Betriebsrat - wie lange rücke ich für eine bestimmte Person nach

Hallo,

ich habe mal eine Frage zum Nachrücken bei Betriebsräten.

Wir haben in unserem Unternehmen einen gewählten Betriebsrat, der aus 3 Listen zusammengestellt ist.

Nun kommt es ja vor, dass jemand fehlt, und ein Nachrücker zu bestimmen ist.
Hierbei wird jetzt bei uns folgendes Verfahren angewandt, dass ich nirgends bestätigend nachlesen kann und bräuchte eure Hilfe. Es geht darum, wie lange ein Nachrücker ein ganz „bestimmtes“ zeitweilig verhindertes BR-Mitglied ersetzt.

Hier die Konstellation:

Das ordentliche BR-Mitglied Bernd, welches auf Position 3 der Liste 2 ist, fällt wegen Urlaub für 3 Wochen aus. Die erste Nachrückerin Maren wird zur nächsten Betriebsratssitzung als Ersatz geladen und ihr wird auch gesagt, dass sie für die nächsten 3 Wochen der Ersatz für das fehlende BR-Mitglied ist.

In der Woche darauf meldet sich das auf Position 3 der Liste 3 stehende BR-Mitglied Gabi krank.
Wie geht es nun mit dem Ersatz weiter?
Wird nun der erste Nachrücker Achim der Liste 3 geladen, weil die Frauenquote durch den Ersatz der Liste 2 immer noch gegeben ist oder muss bei jeder Einladung punktuell neu geprüft werden?
Denn dann müsste Krista für Gabi geladen werden, weil Gabi nach d’Hondt vor Bernd steht und gemäß Minderheitenquote eine Frau und somit Krista geladen werden?

Die Frage ist deshalb so wichtig, weil durch das eine oder andere angewandte Verfahren die Regelung des Nachrückens wegen Minderheitenquote beeinflusst wird.

Hier visualisiert:

BR nach d’Hondt
Hugo
Michael
Heinz
Gabi
Petra
Bernd

Liste 2 Liste 3
Hugo Michael
Petra Heinz
Bernd Gabi

  1. Nachrücker Stefan 1. Nachrücker Achim
  2. Nachrücker Maren 2. Nachrücker Krista
  3. Nachrücker Lutz
  4. Nachrücker Jens

Das Gesetzt spricht immer von dem „zuständigem“ Ersatzmitglied … Aber wie lange ist man „zuständig“ und für wen?

Danke im Voraus.

Hallo, die Ersatzmitglieder werden in de durch die letzte Wahl festgelegten Reihenfolge eingeladen. Dabei ist die Minderheitenquote und Listenzugehörigkeit zu beachten und kann die Reihenfolge verändern. Nachrücker werden erst durch den Rücktritt zum festen BR Mitglied. Besondere betrieblich bedingte Fragen bei Euch würde ich mit einem zuständigen Gewerkschaftsfunktionär klären. Gruß Malook

hallo
von Nachrücken im BR ist erst dann die Rede wenn ein Mitglied ausscheidet.

Hier geht es wohl um die Ersatzmitglieder bei der Verhinderung von BR-Mitgliedern.

Bei einem BR der aus mehreren Listen gebildet wurde stellt jeweils die Liste deren Mitglied verhindert ist den Ersatz.
Sofern dies wegen der „minderheitenquote“ aus dieser Liste nicht möglich ist geht der Ersatz an die nächste Liste.
Grundsätzlich endet die Tätigkeit eines Ersatzmitglieds wenn das „Ordentliche“ BR-Mitglied wieder zur Verfügung steht.
Freundliche Grüße

Ja, sorry … es geht um Ersatz …

Und so wie ich die Antwort interpretiere, ist man so lange Ersatz für ein ganz bestimmtes Mitglied, auch wenn eine Woche später ein andere Konstellation den Ersatz anders regeln würde?!

Beispiel:

Das 3.te Mitglied der Liste hat 3 Wochen Urlaub und ich bin Ersatz. In der zweiten Woche ist auch das 2.te Mitglied der Liste im Urlaub, und dafür würde dann nicht ich den Ersatz machen, sondern der, der nachmir in der Liste folgt, weil ich ja für 3 Wochen der Ersatz für das 3.te ordentliche Mitglied bin?!

Genau das ist die Problematik, weshalb sich bei uns welche nicht richtig eingeladen fühlen.

