Besichtigungstermine. Wieviel muss ich zulassen

hi…
meine lebensgefaehrtin und ich haben folgendes problem.
wir bauen. wir heiraten. alles innerhalb der naechsten 2 monate.
im oktober wird das haus fertig. wir haben viel eigenleistung und stehen unter druck. unsere wochenenden sind vollgepackt.
wir haben fristgerecht 3 monate vor oktober gekuendigt. wir wohnen in einem einfamilien miets haus. jetzt will der vermieter das haus verkaufen und hat einen befreundeten makler aus muenchen beauftragt . wir wohnen in berlin.

jetzt die frage… kann ich verlangen, dass ich maximal einen samstag oder sonntag im monat und ansonsten grosszuegig abends (wenns noch hell ist) anbiete? oder muss ich alle wochenenenden zur besichtigung anbieten?

gibt es eine klare regelung? kann ich das irgendwo nachlesen?
ist sehr dringend, weil mir der makler schon im nacken sitzt und mit rechtsanwalt droht.

danke und viele gruesze

Michael

Das Problem ist: Ihr müsst so lange und so viele Besichtigungen dulden, wie es „erforderlich“ ist. Gewährt Ihr diese nicht, obwohl es erforderlich war, und kommt dadurch ein Mietvertrag nicht oder nicht rechtzeitig zustande, seid Ihr Schadensersatzpflichtig bzgl. des Mietausfalls (wenn die Nichtbesichtigung der Grund war).

Was aber noch erforderlich ist, hängt schlichtweg von der Anzahl der Interessenten ab und ob sich deren Besuchstermine bündeln lassen. Auf bestimmte Zeiten muss sich der Vermieter nicht verweisen lassen. Notfalls müßt Ihr in Abwesenheit den Schlüssel an eine Person Eures Vertrauens übergeben (Nachbar etc.).

das ist die katastrophale antwort die ich nicht erhofft hatte…weil

Das Problem ist: Ihr müsst so lange und so viele
Besichtigungen dulden, wie es „erforderlich“ ist.

wieviel ist erforderlich.

Gewährt Ihr diese nicht, obwohl es erforderlich war, und kommt
dadurch ein Mietvertrag nicht oder nicht rechtzeitig zustande, seid
IhrSchadensersatzpflichtig bzgl. des Mietausfalls (wenn die
Nichtbesichtigung der Grund war).

na super. gelten da nicht auch menschliche aspekte? ich meine… so ein hausbau ist ja auc hnicht gerade mal zu verschieben.
und die hochzeit ist auch schon bezahlt und in organisatorischer hochphase

Was aber noch erforderlich ist, hängt schlichtweg von der
Anzahl der Interessenten ab und ob sich deren Besuchstermine
bündeln lassen. Auf bestimmte Zeiten muss sich der Vermieter
nicht verweisen lassen. Notfalls müßt Ihr in Abwesenheit den
Schlüssel an eine Person Eures Vertrauens übergeben (Nachbar
etc.).

d.h. dass im schlimmsten falle 100 interessenten mir die bude einrennen duerfen? das kann ich mir nicht vorstellen. das problem ist, dass wir wirklich „keine person unseres vertrauens“ den schluessel geben koennen. die wohnen alle zuweit weg und muessen genauso arbeiten.

so wie sich das anhoert, liegt es (wenn es vor den kadi kommen sollte) im ermessen des richters. ist das richtig? gibt es keine bestimmung/gesetz von einer min. und max. anzahl von besichtigungen? ist das nirgends gesetzlich verankert ?

Hallo,

jetzt nichts gegen dich und ohne dir was unterstellen zu wollen.
menschliche Apsekte zählen im Mietrecht nicht, da sind in allen Lebenslagen sogut wie immer die Mieter im gnadenlosen Vorteil und viele Nutzen dies aus.

