Hallo liebe Experten,
angenommen eine Mietverhältniss wird zum 31.08.04 beendet und die Wohnung wird ohne Mängel vom Mieter an Vermieter übergeben. Dies wurde durch ein Wohnungsübergabeprotokoll dokumentiert, das beide Parteien unterschrieben haben.
Nachdem nun ein Termin für die Rückzahlung der Kaution vereinbart wurde und auch bereits neue Mieter eingezogen sind, macht der Vermieter geltend, das die ( mitvermietete) Deckenlampe in der Küche nicht funktioniert hätte und deshalb ein Elektriker zur Behebung des Schadens herangezogen wurde. Diese Rechnung soll der Mieter nun zahlen bzw dieser Betrag soll von der Kaution einbehalten werden.
Ist das rechtens?
Zusätzlich will der Vermieter einen Teil der Kaution für die Nebenkostenabrechnung zurückbehalten, obwohl der Mieter bei keiner Abrechnung nachzahlen musste, sondern im Gegenteil immer eine Rückzahlung bekommen hat. Ist das in Ordnung?
Vielen Dank im Vorraus,
Gruß
Stefanie
Moin,
angenommen eine Mietverhältniss wird zum 31.08.04 beendet und
die Wohnung wird ohne Mängel vom Mieter an Vermieter
übergeben. Dies wurde durch ein Wohnungsübergabeprotokoll
dokumentiert, das beide Parteien unterschrieben haben.
Damit geht die Beweislast m.E. auf den Vermieter über.
Nachdem nun ein Termin für die Rückzahlung der Kaution
vereinbart wurde und auch bereits neue Mieter eingezogen sind,
macht der Vermieter geltend, das die ( mitvermietete)
Deckenlampe in der Küche nicht funktioniert hätte und deshalb
ein Elektriker zur Behebung des Schadens herangezogen wurde.
Diese Rechnung soll der Mieter nun zahlen bzw dieser Betrag
soll von der Kaution einbehalten werden.
Nur wenn der Vermieter nachweisen kann, daß zum Zeitpunkt der Übergabe die Deckenlampe schon nicht mehr funktioniert hat.
Ist das rechtens?
M. E. nach nicht.
Zusätzlich will der Vermieter einen Teil der Kaution für die
Nebenkostenabrechnung zurückbehalten, obwohl der Mieter bei
keiner Abrechnung nachzahlen musste, sondern im Gegenteil
immer eine Rückzahlung bekommen hat. Ist das in Ordnung?
Ja. Es kann ja dieses Mal (z. B. durch höhere Energiepreise andersherum sein).
Gruß vom Wolf
Hallo Stefanie,
Zusätzlich will der Vermieter einen Teil der Kaution für die
Nebenkostenabrechnung zurückbehalten, obwohl der Mieter bei
keiner Abrechnung nachzahlen musste, sondern im Gegenteil
immer eine Rückzahlung bekommen hat. Ist das in Ordnung?
Kuck mal, ich hab ein bisserl gegoogled: Wegen noch ausstehender Nebenkosten-Abrechnungen kann der Vermieter bei Mietende nicht die gesamte Kaution, sondern allenfalls einen Betrag in Höhe von 3 monatlichen Vorauszahlungen einbehalten, für angebrochene Jahre einen entsprechenden Anteil (AG Hamburg, 47 C 1373/95, Urteil v. 27.02.1996). Ein Einbehalt für noch ausstehende Abrechnungen ist aber nur zulässig, soweit die Kaution zur Absicherung etwaiger Nachforderungen des Vermieters voraussichtlich benötigt wird. Das ist nicht der Fall, wenn die letzte Abrechnung ein Guthaben des Mieters ergeben hatte (AG Hamburg, 43b C 367/97, Urteil v. 15.5.1998, MJ 4/98 S.8). Haben die bisherigen Nebenkosten-Abrechnungen stets zu Guthabensbeträgen für den Mieter geführt, so ist ein teilweiser Einbehalt der Mietkaution zur Absicherung einer Nachforderung aus einer noch zu erstellenden Nebenkosten-Abrechnung nur zulässig, wenn der Vermieter einen zu erwartenden Nachzahlungsbetrag konkret vorträgt (AG Hamburg 43 b C 133/03, Urteil vom 26.9.2003). – Nach Auffassung des Landgerichts Berlin hat der Vermieter überhaupt kein Recht zum Einbehalt wegen noch nicht abgerechneter Nebenkosten: Die Kaution sei nicht zur Absicherung solcher Forderungen gedacht, denn bei der Bemessung der Mietsicherheit würden die abzurechnenden Nebenkosten ja gemäß § 550b Abs.1 Satz 2 (jetzt § 551 Abs. 1) BGB nicht mitgerechnet (63 S 150/98, Urteil v. 8.12.1998).
