Betriebsunfall

Hi!

Was heißt das eigentlich?

Kein Angesteller kann gezwungen werden, sich und andere über
ein vertretbares Maß (allgemeine Verkehrsgefährdung) zu
gefährden.

DAS sage ich ja so auch nicht! Aber wenn man einfach so eine Anzeige (wo auch immer) tätigt, dann kann das zu einer fristlosen Kündigung führen!!!

Wenn es sich hier um eine kleine Klitsche handelt, die an keinen Kündigungsschutz gebunden ist, kann man sich überlegen, was wichtiger ist: Die Vermeidung einer Gefährdung (indem ich das Teil nicht benutze) oder die Zwangssuche nach einem anderen Job…

LG
Guido

Hi!

Was heißt das eigentlich?

I am not a Layer
(ich bin nicht von Fach)

Kein Angesteller kann gezwungen werden, sich und andere über
ein vertretbares Maß (allgemeine Verkehrsgefährdung) zu
gefährden.

DAS sage ich ja so auch nicht! Aber wenn man einfach so eine
Anzeige (wo auch immer) tätigt, dann kann das zu einer
fristlosen Kündigung führen!!!

Weil kein Vertrauensverhältnis mehr da ist, wegen mangelnder Loyalität?
Nunja, vielleicht weiß einer Rat, wie die BG mal zufälligerweise zu einer Besichtigung kommen könnte.

Wenn es sich hier um eine kleine Klitsche handelt, die an
keinen Kündigungsschutz gebunden ist, kann man sich überlegen,
was wichtiger ist: Die Vermeidung einer Gefährdung (indem ich
das Teil nicht benutze) oder die Zwangssuche nach einem
anderen Job…

Inzwischen steht ja weiter unten, daß hier nur 4 Leute sind und der Fahrer um die 60.
(beides keine gute Ausgangslage)
Nun ist die Frage, ob man in diesem Falle bei einer Kündigung doch eine Art Kündigungsschutz genießt…

LG
Guido

Gruß
Winni

Hi Peter,

Hallo Winni,

Mag sein, daß Dir Dein Chef was schreibt, ob das aber vor dem
Arbeitsgericht noch Bestand hat, ist fraglich.

Hallo Winni,

lese doch einfach mal im Schaub ‚Nebenpflichten aus dem
Arbeitsverhältnis‘-> ‚Einzelne Interessenwahrnehmungs-und
Unterlassungspflichten‘ -> ‚Behördliche Verfahren‘

Habe ich nicht, ich bin ja auch kein Jurist, sondern nur Student und Praktikant…

Kein Angesteller kann gezwungen werden, sich und andere über
ein vertretbares Maß (allgemeine Verkehrsgefährdung) zu
gefährden.

Und trotzdem berechtigt ihn das nicht ohne weiteres zur
Meldung an die BG

Und welche Chancen hat dann ein Mitarbeiter, um seine Haftung auszuschließen?
Eine Arbeitsverweigerung könnte ihn ja bei der Situation ganz schnell zu einem Hartz IVer machen. (um die 60)

Gruß
Peter

Gruß
Winni

Hi!

I am not a Layer

OK - lese ich in letzter Zeit oft…
Jetzt kann ich wenigstens mitreden!

Weil kein Vertrauensverhältnis mehr da ist, wegen mangelnder
Loyalität?

Genau! Es geht um die Treuepflicht, der er nicht nachkommen würde!

Inzwischen steht ja weiter unten, daß hier nur 4 Leute sind
und der Fahrer um die 60.
(beides keine gute Ausgangslage)
Nun ist die Frage, ob man in diesem Falle bei einer Kündigung
doch eine Art Kündigungsschutz genießt…

Nein, zumindest nicht nach dem KSchG.
Selbst, wenn das Gericht aie fristlose Kündigung abschmettern würde, könnte im fristgerecht ohne weiteren Schutz gekündigt werden!

