Bewerbungsbemühungen vor Arbeitslosigkeit

Hallo,

nehmen wir an jemand meldet sich im Oktober 2011 beim Arbeitsamt weil er am 1.2.2012 arbeitslos wird.

Im Dezember 2011 erfolgte ein Gespräch mit der Arbeitsvermittlerin.
Daraufhin kamen 3 Vermittlungsvorschläge mit den ganzen rechtlichen Belehrungen einschließlich der Sperre wenn er sich nciht bewirbt.

Nun ist es so, dass eine Stelle weiter weg ist als gewollt (er ist frisch Papa und möchte kein Wochenend-Papa sein) und bei einer geht es um häufige langerfristige Auslandsaufenthalte (Wochen/ Monate). Auch das entspricht nicht das was mit der Vermittlerin besprochen wurde. Die dritte Stelle ist eine Führungsstelle die überhaupt nicht seinem Profil entspricht (er ikst schon seit 2 1/2 Jahren aus der freien Wirtschaft raus gewesen und davor nur 2 Jahre Zeitarbeitsfirma), d.h. diese Bewerbung würde ja nur im Sande verlaufen.

Bevor hier wieder diskutiert wird: er möchte nicht arbeitslos werden und ihm ist klar, dass er alles dafür tun muss um nicht arbeitslos zu werden.

Aber was ist wenn er sich regelmäßig (2-3/ Woche) auf selber gesuchte Stellen bewirbt die seinem Profil besser entsprechen? Darf die Arbeitsagentur dann trotzdem eine Sperre verhängen bei Eintritt der Arbeitslosigkeit?

Nochmal: er will arbeiten aber eben auch nicht weg von der Familie.

Grüße
Jessica

Hi,

Aber was ist wenn er sich regelmäßig (2-3/Woche) auf selber
gesuchte Stellen bewirbt die seinem Profil besser entsprechen?
Darf die Arbeitsagentur dann trotzdem eine Sperre verhängen
bei Eintritt der Arbeitslosigkeit?

Daß die Vermittlungsvorschläge der Arbeitsbürokratie nix taugen, ist leider nichts Neues. Die Leute sind einfach zu sehr mit sich selbst beschäftigt, da bleibt nicht viel Zeit, um sich mit dem Arbeitsmarkt abzugeben.

Ich würde beides tun: Mich auf die aufgebrummten Stellen bewerben (man muß sich da ja nicht so viel Mühe geben *hrhr*) und ansonsten selbst suchen, was am besten paßt.

Gruß S

Moin,

Bevor hier wieder diskutiert wird: er möchte nicht arbeitslos
werden und ihm ist klar, dass er alles dafür tun muss um nicht
arbeitslos zu werden.

Aber was ist wenn er sich regelmäßig (2-3/ Woche) auf selber
gesuchte Stellen bewirbt die seinem Profil besser entsprechen?

Sicher ist das Jahresende nicht die beste Zeit für einen Stellenwechseln. Wenn er allderings seit Oktober fleißig Bewerbungen auf Stellen schreibt, die seinem Profil halbwegs entsprechen, er aber noch überhaupt keine Aussichten auf eine neue Stelle ab Februar hat, dann sollte er sich vielleicht mal beraten lassen, warum das so ist. Eventuell auch hier im Forum unter „Jobs und Karriere“.

Wieviele Absagen, Einladungen zu Vorstellungsgesprächen usw. hat der betreffende Kandidat denn schon erhalten? Daran läßt sich vielleicht auch ermessen, wie hoch seine Chancen überhaupt sind, eine ihm genehme Stelle an seinem Wohnort zu finden.

Gruß
M.

Hallo,

Ich würde beides tun: Mich auf die aufgebrummten Stellen
bewerben (man muß sich da ja nicht so viel Mühe geben *hrhr*)
und ansonsten selbst suchen, was am besten paßt.

kann nur bestätigen besser diesen „dreckigen“ Trick benutzen statt gar nicht zu bewerben. Aber auch das nicht zu übertrieben einsetzen.