Hallo
da sich an der Situation der Vertretung für Sie ja nichts geändert hat muss für den weiteren Vertretungsfall (Ersatz) das nächste Ersatzmitglied einspringen.
Freundliche Grüße

Hallo,

Ihre Frage ist ziemlich kompliziert verfasst, obwohl die Verfahrensweise inpuncto Ersatzmitglieder doch relativ einfach zu verstehen ist. Sicher haben Sie als Betriebsrat doch entsprechende Literatur mit Kommentaren zum BetrVG.

Hier meine Antwort:

Bei einer Listenwahl rückt der auf der Liste des verhinderten Betriebsrats als Nächster aufgestellte Wahlbewerber unter Berücksichtigung der Geschlechterquote nach. Steht keiner mehr auf der Liste, rückt das Ersatzmitglied derjenigen Liste nach, auf die nach den Grundsätzen der Verhältniswahl der nächste Sitz entfallen würde.

Die Dauer der Vertretung gilt solange bis das ordentliche Mitglied wieder an Bord ist.

Gruß W.

Hallo W,

ja, ich weiß, dass es kompliziert ist, aber die Situation lässt sich leider nicht ändern und in der Literatur haben wir bis jetzt nichts gefunden.

Unser Problem ist, dass wir 3 Listen haben, und nicht genau wissen, ob ein Ersatz immer neu geprüft und gesucht werden muss, wenn sich an den verfügbaren ordentlichen Mitgliedern etwas ändert.

In unserem Fall ist es derzeit so, dass die Liste 3 eine Frau als ordentliches Mitglied hat, für das ich derzeit der Ersatz bin. Da wir 3 Frauen im BR haben müssen, durch die Wahl aber 4 Frauen ordentliche Mitglieder wurden, ist erst einmal alles okay.

Nun ist aber folgendes. Nächste Woche ist nicht nur die 3te Person meiner Liste abwesend, sondern zusätzlich auch die 2te Person und die 4te Person der Liste 2.

Die 4.te Person der Liste 2 ist quotientmäßig vor der 3ten Person meiner Liste. Nun stellt sich die Frage, ob ich weiterhin als Ersatz für die Frau in den BR rücke, oder aber ob ich nun, wegen der Minerheitenquote, übergangen werden muss, damit die nächste Frau meiner Liste die Quote auffüllt.

Einige in unserem Gremium meinen, dass es eine neue Situation ist, die punktuell geprüft werden muss und dass die fehlenden ordentlichen BR-Mitglieder neu von oben nach untern zu ersetzen sind. Ist die Quote nicht eingehalten, muss das zuletzt nachgeladene Mitglied für den Quotenplatz weichen.
Andere sind der Meinung, dass ich ja schon seit 2 Wochen der ständige Ersatz bin und sich daran nichts ändernt, auch wenn im BR ggf ein weiteres ordentliches Mitglied fehlt. Der Quotenplatz ist jetzt aus der Liste 2 zu nehmen.

Ist die Problematik jetzt deutlicher?

Hier noch die Liste:

Liste 1: Nur eine Frau, der Rest ist zurückgetreten

Liste 2: m,w,m,w,m,m,m,w

Liste 3: m,m,w,m,m,w

Der BR nach Quote:
Liste 2 (m), Liste 3(m), Liste 2(w), Liste 1 (w), Liste 2(m), Liste 3(m),
Liste 2 (w), Liste 3 (w), Liste 2(m), Liste 3(m), Liste 2(m)
Liste 2 (m)

Einige meinen, dass ich nicht mehr der Ersatz sein darf, weil durch die neue Situation eine Frau fehlt, die nun aus meiner Liste zu nehemn ist und ich zu überspringen sein. Andere meinen, ich bleibe solange der feste Ersatz für die Person meiner Liste und die Minderheitenquote ist aus der anderen Liste zu bedienen.

Hallo
da sich an der Situation für Sie nichts geändert hat.
(Sie vertreten ein BR-Mitglied das verhindert ist) sind Sie auch weiter Ersatzmitglied solange das von Ihnen vertretende BR-Mitglied verhindert ist.

Wenn dann später eine neue Situation eintritt und zur Wahrung der Minderheit ein anderes Mitglied zusätzlich gebraucht wird hat das damit nichts zu tun.
Hier muss konkret geprüft werden auf welcher Liste befindet sich das nächstmögliche Ersatzmitglied der Minderheit !!!
Das ist aber ein ganz anderes Problem.
Sie vertreten ja bereits ein BR-Mitglied dessen Vertretung ja nicht hinfällig geworden ist.
Freundliche Grüße

(Ärgert sich da evtl. eine Liste weil sie selbst keinen geeigneten Ersatz anbieten kann ?)
Freundliche Grüße

Ja, es gibt auf der anderen Liste einen männlichen Ersatz, der nicht geladen sondern übersprungen wird, weil durch die neue Situation eine Frau wegen der Minderheitenquote benötigt wird. Und die männliche Person meint, dass sie, die männliche Person, geladen werden muss, und ich nicht mehr der Ersatz für die fehlende Frau sein darf, sondern die nächste Frau, die hinter mir auf der Liste steht.

