Besuchsrecht entziehen,wenn Unterhalt verweigert?

Hallo zusammen,

ich bin alleinerziehende Mama und habe selbst kein Einkommen, da Studentin (außer Erziehungsgeld, Kindergeld und kleinere Spenden meiner Familie).
Der Vater meines Kindes hat des öfteren Machtspiele über den Unterhalt meiner Tochter ausgetragen. Daraufhin beantragte ich die Beistandschaft, da dieses Hin- und Hergebettele einfach sehr diskriminierend für mich war. Der Unterhalt wurde dann auf 135% des Regelbetrages festgesetzt. Kindesvater hat dies aber nicht beurkundet. Der behördliche Gang ging dann automatisch weiter ans Amtsgericht. Nachdem das Gericht ihn aufforderte, den Unterhalt von 135% zu zahlen, legte er Widerspruch ein. Des weiteren teilte er dem Jugendamt mit, dass er „bis zur Klärung der Unterhaltsfrage nun nur noch 100,- Euro pro Monat für das Kind zahlt“ getreu nach dem Motto „Vielleicht stellen die ja fest, dass ich überhaupt kein Unterhalt mehr zahlen muß“.
Die Sache ist die, dass dieser Mann als selbständiger Architekt sein Vermögen absolut verschleiern kann, was er natürlich macht. Mir gegenüber hat er auch die Aussage gemacht, dass er (auch mehr) zahlen könnte, wenn er wollte.

Für mich ist diese Einstellung moralisch nicht vertretbar (hätte ich ein normales Einkommen, dann könnte ich das anders sehen, aber es geht bei mir wirklich ums nackte Überleben, wenn mir 99,- Euro/ Monat an Unterhalt fehlen). Einerseits heißt es, dass (fehlende) Unterhaltszahlungen nichts mit dem Besuchsrecht zu tun haben, andererseits ist es doch so, dass (unterdrücktes) Besuchsrecht ebenso nichts mit den Unterhaltszahlungen zu tun hat. Klar, beide Seiten „nehmen“ sich Rechte.
Da ich sehe, dass es meinem Kind bei ihm auch überhaupt nicht gut geht (er ist wirklich ohne mein Zutun die einzigste Person, bei der das Kind fremdelt… klar, es merkt ja, wenn ich ganz unterdrückt versuche, dem Kindesvater aus dem Weg zu gehen, damit diese ganzen Demütigungen nicht vor dem Kind stattfinden müssen), würde ich kein schlechtes Gewissen haben, ihm den Besuch zu verweigern, „bis die Unterhaltsfrage geklärt wäre!“

Kann ich zum Wohle des Kindes so entscheiden?

Vielen Dank vorab.
MfG
stupsi

Hallo

Kann ich zum Wohle des Kindes so entscheiden?

Dem Mann ist es offensichtlich egal, ob es dem Kind gut geht oder nicht. Wieso sollte er das Kind dann unbedingt besuchen dürfen?

Ich würde sagen, du solltest zum Wohle des Kindes auf jeden Fall den Kontakt zumindestens unterbrechen. Aber ich würde es auch nicht so direkt von den Zahlungen abhängig machen, das hat irgendwie was sehr Unpassendes. Eher davon, ob du ein gutes Gefühl dabei hast, wenn er kommt.

Ob du das Gefühl hast, dass er es gut mit deinem Kind meint.

PS: Es ist unmöglich, einem Kind etwas Gutes zu tun und gleichzeitig dessen Mutter fertigmachen; das ist nämlich nicht gut für das Kind.

Viele Grüße
Simsy

Hallo,

Der Vater meines Kindes hat des öfteren Machtspiele über den
Unterhalt meiner Tochter ausgetragen.

Du bist völlig zurecht über den Vater verbittert und diese Aussage über ihn würde ich nach Deinen Schilderungen sofort unterschreiben (und mir würden noch so manch andere Worte einfallen).