Gruß

Servus,

die Bewerbungen müssen geschrieben bzw. gescannt werden. Alles andere führt zur Sperre.

Das ist bei insgesamt drei Stellen aber ein nicht zu großer Aufwand. Übrigens: Es ist nützlich, die Bewerbungen so zu verfassen, dass nach Möglichkeit eine Einladung erfolgt. Es gibt niemanden, der ein Vorstellungsgespräch als Trockenübung simulieren kann. Man muss da schon reingehen.

Bei geschildertem Sachverhalt wird keines der Vorstellungsgespräche zu einem Vertrag führen.

Und auf diese Weise haben alle Beteiligten etwas davon.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo,

die Bewerbungen müssen geschrieben bzw. gescannt werden. Alles
andere führt zur Sperre.

Ähm, apropos Beweisführung. In der Branche werden hauptsächlich Online-Bewerbungen, teils auch über ein Online-Formular der Firma geschrieben. Wie kann man die beweisen?

Übrigens: Es ist nützlich, die Bewerbungen so zu
verfassen, dass nach Möglichkeit eine Einladung erfolgt. Es
gibt niemanden, der ein Vorstellungsgespräch als Trockenübung
simulieren kann. Man muss da schon reingehen.

Wäre nur schön wenn der jetzige Arbeitgeber zu den Vorstellungsterminen frei geben würde denn leider sind die Vorschläge weit weg und nicht in ein paar Stunden erledigt. Urlaubstage hat er in dem Sinne nicht da es zurzeit als Quereinstieg ein Lehrerjob ist.

Grüße
Jessica

Zusatz
Er hat zwar keine Urlaubstage ist aber durchaus bemüht, in den Weihnachtsferien einen Vorstellungstermin zu bekommen (damit da nicht gleich wieder gelästert oder geschimpft wird). Allerdings fahren die meisten Betriebe in der Zeit auf Sparflamme.

Moin,

Wäre nur schön wenn der jetzige Arbeitgeber zu den
Vorstellungsterminen frei geben würde denn leider sind die
Vorschläge weit weg und nicht in ein paar Stunden erledigt.

Und was ist mit den ganzen Stellen vor Ort, auf die er sich seit Oktober beworben hat, und wo ein Vorstellungstermin auch mit ein paar freien Stunden zu machen wäre?

Gruß
M.

Hallo,

Und was ist mit den ganzen Stellen vor Ort, auf die er sich
seit Oktober beworben hat, und wo ein Vorstellungstermin auch
mit ein paar freien Stunden zu machen wäre?

Da hat sich bisher leider nur 1 Vorstellungsgespräch ergeben. Die Ausgangssituation des Bewerbers ist leider ungünstig (2 Jahre Zeitarbeit und danach seit 2 1/2 Jahren raus aus der freien Wirtschaft).

Gruß
Jessica

Servus,

der jetzige Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer für Vorstellungsgespräche freistellen, schau mal in § 629 BGB nach. Die Regelung ist bei befristeten Arbeitsverhältnissen sinngemäß anzuwenden, d.h. die Freistellung muss während der Zeit vor Auslaufen des Arbeitsverhältnisses gewährt werden, die einer regulären Kündigunsfrist entspricht.

Ähm, apropos Beweisführung. In der Branche werden
hauptsächlich Online-Bewerbungen, teils auch über ein
Online-Formular der Firma geschrieben. Wie kann man die
beweisen?

Das ist schon mal eine gute Übung für den Nachweis der Eigenbemühungen, der dann verlangt werden wird, sobald ALG I bezogen werden wird. Es muss ein tabellarisches Protokoll geführt werden: Quelle der Ausschreibung / Arbeitgebername und Ort / Weg der Bewerbung und Datum / Reaktion des Arbeitgebers mit Datum / Weiterer Verlauf ggf. mit Datum der Ereignisse.

Online-Bewerbungsformulare sollten immer umgangen werden, wenn sie nicht wegen Vorgabe des Arbeitgebers zwingend verwendet werden müssen. Stell Dir mal vor, Du machst als Kunde z.B. einem PKW-Hersteller formale Vorgaben, wie er seine Werbung zu machen hat… Lies zu dem Thema mal Gerhard Winklers jova-nova.

