Bewährungsstrafe

Hallo ihr netten,

klar weis ich, was eine Bewährungsstrafe ist, er hat zwar was verbrochen, braucht dafür aber noch nicht in den Knast.

So weit so gut.

Aber was muss er/sie anstellen um in den Knast zu kommen, langt da schon eine kleine Straftat ???

Gruß
Mücke. :bus:

Nein.
Hast Du ja sicherlich schon oft in der Presse gelesen.
da gibt’s bei 2. Straftat nochmals Bewährung (länger). gelegentlich auch beim 3. Fall nochmals.

grundsätzlich kommt es auf die Schwere des Bewährungsverstoßes an bzw. auf die neue Straftat.

leider.

Du kommst schon bei der ersten Tat in den Knast, wenn der Strafrahmen für die begangene Tat bei 2 Jahren Freiheitsentzug beginnt.

Hi
Unabhängig von der bereits genannten Polemik gilt auch hier:
das hängt immer vom Einzelfall ab

Du musst deine Rundfunkgebühr nicht bezahlen!

Du meinst, dass der Richter keine Bewährungsstrafe, sondern eine Gefängnisstrafe verhängt?

Ganz einfach! Er/sie geht vor der Urteilsverkündung an den Richtertisch und haut dem Richter kräftig eine rein!

Knast ist ihm/ihr sicher!

:japanese_ogre: merimies

Und bei Gelegenheit lernen wir dann den Unterschied zwischen der Erzwingungshaft und dem Freiheitsentzug wg. einer Straftag

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Und bei Gelegenheit lernen wir, dass der Staat und die öffentlich-rechtlichen Körperschaften bei ihrer Kohle überhaupt keinen Spaß verstehen, bei dem Eigentum, der sexuellen Selbstbestimmung (Domplatte) und der körperlichen Unversehrtheit der Bürger aber sehr langmütig sind…

Immerhin ist Rundfunkgebühr nicht bezahlen mit Steuerhinterziehung zu vergleichen!

Wann bekommt bei uns ein Straftäter schon 2 Jahre? Da muss schon schwere Körperverletzung oder ähnliches dabei sein.

Bei gefährlicher KV ist die Mindestrafe nur 6 Monate. Auch mit Todesfolge in einem minder schweren Fall nur ein Jahr.

ich verstehe das problem nicht. solange die partei in die regierung gewählt wird, die eine entsprechende verschärfung verhindert, ist das in einer demokratie nicht ein fehler des ‚staates‘ (wer immer das auch sein soll), sondern eines der wähler. die wollen das offensichtlich so.

und was die rundfunkanstalten jetzt damit zu tun haben könnten erschließt sich mir in keiner weise.

lächerlich geringe Strafe.
Die Gauner bezeichnen die Bewährungsstrafe als Freispruch mit Fingerzeig.

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nö.
es reicht völlig, wenn deine individuelle strafe mehr als zwei jahre beträgt. der strafrahmen spielt da keinerlei rolle. siehe steuerhinterziehung uli hoeneß.

Hallo Michael,

dankeschööön, jetzt weiß ich endlich warum Ulli Hoeneß im Gefängnis war.

Gruß
Mücke :bus:

Äpfel != Birnen

Und wieder mal Strafhaft und Beugehaft durcheinander geworfen.

Aber in diesem Thread regiert ja eh der Stammtisch (Keine Ahnung haben, und die lauthals kund tun)

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