LG
Guido

Hallo

da ist ja reges Antworten angesagt!!! Tja, Betriebsrat gibt es
nicht, da der Betrieb zu klein ist!

Ihr habt mehrere Staplerfahrzeuge aber keine 5 Arbeitnehmer?

Mag ich kaum glauben.

Gruß,
LeoLo

Hallo Guido,

na das ist aber besser als im Knast zu sitzen wegen Körperverletzung …

*kopfschüttel*

Ich möchte dich mal hören,wenn ich ein Famileinmitgleid von dir im Betrieb verletzen würde wegen defekter Bremsen …
*nur mal so sage*

Frank

Also Peter,

wo bleibt dein Rückrat???

Wenn DU mit so einem Defekten Teil fährst,Bist DU voll veranbtwortlich
dafür…*kopfschüttel*
Du fährst doch auch nicht mit einem Auto ohne Bremsen im öffentlichen Verkehr???
Ich möchte dich nämlich mal hören,wenn jemand mit so einer Schrottkarre
deine Frau überfährt (oder für die jüngeren hier,das Kind)…
da wäre das Geschrei groß…

Nur weil dein Chef nicht die lausigen paar EURO für die Reperatur übrig hat??

Ich wette mit Dir,sein Pkw wird garantiert alle Inspektionen durchlaufen…
da solltest mal drübver nachdenken…

Frank

WAS ist los?!
Oh man!

Hi Frank!

Schön, dass Du mir hier Dinge in den Mund legst, die ich nie gesagt habe!

Was hindert den Fahrer daran, dieses Gerät nicht zu benutzen (mit Hinweis auf die Mängel)???

In DIESEM Fall hier mag es eh egal sein, da er in beiden Fällen wohl zur Bundesanstalt für Arbeit rennen darf…

Aber in jedem anderen Betrieb mit KüSchutz wird der AG ihn eben nicht wegen Arbeitsverweigerung rauswerfen!

Ebenfalls kopfschüttelnde Grüße
Guido

Hallo Sonja,

umso wichtiger isset,dagegen vorzugehen…
Überleg doch nur mal,der 60-Jährige Staplerfahrer „saust“ mit dem Dingen
wegen der defekten Bremse in einen PKW wo Kinder drin sind…
dann kann er sich seine Rente abschminken…die geht dann an die Kinder…

Frank

Hallo,

ich glaube,ich habe mich deutlich genuch ausgedrückt…
Leute mit mehr Rückrat hätten den Betrieb schon längst angezeigt…
habe ich auch weiter unten ausfühlich gepostet…

Frank

Hallo LeoLo,
doch, das ist echt so!!! Der Betriebsleiter ist „freier Mitarbeiter“, dann bin ich ganztags da und ab und zu der Inhaber!!! Dann gibt´s den alten Herrn und noch eine Dame knapp vor den 60, die auch aufs Übelste behandelt wird und wohl eh bald weg kommt! Wir haben 3 Stapler, die sind aber uralt und noch von früher!!! Ist eine kleine Klitsche mit uralten Arbeitsmitteln!!!

Grüßle,
S.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Frank,

schau doch die nächste Zeit mal bei Baustellen, wo gerade das Dach gedeckt wird, genau hin.
Du wirst sehen, dass die Mehrzahl der Dachdecker NICHT gesichert sind.

Warum wohl: weil die so mutig oder dämlich oder beides sind ??!!

Wo lebst Du eigentlich?

Gruß
Peter

Hi!

Es soll Leute geben, die auf den durch ihre Arbeit zu Stande kommenden Verdienst angewiesen sind…

Nix für ungut: Ich habe ja gesagt, dass man in einem größeren Betrieb durchaus die Arbeit mit gefährlichem Gerät verweigern sollte!

Gruß
Guido

UNGLAUBLICH!

und wenn der Himmel zusammenfällt sind alle Spatzen tot!