Eine eigene Dokumentation der Einträge in ein Bewerbungsformular - falls dieses keine Ausdruckfunktion vorsieht - ggf. per Copy&amp:stuck_out_tongue_winking_eye:aste oder ganz schlicht selber getippt - ist unabhängig vom Arbeitsamt immer nützlich und sinnvoll. Wie willst Du sonst ein Vorstellungsgespräch vorbereiten, wenn Du nicht mehr genau weißt, was der Arbeitgeber schon von Dir weiß?

Es ist in dieser Situation recht wichtig, den „inneren Schweinehund“ im Umgang mit der Bundesagentur für Arbeit so früh wie möglich zu überwinden. Klar sind die Dinge, die von dort kommen, oft ziemlich weit weg von realistischen Perspektiven, und werden vom Arbeitsuchenden hie und da als Anmaßung erlebt. Aber die Regeln, denen die Bundesagentur und auch der Arbeitsuchende unterliegen, müssen eingehalten werden, sonst gibts keine Leistungen.

Könnte, wäre, würde sind in diesem Zusammenhang keine geeigneten Argumente. Bei eingetretener Arbeislosigkeit werden jede Woche vier oder fünf „Vermittlungsvorschläge“ für Zeitarbeitsfirmen eingehen. Alle Vorschläge müssen vom Bewerber bearbeitet werden; wenn er als Gehaltsvorstellung jeweils das reinschreibt, was abhängig von der Dauer seiner Arbeitslosigkeit grade noch als „zumutbar“ gilt, erledigen sich diese Bewerbungen von selber - oder er wird in einen Pool aufgenommen, der ihm bei länger dauernder Suche sehr nützlich sein kann.

Ob die Dauer der Anfahrt zu dem Arbeitsplatz passt oder nicht, braucht der Arbeitnehmer in der Regel nicht selber zu beurteilen. Bei Arbeitgebern stoßen Arbeitnehmer, die pünktlich um 16:30 den Griffel fallen lassen müssen, damit sie die Bahn um 16:42 noch kriegen können, regelmäßig nicht auf Jauchzen und Frohlocken.

So eine Bewerbungstour ist, wenn sie gezwungenermaßen stattfindet, ziemlich angenehm. Aber wenn man sie von vornherein mit unnötigen Hindernissen und Komplikationen versieht, wird das nicht besser: Man verliert die Energie, die dafür nötig ist, und für einen Personalmenschen ist es eine ziemlich öde Angelegenheit, wenn er einen Bittsteller mit Karfreitagsgesicht und eingerollten Schultern vor sich hat. Wenn der in diesem kläglichen Zustand dann anfangen sollte, zu erzählen, dass er die perfekte Lösung für das Problem des Arbeitgebers ist, erinnert das eher an Karl Valentin als an eine Erfolgsgeschichte.

Versuch mal „Kopf hoch!“ tatsächlich körperlich zu machen. Stelle dabei beide Füße ganz auf den Boden, öffne die Arme ein wenig und nimm die Schultern ein wenig nach hinten. Wie fühlt sich der Gedanke an viel zu lange Wegezeiten, böse Arbeitgeber, sadistische Fallmanager etc. jetzt an?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

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Moin,

Da hat sich bisher leider nur 1 Vorstellungsgespräch ergeben.
Die Ausgangssituation des Bewerbers ist leider ungünstig (2
Jahre Zeitarbeit und danach seit 2 1/2 Jahren raus aus der
freien Wirtschaft).

Wenn derjenige wirklich vermeiden will, dass er im Februar arbeitslos ist, dann sollte er vielleicht doch in Erwägung ziehen, sich um einen der weiter weg liegenden Jobs zu bemühen. Mit der Vorgeschichte werden die Chance für eine Anstellung aus der Arbeitslosigkeit heraus sicher nicht besser. Im Übrigen kann ja auch ein Umzug erwogen werden.

Die Alternative wäre natürlich, in Elternzeit zu gehen, und die Frau geht wieder arbeiten (falls sie einen Job hat).

