Ich bin ehrenamtlicher Betreuer für ein Familienmitglied.
Nun möchte ich das Amt aus persönlichen und zeitlichen Gründen niederlegen.
Ich gehe davon aus das ich mich damit an das Vormundschaftsgericht wenden muss. Wie ist der einfachste Weg? Reicht eine schriftliche Nachricht oder persönlich vorsprechen? Welche Fristen gibt es einzuhalten, es muss im Anschluss ein gesetzlicher Betreuer bestellt werden.
mfg
Steeve