Da ich sehe, dass es meinem Kind bei ihm auch überhaupt nicht
gut geht (er ist wirklich ohne mein Zutun die einzigste
Person, bei der das Kind fremdelt… klar, es merkt ja, wenn
ich ganz unterdrückt versuche, dem Kindesvater aus dem Weg zu
gehen, damit diese ganzen Demütigungen nicht vor dem Kind
stattfinden müssen), würde ich kein schlechtes Gewissen haben,
ihm den Besuch zu verweigern, „bis die Unterhaltsfrage geklärt
wäre!“

Kann ich zum Wohle des Kindes so entscheiden?

Meiner Meinung nach: Nein.
Das ist das selbe, was auch der Vater macht: Machtspiele auf dem Rücken des Kindes. In meinen Augen wäre das keine Entscheidung zum Wohle des Kindes, sondern die Entscheidung, Dein Kind als Waffe einzusetzen.
Ich kann Dir keine konkreten Ratschläge geben, das würde ich mir nur zutrauen, wenn ich Dich und die Umstände persönlich kennen würde. Aber ich glaube Dir jedes Wort und finde es zum kotzen über solch mieses Verhalten lesen zu müssen.
Ich bin jedoch der festen Überzeugung, daß der Vaterkontakt nicht von den Problemen der Eltern untereinander beeinträchtigt werden sollte. Bitte versuche eine andere Lösung zu finden. Gibt es nicht einen anderen Punkt, an dem Du ihn treffen kannst?

mitfühlende Grüße
Stefan

moin,

du solltest da zwei dinge ganz klar trennen:

da ist einerseits dein vollig berechtigter anspruch auf unterhalt, den du benoetigst , um das kind mit besten matiellen mitteln zu erziehen.

und da ist andererseits das stetige verlangen des kindes, einen papa zu haben.

das eine hat mit dem anderen ueberhaupt nichts zu tun!!

der anspruch des kindes wird von jahr zu jahr groesser werden, und wenn der erzeuger auch noch so ein kotzbrocken ist, wird das kind den wunsch nach naehe zum vater nicht ablegen, und es wird erst sehr viel später verstehen, dass geld ein grund für konflikte zwischen menschen sein kann.

such dir dringend einen guten anwalt, der deine kompletten ansprüche mit nachdruck durchsetzt! der teuerste wird im ergebnis der billigste sein!

wenn dein ex merkt, dass da ein profi für dich arbeitet, dann wird er bei einem bischen ueberlegen feststellen, dass er aus der nummer, so wie bisher, nicht mehr rauskommt.

gruss
khs

Hallo

du solltest da zwei dinge ganz klar trennen:

… (usw.)
Das stimmt, das sollte man trennen.

Aber findest du wirklich, dass ein Papa, der dem Kind keinen Lebensunterhalt zahlen will, ein wirklicher Papa ist?

und da ist andererseits das stetige verlangen des kindes,
einen papa zu haben.

Dieses Verlangen ist bestimmt da, aber so wie sie schreibt, scheint das Verlangen nach diesem Papa nicht so stark ausgeprägt zu sein.

Ich finde es wichtig, dass sie hier auch spontan nach Gefühl entscheidet. Es kann nämlich sehr übel sein - auch und insbesondere für das Kind - , wenn sich die Mutter immer verbiegt und sich rumschubsen lässt, nur um den Ansprüchen der Gesellschaft gerecht zu werden, die es von ihr verlangt, diesen Kontakt zuzulassen, egal wie wenig Mühe dieser Papa sich gibt und wie er sich daneben benimmt.

Solange sie das Kind nicht definitiv prügeln oder missbrauchen, haben uneheliche Papas offensichtlich einen Freibrief (an andere Papas werden irgendwie höhere Ansprüche gestellt). Das ist nicht in Ordnung, und ausgebildete Psychologen geben da auch andere Ratschläge. Die Mutter hat die Verantwortung fürs Kind und muss deswegen auch was zu bestimmen haben, sonst geht es nicht.

