Besichtigungstermine in Kündigungsfrist Mietwohnun

Hallo,

habe kein gleiches Beispiel gefunden, deshalb die Anfrage:

Wenn man seine Mietwohnung gekündigt hat, darf der Vermieter in der restlichen Kündigungsfrist Interessenten durch die Wohnung schleifen? Dürfen diese Termine nach Willkür des Vermieters und kurzfristig stattfinden? Darf man durch Job wegen Abwesenheit von der Wohnung Termine ablehnen bzw. die Besichtigung in Abwesenheit des Mieters verweigern? Wie weit gilt der Schutz der Privatsphäre nach Grundgesetz?
Gibt es auch für Berufstätige „freundliche“ Zeiten? Wie viele Termine muss man in welchem Zeitraum über sich ergehen lassen?
Gilt eigenmächtiger Zutritt hier auch als Hausfriedensbruch?

Danke schon einmal und freundliche Grüße

Trixxsi

Hallo Trixi,

habe kein gleiches Beispiel gefunden, deshalb die Anfrage:

was ich gefunden habe, ist zwar schon alt, aber soweit ich weiß, noch gültig:

/t/whg-gekuendigt-besichtigung-mit-nachmietern/1495283

Gruß, Karin

Danke für den Link, sorry, hatte lange gesucht und ihn tatsächlich nicht gefunden.

Wie ist das dann, wenn es im Mietvertrag steht, dass Nachmietern die Besichtigung zu gestatten ist? (Die vorgedruckt erhältlichen beinhalten wohl diesen Passus)
Muss man da eine Völkerwanderung über sich ergehen lassen? Ist das hier in Abwesenheit des bisherigen Mieters möglich / dem Vermieter oder Makler gestattet?
Gilt da auch die eingeschränkte Anzahl und Zeitspanne für die Absprache?
Der Mieter bezahlt doch für diesen Zeitraum noch seinen Mietzins und hat ebenfalls sein Recht auf uneingeschränkte Nutzung? Versteht man hier was falsch?

Danke für Eure Meinungen und viele Grüße

Trixxsi