Besanstandung nach Wohnungsübergabe

Brauch bitte wieder euer Expertenwissen!

Also, folgendes. Ich habe am Dienstag meine Wohnung übergeben. Wir haben ein Übergabeprotokoll gemacht, und beide unterschrieben und es war auch alles in Ordnung und der Vermieter sagte alles bestens - er hätte nichts zu bemängeln. Die Kopie vom Übernahmeprotokoll habe ich noch nicht erhalten.

Heute, Freitag ruft er an und wollte einen Termin ausmachen, da er noch Mängel festgestellt hat. Da ich aber von Deutschland nach Österreich gefahren bin ist das nicht mehr möglich. Nun wollte er meinen Freund, der noch dort wohnt zu einem Termin bitten, damit bin ich natürlich überhaupt nicht einverstanden (er war bei der Wohnungsübergabe als Zeuge)

Nun zum Mangel: Der Vermieter beanstandet Verfärbungen bzw. dass ich den Teppich im Schlafzimmer ausgetauscht hätte. Das habe ich nicht gemacht, ich hab weder im Schlafzimmer jemals etwas getrunken noch verschüttet noch was andres!
Vor allem als ich einzog hat der Vermieter einige Mängel von der Vormieterin übersehen.

Kann der Vermieter hier etwas geltend machen?

Hallo,

ich denke mal das er es auf jedenfall versuchen wird. Zum Glück hattest du bei Übergabe der Wohnung einen Zeugen dabei.

Was der VM jetzt noch geltend machen möchte sind keine versteckten Mängel und somit nachtträglich sicherlich kein Grund mehr um die eigentlich abgeschlossene Übergabe zu beanstanden. Ausserdem ist eine gewisse Abnutzung von Bodenbelägen einfach auch hin zu nehmen, schließlich läuft man täglich darauf. Weiter sind sochle Kleinigkeiten einfach mit einem Teppichspray zu entfernen (was ich selbst schon gemacht habe).

Auf eine erneuten Termin bezüglich der Mängel, darauf würde ich an deiner Stelle gar nicht eingehen.

Fordere den VM schriftlich und per Einschreiben auf, dir das bereits fertig gestellte und unterzeichnete Übergabeprotokoll zukommen zu lassen und weise den Rest ab. Sei hierbei höflich aber bestimmt.

Dann mal abwarten wie er reagiert. Lass es mal darauf ankommen. Den sollte er in diesem Fall gegen dich z.B. Klage erheben wäre der Gerichtsstand bei dir, wenn du gegen ihn was tust musst du ständig von Österreich zu ihm fahren. Deshalb erst mal abwarten, aber auf jedenfall den Brief aufsetzen.

Sollte nochmalswas sein, dann melde dich bei mir.

Wünsche dir viel Erfolg und das du zu deinem Recht kommst.

Hallo,
ich habe mal gegoogelt und folgendes gefunden:
" Nein. Hat der Vermieter ein Wohnungsübergabeprotokoll erstellt, kann nachträglich kein weiterer Mangel behauptet werden ( BGH NJW 83, 446 ). Der Vermieter kann auch nicht einwenden, er habe bestimmte Mängel nicht erkennen können. Im Gegenteil, er war verpflichtet, eine besondere Sorgfalt walten zu lassen bei der Übergabe (LG Braunschweig WM 97, 470).
(Auszug aus /t/nachtraegliche-maengel-nach-wohnungsuebergabe/246…

Liebe Grüße
InFaNiLu

Kann er nicht.Unterschrieben ist unterschrieben. Schade ist nur, dass Sie das Protokoll nicht haben. Verfärbungen können auch durch Sonneneinstrahlung entstehen oder Ähnlichem. Zum Beispiel wenn Möbelstücke drauf gestanden haben. Das sind normale Gebrauchsspuren, die der Mieter nicht verantworten muss. Ansonsten soll er doch versuchen, seine Behauptung zu beweisen…
MfG
Bobrowski

Hallo,

rein theoretisch hätte der Vermieter nach der Abnahme den Teppich verschmutzen können. Da weder Sie beweisen können, dass dies nicht geschehen ist (da Sie ja bereits keinen Schlüssel mehr hatten) noch der Vermieter beweisen kann, dass der Teppich (sollte er denn verschmutzt sein) von Ihnen verschmutzt wurde, ist die Sache damit geregelt. Ihr Vermieter hätte den Zustand der Wohnung bei der Abnahme kennen müssen und kann sich nun nicht darauf berufen, dass der Teppich nun anders als bei Einzug aussähe.

Sie stehen hier im Recht und ich hoffe Ihr Vermieter wird dies noch einsehen, denn falls nicht, müssen Sie sich eventuell einen Rechtsbeistand holen, um an Ihre Kaution und Abrechnung zu kommen.

