Betriebsunfall

Hallo,
hätte da mal eine Frage:
angenommen, eine Firma arbeitet mit Staplerfahrzeugen, die jahrelang nicht beim TÜV waren oder gewartet wurden. Angenommen, man benutzt dieses Gefährt mit dem Wissen, dass die Bremsen nicht funktionieren (die Firma hat aber irgendwie keine Lust, dafür Geld auszugeben) und baut einen Unfall - sei es mit Personenschaden oder nur Sachschaden… wie verhält sich das dann versicherungstechnisch?? Würde man da nicht kräftig eines auf die Mütze kriegen? Ist, äh, wäre das nicht grob fahrlässig?

Grüße,
Sonja

Hi !

Eine Anfrage bei der zuständigen Berufsgenossenschaft sollte diesen kriminellen Zuständen ziemlich schnell ein Ende setzen. Als Arbeitnehmer kann man sich eigentlich nur weigern, mit solchen Arbeitsmitteln zu arbeiten.

BARUL76

Hi !

Eine Anfrage bei der zuständigen Berufsgenossenschaft sollte
diesen kriminellen Zuständen ziemlich schnell ein Ende setzen.

Vorsicht !!
das kann u.U. zu einer Kündigung führen.

Als Arbeitnehmer kann man sich eigentlich nur weigern, mit
solchen Arbeitsmitteln zu arbeiten.

Um dann sehr schnell die Vorzüge von Hartz4 zu genießen.
Am besten sollte der Arbeitnehmer sich wie die drei Affen verhalten.
Wäre mein Rat.

Gruß
Peter

Wie verhalten?
Hi,

natürlich ist das grob fahrlässig! Weiß der Vorgesetzte davon sitzt der ebenfalls mit im Boot (-> wegen Unterlassen! Das ist dann so als ob er selber die Bremsen ausgebaut hätte), weiß jemand von der Geschäftsführung davon sitzt der ebenfalls mit im Boot (eventuell Organverschulden, weil keine Arbeitsschutzstruktur geschaffen).

Wer kann helfen? z.B. der Betriebsrat, der hat nämlich im geänderten Betreibsverfassungsgesetz eine Reihe von Aufgaben im Bereich Arbeitsschutz bekommen. Wenn wirklich alle blind sind.

Zur Versicherung: Da würde ich mal vermuten, daß die sich eventuelle Kosten von den Führungskräften / Geschäftsführung zurückholt. Und dann ist der Arbeitnehmer noch selbst mitschuld. Schließlich ist er ja unterwiesen (Gabelstapler-Ausbildung und Wiederholungsschulungen).

Gruß
Julia

Hallo,
der §9 der BGV D27 (Flurförderzeige) schreibt vor

Mängel
(1) Der Fahrer hat FIurförderzeuge täglich vor Einsatzbeginn auf erkennbare Mängel hin zu
prüfen und während des Betriebes auf Mängel hin zu beobachten. Er darf FIurförderzeuge an
denen Mängel, die die Sicherheit beeinträchtigen, erkannt worden sind, nicht in Betrieb setzen
oder weiter benutzen. Er hat erkannte Mängel dem Unternehmer umgehend zu melden.

(2) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Mängel, die die Sicherheit beeinträchtigen, vor
dem Weiterbetrieb des Flurförderzeuges behoben werden.

Natürlich ist die Inbetriebnahme eines solchen Fahrzeugs grob fahrlässig.

Ist ein Unternehmer oder Betriebsangehöriger für einen Arbeits- oder Wegeunfall verantwortlich, so muss er der Berufsgenossenschaft nach § 110 SGB VII die Aufwendungen bis zur Höhe des zivilrechtlichen Schadenersatzanspruchs erstatten, wenn er den Unfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt.

Ich würde meinen, der Unternehmer und der Mitarbeiter wandeln auf sehr dünnem Eis.

Grüße Michael

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Hallo

Am besten sollte der Arbeitnehmer sich wie die drei Affen
verhalten.
Wäre mein Rat.

Mal sehen, ob Dein „Rat“ der gleiche ist, wenn ein Wagen wegen defekter Bremsen eine Dir sehr nahestehende Person überfahren hat. Sollte ein Polizist das eigentlich auch machen, wenn seine Waffe mal immer so unaufgefordert in irgendeine Richtung schießt?

Gruß,
LeoLo

Hallo,
Du hast leicht reden.
Natürlich ist das ein übles Dilemma in dem sich ein Arbeitnehmer in der heutigen Zeit da befindet.

Aber schau Dir mal einfach im Brett Instandhaltung die Not-Aus-Diskussion an. Und da besonders die Kostenerwägungen!!!

