nehmen wir mal an, jemand bietet bei ebay einen hochwertigen Artikel an. In der Artikelbeschreibung wird sehr lang über die Eigenschaften und Funktionen des Gerätes geschreiben. Der Zustand wird als gebraucht angegeben. Man bräuchte das Gerät nur in die Steckdose stecken und schon könne man es gebrauchen.
Erst am Ende der langen Beschreibung wird in sehr kleiner Schrift darauf hingewiesen, dass es sich um ein defektes Gerät handelt und dass man die mit einem Gebot akzeptiert.
Angenommen ich hätte auf einen solchen Artikel geboten, da der nette Hinweis über den tatsächlichen Zustand, übersehen wurde. Erst nach der Bezahlung und Übersendung der Ware stellt der Käufer den Mangel fest und entdeckt dann den „versteckten“ Hinweis.
Handelt es sich hier um einen klassischen Betrug?
Würdet Ihr Strafanzeige erstatten?
Wie könne der getäuschte Käufer an sein Geld kommen?
Betrug kann man hier nicht unterstellen, da der Hinweis ja gegeben wurde. Man könnte vielleicht vermuten, das der Bieter diesen Hinweis extra kleiner und ganz am Ende einsetzte, damit vielleicht jemand diesen übersieht (hat ja offensichtlich auch geklappt), aber eine Betrugsanzeige würde hier im Sande verlaufen.
Hier wurde vielleicht spekuliert, das jemand die Beschreibung nicht richtig durchliest, aber wie gesagt, Betrug ist es nicht.
Man bräuchte das Gerät
nur in die Steckdose stecken und schon könne man es
gebrauchen.
Erst am Ende der langen Beschreibung wird in sehr kleiner
Schrift darauf hingewiesen, dass es sich um ein defektes Gerät
handelt und dass man die mit einem Gebot akzeptiert.
wenn der anbieter also erst behauptet, man könne das gerät anschliessen und benutzen, dann ist das schlicht eine falschbehauptung wenn dem nicht so ist. da ist es meiner meinung auch egal ob er weiter unten die widersprüchliche angabe macht, dass das gerät defekt ist.
wenn man das gerät also nicht in betrieb nehmen kann nachdem der stecker eingestöpselt ist und sich die angabe, das gerät sei defekt, auf einen wesentlichen defekt bezieht, der die inbetriebnahme des geräts nicht ohne weiteres zulässt, dann müsste man, nach meinem rechtsempfinden, vom kaufvertrag zurücktreten können. falls der defekt für die inbetriebnahme ehrer nebensächlich ist (z.B. lockerer haltegriff bei einem radio), dann sind die beiden aussagen des anbieters nicht widersprüchlich. ist der defekt aber trotzdem wesentlich, auch wenn das gerät theoretisch funktionsfähig ist, dann hätte der anbieter meiner meinung nach konkret darauf hinweisen und den defekt detailiert beschreiben müssen.
ich bin kein fachmann und das ist nur meine meinung, aber vielleicht hilft dir das ja trotzdem irgendwie.
ich würde an deiner stelle versuchen erstmal mit dem anbieter in kontakt zu treten um ihm freundlich zu erklären, dass ich nicht mit dem gerät zufrieden bin, da der defekt größer ausfällt als es die kleine schrift in der artikelbeschreibung vermuten ließ.
ansonsten gibt es ja nocht die hauseigene ebay-rechtabteilung. weis aber nicht ob das ein kostenloser service ist.
ja, das ist so eine Sache mit dem Kleingedruckten.
Wer lesen kann ist hier im Vorteil.
Die Absicht einer Falle ist zwar gelungen aber nur sehr schwer zu beweisen.
Du müsstest den Verkäufer dazu bringen, dass er dieses Täuschungsmanöver gezielt gemacht hat.
nicki
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Hi
erwähnt der Verkaufer den wozu das Gerät nach dem einstecken in eine Steckdose zu gebrauchen ist? Ich meine als Mittel zu einem Lernprozess ist es sicher zu gebrauchen…
HH
Ein Passant wurde verurteilt, weil er auf seinem Rücken ein Plakat hatte auf dem stand: „Ich bin für eine Geschwindigkeitskontrolle“. An einer befahrenen Straße wo gerade Messungen durchgeführt wurden. Oder so ähnlich. Nichts einzuwenden.