Die Sperre, die das Arbeitsamt unter Umständen verhängt, ist für die Familie vermutlich das kleinere Problem, denn bei so schlechten Voraussetzungen vor Ort ist die Familie wahrscheinlich schneller bei Hartz IV, als sie kucken kann.

Also etwas mehr Einsatz bei den Bewerbungen wird nicht schaden. Es wäre nicht schlecht, wenn jemand der Person mal etwas Dampf unter den Hintern macht (die werdende Mutter z.B. die sicher auch keine Lust hat, langfristig von Hartz IV zu leben).

Gruß
M.

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Hi!

Daraufhin kamen drei Vermittlungsvorschläge mit den ganzen rechtlichen Belehrungen einschließlich der Sperre, wenn er sich nicht bewirbt.

Okay, diese Info ist ganz wichtig! Nennt sich übrigens „Rechtsfolgenbelehrung“ (RFB). Und wenn unter dem Anschreiben keine RFB eingefügt wurde, besteht keine Pflicht zur Bewerbung.

Tatsache ist, dass man sich auf Vermittlungsvorschläge (VVs) mit RFB grundsätzlich bewerben muss, sonst gibt’s ’ne Sperrzeit (auch schon im Aktivierungszeitraum, auch wenn sie dann erst später – ab Beginn der Arbeitslosigkeit/Alg-Anspruchsbeginn – zum Tragen kommt); für jeden VV, dem man nicht nachkommt, eine (Dauer gestaffelt; siehe § 144 (4) SGB III (Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung)).

Ausnahmen bestehena) für VVs, die – RFB hin oder her – nicht zumutbar i. S. d. § 121 SGB III sind; undb) in den Fällen, in denen man für die Arbeitsablehnung einen sog. „wichtiger Grund“ i. S. d. § 144 (1) S. 1 SGB III (Link s. o.). (Teils sind die Anerkennung dieser „wichtigen Gründe“ Ermessenssache des Arbeitsvermittlers, teils sind sie in DA 144* [pdf] aufgeführt.)

Ob bzw. welcher Paragraph bzw. welcher Absatz des § 121 bei den im Folgenden angeführten … hm … Bedenken greifen könnte, wirst Du am ehesten selbst beurteilen können. Hier aber mal eine Einschätzung:

Nun ist es so, dass eine Stelle weiter weg ist, als gewollt (er ist frisch Papa und möchte kein Wochenend-Papa sein)

Hier z. B. § 121 (4). Sollte aber wirklich ein (Teil-)Umzug mit Wochenendpendelei und doppelter Haushaltsführung nötig sein, um die Stelle anzutreten, wäre eine Berufung auf § 121 gar nicht nötig, weil bei der geschilderten Lebenssituation aller Wahrscheinlichkeit nach ein „wichtiger Grund“ vorläge (dazu steht was in der DA).
(Angaben („weiter weg als gewollt“) hier viel zu ungenau für eine konkrete(re) Antwort!)

und bei einer geht es um häufige längerfristige Auslandsaufenthalte (Wochen/Monate).

Dieser konkrete Fall wird zwar in DA 144 nicht aufgeführt; da die DA aber weder den Anspruch auf Vollständigkeit erhebt noch diese leisten könnte, kann – insbesondere bei familiärer Bindung wie hier (s. o.) – diese längere Absenz durchaus als „wichtiger Grund“ anerkannt werden (und würde sie aller Wahrscheinlichkeit nach auch – spätestens im Widerspruchsverfahren)!

Die dritte Stelle ist eine Führungsstelle, die überhaupt nicht seinem Profil entspricht (er ist schon seit 2½ Jahren aus der freien Wirtschaft raus und hatte davor auch nur zwei Jahre in einer Zeitarbeitsfirma gearbeitet), d. h., diese Bewerbung würde ja nur im Sande verlaufen.

Nun, dann wäre das halt so; das muss hier dem potentiellen AG überlassen werden, ob er den Mann vor diesem Hintergrund einstellen möchte oder nicht. Jedenfalls sind diese Bedenken weder ein wichtiger Grund i. S. d. § 144 noch i. S. d. § 121 SGB III!

