Hallo,
ich habe mal gegoogelt und folgendes gefunden:
" Nein. Hat der Vermieter ein Wohnungsübergabeprotokoll erstellt, kann nachträglich kein weiterer Mangel behauptet werden ( BGH NJW 83, 446 ). Der Vermieter kann auch nicht einwenden, er habe bestimmte Mängel nicht erkennen können. Im Gegenteil, er war verpflichtet, eine besondere Sorgfalt walten zu lassen bei der Übergabe (LG Braunschweig WM 97, 470).
(Auszug aus /t/nachtraegliche-maengel-nach-wohnungsuebergabe/246…
Liebe Grüße
InFaNiLu