Wenn der Papa bei seinen Besuchen nichts zum Wohlergehen der Familie beiträgt, kann er diese Besuche auch sein lassen.

Und man muss das mal richtig sehen: Die Wahrscheinlichkeit, dass er erwischt wird, ist zwar nicht groß, aber er verhält sich mit der Unterhaltsgeschichte kriminell gegenüber seinem Kind. Wegen sowas kann man ins Gefängnis kommen.

Viele Grüße
Simsy

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Hallo stupsnase,

… legte er Widerspruch ein. Des weiteren teilte er
dem Jugendamt mit, dass er „bis zur Klärung der
Unterhaltsfrage nun nur noch 100,- Euro pro Monat
für das Kind zahlt“ getreu nach dem Motto
„Vielleicht stellen die ja fest, dass ich überhaupt kein
Unterhalt mehr zahlen muß“.
Die Sache ist die, dass dieser Mann als selbständiger
Architekt sein Vermögen absolut verschleiern kann, was er
natürlich macht. Mir gegenüber hat er auch die Aussage
gemacht, dass er (auch mehr) zahlen könnte, wenn er wollte.

Eine Variante wäre noch, dass er *tatsächlich* mittellos
ist und sich schämt, dies (vielleicht auch vor sich selbst)
klar einzuräumen.

Seine Spielchen „verdecken“ daher letztlich den für
ihn „schlimmeren“ Fakt, dass er gar nicht zahlen kann.

Er kann wählen:

  • als reiches Schwein gesehen zu werden, der nicht zahlen *will*
  • als armer Schlucker gesehen zu werden, der nicht zahlen *kann*

Vielelicht ist er psychisch nicht in der Lage, seinen
„Architektenjob“ so durchzuführen, dass er ein be-
trächtliches Einkommen hat, vielleicht ist er pleite
durch wiederholte größere Spielzeugeinkäufe (teures Auto)
oder sonstwas …

Auf jeden Fall sollte man erstmal herausfinden, was
sein Spielchen überhaupt bedeutet …

Grüße

CMБ

Nein!
Hallo Stupsnase,

nein, du kannst den Umgang wegen fehlender/nicht ausreichender Unterhaltszahlungen weder einschränken noch unterbinden. Wie schon weiter unten gesagt wurde, sind Unterhalt und Umgang zwei vollkommen verschiedene paar Schuhe.

Zum Unterhalt: such dir einen fähigen Rechtsanwalt (bei sehr geringem Einkommen kannst du einen Beratungsschein bzw. Prozeßkostenhilfe beantragen) bzw. setze die Ansprüche deines Kindes (!) auf Unterhalt mit Hilfe des Jugendamtes um. Möglicherweise steht dir auch Unterhaltsvorschuß zu, auch diesen beantragst du über das JA.

Euer Kind hat ein Recht auf Umgang mit seinem Vater. Sollten schwerwiegende (!) Gründe vorliegen, kann auch ein betreuter Umgang stattfinden. Beratung und Hilfe dazu erhältst du ebenfalls vom Jugendamt oder den Kinderschutzverbänden.

Gruß vom

Sams

Hallo

Deinen Beitrag finde ich sehr wichtig. Auf so eine Idee wäre ich nie gekommen.

Auf jeden Fall sollte man erstmal herausfinden, was
sein Spielchen überhaupt bedeutet …

Aber ich finde trotzdem nicht, dass die Mutter jetzt „erstmal“ herausfinden muss, was sein Spielchen bedeutet, weil ich auch nicht sehen kann, wie sie es herausfinden kann. Eine Paartherapie o.ä. wäre vielleicht gut, aber ich denke nicht, dass er daran teilnehmen würde. Wenn ja, dann wäre das allerdings eine gute Sache.

Viele Grüße
Simsy

Hallo stupsnase,

wäre der Entzug des Besuchsrecht wirklich im Sinne des Kindes?
Diese Frage sollte m.E. im Vordergrund stehen.

