Beweis: 'Juden' = Schuld am Holocaust!

… weil in den KZs auch juden unter den Wärtern waren!
Wer sagt, das die dazu genötigt wurden ist ein Lügner, die hätten auch einfach so sterben können.

Damit hätte HohLmann recht!

„Die Juden“ sind schuld … die paar SS/SA/oder wer auch dafür zuständig war oder die die Ihnen die Anweisungen, „Materialien“ dazugegeben haben sind nicht schuld!
Nur die „doofen Juden“, die sich haben zur Schlachtbank führen lassen und nicht glauben wollten, dass in Ihrem Deutschland sowas möglich sein könne, DIE SIND SCHULD !
Wieder was dazugelernt!
Gruß
Ali

Also…
Tach Ali,

der Stil deines Postings ist dem Geschwätz des Herrn Hohmann noch unterlegen. Was der Politiker getan hat, ist eine abstruse Argumentationskette aufzubauen - wie es die meisten Politiker bei jeder Gelegenheit tun - , mit dem Ziel, seinen religiösen Fanatismus zu verbreiten. Das ist zwar nicht im Sinne des GG, sollte aber bei der CDU nicht unbedingt verwundern. Außerdem sind die diesbezüglichen Ansichten des - zurecht hier gering geschätzten - US-Präsidenten nicht sehr anders.
Hohmann hat die Juden eben nicht als „Tätervolk“ bezeichnet (man beachte den Konjunktiv!), sondern die sog. „Gottlosen“.

… weil in den KZs auch juden unter den Wärtern waren!
Wer sagt, das die dazu genötigt wurden ist ein Lügner, die
hätten auch einfach so sterben können.

Damit hätte HohLmann recht!

Blödsinn, die Opferschaft der Juden (das wäre tatsächlich Volksverhetzung) wird nicht geleugnet.

„Die Juden“ sind schuld … die paar SS/SA/oder wer auch dafür
zuständig war oder die die Ihnen die Anweisungen,
„Materialien“ dazugegeben haben sind nicht schuld!
Nur die „doofen Juden“, die sich haben zur Schlachtbank führen
lassen und nicht glauben wollten, dass in Ihrem Deutschland
sowas möglich sein könne, DIE SIND SCHULD !

Auch dergleichen wird nicht behauptet. Es wird nur (natürlich total bekloppter Weise) die Beteiligung der Deutschen an der Entstehung des Nationalsozialismus mit der Beteiligung der Juden an der Entstehung des Bolchewismus gleichgesetzt.
Das ist zwar hahnebüschen, gehört aber zweifellos zur Meinungsfreiheit eines Bürgers.

Die Entlassung des Brigadegenerals ist übrigens eine meiner Meinung nach unrechtmäßige Überreaktion und in erster Linie ein politischer Akt. Ich denke nicht, daß eine Entlassung aufgrund eines privaten (!!!) Briefes, der vor allem auch sehr weit interpretiert werden kann, gerechtfertigt sein darf.
Ein Soldat darf nicht politisch in Erscheinung treten, privat seine Meinung zu äußern, darf ihm aber nicht verboten sein, will die Politik ihr eigenes Ideal vom „Bürger in Uniform“ nicht ad absurdum führen.

Gruß
L.

Tachchen Lohengrin,

Die Entlassung des Brigadegenerals ist übrigens eine meiner
Meinung nach unrechtmäßige Überreaktion und in erster Linie
ein politischer Akt. Ich denke nicht, daß eine Entlassung
aufgrund eines privaten (!!!) Briefes, der vor allem auch sehr
weit interpretiert werden kann, gerechtfertigt sein darf.
Ein Soldat darf nicht politisch in Erscheinung treten, privat
seine Meinung zu äußern, darf ihm aber nicht verboten sein,
will die Politik ihr eigenes Ideal vom „Bürger in Uniform“
nicht ad absurdum führen.

Meiner Ansicht nach ist es rechtens geworden!
Wenn es stimmt, das Hohmann selbst diesen tatsächlich vorgeführt hat!
Der Brigadegeneral als „öffentliche“ Person, kann sich nicht dahinter verstecken, dass er etwas „privat“ gemeint habe!
Sobald es - legal - veröffentlicht wird, steht er im Rampenlicht der Öffentlichkeit! Da kann/wird nicht mehr zwischen der privaten und der öfftl. Person unterschieden (werden)!
Ein Herr Schröder kann auch nicht an einem Tag die deutsch-französische Freundschaft loben und am nächsten Tag einem Herrn wie z.B. Hohlmann einen Brief schreiben in dem er kundtut: „Ach die franzosen hätte wir im 1. WK schon platt machen sollen“
Würde da der Jackie der Franzosen das mit sich das gefallen lassen?
„Ach das wurde doch nur PRIVAT geäussert!“
Wenn du oder ich das machen, ist es was anderes, als das es eine öffentlich Person sich das erlaubt!
Egal ob z.B. deutsche Bank Manager, Abgeordneter, Bundeswehrangehöriger, ihnen gestehe ich das nicht zu !
Ciao ali !

geistiger Dünnsch****

Hallo,

Wer sagt, das die dazu genötigt wurden ist ein Lügner, die
hätten auch einfach so sterben können.