Exkurs: Wenn euer Vermieter auf die Miete angewiesen ist und die Marktlage ist zur Zeit alles andere als rosig, dan wird er alles versuchen seine Wohnung, seine Existenz!, Vermietet zu bekommen.
Oder würdest du, „nur“ weil irgendewelche Fremden Personen ihre Hochzeit planen oder einen Bau beginnen deine eigene Existenz auf´s Spiel setzen?

Das du „grosszügig“ einen Samstag oder Sonntag im Monat Anbieten möchtest halte ich für eine frechheit.
Das sind ja unglaubliche 2-3 Termine, der Vermieter wird sich freuen.

die Praxis is, soweit ich weiss, 1-2Tage(da dan jeweils mehre Besichtigungen möglich) die Woche.

Aber wehe das Haus ist nicht fertig und ihr seit noch auf die Wohnung angewiesen dan geht der ärger mit den Mietern wieder los für den Vermieter(Wie gesagt, ohne jetzt speziell DIR was unterstellen zu wollen.)

MfG,

menschliche Apsekte zählen im Mietrecht nicht, da sind in
allen Lebenslagen sogut wie immer die Mieter im gnadenlosen
Vorteil und viele Nutzen dies aus.

naja… es gibt dinge, die man nicht verschieben kann

Exkurs: Wenn euer Vermieter auf die Miete angewiesen ist und
die Marktlage ist zur Zeit alles andere als rosig, dan wird er
alles versuchen seine Wohnung, seine Existenz!, Vermietet zu
bekommen.

shcon klar. aber er hat ca. 100 weitere objekte.
aber seinen finanzstatus kenne ich natuerlich nicht.

Das du „grosszügig“ einen Samstag oder Sonntag im
Monat
Anbieten möchtest halte ich für eine frechheit.
Das sind ja unglaubliche 2-3 Termine, der Vermieter wird sich
freuen.

dann hast du nicht richtig gelesen.
ich stelle dem vermieter unter der woche jeden termin zur verfuegung. bei mindestens 4 taegiger vorheriger ankuendigung, da wir beide berufstaetig sind.
allerdings nur einen tag im monat am wochenende , da wir am wochenende zeit haben um fuer das haus zu arbeiten. geht nicht anders, da wie wir bereits gesagt haben, beide berufstaetig sind und meinen urlaub bereits verwirkt hatte, da mein vater verstorben war.

die Praxis is, soweit ich weiss, 1-2Tage(da dan jeweils mehre
Besichtigungen möglich) die Woche.

naja… das erfuelle ich ja mehr als genug.

Aber wehe das Haus ist nicht fertig und ihr seit noch auf die
Wohnung angewiesen dan geht der ärger mit den Mietern wieder
los für den Vermieter(Wie gesagt, ohne jetzt speziell DIR was
unterstellen zu wollen.)

nene… das ist alles geregelt und wird definitiv nicht vorkommen. alles sehr grosszuegig geplant.

Hallo Michael,

zuerst einmal in den Mietvertrag schauen und prüfen, ob im Mietvertrag Besichtigungstermine im Falle eines Auszuges vereinbart sind. Oft steht in diversen Mietverträgen, dass bei Auszug der Mieter gestatten muss, dass an Werktagen bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen zwischen 11.00 Uhr und 12.00 Uhr oder am Samstag bis 18 Uhr eine Besichtigung ermöglicht werden muss. Ist dies so vereinbart, muss der Mieter nach einer Vorankündigungsfrist von mindestens zwei Tagen die Möglichkeit zur Besichtigung herbei führen. Dabei kann der Mieter durchaus verlangen, dass mehrere Besichtigungen zusammen gefasst und in einem bestimmten Zeitraum abgehandelt werden. Also z.B. wenn zwischen 18 und 20 Uhr Besichtigung vereinbart sind, kann der Makler nach der Vorankündigungsfrist um 18 Uhr beginnen, die nächste Partei um 18.30 und die anderen um 19 Uhr und 19.30. Der Termin 20 Uhr bedeutet nämlich, dass um 20 Uhr die Besichtigungen beendet sein müssen.