Er wurde trotzdem verurteilt. Warum? „Ich bin für eine“ war ganz ganz klein geschrieben, der Rest groß.
In der Begründung hieß es, dass der restliche Text unverhältnismäßig groß war und damit der Eindruck erweckt wurde …, na jedenfalls so ähnlich. War gar nicht so lange her. Du müßtest jetzt mal nach dem Gerichtsurteil gooogeln und mal schaun, wie das mit der Unverhältnismäßigkeit war. Vieleicht hilft dir das weiter.
Für Anoncen mit 0190er gibt es auch Festlegungen, wie groß der Hinweis zu den Kosten sein muß. Suchen must aber allein oder frag mal am Brett Erotik, die Freeks wissen das bestimmt.
Ein Passant wurde verurteilt, weil er auf seinem Rücken ein
Plakat hatte auf dem stand: „…
Geschwindigkeitskontrolle“.
frage: ist das wirklich ungesetzlich? mit welcher begründung? es stehen auf der straße ja auch schilder mit dem selben hinweis! außerdem gibt es jede menge dummy-kameras, die keinen anderen effekt haben als eine warnung.
der sinn einer geschwindigkeitskontrolle ist doch, daß langsamer gefahren wird! der effekt wird durch einen passanten mit einem schild „achtung kontrolle“ herbeigeführt, während ein verstecktes polizeiauto dies NICHT herbeiführt.
wenn es wirklich stimmt was du sagst, dann wäre es ungesetzlich, fahrer zum langsamerfahren zu animieren, damit die polizei nicht abkassieren kann?!
frage: ist das wirklich ungesetzlich? mit welcher begründung?
ja, das ist in D nicht erlaubt. Gibt mehrere Urteile dazu. Erst neulich wurde deswegen jemand verurteilt. http://www.radarfalle.de/recht/urteile/urteil44.php
_Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in einem Beschluß (…) einem Autofahrer verboten, andere Verkehrsteilnehmer durch Schilder mit der Aufschrift „Radar!“ (…) zu warnen(…). Das Gericht ist dabei davon ausgegangen, daß solche Warnungen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit im Sinne des § 8 NWPolG (…) darstelle.
Der Auffassung des Autofahrers, er fördere mit seiner Warnung nur die Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit, konnte sich das Gericht nicht anschließen._
Betrug - ich sehe da kaum Aussichten - kein Betrug verscheiern recht nicht.
Arglistige Täuschung nennt man das.
Arglistige Täuschung berechtigt zur Anfechtung eines Kaufvertrages wie vor. Mit Arglistig ist jedes Verhalten gemeint, das beim Geschäftsgegner einen Irrtum erzeugt oder unterhält und beim dem der Täuschende weiß oder in Kauf nimmt, dass er durch seine Täuschung die Willensentscheidung des anderen beeinflusst. Das können auch Aussagen „ins Blaue hinein sein“. Eine Schädigungsabsicht ist nicht nötig. Man kann auch durch Schweigen täuschen, aber nur, wenn eine Aufklärungspflicht besteht. Achtung: Anfechtungsfrist ist ein Jahr. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem man die Täuschung entdeckt.
Anfechtung erklären wegen Arglist und mit Anwalt drohen dann ist sein Reibach dahin.
Jakob
Im Gegensatz zum Betrug ist Absicht nicht erforderlich.
Daran würde die Betrugsanzeige scheitern, denn es stand alles drauf was nötig ist.
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frage: ist das wirklich ungesetzlich? mit welcher begründung?
Man merkt, daß Du nicht aus Deutschland kommst. Hier braucht man keine Begründung im logischen Sinn, um etwas zu verbieten. Und es wird auch von der Masse nicht hinterfragt.
Denn zumindest in der deutschen Justiz hat sich tatsächlich in den letzten 70 Jahren nicht wirklich etwas getan.
Dieser Artikel ist einer der abstoßendsten, die ich in diesem Forum bisher gelesen habe - und das heißt schon was.
Auch wenn er daher eigentlich keinerlei Beachtung verdient: Geachwindigkeitskontrollen dienen einerseits der Gefahrenabwehr an Unfallschwerpunkten (dort steht dann gerne mal ein Warnhinweis), andererseits der Haushaltssanierung (gerne an gut ausgebauten Ausfallstraßen ohne kreuzenden Verkehr). Ein dritter Grund ist der Erziehungseffekt und genau diesem läuft das Verhalten des Warners entgegen.