Ich erinnere mich nicht, jemals einen so grenzenlos dummen Artikel gelesen zu haben!

Andreas

Zustimmung ! owT

Tach Ali,

Meiner Ansicht nach ist es rechtens geworden!
Wenn es stimmt, das Hohmann selbst diesen tatsächlich
vorgeführt hat!
Der Brigadegeneral als „öffentliche“ Person, kann sich nicht
dahinter verstecken, dass er etwas „privat“ gemeint habe!

Ein privater Brief ist aber privat! Das ist nicht nur eine Frage der Meinungsfreiheit sondern auch des Postgeheimnisses. Wenn Hohmann jetzt diesen Brief unbedingt einem Pressemenschen zeigen muß, dann ist das doch nichts, was der General vorher hätte vermuten MÜSSEN!

Sobald es - legal - veröffentlicht wird, steht er im
Rampenlicht der Öffentlichkeit! Da kann/wird nicht mehr
zwischen der privaten und der öfftl. Person unterschieden
(werden)!

Ach, und wenn jetzt irgendwer einen Brief veröffentlicht, den du geschrieben hast, dann ist das direkt eine öffentliche Angelegenheit?

Ein Herr Schröder kann auch nicht an einem Tag die
deutsch-französische Freundschaft loben und am nächsten Tag
einem Herrn wie z.B. Hohlmann einen Brief schreiben in dem er
kundtut: „Ach die franzosen hätte wir im 1. WK schon platt
machen sollen“

Naja, im 2. warens nur sechs Wochen bis Paris :wink: Nein, mal ernsthaft:
Natürlich kann auch der Bundeskanzler solche Meinungen privat vertreten, nur sollte er darauf achten, daß sie nicht an die Öffentlichkeit gelangen, weil er damit nämlich unter Umständen der deutschen Wirtschaft schaden und mit Sicherheit eine diplomatische Krise heraufbeschwören würde.

Würde da der Jackie der Franzosen das mit sich das gefallen
lassen?

Er würde ein wenig herumpoltern, er könnte ihn aber kaum entlassen!

„Ach das wurde doch nur PRIVAT geäussert!“
Wenn du oder ich das machen, ist es was anderes, als das es
eine öffentlich Person sich das erlaubt!
Egal ob z.B. deutsche Bank Manager, Abgeordneter,
Bundeswehrangehöriger, ihnen gestehe ich das nicht zu !

Das ist undemokratisch und verfassungswidrig. Wenn nicht einmal Abgeordnete ihre Meinung frei äußern dürfen, wer dann?
Mal davon abgesehen ist ein General, nur weil er einen hohen Rang begleitet, doch nicht zwangsläufig eine öffentliche Person - vor allem nicht der Chef der KSK, die sich ja gerne etwas geheimnisumwittert gibt. Etwas anderes wäre es, wenn der Brief auf einem Bogen des KSK-Bataillons mit BW-Briefkopf geschrieben gewesen wäre.

Gruß
L.

[MOD]
Hallo Don Pedro,

AliCondas Artikel war natürlich ironisch gemeint.
Wäre dies nicht der Fall gewesen, wäre er ungesetzlich und ich hätte ihn schon längst gelöscht.

Anstatt andere User zu beleidigen, ist es manchmal nützlicher, beim Verdacht eines „illegalen“ Postings eine E-Mail an den MOD zu schicken.

Gruß
Camilla
(MOD)

Hallo

Ein privater Brief ist aber privat! Das ist nicht nur eine
Frage der Meinungsfreiheit sondern auch des Postgeheimnisses.
Wenn Hohmann jetzt diesen Brief unbedingt einem Pressemenschen
zeigen muß, dann ist das doch nichts, was der General vorher
hätte vermuten MÜSSEN!

Um mal wieder mit einem Mythos aufzuräumen…
Das „Postgeheimis“ schützt ein Recht des _Empfängers_! Der Schreiber/Absender fällt nicht darunter. Er könnte sich höchstens auf das Urheberrecht berufen (in sehr seltenen Fällen, hier ganz bestimmt nicht) oder evtl. sein „Persönlichkeitsrecht“ (glaub ich hier aber auch nicht).
Und in dem Zusammenhang noch die Meinungsfreiheit, die du ansprichst; witzigerweise müsste seine Persönlichkeitsverletzung gegen die Meinungsfreiheit von Hrn. Hohmann/der Presse ankämpfen. Beide Rechte sind in Deutschland sehr weitreichend und konkurieren dadurch oft.

