Betriebskostenabrechnung fehlerhaft und unwirtschaftlich

Liebe Community,

ich freue mich über die Möglichkeit, hier ein fiktives Problem zu schildern und wäre über rege Beteiligung sehr dankbar:

Mal angenommen, eine Bekannte zieht im März 2021 in eine Mietwohnung in Brandenburg.

Bei dem Gebäude handelt es sich um ein sehr altes Herrenhaus aus dem ersten Drittel des 18. Jahrhundert, welches bauenergetisch saniert und für Wohnzwecke hergerichtet wurde, Förderung 2016*.

Es ist ein zweigeschössiger, verputzter Massivbau mit tonnengewölbtem Keller und Krüppelwalmdach.

Bis um 1910 bildete ein achtseitiges Glockendach einen repräsentativen Abschluss. Heute glatt verputzt, besaß das Herrenhaus noch um 1900 genutete Ecklisenen (fraglich, ob das hier nützliche Info ist?).

Diese Haus hat 4 Wohneinheiten untersch. Größe in 2 Etagen ohne Keller.
Das Haus hat sehr dicke Mauern und wurde auch „ausgetrocknet“ (dazu später mehr).

Wie ich recherchiert habe, greift die Energieausweis-Pflicht gemäß § 79 Absatz 4 GEG bei einem Gebäude, welches unter Denkmalschutz steht, NICHT!!
Der Eigentümer, hier also die Gemeinde, muss bei einer neuen Vermietung keinen Energieausweis vorzeigen, weil es für Häuser in einem denkmalgeschützten Gebiet keine Ausweispflicht gibt.
Daher hat sich die Gemeinde u. a. dafür entschieden, durch ein modernes Brennwertgerät bzw. einer umweltfreundlichen Heizung, Heizkosten zu sparen, um so den Kohlendioxidausstoß maßgeblich zu senken.

Dies wäre auch lobenswert und fortschrittlich, DOCH LEIDER FUNKTIONIERT DAS INSTALLIERTE BLOCKHEIZKRAFTWERK (BHKW) BIS DATO ÜBERHAUPT NICHT, SÄMTLICHE KOSTEN WERDEN ABER IN DER BETRIEBSKOSTENABRECHNUNG AUFGELISTET UND EINGEFORDERT!!?

Bei Baudenkmälern sind Nachrüstmöglichkeiten sehr eingeschränkt, weil das äußere Erscheinungsbild der Gebäude erhalten bleiben soll.

Eine Dämmung, hinter der die alte Fassade des Gebäudes verschwindet, ist hier ausgeschlossen, daher sieht der Gesetzgeber bei Denkmalschutz keinen Energieausweis vor.

*Die Instandsetzung der Fassade wurde mit 2016 von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz zur Verfügung gestellten Mitteln gefördert.

Das BHKW allerdings ist in einem Nebengebäude, einer Art Garage, untergebracht.

Der harte Winter 2021, „undichte Fenster, in deren Fugen und Kanten sich eine hohe Anzahl von Käfern eingenistet haben“, führten zu immens hohen Energie- bzw. Heizkosten, 1000kWh/Monat.
Das BHKW sollte diese Aufwendungen kompensieren, aber durch das Nichtfunktionieren desselben kam es nicht dazu. Erst Mitte 2023 fühlte man sich „genötigt“, nun endlich das BHKW instand zu setzen.

Eine Frage diesbezüglich wäre, rein fiktiv natürlich, ob ALLE Kosten des BHKW über die Betriebskostenabrechnung den Mietern aufgedrückt werden können und dürfen??!
Die „fiktive Abrechnung“ der Betriebskosten weist eine volle Übernahme der Kosten für das BHKW aus, dem aber keinerlei Einnahmen/Erträge gegenüber stehen.

Da frage ich mich, ob es gerechtfertigt und rechtens ist, dass diese Kosten von der Gemeinde entsprechend so „unwirtschaftlich“ auf die Mieter umgelegt werden dürfen und ob sie diese auch tragen muss??!

Wie könnte sie sich dagegen wehren? Eine Rechtsschutzversicherung lehnt die Kostenübernahme ab, weil der Versicherungsfall vor dem Abschluss eingetreten ist. War ja klar.

Mal angenommen, es sind 600€ Nachzahlung für 2021 zu leisten, inklusive der m E ungerechtfertigten Kosten für das BHKW, wie könnte ein RA, spezialisiert auf Miet-, und Bau- und Architektenrecht, hier hilfreich sein und würde sich eine Beauftragung lohnen, denn die Betriebskostenabrechnung 2022 kommt auch noch und zwingt zum baldigen Umzug??!

Was könnte man rein fiktiv noch alles tun, um RECHT zu bekommen, zB Zeitung? Wie sind diesbezüglich die Erfahrungen??

