Hallo Experten!
Folgendes Problem: habe bei meinem AG vorgefühlt bzgl betriebl. Altersvorsorge. Er sagte was von „kurzlebigkeit der Gesetze“ und „ständige Reformen“ kurz:er hält davon nichts. Aber ich als AN habe doch ein REcht darauf, oder?
Nun meine Fragen:
a. Ist sowas sinnvoll?
b. Habe ich auf betriebl. ALtersvorsorge ( also Entgeltumwandlung) ein Recht)
Danke!
JuTi3
Hallo JuTi3,
a. Ist sowas sinnvoll?
Ja (pauschal), oder hast du schon bestehende Verträge??
b. Habe ich auf betriebl. ALtersvorsorge ( also
Entgeltumwandlung) ein Recht)
Ja, per Gesetz verankert. Entweder der Chef sagt dir bei XY wirds gemacht oder dein eigener. Er muß dir die Möglichkeit der Gehaltsumwandlung ermöglichen.
http://www.bmgs.bund.de/neuerente/61.htm
Viele Grüße
Martin
Hallo Experten!
Folgendes Problem: habe bei meinem AG vorgefühlt bzgl
betriebl. Altersvorsorge. Er sagte was von „kurzlebigkeit der
Gesetze“ und „ständige Reformen“ kurz:er hält davon nichts.
Aber ich als AN habe doch ein REcht darauf, oder?
Nun meine Fragen:
a. Ist sowas sinnvoll?
Je nach Durchführungsweg sparst du Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.
b. Habe ich auf betriebl. ALtersvorsorge ( also
Entgeltumwandlung) ein Recht)
Ja, als Arbeitnehmer hast du einen gesetzlichen Anspruch auf die betriebliche Altersversorgung, denn im Jahr 2002 wurde sie im Altersvermögensgesetz als Eckpfeiler der Rentenreform verankert. Es gibt 5 Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung , eine davon muss dein Arbeitgeber anbieten. Am besten ist es mit einem Fachmann einen Termin mit deinem Arbeitgeber zu vereinabren, da auch er Vorteile hat. siehe auch: http://www.wunschrenten.de/betrieblichealtersvorsorg…
gruss
Bwanatorsti
Hallo Juti,
rechtlich ist die Sache klar, Du hast Anspruch. Der AG darf aber entscheiden, wie und mit welcher Gesellschaft er es macht. Sein Recht durchzusetzen ist natürlich so eine Sache. Vielleicht klappt es besser, wenn Du ihm klarmachst, dass er u.U. auch Vorteile davon hat.
In jedem Fall lohnt die Sache für Dich!
Andreas
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hallo, frage doch mal Deinen AG, ob er bei einer AN-finanzierten Betriebsrente mitmacht. Das ist für Ihn und für Dich wesentlich besser als die Gehanltsumnwandlung.
Wenn Du willst, kann ich Dir mal so eine Gegenüberstellung der einzelnen Möglichkeiten (Grafik) mailen.
Grüße
Raimund
Hallo Rainmund!
Das wär klasse, wenn du mir eine gegenüberstellung mailen könntest!
Danke schonmal
JuTi
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Hallo Andreas!
Hatte schon versucht, ihm die Vorteile klarzumachen. Aber er meinte, dass die AG-Vorteile in keinem Verhältnis stehen zu dem erhöhten Verwaltungsaufwand!!??
Noch eine Frage: Kann man sagen´, dass sich soetwas erst ab einer best. Einkommensgrenze rentiert? Und was passiert eigentlich bei AG-Wechsel?
Juti
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Oh je, also mit „Termin beim Fachmann“ darf ich meinem Chef nicht kommen, denn nur ER ist Fachmann und alle anderen nicht! ;-(
Trotzdem danke für Deine hilfe!
JuTi
Nur ists halt hier (wie so oft) schlecht, etwas beim AG zu „erzwingen“, ne? Hm…
JuTi
Hallo,
könntest Du mir diese Gegenüberstellung auch mailen?
Würde mich super interessieren.
Gruss
Sina
Nur ists halt hier (wie so oft) schlecht, etwas beim AG zu
„erzwingen“, ne? Hm…
Hallo auch,
erzwingen ist immer schlecht. Wo liegen denn die zentralen Wiederstände bei deinem Chef? Dann kann man ja mal sehen ob man die mit einfachen darstellungen entkräften kann. Wenns am Verwaltungsaufwand liegt, das ist mit Sicherheit nicht das Thema.