Aber was ist, wenn er sich regelmäßig (2–3/Wo.) auf selber gesuchte Stellen bewirbt, die seinem Profil besser entsprechen?

Diese sog. „Eigenbemühungen“ (zu denen man im Übrigen (zusätzlich) verpflichtet ist!) haben rechtlich erstmal nichts mit der Pflicht zu tun, sich auf RFB-VVs zu bewerben! (Kann man auch daran sehen, dass „unzureichende Eigenbemühungen“ ein separater Sperrzeitgrund ist (§ 144 Abs. 5 im Ggs. zu „Arbeitsablehnung“, Abs. 4)!)

Darf die Arbeitsagentur dann trotzdem eine Sperre verhängen bei Eintritt der Arbeitslosigkeit?

Siehe oben.

LG
Jadzia

*) DA = Durchführungsanweisung; DAs sind offizielle Begleitregeln zum Gesetzestext und rechtlich ebenfalls verbindlich

Hallo,

vielen, vielen Dank für die informative Antwort! Ich werde mich mal durch die DA wühlen :smile:

Grüße
Jessica

Servus,

wird die Frage von mehrwöchigen Auslandsaufenthalten tatsächlich so kulant behandelt? Bei einem DAF-Lehrer (um den es hier vermutlich geht) ist die Arbeit im Ausland doch berufstypisch?

Wahrlich, die Wege des Herrn sind verschieden -

Dä Blumepeder

Hallo,

es geht um einen Ingenieur der die letzten 2 1/2 Jahre in der Lehre tätig war die ihn leider nicht mehr brauchen.

Und für einen Ingenieur sind Auslandsaufenthalte nicht obligatorisch. Es gibt Inbetriebnahmeingenieure, aber komischerweise sind das alle Singles… Wie soll denn so ein Familienleben (Baby ist knappe 4 Monate alt) wenn der Papa ständig weg ist? Irgendwann nennt die Kleine ihren Papa Onkel und ihren Onkel Papa (der wohnt in derselben Stadt).

Grüße
Jessica

Servus,

unabhängig von der - hier wesentlichen - Beurteilung durch die Bundesagentur für Arbeit:

Nicht bloß für FAT und Inbetriebnahme ist es berufstypisch, dass (u.a.) E-Ingenieure und Anlagenbauer reisend tätig sind. Auch „gewöhnliche“ Programmierarbeit, Beschaffung, Projektsteuerung etc. findet da statt, wo der bearbeitete Gegenstand ist. Wenn Siemens oder ABB sich mit Bohrinseln oder Riggs beschäftigen, sitzen ihre Leute halt in Stavanger - von Anfang an.

Die Familienväter unter meinen früheren Kollegen, die in Stavanger eingesetzt waren, fanden es übrigens nicht gar so schlimm, dass sie alle vier Wochen eine ganze Woche lang nicht erst abends müde heimkamen, sondern den ganzen Tag Zeit für Weib & Kind hatten.

Heikel wird das bei starken Ost-West-Verschiebungen, wenn man in der Zeit zu Hause zwei Tage lang am Time Lag herumkratzt.

Wie auch immer: Jadzia Dax hat in diesem Zusammenhang die rechtliche Seite, die Dich wesentlich interessiert, schon beleuchtet - sie lehnt sich normalerweise nicht aus dem Fenster, wenn sie nicht weiß, wovon sie spricht. Es scheint also ein verlässlicher Wert zu sein, dass zwingende mehrwöchige Auslandsaufenthalte als für einen Familienvater nicht zumutbar angesehen werden.

