimal empfohlen. Das kann jeder halbwegs Pc- orientierte User auch. Da muss ich weder Makler noch Vertreter sein.

Und zur Frage: Wie kann man rausfinden, welcher Status der
Vermittler hat: http://www.vermittlerregister.info/

lieber Andreas, auch hier möchte ich noch einmal lesen und zu verstehen suchen empfehlen. Das Vermittlerregister ist ein Novum der Zeit ab 2007. Wir reden über einen Vertragsabschluss von 2003 ("vor 5 Jahren …)
Da war diesbezüglich Nebel im Schacht. Da kann IMHO bis zum Beweis des Gegenteils nur die behördliche Eigenanmeldung gelten und die lautet Versicherungs°°°vertreter°°° und damit wäre die Gesellschaft in der Haftung.
Nett, dass Sie sich für das Problem interessieren, aber nur eine gründlichere Lektüre eines im Forum geschilderten Problems und die Vermeidung von Schnellschüssen mit ungenauem Wissen aus dem Hinterkopf können wirklich helfen - und Hilfestellung ist der Sinn des Wer- weiss-was Forums - oder? - nichts für ungut.

Vielleicht senden Sie mir doch noch die Ihrer Meinung nach ausreichenden Behandlungen dieses Problems aus dem Forum?

freundliche Grüße und noch einen schönen Nikolausabend

Holzfreak

Hallo,
bin nur kurz noch online, hier kurz Suchtipps:

http://www.wer-weiss-was.de/app/search/global?search…

und

/t/doppelte-vertraege-eu-vermittlerrichtlinie/4525689/7
/t/wie-erkennt-man-einen-pseudo-makler/2482575

Gruß
Andreas

Nach den erhaltenen Rückfragen versuche ich noch mehr zu verdeutlichen, wozu dieser Faden dienen soll und helfen kann.

Wenn auch nur °eine° Person hierdurch zur gesteigerten Aufmerksamkeit gegenüber Versicherungsvermittlern angehalten und in Folge dessen vor dem existentiellen Ruin bewahrt würde, wäre es diese Mühe wert gewesen:

Es soll eindringlich gewarnt werden vor all den großspurig auftretenden, aufgeplusterten Versicherungsvermittlern, die sich in Sachkenntnisstand und Erscheinungsbild zwischen Staubsaugervertreter und Armanimodel nach wie vor im Geschäft tummeln, in dem es zweifellos auch viele seriöse Fachkräfte gibt, die es allerdings erst mühsam heraus zu suchen gilt.

Die neue ab 1.1. 2009 Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV) und die Eintragung in das zentrale „Versicherungsvermittlerregister“ sind durch Lobbyarbeit zur reinen Makulatur mutiert, die verschleiert, dass den „alten Hasen“ (s. vor im Faden) bis zu deren Tod oder Pensionierung niemand einen Sachkundenachweis im Versicherungswesen abverlangt hat.

Die verführen in zunehmendem Maße unter der Tarnkappe des Versicherungsvertreters im später behaupteten Kostüm des Maklers den potentiellen Kunden mit ihrem zum Teil beachtlichen schauspielerischen Talent dazu, das Gesülze um Neutralität als bare Münze anzusehen und den Aussagen wie im geschilderten Fall zu vertrauen. Es gibt keine wirklich neutralen Berater, da sie von ihrer Provision leben wollen und müssen – diese Neutralität wäre geradezu übermenschlich. Die Herrschaften reisen mit den Vordrucken der Versicherungsgesellschaften, zu denen sie Kontakt haben, durch die Gegend und füllen die Vordrucke der Gesellschaft nach ihren Provision sichernden Aspekten aus. Laut, deutlich und ehrlich vorgetragene Auskünfte des Rat suchenden und Antragstellers - wie hier mit den Essstörungen - könnten ja die Provision gefährden – da mimt man mal eben den großen Sachkenner und gibt die Rolle von Mund, Auge und Ohr der Versicherungsgesellschaft.
“ Das wollen die in Ihren Beruf gar nicht wissen. Die wollen wissen, ob sie z. B. einen Bandscheibenvorfall hatten.“ (s. vor im Faden)
Als weiteren Köder lässt der Provisionsfischer sich noch einen Erben benennen und trägt den in das Formular der Versicherungsgesellschaft ein, obwohl es aus dieser Versicherung überhaupt nichts zu vererben gibt – armer Rechtsstaat Deutschland, wenn denen nicht das Handwerk gelegt werden könnte.
Es dürften nicht zuletzt die belastbar seriösen Fachkräfte ein allzu berechtigtes Eigeninteresse daran haben, diese halbseidenen Klinkenputzer aus ihren Reihen zu entfernen, deren letzte Prüfung möglicherweise die Fahrprüfung war. Dieses im Nachhinein wie Knetgummi gestaltbare Gegurkte bei der Haftung kann bei diesen „Pseudomaklern“, denen sich Gott sei Dank zunehmend die Gerichte widmen, je nach Bedarf zwischen Gesellschaft und Vermittler hin und her geschoben werden, bis der Kunde im Fall der Berufsunfähigkeit mürbe wird oder bankrott ist.
Im vorliegenden Fall ist man jedenfalls auf einem guten Weg.