Ohne Gruß.
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vergiß mal Jakob (oder Johannes wie er vermutlich hiesst…) - ihm wurde nicht umsonst verboten hier zu posten…
Die ganze Sche ist abschliessend nicht zu beurteilen, da keiner den Text wirklich kennt. Daher ist net zu sagen, ob es in den Bereich Betrug fällt oder „nur“ arglisitge Täuschung!
Nichtsdestotrotz kannst du natürlich Strafanzeige erstatten, denn strafrechtlich relevant ist das Vorgehen nach dienen Schilderungen zweiflesfrei und in welche Sparte das nun letztendlich fällt obliegt eh der Staatanwaltschaft!
Danke für eure Antworten.
Ich fand Jacobs Hinweis auf den Umstand der arglistigen Täuschung und das damit verbundene Rücktrittsrecht schon gut.
Mittlerweise habe ich eine Menge herausgefunden.
Der vermeintliche Verkäufer hat sie selbe Aktion bereits schon einmal abgezogen. Dabei wurde haargenau die gleiche Artikelbeschreibung verwendet. Auch hier hatte der Käufer einen überhöhten Preis bezahlt und ein defektes Gerät bekommen.
Ich habe die richtige Anschrift, Telefonnummer und Kontonummer des Verkäufers.
Ich habe heute einen ausführlichen Brief an den Verkäufer geschrieben und den Rücktritt vom Kaufvertrag sowie die Rückforderung meines Geldes verlangt.
Sollte ich bis Ende der Woche keine Reaktion bzw. eine ablehnende Reaktion erhalten, so werde ich einen Anwalt einschalten.
Ob ich eine Strafanzeige erstatte oder nicht, werde ich morgen sehen. Werde bei der Polizei mal vorstellig werden und sehen, was die sagen.
Mir ist natürlich auch klar, dass eine strafrechliche Verfolgung und Schadensersatz zwei verschiedene Dinge sind.
Ich bin jedenfalls guter Hoffnung mein Geld zurück zu bekommen. Die Frage ist nur, wann!
Um einen rechtswirdksamen Titel zu erhalten, muss ich da unbedingt einen Anwalt einschalten oder kann man dies auch allein erledigen?
Nichtsdestotrotz kannst du natürlich Strafanzeige erstatten,
denn strafrechtlich relevant ist das Vorgehen nach dienen
Schilderungen zweiflesfrei und in welche Sparte das nun
letztendlich fällt obliegt eh der Staatanwaltschaft!
was ist das denn nun wieder? Was soll denn die Staatsanwaltschaft mit einer Anzeige, wenn man sich auf argliste Täuschung beruft?
Das alte Ebay Problem
Hi Perschke,
also solange in dem Angebot der Hinweis auf einen defekt enthalten war, würde ich Betrug mal ausschliessen.
Denn selbst kleingedrucktes ist Vertragsbestandteil. Schau Dir nur mal die ganzen kleingedruckten Ausschlußklauseln auf der Rückseite (das diese Vertragsbestandteil ist steht ebenso klein vorne drauf) eines Versicherungsvertrags an.
Der Hinweis, das der Kaufgegenstand defekt sei zielt immer häufiger auf den Gewährleistungsauschluss ab. Obwohl ich die Gewährleistung auch ohne diesen Hinweis ausschliessen kann. Insofern bieten sehr viele Leute bei Ebay Sachen als defekt an, obwohl die Sachen garnicht defekt sind.
Aber bei Ebay bleibt das Phänomen erhalten. Dort handeln Menschen ohne grundlegende Kenntnisse bezüglich Gewährleistung und Garantie. Das sieht man schon daran, das diese beiden Begriffe immer wieder munter vertauscht werden. Auch das Gerücht, das man generell ein 14-tägiges Rückgaberecht habe hält sich immernoch. Auch ich habe letztens was bei Ebay versteigert mit dem Hinweis im Text (und zwar nicht in kleiner Schrift), dass die Ware ungeprüft auf Funktion und daher evtl. defekt und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft wird.
Trotzdem kaufte es jemand und nannte mich hinterher Betrüger
Nur am Rande sei erwähnt, das ich die Ware zurücknahm und den Preis erstattete.
Gruss Sebastian