Nein.
Hast Du ja sicherlich schon oft in der Presse gelesen.
da gibt’s bei 2. Straftat nochmals Bewährung (länger). gelegentlich auch beim 3. Fall nochmals.
grundsätzlich kommt es auf die Schwere des Bewährungsverstoßes an bzw. auf die neue Straftat.
Und bei Gelegenheit lernen wir, dass der Staat und die öffentlich-rechtlichen Körperschaften bei ihrer Kohle überhaupt keinen Spaß verstehen, bei dem Eigentum, der sexuellen Selbstbestimmung (Domplatte) und der körperlichen Unversehrtheit der Bürger aber sehr langmütig sind…
ich verstehe das problem nicht. solange die partei in die regierung gewählt wird, die eine entsprechende verschärfung verhindert, ist das in einer demokratie nicht ein fehler des ‚staates‘ (wer immer das auch sein soll), sondern eines der wähler. die wollen das offensichtlich so.
und was die rundfunkanstalten jetzt damit zu tun haben könnten erschließt sich mir in keiner weise.
nö.
es reicht völlig, wenn deine individuelle strafe mehr als zwei jahre beträgt. der strafrahmen spielt da keinerlei rolle. siehe steuerhinterziehung uli hoeneß.