… (er ist wirklich ohne mein Zutun die einzigste
Person, bei der das Kind fremdelt…
klar, es merkt ja, wenn ich ganz unterdrückt versuche, dem :Kindesvater aus dem Weg zu gehen, damit diese ganzen Demütigungen :nicht vor dem Kind stattfinden müssen)

Da widerspricht sich was.

Kann ich zum Wohle des Kindes so entscheiden?

Was tut der Vater dem Kind an? (Er übernimmt nicht die finanzielle Verantwortung. Aber das ist dein Problem.)
Will er sein Kind regelmäßg sehen und wie oft kann/macht er das denn?
Es mag für dich bitter sein: auch ein nichtzahlender und/oder nichtpräsenter Vater wird lebenslang eine wichtige Person im Leben deines Kindes sein…

Hast du dir schon Rechtsbeihilfe gesucht? Es wurde vor ein paar Jahren in den meisten Städten Deutschlands eine kostenlose Rechtsberatung durch Anwältinnen angeboten. Allerdings weiss ich nicht ob es soetwas noch gibt.

Mit Grüßen
Simone

Hallo Simone

Was tut der Vater dem Kind an? (Er übernimmt nicht die
finanzielle Verantwortung. Aber das ist dein Problem.)

Wie kommst du darauf, dass das nur das Problem der Mutter ist? Meinst du, es hätte keine Auswirkung aufs Kind, wenn zu wenig Geld da ist?

Es mag für dich bitter sein: auch ein nichtzahlender und/oder
nichtpräsenter Vater wird lebenslang eine wichtige Person im
Leben deines Kindes sein…

Sicher ist er das, aber deshalb muss die Mutter nicht nach seiner Pfeife tanzen.

Vor allem muss die Mutter nicht so tun, als wäre es in Ordnung, wenn er sich benimmt so wie er sich benimmt, sondern im Gegenteil.

Viele Grüße
Simsy

Hallo Simsy

Auf jeden Fall sollte man erstmal herausfinden, was
sein Spielchen überhaupt bedeutet …

Aber ich finde trotzdem nicht, dass die Mutter jetzt „erstmal“
herausfinden muss, was sein Spielchen bedeutet, weil ich auch
nicht sehen kann, wie sie es herausfinden kann.

Letzten Endes sind wir alle Menschen und
haben alle unsere kleinen oder großen
Fehlerchen und Eitelkeiten.

Letztendlich wird der „große Architekt“ auch
nur ein überfordertes kleines Menschlein mit
beträchtlichen Ängsten sein, der versucht,
irgendwie über die Runden zu kommen.

Und da ich „Pragmatiker“ bin und „Anwälte“ nicht mag,
tendiere ich dazu, mir das Problem als „Lösbar durch
gegenseitige Gesprächsbereitschaft und gegenseitiges
Zurückstecken“ vorzustellen.

Vielleicht reicht nur eine einzige nette Geste,
und der junge Mann ist stolz darauf, Vater eines
Kindes sein zu dürfen und wüde seine gesamte
Lebenssituation plötzlich in einem anderen Licht
betrachten.

Schon klar, das ist vielleicht „Fiktion“, aber
es soll das schon so gegeben haben :wink:

Grüße

CMБ

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vielleicht doch
hallo sams,

zwischen den termini „unterhaltszahlung verweigern“ und „unterhalt nicht zahlen“ bzw. zwischen nicht wollen und nicht können sehe ich doch schon einen gewaltigen unterschied, der u.u. eine verweigerung des besuchsrechtes rechtfertigen könnte. aber das muß das jugendamt bzw. -gericht entscheiden.

gruß
ann

das kann nicht aufgabe der mutter sein!
hallo semjon,

Auf jeden Fall sollte man erstmal herausfinden, was
sein Spielchen überhaupt bedeutet …

die mutter hat mehr als genug damit zu tun, ihr kind etwas mehr als nichts aufzuziehen. möge der herr erzeuger sich selbst um die klärung seiner befindlichkeiten kümmern.

gruß
ann

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Hallo Simsy Mone

Meinst du, es hätte keine Auswirkung aufs Kind, wenn zu wenig
Geld da ist?

