hallo,
angenommen eine alte Dame vererbt ihrer Tochter ein älteres Haus mit Restschulden
Es ist aber kein Bargeld vorhanden um die Bestattungskosten zu bezahlen
Auch die Tochter hat kein Geld für die Bestattung
Muß dann das Sozialamt in Vorlage treten damit die alte Frau Bestattet werden kann.
Was kann man da machen
gerade mal 10 themen unter diesem hier gleiche frage
Hi,
die Tochter ist bestattungspflichtig. D. h. sie muß für die Bestattung der Mutter sorgen und (da unterhaltspflichtig) die Kosten hierfür übernehmen, sofern im Testament kein anderer Erbe genannt wurde. Sollte der Nachlaß überschuldet sein und der Bestattungspflichtige über keine Mittel verfügen, springt das Sozialamt ein:
Anders als früher zahlen die Krankenkassen kein Sterbegeld mehr. Wenn alle Zahlungspflichtigen nicht in der Lage sind, die Kosten zu übernehmen, also mittellos sind, übernimmt auf entsprechenden Antrag hin das örtliche Sozialamt die notwendigen Kosten einer einfachen und würdigen Bestattung (§ 74 SGB XII).
Allerdings wird dann evtl. das Häuschen mit herangezogen. D. h. das Haus erben und die Beerdigungskosten auf den Sozialstaat abwälzen geht nicht.
Gruß
Tina