Und wenn Deinetwegen jemand ohne Arbeit ist, ist es Dir egal!

Michael: Tue den Leuten hier im Forum einen Gefallen, und melde Dich ab!
Oder schreibe zumindest dann nicht, wenn Du überhaupt keine Ahnung hast!
Das wäre im Bereich Arbeitsrecht zu ungefähr 95 % der Fall.

Deine Art der Gleichgültigkeit ist unglaublich gefährlich und ('tschuldigung) zum Kotzen!

Trotzdem grüßt
Werner

1 „Gefällt mir“

Hallo,

es schier unglaublich wie Du hier die User angreifst. Ungefähr so wie Guido, dem ich deswegen auch keine Antwort mehr schreibe.
Deine Behauptung ich hätte zu 95% keine Ahnung haben, lass ichj Dir. Das ich mich wegenso einen wie Dir hier abmelde, mach Dich nicht lächerlich.

Jetzt kommen wir doch einfach mal zu dem Fall den Guido mal wieder angeriffen hat. Er behauptet tatsächlich, die BG würde Namen preisgeben. Dies entspricht erstens nicht meiner Erfahrung und zweitens nicht den Auskünften der Mitarbeiter der BG. Die BG kann jederzeit ohne Begründung Betriebe untersuchen. Dabei fällt nicht einmal die Bemerkung, das ein Anruf vorgelegen hat. Niemand verliert dabei seine Arbeit. Diese Behauptung ist einfach falsch.
Weiterhin hat Guido seine Antwort wieder einmal mit einem persönlichen Angriff gewürzt.

Dir zu gefallen hab ich gerade noch einmal nachgesehen wie schwer so ein Gabelstapler ist. Ich habe mir einen kleinen der innerhalb von Gebäuden eingesetzt angesehen. Dieses Teil hat ein Leergewicht von 2,5t. Dazu darf es 2 t zuladen. Kannst Du Dir eigentlich vorstellen was ein soches Geschoss ungebremst anrichtet? Kannst Du Dir vorstellen dieses Gerät zerdrückt einen Menschen an einer Wand, oder fällt die Ladekante einer Rampe herunter oder oder?? Kannst Du Dir nicht vorstellen, sonst würdest Du nicht einen derartigen Mist schreiben.
Ich teile Dir hiermit mit, den Button den Du gedrückt hast heißt „Antwort Artikel“. Antworten setzen Fragen vorraus und Dir stelle ich keine Fragen. Deshalb werde ich Dir demnächst die gleichen Antworten schreiben wie dem Guido. Deine Beiträge bleiben dann einfach so stehen und Du kannst jeden Müll behaupten.

Grüße Michael

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Heul Doch!
Guten Tag!

…das würden meine Enkel sagen…

es schier unglaublich wie Du hier die User angreifst. Ungefähr
so wie Guido, dem ich deswegen auch keine Antwort mehr
schreibe.

Besser für dieses Forum wäre, Du würdest GAR nicht mehr schreiben!

Ich kenne Deine Probleme nicht, aber in Deinem Beitrag fiel vier mal der Name Guido. Wenn Du ein Problem mit ihm hast, kläre das mit ihm, aber heule Dich nicht bei mir aus!

Deine Behauptung ich hätte zu 95% keine Ahnung haben, lass
ichj Dir.

Da so gut wie alle Deine Beiträge ganz einfacht nicht korrekt sind, bleibt mir nichts anderes, als diese Feststellung.

Das ich mich wegenso einen wie Dir hier abmelde,
mach Dich nicht lächerlich.

Lächerlich macht sich hier im Augenblick nur ein Mitglied.

Jetzt kommen wir doch einfach mal zu dem Fall den Guido mal
wieder angeriffen hat. Er behauptet tatsächlich, die BG würde
Namen preisgeben. Dies entspricht erstens nicht meiner
Erfahrung

von der Du offensichtlich nicht besonders viel zu haben scheinst!

und zweitens nicht den Auskünften der Mitarbeiter
der BG.