Der Makler hat auch die Interessen des derzeitigen Mieters noch zu achten.

Gibt es im Mietvertrag keine Regelung zur Besichtigung ist der Makler stets darauf angewiesen, dass er rechtzeitig mit dem Mieter einen Termin vereinbart. In jeder Woche zwei Stunden zur Besichtigung sind ausreichend.

meine lebensgefaehrtin und ich haben folgendes problem.
wir bauen. wir heiraten. alles innerhalb der naechsten 2
monate.
im oktober wird das haus fertig. wir haben viel eigenleistung
und stehen unter druck. unsere wochenenden sind vollgepackt.
wir haben fristgerecht 3 monate vor oktober gekuendigt. wir
wohnen in einem einfamilien miets haus. jetzt will der
vermieter das haus verkaufen und hat einen befreundeten makler
aus muenchen beauftragt . wir wohnen in berlin.

jetzt die frage… kann ich verlangen, dass ich maximal einen
samstag oder sonntag im monat und ansonsten grosszuegig abends
(wenns noch hell ist) anbiete? oder muss ich alle
wochenenenden zur besichtigung anbieten?

Nein, musst Du nicht. Denn es muss Dir - ob nun Hausbau oder Hochzeit - auch möglich sein, ein Wochenende anderweitig und ausserhalb Berlins zu verbringen. Nachdem Makler Profis sind, werden seriöse Makler ohnehin kaum Termin am Wochenende festmachen. Wer ein Haus kaufen will hat auch - wenn ernsthaft Interessen ebsteht - an anderen Tagen Zeit.

gibt es eine klare regelung? kann ich das irgendwo nachlesen?
ist sehr dringend, weil mir der makler schon im nacken sitzt
und mit rechtsanwalt droht.

Der Makler hat mit überhaupt nichts zu drohen. Der einzige, der derzeit reagieren kann, ist der Vermieter. Teile bitte mit, was genau der Makler will und was im Mietvertrag vereinbart ist und welche Fristen der Makler einhält, um Euch zu informieren. Du kannst direkt an mich mailen.

Gruss Günter

Hallo,

doch, muss er. Sind Zeiten der Besichtigung vertraglich vereinbart ( z.B. in Mietverträgen von haus- und Grund ) hat sich der Vermieter daran zu halten. Sind keine Zeiten vereinbart, muss mit dem Mieter der Termin vereinbart werden. Bei der Vereinbarung über einen Termin hat sich der Vermieter auch an den Interessen des Mieters zu orientieren. Der Vermieter muss - oder der beauftragte Makler - bei berufsttätigen Mietern sogar 4 Tage einhalten. Der Mieter kommt seiner Pflicht nach, wenn er einmal in der Woche während drei Vormittagsstunden den Zutritt zur Wohnun gewährt. Bietet der Mieter einen Termin an, hat der Vermieter/Makler diesen Termin zu akzeptieren. Er kann dann nicht weitere Termine von Montag bis Freitag verlangen.

Gruss Günter

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Hallo Michael,

zuerst einmal in den Mietvertrag schauen und prüfen, ob im
Mietvertrag Besichtigungstermine im Falle eines Auszuges
vereinbart sind. Oft steht in diversen Mietverträgen, dass bei
Auszug der Mieter gestatten muss, dass an Werktagen bis 20
Uhr, an Sonn- und Feiertagen zwischen 11.00 Uhr und 12.00 Uhr
oder am Samstag bis 18 Uhr eine Besichtigung ermöglicht werden
muss. Ist dies so vereinbart, muss der Mieter nach einer
Vorankündigungsfrist von mindestens zwei Tagen die Möglichkeit
zur Besichtigung herbei führen. Dabei kann der Mieter durchaus
verlangen, dass mehrere Besichtigungen zusammen gefasst und in
einem bestimmten Zeitraum abgehandelt werden. Also z.B. wenn
zwischen 18 und 20 Uhr Besichtigung vereinbart sind, kann der
Makler nach der Vorankündigungsfrist um 18 Uhr beginnen, die
nächste Partei um 18.30 und die anderen um 19 Uhr und 19.30.
Der Termin 20 Uhr bedeutet nämlich, dass um 20 Uhr die
Besichtigungen beendet sein müssen.

