Besteht überhaupt eine Chance?

Im Januar 2012 wurde eine Wohnung angemietet. Für diese Wohnung wurden diverse Abschläge für Miete; Betriebs- und Heizkosten veranschlagt.
Erste Betriebskostenabrechnung (inkl. Heizkosten) erhalten, der absolute „Hammer“, lt. Abrechnung fast das Doppelte an Heizenergie verbraucht als durch die monatlichen Abschläge abgedeckt war.
Bei den reinen Nebenkosten sogar etwas Guthaben welches aber natürlich verrechnet wird.
Nun beträgt Nachzahlung 41 Prozent des gesamten Jahresbetrages.
Bezug von Alg II und getrennt von Frau lebend allein in einer 2 Zimmerwohnung (47 m²),aber fast täglich Kinder oder Enkeltochter (4J.) auch über Nacht zu Hause. Die Whg. befindet sich im obersten Stockwerk mit 3 Außenwänden. Das Gebäude wurde 1995 saniert und (denke mal) Wärmegedämmt. Jeher sparsamer Umgang mit Energie ,so wurde auch darauf geachtet das nie mehr als 20 bis 21 Grad Wärme in der Wohnung war.

  1. Hat der Vermieter die Heizkostenabschläge zu niedrig veranschlagt bzw. kann er rechtlich zur Verantwortung gezogen werden?
  2. Muss das Amt die Nachzahlung übernehmen denn Heizkosten sind Kosten der Unterkunft und die muss das Amt tragen – aber
    nur in angemessenen Maß jedoch was ist angemessen. Der in Zahlen beweisbare Verbrauch oder das Mindestmaß an Temperatur für eine Wohnung.
    Besteht jetzt Beweispflicht nachzuweisen dass für die bis 21 Grad hohe Menge an Heizenergie zu Recht verbraucht wurde aber wie, das jetzt wo wir fast Sommer haben. Vermieter wartet kaum so lange und selbst wenn vorerst eine Ratenzahlung vereinbart würde so würde diese nicht hoch genug sein die Kosten in einem (für den Vermieter) vertretbaren Zeitraum zu begleichen denn bei vorsichtiger Überrechnung fällt die nächste Abrechnung auf Grund des kalten Winters noch höher aus.
    Auch ein sogenanntes Darlehen vom Amt würde wenn überhaupt genehmigt die Kosten nicht in Jahresfrist decken und was passiert bei Verbrauch zu Recht , d.h. die verbrauchte Energie wäre Rechtens, muss neuer Wohnraum gesucht werden und wer trägt im Endeffekt dann die ganzen Kosten?
    mfg flexi66

Das Problem ist hier offenbar, das die Vorauszahlung aus den verbrauchsarmen Monaten fehlt, d.h. die Monate, in denen zwar gezahlt aber nicht geheizt wurde. Das ist bei so einem Datum für den Mietbeginn immer blöd, ich hatte selber schon so ein Erlebnis. Mein Tip: den Verbrauch weiter klein halten, dann gibt es nächstes Jahr gut Geld zurück.