Wünsche Ihnen alles Gute

mitredenwill

Hallo,
nein der Vermieter kann nichts beanstanden.Fußböden haben normale Abnutzungserscheinungen, die nicht beanstandet werden können.

Der Vermieter kann auch nach einer Übergabe noch verdeckte Mängel geltend machen.Ein Fehler war, das Protokoll nicht bei Übertgabe sofort im Durchschreibeverfahren zu erstellen.
Nicht ersichtlich ist, warum der Freund nicht nochmals nachschauen sollte.
Auch nicht ganz ersichtlich ist, ob im Schlafzimmer ein Bodenbelag ausgetauscht wurde oder dieser nur verfleckt ist.

Gruß
pete88

Hallo Lizbat

meiner Meinung muss du nichts bezahlen, da ihr beide ein Übergabeprotokoll unterschrieben habt und das unter Zeugen.

mfg

Hallo.

Du hattest schon fast alles erledigt.
Warum hast du dir nicht sofort eine Durchschrift vom Übergabeprotokoll geben lassen???
Das ist völlig unüblich, dass keine Protokolldurchschrift sofort im Termin und nach Unterschrift an die Gegenseite ausgehändigt wird.
Scheint leider so, dass dich der Vermieter hierbei geprellt hat.
Wenn der Vermieter jetzt auch noch mit dem damaligen Zeugen eine zweite Begehung ohne dich machen würde, dann „gute nacht“. Dann wäre dein Zeuge platt, dass Protokoll dahin und der Vermieter könnte dir noch so manches in Rechnung stellen.

Schreibe dem Vermieter (am besten per Einschreibenbrief), dass du seine nachträglichen Beanstandungen ausdrücklich zurückweist und dich auf den bereits erfolgten Übergabetermin berufst, wofür du auch deinen Zeugen benennst.
Lasse deinen Zeugen auf gar keinen Fall mit dem Vermieter alleine!

Wende dich notfalls sofort an einen Fachanwalt für Mietrecht und lass dich vom Vermieter nicht einschüchtern.

MfG
Delia

Teoretisch kann Dir der Vermieter in die Pfanne hauen - also Vorsicht.

Brauch bitte wieder euer Expertenwissen!

Also, folgendes. Ich habe am Dienstag meine Wohnung übergeben.
Wir haben ein Übergabeprotokoll gemacht, und beide
unterschrieben und es war auch alles in Ordnung und der
Vermieter sagte alles bestens - er hätte nichts zu bemängeln.
Die Kopie vom Übernahmeprotokoll habe ich noch nicht erhalten.

Heute, Freitag ruft er an und wollte einen Termin ausmachen,
da er noch Mängel festgestellt hat. Da ich aber von
Deutschland nach Österreich gefahren bin ist das nicht mehr
möglich. Nun wollte er meinen Freund, der noch dort wohnt zu
einem Termin bitten, damit bin ich natürlich überhaupt nicht
einverstanden (er war bei der Wohnungsübergabe als Zeuge)

Nun zum Mangel: Der Vermieter beanstandet Verfärbungen bzw.
dass ich den Teppich im Schlafzimmer ausgetauscht hätte. Das
habe ich nicht gemacht, ich hab weder im Schlafzimmer jemals
etwas getrunken noch verschüttet noch was andres!
Vor allem als ich einzog hat der Vermieter einige Mängel von
der Vormieterin übersehen.

Kann der Vermieter hier etwas geltend machen?

Hallo,

eines vorneweg: ich bin kein Rechtsanwalt, sondern Hausverwalter.

Meine Meinung:
der Vermieter kann nur in dem Fall etwas geltend machen, wenn es sich um einen versteckten Mangel handelt, der bei einer „normalen“ Übergabe nicht zu sehen gewesen ist. Ein angeblich verfärbter Teppich wäre aber wohl aufgefallen (wenn nicht durch Möbel verstellt o.ä.).
Davon abgesehen unterliegt jeder Bodenbelag einem gewissen Verschleiß.
Es wäre hilfreich zu wissen:

  • waren außer euch beiden noch weitere Personen (Zeugen) bei der Übergabe mit dabei?
  • wurden nach der Übergabe sämtliche Schlüssel zurück gegeben und wurde dies bestätigt?
  • Mängel Vormieter: protokolliert / bestätigt?

wenn Du das Übergabeprotokoll (in dem es nichts zu beanstanden gab) in Gegenwart von Zeugen unterschrieben hast, bist Du gut raus aus der Nummer.

Was heißt: ich habe das Protokoll noch nicht zurück?
Das unterschriebene Übergabeprotokoll nimmt man direkt mit.

*winke - philine