Zugang des Vermieters zur gekündigten Mietwohnung

Hallo,

schliesse mich Engelchen an, der Mieter muss Besichtigungstermine nach Absprache zulassen. Macht er das nicht, kann er sich schadenersatzpflichtig machen.
Siehe auch:
/t/besichtigungstermine-wieviel-muss-ich-zulassen/16…
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besich…

Es gehört sogar zur Obhutspflicht des Mieters bei längerer Abwesenheit dafür zu sorgen, dass der VM den M im Notfall erreichen kann, oder er einen Vertreter benennt, der dann die Tür öffnen kann.

Gruß
M

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