Der BR-Vorsitzende meint allerdings, dass sich an dem Ersatz solange nicts ändert, wie das ordentliche Mitglied, für das man den ersten Tag ersetzt wurde, wie zurück in den BR kommt.

Hallo
dann würde ich entweder über die zuständige Gewerkschaft oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht die notwendige Rechtssicherheit holen.
Oder reicht es wenn der BR-Vorsitzende ein Machtwort spricht. ?
Dann ist das Thema ein für alle Mal geklärt.
Freundliche Grüsse

tut mir leid, aber da kann ich leider nicht helfen

Hallo,
eine schwierige Frage, hier fehlt mir leider das Hintergrundwissen! Mein Rat!
Stelle diese Frage deinem Gewerkschaft-Sekretär.
Viel Erfolg!!

MfG
Bartblume

Hallo,

jetzt ist die Problematik deutlicher und meine Antwort ist:

Diejenigen in Eurem Gremium die meinen,…

…„dass es eine neue Situation ist, die punktuell geprüft werden muss und dass die fehlenden ordentlichen BR-Mitglieder neu von oben nach unten zu ersetzen sind. Ist die Quote nicht eingehalten, muss das zuletzt nachgeladene Mitglied für den Quotenplatz weichen.“…

…liegen mE richtig.

Wie sieht es denn Euer/e Betriebsratsvorsitzende/r? Denn der/die ist ja letztendlich per Gesetz die entscheidende Person, die zur BR-Sitzung einlädt. Der/die sollte schon genau wissen was er/sie zu tun hat. Andernfalls empfehle ich dringend ein entsprechendes Seminar. Denn wenn die Sitzungs-Teilnahme von Ersatzmitgliedern nicht ordentlich gehandhabt wird, dann sind alle Beschlüsse des BR wegen dieses Formfehlers rechtlich angreifbar bzw. ungültig.

Es gibt genügend Literatur, die Euer Problem behandelt. Ihr habt doch sicherlich 1-2 gute Kommentare zum BetrVG oder eine Loseblattsammlung zum Arbeitsrecht im Betrieb in Eurer BR-Bibliothek. Oder? Dort findet man solche Themen. Oder erkundigt Euch doch einfach mal bei Eurer Gewerkschaft bzw. beim dortigen Rechtssekretär. Im Zweifelsfall könnt Ihr auch per Beschluss einen Juristen bestellen, der Euch hilft.

Ich hoffe aber, Euch jetzt auch geholfen zu haben.

Gruß W.

Hallo,

§ 25 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt das Verfahren. Es ersetzt immer das Ersatzmitglied aus der gleichen Liste unter Berücksichtigung des Geschlechts in der Minderheit, § 15 Abs. 2 BetrVG. Es ist immer dasjenige Ersatzmitglied mit den meisten Stimmen. Dauer? Solange die Verhinderung, hier der Urlaub, währt. Ganz einfach. Und: Es sind nicht nur die BR-Sitzungen, an denen nun das Ersatzmitglied teilnimmt. Es nimmt auch zB an allen Ausschussitzungen teil, generell vertritt es den „Urlauber“ in all dessen BR-Tätigkeiten (BR-Sprechstunden etc.pp).

Alles Weitere bitte zunächst in § 25 Abs.2 BetrVG nachlesen, treffender kann’s nicht formuliert werden, um Deine Frage zu beantworten. Oder wir machen ein Inhouse-Seminar zum Thema!

VG FKR

Den Paragrafen haben wir inklusive der Kommentierung gelesen. Was ist aber, wenn nun ein weiteres Mitglied der Liste, was ebenfalls ordentliches BR-Mitglied ist und vor dem BR-Mitglied steht, welches gerade ersetzt wird, zu ersetzten ist. Wird dann neu geguckt, wer ist der erste Vertreter und wer der zweite?