Dem Amtsleiter und alle beteiligten Verantwortlichen wurde der Fall mündlich (in einem Tagesordnungspunkt in deren Sitzung) fiktiv vorgetragen. Daraufhin tat sich… NICHTS.

Die einzige angenommene Reaktion war der Besuch der Bauleitung vor Ort, der wie erwartet „negativ und ohne Einsicht“ verlief.

Ich hoffe, dieses fiktive Szenario trägt zur hilfreichen Konversation bei, wofür ich mich recht herzlich bedanken möchte.

Gespannten Gruß vom Maler

Hallo,
was heißt:

War es überhaupt nicht in Betrieb oder reichte die Leistung nicht aus?

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Danke für die Frage, nein, es funktionierte wohl von Beginn an überhaupt nicht, förderte also auch keine Energie, die sämtlichen Kosten wurden allerdings auf die Mieter umgelegt.

Sie hat sicher die Wohnung und auch das Haus besichtigt und erst dann den Mietvertrag unterschrieben. Dabei sind ihr sicher der Zustand der Fenster und der Stand der energetischen Sanierung aufgefallen.

Wie wurde und wie wird aktuell geheizt?

Wie setzen sich diese Kosten zusammen?

Das wäre zuerst mal zu klären, was hier unter „Recht bekommen“ verstanden wird. Das „gefühlte Recht“ kann vom tatsächlichen recht ganz schön abweichen. Es gibt einen Mietvertrag, was steht da drin?

Eine Erstberatung dürfte nicht die Welt kosten, ich würde wenigstens dieses Geld investieren.

So was mach man üblicherweise schriftlich.

Selbstverständlich ist das klar. Das ist üblich und gehört zu den Vertragsbedingungen.

Versuche bitte mal Dich von irgendwelchen gefühlten Benachteiligungen zu lösen und zu sortieren: Wer hat wann mit wem einen Vertrag geschlossen? Was steht in dem Vertrag? Wo genau kommen die Mehrkosten her und wären diese vermeidbar gewesen? (Überdurchschnittlich hoher Verbrauch, Weitergabe des höheren Einkaufspreises für Energie usw.) Wer hat welche Rechte und Pflichten aus dem Vertrag?

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Vielen Dank.

Gerne werde ich die Fragen beantworten (detailliert im Laufe der Woche).

Seitens der Hausverwaltung ist das Wirtschaftlichkeitsprinzip m E definitiv missachtet worden, was allerdings mit einem Schulterzucken abgetan wurde, so nach dem Motto „Du bist Mieter, da kannst Du eh nichts machen gegen“ (nur mal so unterstellt)!

Sämtliche Beeinträchtigung wurden dokumentiert, Feuchtigkeitswerte gemessen und im Tagebuch festgehalten, Bilder gemacht und auch der Vortag ggü. den Verantwortlichen schriftlich dokumentiert und sämtliche eigen gesammelten Daten der Hausverwaltung zur Verfügung gestellt.

Und auch schriftlich mit Terminsetzung (und Androhung von Mietminderung) Abhilfe gefordert?

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Mit dieser Zahl kann niemand etwas anfangen, ich betone niemand.
Wenn überhaupt müssen Gesamtkosten und monatliche Vorschiußzahlungen genannt werden, damit man überhaupt einen ungefähren Eindruck bekommt.
Bei Erstvermietung ist es immer schwierig, die Vorschußzahlungen einigermaßen zu berechnen, wenn keine Vergleichswerte existieren.
Dann sind Heizkosten auch von der Wohnfläche abhängig und von der Lage der Wohnung im Haus. 1. Etage und drüber unbeheiztes Dach? Oder EG mit feuchtem Keller?

Bevor diese Infos nicht vorliegen, sind 600,- Nachzahlung nur lautes Geschrei.

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Vollkommen richtig, dazu werde ich nähere Infos geben, wenn mir Details zugänglich sind. Somit weiß ich besser, wie ich Fragen formulieren soll, damit die Antworten auch stimmig sind. Kann ich auch hier geschwärzte Unterlagen zum besseren Verständnis posten?

Aber ja, sehr gerne. Dann kann man viel besser diskutieren.

Die Wohnfläche beträgt 56m², liegt im Hochparterre, keinen Keller, über ihr befinden sich Wohnungen, Dach?? Muß ich herausfinden.

Wenn ein BHKW installiert wurde, stellt sich die Frage: Wem sollte es nutzen?
Ein BHKW verbrennt fossile Brennstoffe und erzeugt Wärme und Strom. Es erzeugt dabei weniger Wärme, als eine normale Heizung beim Verbrennen derselben Menge Brennstoffs erzeugen würde.