Hab ich nicht gesagt und das ist ein anderes Thema.
Aber dieses Problem haben nicht nur alleinerziehende Mütter. Wer für was Verantwortung übernimmt sollten Erwachsene unter sich klären.

Sicher ist er das, aber deshalb muss die Mutter nicht nach
seiner Pfeife tanzen.

Hab ich auch nicht gesagt.
Aber das Kind muss auch nicht nach Pfeife der Eltern tanzen.

Vor allem muss die Mutter nicht so tun, als wäre es in
Ordnung, wenn er sich benimmt so wie er sich benimmt, sondern
im Gegenteil.

Richtig. Die Mutter.
Aber was hat das Kind damit zu tun?
Die Mutter befindet sich, in einer mir durchaus nachvollziehbaren, finanziellen Notlage. Durch den Entzug des Besuchsrechts (was für ein schreckliches Wort) vom Vater ändert sich akut nicht nur die finanzielle Situation des Kindes nicht. Vielmehr wird dem Kind noch zusätzlich etwas „genommen“.
Aus Sicht des Kindes betrachtet empfinde ich derartiges Verhalten von Eltern (und damit mein ich nicht speziell die Ausgangsposterin) als egoistisch und erpresserisch.

Also bleibe ich dabei, dass selbst wenn der Mann sich der Mutter gegenüber wie ein riesengroßes A**** benimmt, er ein für das gemeinsame Kind guter Vater sein kann. Geld hin oder her.
Oder habe ich die Frage im Ursprungsposting nach einer Entscheidung zum Wohle des Kindes falsch verstanden?

Mit Grüßen
Simone

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Hallo Ann

Auf jeden Fall sollte man erstmal herausfinden, was
sein Spielchen überhaupt bedeutet …

die mutter hat mehr als genug damit zu tun, ihr kind etwas
mehr als nichts aufzuziehen. möge der herr erzeuger sich
selbst um die klärung seiner befindlichkeiten kümmern.

Sicherlich liegt es nahe, das so zu sehen.

„Das ist ein souveräner Mann, der soll sich kümmern
und das wird er schon tun und auch bezahlen“.

Hier scheint es aber so zu sein, dass der „Mann“
auch eine Art „Kind“ ist - warum soll man nicht
versuchen, freundlich-konstruktiv eine Lösung
systematisch zu erarbeiten - wie mit Kindern?

Möglicherweise ist keinem (auf die Dauer) damit
gedient, die Gräben immer tiefer aufzureissen
und die Fronten (Anwälte) unüberwindbar zu machen.

Ich kenne solchartige Fälle durchaus aus meiner
Umgebung - und es tut mir leid um die Kinder,
die niemals etwas von ihren „mit anwaltlichen
Forderungen“ in Schach gehaltenen Vätern haben
werden.

Grüße

CMБ

hallo semjon,

Hier scheint es aber so zu sein, dass der „Mann“
auch eine Art „Kind“ ist - warum soll man nicht
versuchen, freundlich-konstruktiv eine Lösung
systematisch zu erarbeiten - wie mit Kindern?

aber von diesem kind-mann hat sich die fragestellerin getrennt , und ich unterstelle, daß das nicht einfach mal eben so war, sondern seine gründe hatte. warum sollte sie dann für ihn das sorgerecht übernehmen müssen? und wer zahlt ihr das?

oder aber: es ist vielleicht nie eine beziehung zustande gekommen. könnte auch sein. aber wo siehst du dann eine derartige verpflichtung der kindsmutter dem kindsvater gegenüber?

wenn er interesse und für das kind zeigt und sich in irgendeiner form an seinem wohlergehen beteiligt, ist die sache sicher anders. aber hier ist davon die rede, daß er nicht zahlen WILL. da würde ich nicht erst den mann therapieren wollen/können, ehe mein kind was zu essen bekommen kann.

gruß
ann

Hallo Ann,

wenn er interesse und für das kind zeigt und sich in
irgendeiner form an seinem wohlergehen beteiligt, ist die
sache sicher anders. aber hier ist davon die rede, daß er
nicht zahlen WILL.