Hier liegt leider die Problematik. Denn dadurch muss zuerst ein Mann ersetzt werden und die Minderheitenquote wird durch ein anderes Mitglied ausgelöst …

Gruß ancltoto

Hey Ancltoto,

schätze, hier liegt ein Mißverständnis vor: Es gibt keine bestimmte Reihenfolge von gewählten BR-Mitgliedern. Die gibt es nur bei den nicht gewählten BR-Kandidaten, die wir dann Ersatzmitglieder nennen. Es gibt auch keine bestimmte Zurordnung von Ersatzmitgliedern zu gewählten BR-Mitgliedern. Es gibt nur die Festlegung, dass bei Verhältniswahl (wie bei euch) das Ersatzmitglied aus der gleichen Liste unter Berücksichtigung des § 15 Abs.2 BetrVG genommen werden muss.

Beispiel: BR-Mitglied Franzl ist drei Wochen in Urlaub (und möchte auch nicht an BR-Sitzungen während dieser Zeit teilnehmen -!-) und gehört der Liste „Rote Nelke“ an. Der BR-Vorsitzende prüft nun die Liste „Rote Nelke“. Sie hat noch vier nichtgewählte Kollegen, die wie folgt in der Liste aufgeführt sind: Erst der Sepp, dann Thomas, dann Bernd und Udo.

Er lädt jetzt den Sepp, der Franzl in allen BR-Angelegenheiten (zB auch Monatsgespräch!!!) vertritt.

Vier Tage später erkrankt Korbinian nachhaltig, der der gleichen Liste angehört. Wer ist zu laden? Thomas! Und komme, was da wolle.

So weit erst einmal. In meinem Seminar „Fit für den BR-Vorsitz“ ist es immer wieder ein großes Thema, deshalb hoffe ich, dass ich Dir helfen konnte.

Servus

Hallo #
ich habe deine Frage verstanden brauche um es die zu erklären aber noch einige Zahlen.

  1. Anzahl der Betriebsrat Mitglieder
    Aufteilung der Plätze wieviele muss die Minderheit haben

So jetzt versuche ich es :

gehen wir von 3 Mitgliedern von 3 Listen
von jeder Liste ein Mitglied.
Die aufdteilung der Minderheit ist 1/3
( 1 Platz muss die Minderheit min. haben)
wird jetzt einer von Liste 1 Krank rückt von der Liste Platz 2 nach. so auch bei den anderen Listen.
Wird jetzt liste 2 krank und dieses ist die minderheit prüft man ob die Minderheit wenn Platzt 2 nachrückt noch einen Platz hat. Ist dieses nicht der Fall muss die Plätze weiter runter gegangen werden bis es Passt.
Sollte die Liste keine Leute mehr haben. Wird die Liste genommen die nach anzahl der stimmen das nächste Mitglied stellenb würde und es wird wieder geprüft.

Also im Klartext es muss bevor man das Ersatzmiglied einlädt immer geprüft werden ob die Minderheit die gesetzlichen minium Plätze hat.
sollt

Ja, ein bisschen hat es geholfen. Nun ist in unserem Fall der erkrankte Korbinian in der Liste „Rote Nelke“ vor dem sich im Urlaub befindenen Franzi.

Nun sagt die eine Gruppe „Sepp vertritt für 3 Wochen Franzi“ und die andere Gruppe sagt „Nun vertritt Sepp den Korbinian“, denn er ist nun der erste der Liste „Rote Nelke“, der ersetzt werden muss.

Und dies ist eigentlich die einzige Problematik. Vertritt ein Ersatz fest für eine bestimmte Zeit einen Abwesenden, oder ändert sich dies, sobal der einen nun zuvor zu ersetzenden der eigenen Liste?

Viele Grüße

ancltoto

Hallo sendertorben,

vielen Dank für deine Einschätzung.

Geanu vor der Thematik stehen wir … wann wird geprüft, wer wen ersetzt.

Der Vorsitzende hält an der Regelung fest, dass wenn in einer Liste jemand fehlt, dann ersetzt er/sie mit dem nächsten, und zwar fest für die Zeit, wie der zu ersetzende fehlt. Und dies sind in unserem Fall 3 Wochen.
Zudem wird in diesem Moment unsere 4te Frau im BR ersetzt, sodass die Minderheitenquote noch eingehalten wird, denn wir brauchen 3 Frauen.

Nun meldet sich eine weitere Frau krank, die a. nicht auf der gleichen Liste ist und b. gemäß ihrer Quote vor der Frau im BR steht, die ich gerade für 3 Wochen ersetzte.

Und nun kommt die Frage, bei welcher zu ersetztenden Frau wird die Minderheitenquote ausgelöst.

Muss für alle 11 BR-Mitglieder wirder neu geprüft werden (von oben nach unten), wer wen zu ersetzten hat, oder muss nur für das jetzt zusätzlich fehlende MR-Mitglied ein Ersatz gesucht werden?.

Viele Grüße
ancltoto