Hallo,
vielleicht solltest Du alles lesen:
Artikel 4 [Glaubens- und Gewissensfreiheit]
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Immerhin: Du hast gerade aufgrund Deines weltanschaulichen Bekenntnisses gefordert, die Grundrechte bezogen auf religiöse Bekenntnisse durchzusetzen. Angesichts der Geschichte weltanschaulicher Bekenntnisse (Nationalsozialismus, Kommunismus) sollten wir deren Freiheiten vielleicht auch grundgesetzlich abschaffen.
wenn ich mir mal wieder das GG durchlese, habe ich das Gefühl,
dass es „veraltet“ ist und zwar dahingehend, dass es Religion
einen besonderen Stellenwert gibt, den es heutzutage gar nicht
mehr braucht.
Das heißt also, ein religiöses Bekenntnis darf man nicht haben bzw. ausdrücken, aber schon ein ach so weltanschaulich neutrales???
Artikel 4 (2) Die ungestörte Religionsausübung wird
gewährleistet.
Dabei wird gar keine Einschränkung gemacht.
Es handelt sich hier um das Grundrecht der aktiven Religionsfreiheit. Ein Blick in die Geschichte deutscher Jurisprudenz macht zur Genüge deutlich, daß ein dem Grundgesetz (aktiv) widersprechendes Glaubensbekenntnis keinesfalls juristisch geduldet wird - ich erinnere an Kurzifix- und Kopftuchurteile, die ja (zumindest im ersten Fall) durchaus auch eine Entwicklung im Verständnis dieser Grundrechte deutlich machen.
Auch gibt es keine bei Artikel 3 (3) (3) Niemand darf wegen
seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner
Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner
religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder
bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung
benachteiligt werden.
Ich weiß nicht, ob Dir klar ist, was Du forderst, wenn Du hier Einschränkungen forderst. Ich hoffe schon, daß Dir klar ist, daß es einem Mörder nichts nützt, sich auf sein Geschlecht, Abstammung, Rasse etc. zu berufen, um etwas straffrei davonzukommen.
Was ist denn, wenn die Religionsausübung diametral zu den
anderen Grundrechten erfolgt?
Siehe oben.
Ich glaube vor dem Hintergrund der damals jüngsten Geschichte
in Bezug auf Religionen und deren Wichtigkeit zu dem
Zeitpunkt, wo das GG geschaffen wurde, kann ich noch
nachvollziehen, warum dies im GG steht.
Man sollte dann schon auch fragen, ob diese historische Erfahrung nicht überzeitlichkeit beansprucht.
Meines Erachtens ist es aber überholt und kontraproduktiv bei
der Umsetzung und Entwicklung aller anderen GG.
Na, da würden mich aber mal Beispiele interessieren.
Man bedenke zudem: Grundrechte (wie Gesetze allgemein) stehen auf einem hohen Abstraktionsgrad - wenn Du einem Christen den Kirchgang (freie Religionsausübung) verbieten möchtest, dann heißt das aber vielleicht auch, daß Du Dein hiesiges weltanschaulich neutrales Posting nicht mehr absetzen darfst.
Letztendlich steht weder in der Bibel noch im Koran bzw.
anderen Religionsschriften etwas von einer freien Demokratie
auf Grundlage von Menschenrechten, was zwangsläufig zu
Konflikten führt.
Hier wäre vielleicht mal ein wenig Geschichtskenntnis (woher kommen die Grundrechte und ihre allgemeine Plausibilität) vielleicht ratsam - oder aber Literaturkenntnis?
Was meint Ihr?
Ich bin im höchsten Maße als den Grundrechten der BRD verpflichtete Staatsbürgerin entsetzt.
Grüße,
Taju