Ich wäre da schon sehr
interessiert.
Wenn ich Zeit habe, poste ich mal ausführlich aus einer Quelle.
Knapp gesagt ist das nunmal jede Abnutzung oder Verschlechterung der Mietsache, die im Rahmen eines normalen Wohnverhaltens auftritt oder auch auftreten kann (Abnutzung des Parketts, Beeinträchtigung der Tapette oder Holzverkleidungen durch Nägel oder auch durch Rauchen, Verkalken der Badezimmerarmaturen, etc.). Das ist an sich alles durch die Miete abgedeckt (so nicht durch die Schönheitsreparaturen wieder zurück übertragen).
Demnach fällt hierunter auch, dass Sachen, die mitvermietet wurden, Beeinträchtigungen erhalten können, allein deshalb, weil sie auch eine Gebrauchsdauer haben, die abläuft.
Daher gehen auch Waschbecken bei normaler Benutzung auch irgendwann kaputt, erhalten Sprünge, etc. Ob nun das Fallenlassen eines Gegenstandes auf ein Waschbecken noch zur normalen Nutzung gehört oder schon als Beschädigung anzusehen ist, darüber kann man diskutieren. Denn einerseits passiert das nunmal, andererseits ist es auch eine Unsachtsamkeit, die verhindert werden kann, ohne, dass der Nutzungsumfang an sich beeinträchtigt wird. Daher ist es wohl eher doch ein Schaden.
Daher war aber das Beispiel mit der Beule am Mietwagen verfehlt. Denn dass das nicht mehr unter die vertragsgemäße Nutzung fällt, ist offensichtlich. Wenn ich aber andererseits einen Wagen zB. für mehrere Monate Miete und (iRd. vertraglich Zulässigen) viel fahre, ist auch klar, dass er danach nicht mehr in dem selben guten Zustand ist, wie vorher. Er nutzt sich eben ab, nicht nur was die Teile und den Motor betrifft, auch der Innenraum ist danach einfach etwas abgenutzter. Das aber ist vertragsgemäßer Gebrauch der (so nicht vertraglich etwas anderes geregelt ist) von der Miete umfasst und daher zulässig ist.
So, und nun frohe Ostern.
Gruß
Dea