Der Makler hat auch die Interessen des derzeitigen Mieters
noch zu achten.

Gibt es im Mietvertrag keine Regelung zur Besichtigung ist der
Makler stets darauf angewiesen, dass er rechtzeitig mit dem
Mieter einen Termin vereinbart. In jeder Woche zwei Stunden
zur Besichtigung sind ausreichend.

Hi,
kurze Frage dazu.

Meines Wissens nach waren 1-2 Termine die Woche erlaubt, bzw seit wann gibt es die Praxis mit den 2Stunden?

Vielen Dank,
Grüsse

Hallo Sven,

zuerst einmal in den Mietvertrag schauen und prüfen, ob im
Mietvertrag Besichtigungstermine im Falle eines Auszuges
vereinbart sind. Oft steht in diversen Mietverträgen, dass bei
Auszug der Mieter gestatten muss, dass an Werktagen bis 20
Uhr, an Sonn- und Feiertagen zwischen 11.00 Uhr und 12.00 Uhr
oder am Samstag bis 18 Uhr eine Besichtigung ermöglicht werden
muss. Ist dies so vereinbart, muss der Mieter nach einer
Vorankündigungsfrist von mindestens zwei Tagen die Möglichkeit
zur Besichtigung herbei führen. Dabei kann der Mieter durchaus
verlangen, dass mehrere Besichtigungen zusammen gefasst und in
einem bestimmten Zeitraum abgehandelt werden. Also z.B. wenn
zwischen 18 und 20 Uhr Besichtigung vereinbart sind, kann der
Makler nach der Vorankündigungsfrist um 18 Uhr beginnen, die
nächste Partei um 18.30 und die anderen um 19 Uhr und 19.30.
Der Termin 20 Uhr bedeutet nämlich, dass um 20 Uhr die
Besichtigungen beendet sein müssen.

Der Makler hat auch die Interessen des derzeitigen Mieters
noch zu achten.

Gibt es im Mietvertrag keine Regelung zur Besichtigung ist der
Makler stets darauf angewiesen, dass er rechtzeitig mit dem
Mieter einen Termin vereinbart. In jeder Woche zwei Stunden
zur Besichtigung sind ausreichend.

Hi,
kurze Frage dazu.

Meines Wissens nach waren 1-2 Termine die Woche erlaubt, bzw
seit wann gibt es die Praxis mit den 2Stunden?

Bei Berufstätigen muss bis vier Tage vorher der Termin genannt werden únd wenn der Berufstätige von sich aus termine anbietet, muss der Vermieter/Makler auf deise Termine eingehen. Er hat seine Wahl der Termine - wie es schön heisst - schonend gegenüber dem Mieter geltend zu machen. In der Rechtsprechung ist geregelt, dass es ausreicht, wenn der Mieter einmal in der Woche drei Stunden für Besichtigungen zur Verfügung stellt.

Wenn aber im Mietvertrag überhaupt keine Zeiten für Besichtigungen vorgesehen sind, wird es meist kompliziert, wenn Mieter und Vermieter nicht zusammen arbeiten. Selbstverständlich muss auch ein Mieter, ohne dass im Mietvertrag ein Besichtigungsrecht eingetragen ist, dem Vermieter Zutritt ermöglichen. In dne Mietverträgen sind jedoch überwiegend Zeiten wie 13 Uhr bis 15 Uhr oder 18 Uhr bis 20 Uhr vorgesehen. Deshalb der Hinweis auf zwei Stunden. Ich habe in dem Zusammenhang auch die Mietverträge von Haus-und Grund hingewiesen, die nahezu bundesweit mit geringen Abweichungen einheitlich sind.

Gruss Günter