lg
Bonsai
Hallo Stefanie,
angenommen eine Mietverhältniss wird zum 31.08.04 beendet und
die Wohnung wird ohne Mängel vom Mieter an Vermieter
übergeben. Dies wurde durch ein Wohnungsübergabeprotokoll
dokumentiert, das beide Parteien unterschrieben haben.
Nachdem nun ein Termin für die Rückzahlung der Kaution
vereinbart wurde und auch bereits neue Mieter eingezogen sind,
macht der Vermieter geltend, das die ( mitvermietete)
Deckenlampe in der Küche nicht funktioniert hätte und deshalb
ein Elektriker zur Behebung des Schadens herangezogen wurde.
Diese Rechnung soll der Mieter nun zahlen bzw dieser Betrag
soll von der Kaution einbehalten werden.
Ist das rechtens?
Nein. Hat der Vermieter ein Wohnungsübergabeprotokoll erstellt, kann nachträglich kein weiterer Mangel behauptet werden ( BGH NJW 83, 446 ). Der Vermieter kann auch nicht einwenden, er habe bestimmte Mängel nicht erkennen können. Im Gegenteil, er war verpflichtet, eine besondere Sorgfalt walten zu lassen bei der Übergabe (LG Braunschweig WM 97, 470). Also hat der Vermeietr keienrlei Ansprüche aus der Kaution.
Zusätzlich will der Vermieter einen Teil der Kaution für die
Nebenkostenabrechnung zurückbehalten, obwohl der Mieter bei
keiner Abrechnung nachzahlen musste, sondern im Gegenteil
immer eine Rückzahlung bekommen hat. Ist das in Ordnung?
Da hier keine Mängel bestehen und bisher keine Nachforderungen bei den Nebenkosten vorhanden sind, ausserdem durch den Auszug zum 31.08.2004 wegen der Sommerzeit erhebliche Rückerstattungen zu erwarten sind, kann der Vermieter hier kein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
Zwar hat - in einer anderen Antwort wurde hingewiesen - ein Gericht die Entscheidung getroffen, dass Kaution nicht mit Nebenkosten zur Aufrechnung erklärt werden kann. Aufrechnung ist jedoch was anderes als ein Zurückbehaltungsrecht. Hier scheiden beide Formen aus. Den Vermieter auffordern Zahlung in voller Höhe zum ( z.B.) 15.10.2004 zu leisten mit dem Hinweis, wenn er nicht leistet, bis zum 15.10.2004 den Nachweis vorzulegen, wo er getrennt von seinem Privatvermögen die Kaution angelegt hat.
Derartige taktische Manöver weisen meist auf nicht angelegte Gelder hin, die der Vermieter nun nicht hat und Zeit sucht um die Erstattung zu verschleppen.
Gruss Günter
Korrektur, sorry!
Zusätzlich will der Vermieter einen Teil der Kaution für die
Nebenkostenabrechnung zurückbehalten, obwohl der Mieter bei
keiner Abrechnung nachzahlen musste, sondern im Gegenteil
immer eine Rückzahlung bekommen hat. Ist das in Ordnung?
Ja. Es kann ja dieses Mal (z. B. durch höhere Energiepreise
andersherum sein).
Da muß ich mich korrigieren: Ich hatte „Kaution“ überlesen: Da die Übergabe ohne Mängel stattfand, hast Du natürlich ein Anrecht auf vollständige Rückzahlung der Kaution.
Sorry und Gruß vom Wolf