Wurde ja schon toll beantwortet, habs nur überflogen, wollte noch anmerken, dass VM sich auch einiges an Kosten sparen kann, wenn er die fristlose Kündigung verfasst und vom Amtsgericht zustellen lässt (die Zustellung kostet nur ca. 12 € und gilt als rechtskräftig durch eben diese Art der Zustellung)
Der VM wird nämlich vermutlich auf den Anwaltskosten in so einem „finanziellen Sozialfall“ (nicht böse gemeint!) sitzen bleiben, also sollte er im eigenen Interesse versuchen die zwar erstattungsfähigen Kosten gering zu halten, weil er eben wenig Chancen hat, dass er sie tatsächlich wiederbekommt.
Noch so ein Tipp. Das Prozedere wird dauern und wenn der M doch nicht über alle Berge ist, sondern „nur“ zeitweise, hat der VM wahrscheinlich bessere Chancen, wenn er M „erwischt“ und möglichst etwas vernünftiges und realistisches vereinbart, ohne sich veräppeln zu lassen, oder weitere Nachteile in Kauf zu nehmen. Der M ist anscheinend heillos überfordert und „rennt davon“. Entweder er liest seine Post nicht mal mehr, und/oder er wird keinen einfachen Weg für den VM (un-)gewollt gehen. VM sollte also durchaus sich rechtlich absichern und diese Schritte auch einhalten, um die Zeit so kurz wie möglich zu halten, aber er sollte auch bedenken, dass er so auch kein Mitwirken von M erhalten wird. d.h. als Bsp. Erreicht er den M und schafft es mit ihm die Whg. besenrein zu bekommen, hat er sich selbst auch eine Menge Geld gespart… (ich hoffe, es ist klar geworden, was ich damit sagen will: Auch wenn M falsch handelt, kann es für VM noch viel teuerer werden, also sollte VM sein Recht einfordern, aber im Hinterkopf behalten und dazu tun, was ihm sein Recht in € tatsächlich dann wert ist)