Hallo zusammen,
ich bin alleinerziehende Mama und habe selbst kein Einkommen, da Studentin (außer Erziehungsgeld, Kindergeld und kleinere Spenden meiner Familie).
Der Vater meines Kindes hat des öfteren Machtspiele über den Unterhalt meiner Tochter ausgetragen. Daraufhin beantragte ich die Beistandschaft, da dieses Hin- und Hergebettele einfach sehr diskriminierend für mich war. Der Unterhalt wurde dann auf 135% des Regelbetrages festgesetzt. Kindesvater hat dies aber nicht beurkundet. Der behördliche Gang ging dann automatisch weiter ans Amtsgericht. Nachdem das Gericht ihn aufforderte, den Unterhalt von 135% zu zahlen, legte er Widerspruch ein. Des weiteren teilte er dem Jugendamt mit, dass er „bis zur Klärung der Unterhaltsfrage nun nur noch 100,- Euro pro Monat für das Kind zahlt“ getreu nach dem Motto „Vielleicht stellen die ja fest, dass ich überhaupt kein Unterhalt mehr zahlen muß“.
Die Sache ist die, dass dieser Mann als selbständiger Architekt sein Vermögen absolut verschleiern kann, was er natürlich macht. Mir gegenüber hat er auch die Aussage gemacht, dass er (auch mehr) zahlen könnte, wenn er wollte.
Für mich ist diese Einstellung moralisch nicht vertretbar (hätte ich ein normales Einkommen, dann könnte ich das anders sehen, aber es geht bei mir wirklich ums nackte Überleben, wenn mir 99,- Euro/ Monat an Unterhalt fehlen). Einerseits heißt es, dass (fehlende) Unterhaltszahlungen nichts mit dem Besuchsrecht zu tun haben, andererseits ist es doch so, dass (unterdrücktes) Besuchsrecht ebenso nichts mit den Unterhaltszahlungen zu tun hat. Klar, beide Seiten „nehmen“ sich Rechte.
Da ich sehe, dass es meinem Kind bei ihm auch überhaupt nicht gut geht (er ist wirklich ohne mein Zutun die einzigste Person, bei der das Kind fremdelt… klar, es merkt ja, wenn ich ganz unterdrückt versuche, dem Kindesvater aus dem Weg zu gehen, damit diese ganzen Demütigungen nicht vor dem Kind stattfinden müssen), würde ich kein schlechtes Gewissen haben, ihm den Besuch zu verweigern, „bis die Unterhaltsfrage geklärt wäre!“
Kann ich zum Wohle des Kindes so entscheiden?
Vielen Dank vorab.
MfG
stupsi
