Bescheinigung während der Sperrzeit

Hallo
Eine kurze Frage:
Wenn man eine Sperre von Arbeitsamt (Alg 1) bekommt, wird diese Sperre in der Verdienstbescheinigung oder die Bescheinigung, die man von Arbeitsamt wegen dieses Bezugs von Alg1 bekommt, später nach Ablauf der Sperre vermerkt?
Wird dort in der Bescheinigung erwähnt, dass diese Person eine Sperre von z.B. 3 Monaten zu Beginn hatte.
Ich hoffe, meine Frage war deutlich formuliert.
Danke im Vrraus
Gruss
Sphinx

Hi!

Wenn man eine Sperre von Arbeitsamt (Alg 1) bekommt, wird
diese Sperre in der Verdienstbescheinigung

= Leistungsnachweis (für Finanzamt und Rententräger)

oder die Bescheinigung, die man von Arbeitsamt wegen dieses Bezugs von Alg1 bekommt,

= Bewilligungs- und Beendigungsbescheid(?) (für den Kunden selbst bzw. zur Vorlage bei der Arge bei anschl. Alg-II-Bezug)

später nach Ablauf der Sperre vermerkt?
Wird dort in der Bescheinigung erwähnt, dass diese Person eine
Sperre von z.B. 3 Monaten

12 Wochen!

zu Beginn hatte?

Im Leistungsnachweis: nein.
Im Bewilligungsbescheid: ja
Im Beendigungsbescheid: Ich meine nein.

Gruß
Liza

Hallo:
Welcher der Unterlagen würde man bei einer Behörde als Einkommensnachweis vorlegen? wie z.B. bei der Ausländerbehörde.
Hätte eine Sperre von Alg 1 ausländerrechtliche Konsequenzen?
Danke

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo:
Welcher der Unterlagen würde man bei einer Behörde als
Einkommensnachweis vorlegen? wie z.B. bei der
Ausländerbehörde.
Hätte eine Sperre von Alg 1 ausländerrechtliche Konsequenzen?
Danke

Hi! Hab’ ich ja bereits per Mail beantwortet (bzw. die Verantwortung weitergeschoben :smile:.

Gruß
Liza