Wichtiger Tipp und Rundruf nach Betroffenen! Dies ist keine Werbung – keine Rechtsberatung – aber Diskussion erwünscht und wichtig)
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(Vorbemerkung an die Moderatoren)
Eine Diskussion über dieses bewusst möglichst abstrakt und anonym geschilderte Versicherungsproblem ist sicher keine Rechtsberatung und soll keine anlocken, sondern vielmehr Austausch von Lebenserfahrung, der einem Forum erst den rechten Sinn gibt. So können vielleicht einige unbedarfte, Lebens unerfahrene junge Menschen vor dem Ruin bewahrt werden – danke.
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Zum Abschluss einer BU - Versicherung kam vor knapp 5 Jahren ein Versicherungsvermittler nach einem Vorgespräch noch einmal ins Haus und füllte eigenhändig als vorgeblicher Fachmann den BU-Versicherungsantrag unter Rücksprache mit einer Antragstellerin aus. Dabei wurden dem Herrn gegenüber alle Angaben gemacht und Vollmachten zur ärztlichen Befragung für die nächsten 3 Jahre erteilt (so war es in den Versicherungsbedingungen vorgesehen). Vom Eintrag °einer° Vorerkrankung nämlich Essstörungen, rät der „Herr“ dringend ab, weil „die ja sicher nicht zu Berufsunfähigkeit führen" würde. „In ihrem Beruf (Physiotherapeutin) wollen die nur wissen, ob sie Bandscheibenvorfall oder so was hatten“. Nach knapp 5 Jahren wird die Frau unumkehrbar berufsunfähig krank (Ehlers-Danlos- Syndrom = Bindehautschwäche, die zu enorm starken Muskel- und Gelenkschmerzen führt, was ein äußerst seltener Gen-Defekt ist. Lediglich ca. 500 – 1.000 Menschen in Deutschland sind betroffen). Diese Erkrankung kann selbst der parteiischste Gutachter nicht in Zusammenhang mit Essstörungen bringen.
Es kreuzten sich auf dem Postweg der Rentengenehmigungsbescheid (1.880 € mtl. und ein Krankenbericht aus laufenden Untersuchungen, den die Dame gutgläubig gewohnheitsgemäß an die Versicherung weitergeleitet hatte, die ja nach ihrem Kenntnisstand noch nicht entschieden hatte). Nach dessen Erhalt recherchierte die Versicherung erneut. Da die 3-Vollmachten-Jahre abgelaufen waren, ließ die Versicherung sich von der gutgläubigen Versicherungsnehmerin noch einmal Vollmachten ausstellen. Allein dieses Ansinnen ist lt. Fachanalt wahrscheinlich widerrechtlich, weil die Vollmacht lediglich für 3 Jahre ausgestellt war und die Versicherung ihre Kundin damit vorsätzlich ins offene Messer gelockt hat.(Ein solches Verfahren in einem anderen Fall ist z. Z. bereits gerichtsanhängig.) Danach wurde der Versicherung der Umstand der vergangenen Essstörungen bekannt, woraufhin diese kurzfristig und ohne weitere Anhörung die bisher gezahlten Rentenbeiträge zurück forderte und mit zukünftiger Wirkung verweigerte. Es wurde der Vertrag wegen angeblich „arglistiger Täuschung“ angefochten, d. h. als nicht existent dargestellt.
Die Frau ist nicht nur vom gesundheitlichen Schicksal gebeutelt, sondern steht vor dem Hartz IV - Schicksal mit sich anschließender ALG II Phase und Sozialhilfe. Die staatliche Erwerbsminderungsrente von ca. 500 Euro wird sich vermutlich erwirken lassen, davon kann aber niemand leben. Die vorhandene Rechtschutzversicherung zahlt den Rechtstreit in der Angelegenheit nicht, weil nicht das Erkrankungsdatum sondern das Vertragsdatum gilt - was zwar bitter, aber nachvollziehbar ist. Die Versicherung haftet lt. unserer Rechtsprechung nur für Fehler eines Versicherungs°vertreters° aber nicht für die eines Versicherungs°maklers°, der den Sachverhalt reflexartig (zunächst noch) vehement bestreitet. Er habe 90 Minuten beraten und das auch protokolliert. Tatsächlich war der Vertrag in 5 Minuten fertig und der “Fachmann“ hat der jungen Dame während der folgenden 85 Minuten ungefragt private Belanglosigkeiten aufgedrängt. Um die Unterschrift der jungen Frau zu ködern, hat er listigerweise noch nach einem Erben gefragt, der im Fall der Fälle begünstigt sein sollte, obwohl es aus diesem Vertrag nichts zu vererben gibt, weil die Gewinnanteile mit den laufenden Beiträgen verrechnet wurden. Prompt stand in der Police, dass in Abweichung zum Antrag keine Zahlung im Todesfall erfolgt. Die Recherche bei der IHK hat ergeben, dass der „Fachmann“ dort seit vielen Jahren als Vermittler in Immobilienangelegenheiten und Versicherungsvertreter angemeldet ist. Die IHK erhält die Daten von der Stadtverwaltung, so dass man berechtigt davon ausgehen kann, dass er sein Gewerbe auch beim Gewerbeamt der Stadt so angemeldet hat. Versicherungsmakler ist keine geschützte Berufsbezeichnung, demnach sind Telefoneintrag und Visitenkarten frei gestaltbar, wo sonst - wenn nicht bei der zuständigen Behörde, könnte sich ein potentieller Kunde über einen fraglichen Kandidaten im Zweifel erkundigen?
Zum weiteren Schutz noch folgender Hinweis:
Erst ab 1.1.2009 müssen sich Versicherungsvermittler in das zentrale Vermittlerregister (Berlin) eintragen lassen. Bei dem Verfahren wird allerdings bei „alten Hasen“, die bereits seit dem 31.8.2000 entweder selbstständig oder angestellt ununterbrochen tätig waren, weiter auf jegliche Sachkenntnisprüfung verzichtet, wenn sie das bis zum 1.7.2009 beantragen. Es wird zwar eine beachtliche Haftpflichtversicherung zur Pflicht gemacht, die aber den Versicherungsschutz verweigert, wenn das Unterlassen einer Dokumentation wissentlich (wissentliche Pflichtverletzung) geschieht und diese Unterlassung schadenskausal ist. Das bisherige, oft rein provisionsorientierte Gemurkse in der Branche kann und wird also zukünftig ungehindert weiter gehen können.
Ein Gerichtsverfahren bis zur 1. Instanz würde in einem solchen Fall bei Niederlage rd. 22.000 Euro kosten. Mit Glück und gutem Herzen kann das Geld für einen solch armen Schlucker vielleicht in einigen Fällen gesichert werden. Dies ist dringend erforderlich, damit endlich respektable Gerichtsurteile in die Welt kommen, die den Versicherungsgesellschaften den nötigen Respekt und die Verantwortung für Ihre Kunden abnötigen. Diese Fälle nehmen rapide zu und bleiben nur zu oft mangels entschiedener Rechtssuche aufgrund fehlender Finanzierbarkeit auf der Strecke. Es sind Fälle bekannt, wo die Versicherung auf Zeit spielt und kurz vor einer anstehenden Hausversteigerung einen „großzügigen“ Vergleich in Höhe von 10 – 30 % der Rentenraten unter Verzicht auf alle weiteren Ansprüche anbietet. Wer derart an den Rand gedrängt wird greift natürlich zu …
efekt ist. Lediglich ca. 500 – 1.000 Menschen in Deutschland sind