So sind eben heute die Zeiten
Gruß
Peter

Hallo,
da ist ja reges Antworten angesagt!!! Tja, Betriebsrat gibt es nicht, da der Betrieb zu klein ist! Geschäftsführung ist informiert, interessiert sich aber nicht dafür! Würde sich der der Mitarbeiter (der soweit ich weiß, nicht mal einen Staplerschein hat!) weigern, wäre das sein letzter Arbeitstag gewesen! Der Laden ist nicht sehr arbeitnehmerfreundlich, das hab ich schon mal gemerkt! Aber da ich ja in der Probezeit bin, mir noch erlauben kann, mich ein wenig dumm zu stellen und doch nur ein Achselzucken bekomme, kann ich auch nix tun! Klappe und Job behalten! Oh Leute, ich sag´s Euch!! Ich komm von einem Scheißladen in den anderen…

Liebe Grüße,
Sonja

Hallo,

es ist durchaus möglich die BG zu benachrichtigen. Die BG gibt keinen Namen preis, wenn man sie darum bittet (normalerweise). Die tarnen ihren Besuch als normale Überprüfung.
Wenn Ihr keinen Betriebsrat habt, habt Ihr möglicherweise einen Sicherheitsbeauftragten? Wenn ja, zieht den mit in die Verantwortung.
Hört sich jetzt sicher großkotzig an, aber einfach nur laufenlassen, Augen zu und durch, ist meiner Meinung nach der falsche Weg.

Grüße Michael

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Hallo Sonja,

wende dich per Brief oder Mail vertraulich an deine zuständige BG.
(Anschrift und Name des Sachbearbeiters findest du auf deren HP).
Da die Beiträge zur BG von der Schadenanfälligkeit des Betriebes
abhängen,ist die BG dann ganz schnell bei deinem Unternehmen…

Persönlich würde ich mich übrigens weigern,mit einem nicht Verkehrssicheren Fahrzeug (Bremsen sind absolut wichtig!!) nur einen
Meter zu fahren…und ich glaube nicht,das der Chef sich traut,in eine
Kündigung dieses als Begründung reinzuschreiben…

Denn im Endeffekt haftest du (oder derjenige,der den Stapler fährt)
bei einem Unfall,weil dann nämlich Polizei und BG da sind…

mfg

Frank

Hallo Peter,

das ist kein Dilemma…

Wenn etwas passiert dann biste als Arbeitnehmer nämlich erst recht der dumme…Die „Hohen Tiere“ suchen sich doch immer den kleinsten aus…
Weist du was ein Arbeitsunfall für Kosten verursachen kann…??

Wenn Du mit einem Stapler OHNE funktionierende Bremse fährst und dabei
jemanden im Betrieb verletzt,kann dich das leicht 100.000 EURO und mehr kosten…

denn glaub mir,sobald es zu einem Unfall kommt,werden ALLE Stein-und Bein schwören,das DU als einziger mit dem Stapler gefahren bist und
nichts wegen kaputter Bremse gemeldet hast…

Was dann???

da würde ich mal drüber nachdenken…

mfg

Frank

SUUPER Tipp!
Hi Frank!

Das, was Du hier als Tipp verkaufst, kann zur fristlosen Kündigung führen!

Wollte ich nur mal erwähnt haben…

Gruß
Guido

Hi!

Spätestens, wenn es amtlich wird, kann es sein, dass die BG den Namen unter Umständen preisgeben MUSS!

Und wenn man vorher als AN nicht alles versucht, diesen Zustand mit dem AG zu klären, kann man rausfliegen - und zwar sogar außerordentlich, da man seiner Treuepflicht nicht nachgekommen ist!!

Aber dass Dir die Leute, denen Du ach so wertvolle „Tipps“ gibst, ja recht egal sind, weiß man ja mittlerweile

Gruß
Guido

Hi Guido,

Mag sein, daß Dir Dein Chef was schreibt, ob das aber vor dem Arbeitsgericht noch Bestand hat, ist fraglich.

Kein Angesteller kann gezwungen werden, sich und andere über ein vertretbares Maß (allgemeine Verkehrsgefährdung) zu gefährden.

Gruß
Winni

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Frank,

Persönlich würde ich mich übrigens weigern,mit einem nicht
Verkehrssicheren Fahrzeug (Bremsen sind absolut wichtig!!) nur
einen
Meter zu fahren…und ich glaube nicht,das der Chef sich
traut,in eine
Kündigung dieses als Begründung reinzuschreiben…

Ein Betrieb, der so verfährt, ist ja wohl eher eine Klitsche.
Von wegen Betriebsrat, wie andere hier schlaumeiern.
Und selbstverständlich bekämest Du wegen einer solchen Weigerung keine Kündigung mit dieser Begründung.
Aber Du kannst sicher sein, dass Du in diesem „Betrieb“ kein halbes Jahr mehr angestellt wärst. Und zwar so, dass Du die Entlassung selbst verschuldet hättest. - Sofern nach den neuen Regelungen überhaupt ein Kündigungsschutz existiert.

Gruß
Peter

Hallo Winni,

Mag sein, daß Dir Dein Chef was schreibt, ob das aber vor dem
Arbeitsgericht noch Bestand hat, ist fraglich.

