Hallo,
ich habe mal eine Frage zum Nachrücken bei Betriebsräten.
Wir haben in unserem Unternehmen einen gewählten Betriebsrat, der aus 3 Listen zusammengestellt ist.
Nun kommt es ja vor, dass jemand fehlt, und ein Nachrücker zu bestimmen ist.
Hierbei wird jetzt bei uns folgendes Verfahren angewandt, dass ich nirgends bestätigend nachlesen kann und bräuchte eure Hilfe. Es geht darum, wie lange ein Nachrücker ein ganz „bestimmtes“ zeitweilig verhindertes BR-Mitglied ersetzt.
Hier die Konstellation:
Das ordentliche BR-Mitglied Bernd, welches auf Position 3 der Liste 2 ist, fällt wegen Urlaub für 3 Wochen aus. Die erste Nachrückerin Maren wird zur nächsten Betriebsratssitzung als Ersatz geladen und ihr wird auch gesagt, dass sie für die nächsten 3 Wochen der Ersatz für das fehlende BR-Mitglied ist.
In der Woche darauf meldet sich das auf Position 3 der Liste 3 stehende BR-Mitglied Gabi krank.
Wie geht es nun mit dem Ersatz weiter?
Wird nun der erste Nachrücker Achim der Liste 3 geladen, weil die Frauenquote durch den Ersatz der Liste 2 immer noch gegeben ist oder muss bei jeder Einladung punktuell neu geprüft werden?
Denn dann müsste Krista für Gabi geladen werden, weil Gabi nach d’Hondt vor Bernd steht und gemäß Minderheitenquote eine Frau und somit Krista geladen werden?
Die Frage ist deshalb so wichtig, weil durch das eine oder andere angewandte Verfahren die Regelung des Nachrückens wegen Minderheitenquote beeinflusst wird.
Hier visualisiert:
BR nach d’Hondt
Hugo
Michael
Heinz
Gabi
Petra
Bernd
Liste 2 Liste 3
Hugo Michael
Petra Heinz
Bernd Gabi
- Nachrücker Stefan 1. Nachrücker Achim
- Nachrücker Maren 2. Nachrücker Krista
- Nachrücker Lutz
- Nachrücker Jens
Das Gesetzt spricht immer von dem „zuständigem“ Ersatzmitglied … Aber wie lange ist man „zuständig“ und für wen?
Danke im Voraus.