So leider nicht beantwortbar.
Hi!
– Weiß jemand, ob der Familie überhaupt Alg II zusteht?
Nein, denn es wurden nur Angaben über die Einkommensverhältnisse der Familie gemacht (vollständig?), jedoch nicht über die Vermögensverhältnisse. Dies sollte für eine Antwort nachgeholt werden!
Näheres zu dem Thema (z. B. Was gilt als Vermögen?, Vermögensfreibeträge etc.) kann man in FAQ:3258 nachlesen.
– Muss das Haus verkauft werden?
Vermutlich nicht. Aber auch das kann so eigentlich nicht beantwortet werden, da weder die Haus- noch die Grundstücksgröße bekannt sind, noch, ob da auch noch andere Personen (z. B. Großeltern) mit drin leben, sprich: nicht bekannt ist, ob Haus und Grundstück „angemessen“ im Sinne des Gesetzes sind.
Mit bereits o. g. FAQ kann man sich die Frage aber vielleicht selbst beantworten.
– Was ist mit dem Auto?
Auch so nicht beantwortbar, da nichts weiter über das Auto bekannt ist, sprich: auch hier nicht bekannt ist, ob das Auto „angemessen“ im Sinne des Gesetzes ist.
Allerdings kann ich Dir sagen, dass generell ein „fahrbarer Untersatz“ (pro Person!) als angemessen gilt, wenn er nicht mehr wert ist als 7.500 € (s. a. obige FAQ). Addieren ist hier allerdings nicht (also z. B. Mann 7.500 + Frau 7.500 und dann nur ein Auto besitzen, dass dafür aber 15.000 € wert ist)!
Bitte beachte auch die anderen FAQs zum Thema Alg II! Das erspart vielleicht die eine oder andere (Nach-)Frage.
LG
Jadzia