Das weiss man nicht genau. Man kennt die
Umstände und die Vorgeschichte nicht. (Ich
vermute ja, es ist ein „nicht zahlen können“,
welches sich als „nicht zahlen wollen“ ge-
bärdet).

da würde ich nicht erst den mann
therapieren wollen/können, ehe mein
kind was zu essen bekommen kann.

Letzten Endes geht es um das Resultat.

Es wäre klug, einen Weg zu wählen, um das
*gewünschte* Resultat auch zu erreichen.

„Beim Militär“ gibt es eine alte Weisheit:

"Wenn man einen gegnerischen General fängt,
dann kann man, um die Aufstellung seiner
Truppen herauszubekommen, zweierlei unter-
nehmen:

  • den General prügeln, bedrohen und unter Druck
    setzen, er möchte sofort die Informationen
    preisgeben,

  • dem General einen Ledersessel anbieten und ihn
    mit „Herr General“ ansprechen."

Das Resultat ist klar. Im ersten Fall verteidigt
er seinen Stolz durch Nicht-Kooperation, im zweiten
Fall neigt er dazu, sein Ansehen durch Kooperation
zu bestätigen.

Grüße

CMБ

Hallo

da würde ich nicht erst den mann
therapieren wollen/können, ehe mein
kind was zu essen bekommen kann.

Letzten Endes geht es um das Resultat.

Ich habe schon mehrere Kind-Männer in meinem Leben kennengelernt, und keiner von ihnen ist durch Nettigkeit einer Frau zur Raison gekommen. Diese Nettigkeit hat stets das Gegenteil bewirkt. Alle kamen - wenn überhaupt - durchweg erst dann zur Raison, als sie keinen anderen Ausweg mehr sahen.

  • den General prügeln, bedrohen und unter Druck
    setzen, er möchte sofort die Informationen
    preisgeben,

  • dem General einen Ledersessel anbieten und ihn
    mit „Herr General“ ansprechen."

Das ist aber was völlig anderes. Das ist von Mann zu Mann, und von einer überlegenen Position aus.

Davon kann man ja von der Fragestellerin hier nicht sprechen. Wenn eine Frau diese Postition bei ihm einnehmen sollte, dann müsste sie ihm gegenüber auch tatsächlich eine Mutter-Rolle haben, und die ist untrennbar mit einer gewissen Machtposition gegenüber dem Kind verbunden. Anders kann man die Mutterrolle nicht ausfüllen.

Viele Grüße
Simsy

Hallo Simone

Meinst du, es hätte keine Auswirkung aufs Kind, wenn zu wenig
Geld da ist?

Hab ich nicht gesagt und das ist ein anderes Thema.

Wieso ist das ein anderes Thema?

Aber dieses Problem haben nicht nur alleinerziehende Mütter.

Ja und?

Wer für was Verantwortung übernimmt sollten Erwachsene unter
sich klären.

Ach so, und wenn die sich nicht einigen können? Macht es dann keiner? Oder derjenige, der sich wirklich für das Kind verantwortlich fühlt, macht alles alleine?

Sicher ist er das, aber deshalb muss die Mutter nicht nach
seiner Pfeife tanzen.

Hab ich auch nicht gesagt.
Aber das Kind muss auch nicht nach Pfeife der Eltern tanzen.

Und was will das Kind? Legst du das fest, was es will?
Ein Kind muss übrigens sehr wohl nach der Pfeife der Eltern tanzen, und schon mal ganz ein Kind, das sich noch gar nicht richtig äußern kann; wie soll es denn anders gehen? Deswegen ist es allerdings angewiesen auf eine erziehungsberechtigte Person, die das Bestmögliche für das Kind wünscht, aber ich denke, daran muss man hier nicht zweifeln, dass das der Fall ist.