Oftmals habe ich erlebt, das der STB des AG da so einen Wirbel veranstaltet hat, das der AG stark irritiert ist und die Einfachheit der BAV garnicht erkannt hat.
Gruß
Martin
hallo Martin,
Oftmals habe ich erlebt, das der STB des AG da so einen Wirbel
veranstaltet hat, …
besonders dann, wenn der STB einen eigenen Versicherungsvertreter z.Hnd hat…
Grüße
Raimund
Hatte schon versucht, ihm die Vorteile klarzumachen. Aber er
meinte, dass die AG-Vorteile in keinem Verhältnis stehen zu
dem erhöhten Verwaltungsaufwand!!??
Durchaus ein wichtiger Aspekt, ist aber vernachlässigenswert, weil die üblichen Durchführungswege sicher in einem Gehaltsabrechungsprogramm erfasst sind. Er muss es also nur einmal eingeben.
Noch eine Frage: Kann man sagen´, dass sich soetwas erst ab
einer best. Einkommensgrenze rentiert? Und was passiert
eigentlich bei AG-Wechsel?
Nein, es lohnt sicher immer. Klar ist aber, dass bei Steuersparmodellen (und dabei handelt es sich bei bAV) der höher belastete mehr profitiert. Der neue AG kann Deinen Vertrag weiterführen. Muss aber nicht, wenn er Dir etwas anderes anbietet. Aber was Du bis dahin gespart hast, ist Dir schon mal sicher.
Andreas
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Hallo Raimund,
was bitte ist der Unterschied zwischen einer AN-finanzierten Betriebsrente und Gehaltsumwandlung?
Bei beiden zahlt der Arbeitnehmer.
Gruß
Marco
btw. AN-finanzierte bAV-Lösung ist Pflicht.
Hallo Raimund,
das ist nicht das Problem… aber du glaubst nicht, wieviel Steuerberater selbst in Großfirmen von der Möglichkeit „0“-Ahnung haben und wir uns fragen, ob der wirklich die Zeichen der Zeit verstanden hat.
Das Problem ist dann aber, wie Martin schon geschildert hat: Es wird dem STB mehr vertraut, als den Fachkundigen… nur weil der STB nicht zugeben kann, dass er sich damit nicht auskennt.
Gruß
Marco
Hallo Marco,#die AN finanzierte Betriebsrente ist die vom AN bezashlte (nicht vom AG!) Unbterstützungskasse.
Eine weitere Art ist die AG-finanzierte Bertriebsrente (Unterstützungskasse). Bei der U-Kasse ist der Einzahlungsbetrag nicht limitiert, bei der Gehaltsumwandlung ja (146 € mtl.). Steuerlich ist auch noch so einiges zu Gunsten der U-Kasse. Faiererweise sollte man dazu sagen, dass der AG ein Riesiko eingeht: wenn die LV weniger als 1 % Rendite erwirtschaftet.
Kannst Du Dir vorstellen, dass die LV´s bei einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren nur annähernd so wenig Rendite haben werden?
Grüße
Raimund
genau das ist der Kasus Knacksus!!!
Hallo Marco,
Es gibt nichts interessantere´s, als die U-Kasse für den AG.
eigentlich müsste jeder AN in so einer sein. Die Wirklichkeit sieht anders aus.
der Grund sind die Steuerberater, die in der grauen Vorzeit hängen geblieben sind. Damals war eine U-Kasse mit einem Risiko behaftet. Doch heute?
Wie im anderen Posting beschrieben: nur wenn die LV weniger alks 1 % Rendite erwirtschaftet besteht ein Risiko.
Doch das ist nicht vorstellbar.
Grüße
Raimund
Hallo Raimund,
unter 1% kann ich mir nicht vorstellen… nur finanziert werden sie beide vom AN, daher meine Nachfrage…
und da beides bAV-Lösungen sind, sind beide folglich auch Betriebsrenten. 
Klar ist eine U-Kasse nicht schlecht, aber gewöhnlich gibt es da sehr wohl eine Grenze. Da gibt es doch eine Durchschnittsgrenze, oder?
Finde nur gerade meine Unterlagen nicht…
Gruß
Marco
Hallo Raimund,
ich weiß nur, dass bei uns (Versicherungsmakler) die U-Kasse und die DV angeboten wird.
Sicherlich nicht ohne Grund. 
Gruß
MArco