Dann bist Du ganz sicher auch bereit, das Schrifstück der BG, in dem sie unter allen erdenklich in Frage kommenden Umständen die Nennung des Namens ausschließen, zu veröffentlichen?

Die BG kann jederzeit ohne Begründung Betriebe
untersuchen. Dabei fällt nicht einmal die Bemerkung, das ein
Anruf vorgelegen hat.

Das ist in der Regel korrekt!

Niemand verliert dabei seine Arbeit.

Das ist ja mal eine heroische Aussage! Dumm ist nur, dass sie in dieser Form falsch ist.

Sollte es zu einer rechtlichen Folge für den Arbeitgeber kommen, die vor einer Kammer außerhalb des Arbeitsrechts endet, kann die BG unter Umständen gar nicht auf die Nennung verzichten.

Aber Sonja kann dann ja vor den Richter treten und sagen: Michael Völkel hat aber gesagt, die BG darf meinen Namen nicht nennen!

Weiterhin hat Guido seine Antwort wieder einmal mit einem
persönlichen Angriff gewürzt.

Dann pupse doch ihn an, aber verschone mich bitte mit Deinem Gejammer!
Im Übrigen kann ich dort keine Beleidigung als solche erkennen.

Dir zu gefallen hab ich gerade noch einmal nachgesehen wie
schwer so ein Gabelstapler ist. Ich habe mir einen kleinen der
innerhalb von Gebäuden eingesetzt angesehen. Dieses Teil hat
ein Leergewicht von 2,5t. Dazu darf es 2 t zuladen. Kannst Du
Dir eigentlich vorstellen was ein soches Geschoss ungebremst
anrichtet? Kannst Du Dir vorstellen dieses Gerät zerdrückt
einen Menschen an einer Wand, oder fällt die Ladekante einer
Rampe herunter oder oder?? Kannst Du Dir nicht vorstellen,
sonst würdest Du nicht einen derartigen Mist schreiben.

Ich habe jahrelang auch Bilder von solchen Unfällen zu sehen bekommen - diese Frage wurde hier de facto aber nicht gstellt.
Apropos Mist - zuerst schreibst Du, dass die BG die Namen (normalerweise) nicht nennt, und jetzt schließt Du es kategorisch aus? Entscheide Dich mal!

Ich teile Dir hiermit mit, den Button den Du gedrückt hast
heißt „Antwort Artikel“. Antworten setzen Fragen vorraus

So, wie beim Militär im Kino?
Sie antworten nur, wenn sie gefragt werden?!
Vergiss es!

Dir stelle ich keine Fragen.

Schade eigentlich! Damit könntest Du Dir etwas aneignen, das Du de facto nicht besitzt: Grundwissen im Arbeitsrecht!

Deshalb werde ich Dir demnächst
die gleichen Antworten schreiben wie dem Guido.

Da isser wieder…

Deine Beiträge
bleiben dann einfach so stehen

Was im Zusammenhang mit der Existenz Deiner Beiträge enorm wichtig ist

und Du kannst jeden Müll
behaupten.

Das unterscheidet uns!

Ich: kann Müll behaupten, unterlasse es allerdings
Du: machst es sehr häufig.

Es grüßt äußerst kopfschüttelnd
Werner

1 „Gefällt mir“

und wenn der Himmel zusammenfällt sind alle Spatzen tot.

Du, da fehlt ein Komma

und wenn der Himmel zusammenfällt , sind alle Spatzen tot.

Außerdem muss das erste „U“ gr0ßgeschrieben werden!

Diesen (äußerst amüsanten) Artikel hast Du vor Deiner Pensionierung doch schon an vielen „jungen dynamischen Rechtsanwälten“ in deren erstem Prozess ausprobiert, oder? :o)

Es grüßt und schmunzelt,
LeoLo