Unter welchen Umständen darf ein Eigentümer ein vermietetes
Haus betreten, wenn der Verdacht besteht, dass der Mieter ohen
wissen des Vermieters ausgezogen ist?
Nur wenn Gefahr in Verzug wäre, beispielsweise seltsamer Geruch aus der Wohnung, oder Rohrbruch… Ausstehende Mietforderungen gehören da allerdings nicht dazu.
Der VM hat zwar das Recht unter bestimmten Voraussetzungen eine vermietete Wohnung zu betreten, allerdings dann immer das Einverständnis des Mieters (nach vorher mit ausreichender Frist angekündigten Terminabsprache)vorausgesetzt.
„Verschwundene“ Mieter sind ganz heiße Eisen…
Hab mal einen ähnlichen Fall auch unserem Archiv gefischt:
/t/mieter-verschwunden–2/5221554
und weiter:
http://www.123recht.net/Von-%E2%80%9EMietnomaden%E2%…
Gruß
Maja