Gruß, DW.

Etwas anderes wäre es, wenn der
Brief auf einem Bogen des KSK-Bataillons mit BW-Briefkopf
geschrieben gewesen wäre.

War er.
Frank

Stimmt
Tach Frank,

Etwas anderes wäre es, wenn der
Brief auf einem Bogen des KSK-Bataillons mit BW-Briefkopf
geschrieben gewesen wäre.

War er.

Das habe ich eben bei der Tagesschau auch zum ersten mal gehört. In dem Fall halte ich den Schritt des Verteidigungsministers zumindest für rechtlich haltbar, auch wenn ich ihn immer noch übertrieben finde. Wenn der Mann bestimmte militärische Qualitäten hat - und davon ist auszugehen, sonst wäre er nicht Kommandeur der BW-Eliteeinheit - dann muß man die wegen so einem Mist doch nicht wegaschmeißen.

L.

Gruß

Team: URL entsprechend der AGB gelöscht

so privat war er gar nicht

Die Entlassung des Brigadegenerals ist übrigens eine meiner
Meinung nach unrechtmäßige Überreaktion und in erster Linie
ein politischer Akt. Ich denke nicht, daß eine Entlassung
aufgrund eines privaten (!!!) Briefes, der vor allem auch sehr
weit interpretiert werden kann, gerechtfertigt sein darf.

Immerhin hat er den Brief auf offiziellem Bundeswehrpapier geschrieben. Entscheidend ist nicht die private Meinung. Entscheidend ist auch nicht inwiefern es aus taktischen Gründen nicht sinnvoll erscheint einen solchen Brief zu schreiben, oder nicht. Entscheident ist, dass wenn man einen Brief als staatsfeindlich/antisemitisch einschätzen muss (und das ist der Fall bei der törichten Äußerung: das dt. Volk steht hinter ihnen) dann ist eine solche Person nicht mehr tragbar. Es geht ja nicht darum ob der Mann auf Bundeswehrpapier erwähnt hat, dass er die Grünen (als Beispiel) wählt, sondern dass er jemanden unterstützt, der die Shoah verharmlost - was auch nur unter iurisitischem Gesichtspunkt unerlaubt ist.

Hallo Lohengrin,

Ein privater Brief ist aber privat! Das ist nicht nur eine
Frage der Meinungsfreiheit sondern auch des Postgeheimnisses.
Wenn Hohmann jetzt diesen Brief unbedingt einem Pressemenschen
zeigen muß, dann ist das doch nichts, was der General vorher
hätte vermuten MÜSSEN!

nun stell dir aber vor, dass person X einen mordaufruf oder aehnlich schwerwiegend oder zum verfassungsbruch in einem brief aufruft und dem richter sagt: herr richter, der brief war privat und nicht an die polizei gerichtet …

oder jemand schreibt in seiner funktion als staatsdiener: „diese scheiss neger und all das kanackengesocks muessen raus, alles diebe und verbrecher und ihre kultur hat hier sowieso nichts zu suchen.“

viele gruesse, peter

Ist ja schon interessant zu sehen,
daß irgendjemand das „so bewertet“ :wink:

Trotzdem,
danke Camilla, für die Klarstellung :wink:

Tach Frank,

Etwas anderes wäre es, wenn der
Brief auf einem Bogen des KSK-Bataillons mit BW-Briefkopf
geschrieben gewesen wäre.

War er.

Das habe ich eben bei der Tagesschau auch zum ersten mal
gehört. In dem Fall halte ich den Schritt des
Verteidigungsministers zumindest für rechtlich haltbar, auch
wenn ich ihn immer noch übertrieben finde. Wenn der Mann
bestimmte militärische Qualitäten hat - und davon ist
auszugehen, sonst wäre er nicht Kommandeur der BW-Eliteeinheit

  • dann muß man die wegen so einem Mist doch nicht
    wegaschmeißen.