Beispiel:
Ein 100 kW BHKW wird ungefähr 60 kW Heizleistung und 30 kW elektrische Leistung bringen.
Ein 100 kW Gasbrenner bringt dagegen über 90 kW Heizleistung.
Wer bekäme denn den Strom?

Wenn ein BHKW im Mietvertrag steht und es nicht funktioniert, stellt das einen Mietmangel dar. Es wird aber schwierig, die Höhe des Schadens (der Mehrkosten) zu beziffern, da zu reinen Heizzwecken ein BHKW unwirtschaftlicher als eine reinrassige Gasheizung ist.
Erst die Kombination aus Strom und Wärme bringt Vorteile.
In Mehrfamilienhäusern ist das mit dem Strom aber nicht so einfach! Man kann den Strom als Vermieter nicht einfach so auf die Mieter verteilen - dazu bedarf es einer recht komplizierten Messung und des zu recht unbeliebten „Mieterstrommodells“.

Dass das BHKM nicht funktioniert, kann also sogar kostenneutral gewesen sein.

Nehmen wir an, dass sei im Januar gewesen, dann würde es einem Jahresverbrauch von ca. 6000 kWh entsprechen. Dem Richtwert für Altbauten von 150 kWh/m²a nach sind 1000 kWh im Janaur passend für eine 40m²-Wohnung.

Rechnen wir einmal anders herum.
Nehmen wir an, es sei eine 120m² Wohnung und diese hötte eine Effizienzsklasse B, dann würden 6000 bis 9000 kWh im Jahr Verbrauch vorliegen.
Davon sind nach der Gradtagszahltabelle 17% im Januar nötig, dem Monat mit dem statistisch höchsten Heizbedarf - also zwischen 1020 und 1530 kWh in einem Monat.

Vielleicht magst du einmal die Größe der Wohnung nennen und wieviel kWh in einem Jahr für diese Wohnung an Heizwärme berechnet wurden.

Nachtrag:
Während ich den Beitrag schrieb, hattest du die Wohnfläche von 56 m² genannt. Dann würde mich nun noch der Verbrauch in kWh interessieren.

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Mittlerweile habe ich die Unterlagen, u a auch d Betriebskostenabrechnung

geschwärzt angehangen, aus der viele weiteren Informationen hervorgehen.

Zur Heizung gibt es folgende Info:
Die Heizung hat durch das Blockheizkraftwerk (BHKW) funktioniert.
Die Ausfälle wurden aber immer mehr im letzten Jahr (also revidiere ich meine Aussage, daß das BHKW gar nicht funktioniert hat aufgrund neuerer Erkenntnisse)!

Die Energiekosten (Flüssiggas) wurden komplett auf die Mieter umgelegt.
Es gab eine Gutschrift von der Betreibergesellschaft von ungefähr 200€ aufs ganze Jahr.

Über die Wintermonate hat nur Heizung oder nur Warmwasser funktioniert.
Deswegen wurde ein Anhänger dorthin gestellt, der entweder Heizung oder Warmwasser durch seine Ölheizung in einem Anhänger produziert hat.

Ich werde auch noch den Mietvertrag zur Verfügung stellen.

Jetzt bin ich gespannt auf weitere Fragen und danke dafür.

Das BHKW war wohl angeschlossen, nur gab es immer wieder und häufigere Ausfälle.

Hier ist noch weiterer Schriftverkehr, auch pers. Brief an die Behörde.

Hier eine schriftliche Stellungnahme der Mietpartei:

Hier ist u a der Widerspruch…

Bitte um Entschuldigung, das ich alles nicht so perfekt und in chronologischer Reihenfolge wiedergegeben habe, ist mein erster „Fall“.
Jetzt bearbeite ich den Mietvertrag

Ich habe nacheinander fotografiert und bearbeitet, dennoch ist es durcheinander, Sorry

Nochmals zum Thema BHKW:

Die Info, die ich bekomme, sind immer so spärlich, weil sie das alles nervt und sie eigentlich damit nichts mehr zu tun haben will und schon „innerlich ausgezogen“ ist. Sie steht auf dem Standpunkt, „eh nichts mehr zu gewinnen“!! Ich aber will kämpfen, zumindest verstehen und auch andere Meinungen dazu hören, vielleicht habe ich was falsch verstanden oder übersehen!?

Es war keine Gutschrift, sondern das BHKW hat nur für 200€ Strom erzeugt, was eigentl für diese Größe lächerlich ist! Es sollten ca. 10€ / Tag sein, also 3650€!! Allein da ist schon die Diskrepanz zu sehen. Aber die erzeugte Wärme hat es, bis auf einige Ausfälle, erzeugt. Nu is es aber gänzlich out of order!!