Wer belastbaren neutralen Rat in Versicherungsahngelegenheiten haben möchte, sucht sich im eigenen Interesse einen vollständig unabhängigen Berater mit sehr gutem Ruf, den man u. a. auch daran erkennt, dass er vom Ratsuchenden für seine Leistung Geld nimmt und zwar unabhängig davon, ob ein Abschluss zustande kommt oder nicht.
Dieses Geld ist in der Regel beste Geldanlage des Lebens – so einfach ist das.
Auch eine Anfrage bei der IHK kann sehr aufschlussreich sein …

Nicht alle Antworten und Bemerkungen ließen auf Sachkenntnis oder gar Hilfsbereitschaft schließen.
Sogar der liebe Gott wurde aus einem wohl berufenem Mund bemüht - aber bis zu dessen Urteil kann die Dame nicht warten…

Danke

Freundliche Grüße in die Runde

Holzfreak

P. S. Ich verdiene mein Geld weder mit Rechtsberatung noch mit Versicherungen.

Nur nicht einschüchtern lassen…

Viele vorinstanzlichen Gerichte und nicht zuletzt das Bundesverwaltungsgericht stehen zu Recht in zunehmendem Maß auf der Seite der Versicherten, insbesondere im Grauzonenbereich Versicherungsvermittler, Mehrfachvermittler, Pseudomakler, Makler, weil der Versicherungsnehmer in vielen Fällen überhaupt nicht mehr unterscheiden kann. Und genau hier wird die Haftungsausrichtung entscheidend festgezurrt – und weil dies so ist, finden da schon mal gerne wundersame auch rückwirkende Mutationsversuche seitens der Versicherungsgesellschaften und deren Vermittler statt…
Hier einige Urteile, die Mut machen können:

°°°Weiß der Versicherungsvertreter von der Vorerkrankung, so besteht Versicherungsschutz.
Ein Versicherungsnehmer, der im Versicherungsantrag zu einer Berufsunfähigkeits - Zusatzversicherung die Frage nach der Vorerkrankung nicht richtig beantwortet, verliert seinen Versicherungschutz nicht, wenn der Versicherungsvertreter von der Vorerkrankung wusste.
OLG Saarbrücken 30.7.2003 Az 5 U 50/02 -1

°°° Versicherung muss arglistige Täuschung durch Versicherten beweisen
Füllt ein Versicherungsagent einen Versicherungsantrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung aus, so muss die Versicherung beweisen, dass der Versicherte arglistig Vorerkrankungen verschwiegen hat.
BGH Az IV ZR 161/03

°°° Falsche Beantwortung von Gesundheitsfragen
Wenn sich ein Versicherungsnehmer bei der Beantwortung von Gesundheitsfragen schuldlos geirrt hat, darf sein Versicherungsschutz nicht gekündigt werden.
Ein Versicherungsvertreter ist verantwortlich, dem Kunden alle erforderlichen Fragen zu erläutern. (hier lag eine eindeutig falsche Erläuterung vor)

°°° Mangelndes Verständlichkeit von Gesundheitsfragen geht zulasten des Versicherers
OLG Stuttgart 18.2.2008
„nicht hinreichend verständlich ist „nur vorgelesen“

°°° Vom OLG Hamm 8.III.1996 wird die Wissenszurechnung nach den Grundsätzen der „Auge und Ohr-Rechtsprechung“ (hier wird angenommen, dass man all dass, was man dem Vertreter erzählt hat quasi gleichzeitig der Versicherungsgesellschaft erzählt hat) auch auf Fälle erstreckt, in denen sich der Versicherte nicht eine Versicherungsvertreters sondern eines – maklers , dem die Gesellschaft Auftragsformulare überlassen hat, bedient. Auch der BGH hat nicht ausgeschlossen, dass die Auge- und Ohr –Rechtsprechung auf Makler entsprechend angewendet werden könne. Es kann zum Schutz des Versicherungsnehmers durchaus geboten sein, dem Makler gegenüber erfolgte Erklärungen als Erfüllung der Obliegenheitsverpflichtung des Versicherungsantragstellers gelten zu lassen, wenn dieser nach den gesamten Umständen wie ein Versicherungsvertreter auftritt. Auch ein Versicherungsmakler, dem Antragsformulare zur Verfügung gestellt werden könne als Vertreter gelten.

Mit freundlichem Gruß in die Runde
Holzfreak