_ „Schuster bleib bei deinen Leisten“ :wink: _
… dann wäre ihm das nicht passiert :wink:

Tja…
Servus Ali
Wir haben immer wieder mal so Kandidaten, die das, was Du ironisch meinst, wirklich propagieren.
Fürs nächste mal bitte die „Ironietags“ nicht vergessen

Grüssle
Mike

Hi Lego,

nun stell dir aber vor, dass person X einen mordaufruf oder
aehnlich schwerwiegend oder zum verfassungsbruch in einem
brief aufruft und dem richter sagt: herr richter, der brief
war privat und nicht an die polizei gerichtet …

Was dann eine Straftat wäre, die Gratulation zu einer seltsamen Meinung aber ist keine.

oder jemand schreibt in seiner funktion als staatsdiener:
„diese scheiss neger und all das kanackengesocks muessen raus,
alles diebe und verbrecher und ihre kultur hat hier sowieso
nichts zu suchen.“

Auch das ist je nach Auslegung eine Straftat (Rufmord, Behauptung falscher Tatsachen, wie auch immer). Aber selbst in Hohmanns Rede sehe ich, der ich zwar die Rede gelesen, die erwähnten Fakten aber nicht nachrecherchiert habe, den Straftatbestand der Volksverhetzung oder einen anderen nicht gegeben, also in einer Gratulation dazu schon zweimal nicht. Außerdem glaube ich (hab nur die Briefausschnitte aus dem Fernsehen gesehen), daß der General (a.D.) weniger der „Judensache“, als vielmehr der Meinung, Deutschland solle sich nicht weiter einer übertriebenen Selbstkasteiung hingeben, zugestimmt hat. DAS zumindest wäre tatsächlich ein Punkt, hinter dem vermutlich eine schweigende Mehrheit stünde, die sog. Schlußstrichdebatte haben wir hier ja schon oft genug gehabt.

Gruß
L.

viele gruesse, peter

_ „Schuster bleib bei deinen Leisten“ :wink: _
… dann wäre ihm das nicht passiert :wink:

Wodurch erlangt man denn die Qualifikation (die du offensichtlich zu haben scheinst, sonst würdest du ja nicht öffentlich posten), eine politische Meinung zu äußern?

Ich wusste nicht, daß in meinem obigen Zitat „Qualifikation“ zu finden ist?

Wenn er sich Herr Günzel über allgemeine „Wehr-Themen“ bzw. „Sicherheitsthemen“ ausgelassen hätte, dann hätte er wohl nicht so viel „Resonanz“ erzeugt!

http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/co/16024/1.html
(Im Artikel sind weiterführende Links!)
Sein „Hintergrund“ wird da deutlicher! :wink:

Gruß
Ali

PS: Oder meintest du, ich hätte dir diesen Schuster-Spruch zugeschrieben ?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Lohengrin,

nun stell dir aber vor, dass person X einen mordaufruf oder
aehnlich schwerwiegend oder zum verfassungsbruch in einem
brief aufruft und dem richter sagt: herr richter, der brief
war privat und nicht an die polizei gerichtet …

Was dann eine Straftat wäre, die Gratulation zu einer
seltsamen Meinung aber ist keine.

Die Meinung war nicht nur seltsam, es war uebelste dummdaemliche Geschichtsklitterung mit Antisemitismus in der Rede als Mittel zum Zweck. Von einem Herren, der neudeutsch etwas vom Geburtendefizit der Voelker der Nordhalbkugel faselt, was gut uebersetzt heisst: Mindestens die Anfaenge von kulturellem und ethnischem Rassismus. Als General muss man klar denken koennen und nahe an der Verfassung dran bleiben. Andernfalls ist man nicht geeignet. Man stellt ja auch keine 65-jaehrigen fuer Huckerarbeit auf dem Bau ein. Man stellt keine Maurer als Koch ein. Man stellt keine Dummkoepfe fuer Spitzenpositionen ein.

oder jemand schreibt in seiner funktion als staatsdiener:
„diese scheiss neger und all das kanackengesocks muessen raus,
alles diebe und verbrecher und ihre kultur hat hier sowieso
nichts zu suchen.“

Auch das ist je nach Auslegung eine Straftat (Rufmord,
Behauptung falscher Tatsachen, wie auch immer). Aber selbst in
Hohmanns Rede sehe ich, der ich zwar die Rede gelesen, die
erwähnten Fakten aber nicht nachrecherchiert habe, den
Straftatbestand der Volksverhetzung oder einen anderen nicht
gegeben,

Der Mann benutzte offenkundig Antisemtismus als Mittel zum Zweck, nicht zum Zweck imho schlechthin, fuer seine dummpatzige Geschichtsklitterung. Und nicht ein Deut weniger. Schon die Passage mit dem Buchvorschlag allein gelesen?

also in einer Gratulation dazu schon zweimal nicht.
Außerdem glaube ich (hab nur die Briefausschnitte aus dem
Fernsehen gesehen), daß der General (a.D.) weniger der
„Judensache“, als vielmehr der Meinung, Deutschland solle sich
nicht weiter einer übertriebenen Selbstkasteiung hingeben,
zugestimmt hat.

In keinster Weise geht aus Guenzels Brief hervor, worauf er sich genau bezieht.

Guenzel selbst ist ebenfalls kein unbeschriebenes Blatt. Stellst Du einen offenkundig Untauglichen ein?

viele Gruesse, Peter