Hallo Winni,

lese doch einfach mal im Schaub ‚Nebenpflichten aus dem Arbeitsverhältnis‘-> ‚Einzelne Interessenwahrnehmungs-und Unterlassungspflichten‘ -> ‚Behördliche Verfahren‘

Kein Angesteller kann gezwungen werden, sich und andere über
ein vertretbares Maß (allgemeine Verkehrsgefährdung) zu
gefährden.

Und trotzdem berechtigt ihn das nicht ohne weiteres zur Meldung an die BG

Gruß
Peter

Vorsicht,
wie andere hier schon schrieben, die „Anzeige“ kann zur fristlosen Kündigung führen.
Einzig der Betriebrat kann helfen.
Wenn „das“ im öffentlichen Verkehrraum ist, besteht ein Verweigerungsrecht, weil Straftaten nicht verlangt werden können und dürfen.
Ulf

Hallo

Du hast leicht reden.
Natürlich ist das ein übles Dilemma in dem sich ein
Arbeitnehmer in der heutigen Zeit da befindet.

Aber schau Dir mal einfach im Brett Instandhaltung die
Not-Aus-Diskussion an. Und da besonders die
Kostenerwägungen!!!

So sind eben heute die Zeiten

Ich weiß, was Du meinst und Du wußtest sicherlich auch, daß ich absichtlich so provokant geschrieben habe. :o)
Im Ernst Peter, es ist heutzutage immer immer immer mehr zu beobachten, daß die AN entmündigt werden. Erstaunlicherweise übrigens insbesondere durch geradezu wundersame Rechtssprechung der Arbeitsgerichte. (Ok ich gebe zu, es scheint sich in manchen Orten derzeit das Blatt in eine umgekehrte Richtung zu wenden, was auch nicht wirklich erstrebenswert ist…) Ich frage mich bei alledem nur, ob es generell sinnvoll ist, ins gleiche Horn zu blasen, mit der Parole „Wehrt euch nicht!“. Wir haben einfach den Sinn dafür verloren, aufzustehen und für unsere Rechte und die Rechte anderer einzutreten. Wenn überhaut, dann über den Deckmantel eines Betriebsrates (soweit der AG „das erlaubt“…). Ich würde Deine Aussage stützen, wenn kein Kündigungsschutz besteht. In dem Falle rate ich gemeinhin auch, die Füße noch still zu halten. Aber trotzdem gibt es gute Möglichkeiten, wie zum Beispiel die Mißstände bei der Gewerbeaufsicht anonym anzuzeigen.

Ich frage mich, wo man sonst die Grenze ziehen will? Und wenn dieser Gabelstapler mit den defekten Bremsen leichte Chemikalien in zerbrechlichen Behältern über die Brücke des Sees an dem Wohnort Deiner Kinder transportiert? Soll man dann? Oder noch nicht? Und wenn dieser Gabelstapler mit den defekten Bremsen Uranblöcke von A nach B fährt? Soll man dann? Oder auch dann noch nicht?

Du weißt, worauf ich hinauswill. Es gibt immer viele Möglichkeiten, auf etwas zu reagieren. Aber, egal, wieviele es sind, meines Erachtens ist die Variante nichts tun und wegsehen immer die Falsche.

Gruß,
LeoLo

und wenn der Himmel zusammenfällt sind alle Spatzen tot!

Hallo alle zusammen,

ja, da scheiden sich die Meinungen! Ich fahre zum Glück nicht mit dem Teil, aber ich kann die „Oberen“ schon so gut einschätzen, dass die dann WIRKLICH NICHTS DAVON GEWUSST HABEN, wenn mal was passiert! Mein Kollege, der den Stapler fährt, ist an die 60 Jahre alt - der kriegt nirgends mehr einen anderen Job! Und der hat ja drauf hingewiesen - aber es interessiert ja nicht! Man hat einfach kein Geld dafür - basta!! Wenn ich Euch erzählen würde, FÜR WAS MAN ABER GELD HAT, würdet Ihr echt mit den Ohren schlackern! Ne, ich wundere mich echt jeden Tag mehr über den Laden! Aber da ich nun schon (trotz erst 2,5 Monaten Zugehörigkeit) einiges über die Firmenpolitik hier weiß, MUSS ich die Klappe halten! Sonst bin ich gleich weg vom Fenster, ganz schnell geht das hier! Ich mache mir halt Sorgen, wenn echt mal was passiert und der Staplerfahrer dann im Endeffekt die A…karte gezogen hat! Der steht dann alleine auf weiter Flur! Anonym melden ist immer so eine Sache - meistens bleibts irgendwann eben nicht mehr anonym. Und da wir ein 4-Mannbetrieb sind, fällt ja auch die Wahl nicht schwer, von welchen beiden Arbeitnehmern (ja, der Rest besteht aus Betriebsleiter und Inhaber) der Tip hätte kommen können!

Ssch…laden und sch…situation!

Liebe Grüße,
Sonja (die ihren neuen Job gar nicht mehr so toll findet…)