Mieter verschwunden

Wenn die Miete einer privat vermieteten Wohnung vom Arbeitsamt überwiesen wurde, der Vertrag aber zwischen dem Vermieter und dem Mieter abgeschlossen wurde, welche Möglichkeiten hat der Vermieter dann, wenn der Mieter mehrere Wochen nicht anzutreffen/ nicht in der Wohnung ist und das Arbeitsamt die Zahlungen schon vor zweiMonaten eingestellt hat? Vor allem, wenn das Schloß ohne Abgabe eines Zweitschlüssels an den Vermieter ausgewechselt wurde. Hat der Vermieter irgendwann das Recht, die Tür öffnen zu lassen und die Wohnung zu räumen? Und nachwelcher Zeit. Vor allem, da man eine Kündigung nicht zustellen kann außer durch den Einwurfin den Briefkasten, der aufgrund des verschwundenen Mieters nicht geleert wird.

Ich bin gespannt auf eure Antworten,

Grüße

Hallo

Alles in allem ist hier der Gang zum Anwalt unumgänglich.

wenn der Mieter mit 2 aufeinanderfolgenden Mietzahlungen im Rückstand ist, fristlos kündigen.
http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html
Über Einwohnermeldeamt nachfragen, wo er gemeldet ist. Wenn er noch unter dieser Adresse gemeldet ist, wird auch dort (Briefkasten) zugestellt.

Wenn Mietrückstände vorliegen kann der VM von seinem Vermieterpfandrecht Gebrauch machen.
Räumungsklage oder…
Berliner Räumung:
http://www.mieterschutzbund-berlin.de/8_4_3_2.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Berliner_Modell_(Recht)

Der VM hat grundsätzlich kein Recht auf einen Zweitschlüssel für eine vermietete Wohnung!

Der VM darf auf keinen Fall eigenmächtig die Tür öffnen oder öffnen lassen, wenn keine Gefahr im Verzug ist,oder gar Räumen lassen… das ist Hausfriedensbruch, stellt eine verbotene Eigenmacht dar und der VM kann sich auch schadenersatzpflichtig machen.
http://dejure.org/gesetze/StGB/123.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/858.html
http://www.wdr.de/tv/markt/sendungsbeitraege/2008/09…

Nochmal: Alles in allem ist hier der Gang zum Anwalt unumgänglich.

Gruß
Maja

Wurde ja schon toll beantwortet, habs nur überflogen, wollte noch anmerken, dass VM sich auch einiges an Kosten sparen kann, wenn er die fristlose Kündigung verfasst und vom Amtsgericht zustellen lässt (die Zustellung kostet nur ca. 12 € und gilt als rechtskräftig durch eben diese Art der Zustellung)

Der VM wird nämlich vermutlich auf den Anwaltskosten in so einem „finanziellen Sozialfall“ (nicht böse gemeint!) sitzen bleiben, also sollte er im eigenen Interesse versuchen die zwar erstattungsfähigen Kosten gering zu halten, weil er eben wenig Chancen hat, dass er sie tatsächlich wiederbekommt.

Noch so ein Tipp. Das Prozedere wird dauern und wenn der M doch nicht über alle Berge ist, sondern „nur“ zeitweise, hat der VM wahrscheinlich bessere Chancen, wenn er M „erwischt“ und möglichst etwas vernünftiges und realistisches vereinbart, ohne sich veräppeln zu lassen, oder weitere Nachteile in Kauf zu nehmen. Der M ist anscheinend heillos überfordert und „rennt davon“. Entweder er liest seine Post nicht mal mehr, und/oder er wird keinen einfachen Weg für den VM (un-)gewollt gehen. VM sollte also durchaus sich rechtlich absichern und diese Schritte auch einhalten, um die Zeit so kurz wie möglich zu halten, aber er sollte auch bedenken, dass er so auch kein Mitwirken von M erhalten wird. d.h. als Bsp. Erreicht er den M und schafft es mit ihm die Whg. besenrein zu bekommen, hat er sich selbst auch eine Menge Geld gespart… (ich hoffe, es ist klar geworden, was ich damit sagen will: Auch wenn M falsch handelt, kann es für VM noch viel teuerer werden, also sollte VM sein Recht einfordern, aber im Hinterkopf behalten und dazu tun, was ihm sein Recht in € tatsächlich dann wert ist)

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Hallo bezüglich der Mietkosten ist hier doch auch och das Arbeitsamt ansprechpartner, wenn diese direkt an den Vermieter zahlen. Denn wenn die die Zahlung einstellen, würde der Mieter in dem Fall selbst wenn er da ist kaum was mitkriegen.
Bei denen kann man auch nachhaken ob der Mieter verzogen ist oder weshalb eingestellt wurde.
Auf Räumung klagen kann man dann auch übers Amtsgericht und braucht dort nur mit einem Rechtspfleger zu plauschen, welche schritte dabei einzuleiten sind. Anwalt muss also nicht unbedingt sein.

Das dauert zwar dann auch eine Zeit, aber öffen lassen darf wohl nur der Gerichtsvollzieher oder eine andere Amtsperson (Polizei, zB. weil man den Vermieter als vermisst meldet, vielleicht liegt er ja auch tot in der Bude)
Letzteres ist wohl der schnellste Weg, um erst mal die Lage zu checken, sofern es nach dem Telefonat mit dem Arbeitsamt angebracht ist.
Gruß Susanne

Hi,

bezüglich der Mietkosten ist hier doch auch och das
Arbeitsamt ansprechpartner, wenn diese direkt an den Vermieter
zahlen.

Nur, wenn das AA auch Vertragspartner sit, leider. *seufts*

Denn wenn die die Zahlung einstellen, würde der Mieter
in dem Fall selbst wenn er da ist kaum was mitkriegen.
Bei denen kann man auch nachhaken ob der Mieter verzogen ist
oder weshalb eingestellt wurde.

kostet auch kaum etwas

Auf Räumung klagen kann man dann auch übers Amtsgericht und
braucht dort nur mit einem Rechtspfleger zu plauschen, welche
schritte dabei einzuleiten sind. Anwalt muss also nicht
unbedingt sein.

koset auch weniger

Das dauert zwar dann auch eine Zeit, aber öffen lassen darf
wohl nur der Gerichtsvollzieher oder eine andere Amtsperson
(Polizei, zB. weil man den Vermieter als vermisst meldet,

VM vermisst???
Der VM darf bei Gefahr in Verzug auch in die Wohnung, zB wenn die Insekten schon aus dem Schlüsselloch kriechen :wink:

vielleicht liegt er ja auch tot in der Bude)

wäre imho auch Gefahr in Verzug, hier für die Nachbarn

Letzteres ist wohl der schnellste Weg, um erst mal die Lage zu
checken, sofern es nach dem Telefonat mit dem Arbeitsamt
angebracht ist.

Dafür ein Sternchen…falls noch eines vorhanden ist.

vlg MC

PS: Endlich mal ein gute Alternative zu den öter vorgebrachten Anwaltmethode. Diese wäre eben gut für die Einnahmen dieser Beruftsgruppe. Man könnte fast Schleichwerbung vermuten.