Richtig. Die Mutter.
Aber was hat das Kind damit zu tun?

Tja, was hat das Kind schon mit seiner Mutter zu tun?
Aber wenn es schon mit der Mutter nichts zu tun hat, was soll es dann erst mit dem Vater zu tun haben?

Also bleibe ich dabei, dass selbst wenn der Mann sich der
Mutter gegenüber wie ein riesengroßes A**** benimmt, er ein
für das gemeinsame Kind guter Vater sein kann. Geld hin oder
her.

Da habe ich Zweifel. Vor allem verhält er sich dem Kind gegenüber wie ein riesengroßes A*****. Es ist doch der Kindesunterhalt, der nicht gezahlt wird.

Ich glaube zwar gerne, dass er - ebenso wie du - dies völlig übersieht und der Meinung ist, ausschließlich die Mutter zu ärgern. Aber das ist der springende Punkt: Das Kind ist ihm nicht wichtig genug, um seinetwegen auf eine Gelegenheit zu verzichten, die Mutter zu ärgern.

(Wenn es nicht völlig anders ist und z. B. Semjons Version zutrifft; wobei ich denke, auch in dieser Version will er sie ärgern)

Viele Grüße
Simsy

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Herrje,
deine vielleicht negativen Erfahrungen in allen Ehren.
Aber es soll tatsächlich vorkommen, dass Kinder einen nicht zum finanziellen Unterhalt beitragenden Vater lieben und durchaus wertvolle, zur Entwicklung förderliche Erfahrungen machen.
Sollte eine Mutter (aus welchen Gründen auch immer) dieses unterbinden, enthält sie dem Kind etwas vor.
Genauso wie der Vater durch Vorenthaltung des hier dringend erfolderlichen finanziellen Unterhalts dem Kind schadet.

Aber hier fragt die Mutter nach einer Entscheidung zum Wohle des Kindes. Und nicht wie, wo und mit welchen Mitteln sie die Unterhaltszahlungen durchsetzen kann. Dann wäre das Rechtsbrett wohl geeigneter.

Wer für was Verantwortung übernimmt sollten Erwachsene unter
sich klären.

Ach so, und wenn die sich nicht einigen können? Macht es dann
keiner?

Dafür gibt Gesetze—> Mutter sucht sich Hilfe durch Institutionen, Anwalt, etc.

Oder derjenige, der sich wirklich für das Kind
verantwortlich fühlt, macht alles alleine?

Ja, kommt auch schon mal vor und kann im Sinne des Kindes sein.

Und was will das Kind? Legst du das fest, was es will?

Entschuldige, aber ne ziemlich unsinnige Frage.
Aber es liegt in meinem Vorstellungsbereich, dass Kindern ein präsenter Vater wichtiger ist als die eingeschränkte Haushaltskasse.

eine erziehungsberechtigte
Person, die das Bestmögliche für das Kind wünscht, aber ich
denke, daran muss man hier nicht zweifeln, dass das der Fall
ist.

Ich sehe, wir sind uns hier einig.

Da habe ich Zweifel. Vor allem verhält er sich dem Kind
gegenüber wie ein riesengroßes A*****. Es ist doch der
Kindesunterhalt, der nicht gezahlt wird.
Ich glaube zwar gerne, dass er - ebenso wie du -

Interessant.

dies völlig
übersieht und der Meinung ist, ausschließlich die Mutter zu
ärgern. Aber das ist der springende Punkt: Das Kind ist ihm
nicht wichtig genug, um seinetwegen auf eine Gelegenheit zu
verzichten, die Mutter zu ärgern.

Alles Spekulation und beantwortet nicht die Frage der Mutter.

(Wenn es nicht völlig anders ist

Eben. Und primär steht ja der Mutter das Wohl des Kindes im Vordergrund

Mit Grüßen
Simone