Wobei ich - ganz unabhängig von dem, was ich persönlich für angemessen halte - rein formal auch in diesem Fall empfehlen würde, die Bewerbung selber nicht von vornherein zu unterlassen. Einmal ist ein Widerspruchsverfahren gegen eine verhängte Sperrzeit eine lästige Sache, die sich mühelos vermeiden lässt, wenn man die Bewerbung in Gottes Namen schreibt und beim Vorstellungsgespräch davon erzählt, dass man den Projektrhythmus und den Familienrhythmus nicht auf Kosten der Familie zusammenführen möchte. Und zum anderen ist es nicht gar so leicht, im Widerspruchsverfahren zu belegen, dass der Arbeitgeber sich nicht auf einen familiengerechten Arbeitsrhythmus eingelassen hätte, wenn man sich denn beworben hätte und ihn darum gefragt hätte. Mit so viel hätte, würde, könnte ist im außergerichtlichen und erst recht im gerichtlichen Rechtsbehelf nicht viel Staat zu machen.

Einzelfälle sind niemals repräsentativ - ich könnte Dir sonst von einem Widerspruchsverfahren wegen einer Sperrzeit erzählen, das ich am Hals hatte, weil ich mich auf eine angebotene Stelle nicht beworben hatte, die wegen der Höhe der Vergütung zum Zeitpunkt des Vermittlungsvorschlages nicht zumutbar war: Schlicht deswegen, weil StB-Kanzleien keiner Tarifbindung unterliegen, wäre nach Ansicht der Bundesagentur durchaus nicht auszuschließen gewesen, dass der StB, um den es ging, mal eben das doppelte Gehalt des orts- und branchenüblichen bezahlt hätte: Ich hätte ihm meine Gehaltsvorstellung mitteilen und seine Absage abwarten müssen, um die Sperrzeit zu vermeiden. Ein spezialisierter Anwalt, den ich in diesem Zusammenhang kontaktierte, hat mir übrigens davon abgeraten, nach Ablehnung meines Widerspruchs Klage zu erheben.

Kurzer Sinn - aber ich glaube, ich hab das schon angedeutet: Wenn man es sich in dieser Situation derartig kompliziert macht, statt in Gottes Namen die gewünschten Bewerbungen zu verschicken und deren berechenbar negative Ergebnisse zu dokumentieren, fehlt schlicht und einfach die Energie und die Ausstrahlung, die man bei so einer Bewerbungstour braucht, wenn man an die Ausschreibung einer Stelle gerät, die man haben will.

Bewerber, für die es ein Problem ist, dass sie nicht mit der S-Bahn vor die Haustür fahren können, sondern noch achthundert Meter mit dem Bus zurücklegen müssen, oder dass sie ihren Mittag bloß bei dem teuren REWE holen können, weil in dem Gewerbegebiet kein Lidl ist, oder dass sie keinesfalls länger machen können als 16:30 h, weil die KiTa zumacht und niemand anders die Zwerge holen kann, brauchen in aller Regel keine Angst davor zu haben, dass sie eingestellt werden könnten: Üblicherweise wollen Arbeitgeber mit der Einstellung von Personal Probleme lösen und nicht erzeugen.

Es gibt dann allerdings ein bedeutendes Risiko: Schon ab dem ersten Tag nach Auslaufen des Jobs ändert sich das Bild, das man von der eigenen Person hat - bei manchen mehr, bei manchen weniger. Das Risiko, dass man sich alsbald selber als „fußkranker“ Kandidat im Spiegel sieht und sich diesem Bild dann auch anpasst, darf meines Erachtens nicht unterschätzt werden - das kann jeden kalt erwischen, und wenn man mal in dieser Suppe hängt, wirds ganz lätz. Dann wird man nämlich auch auf die simple Aufforderung „If you can do it - do it!“ plötzlich ganz kompliziert mit könnte, hätte und würde reagieren.

Und noch ein Hinweis: Das Wörtlein „obligatorisch“ stammt aus der Begriffswelt der Wasserwirtschaftsämter und der Zollverwaltung. Außerhalb dieser geschützten Mikrouniversen kann die Denke in dieser Kategorie ziemlich ins Auge gehen -

just my 2Cents.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

3 Like

Hallo Jessica,

Jadzia hat dir die rechtliche Seite geschildert - nehme sie ernst. Ich nehme nicht an, dass du die DA zu § 144 verstehen wirst. Die Ausführungen von Blumepeder und Co solltest du vergessen. Verwerflich sind u.a. Tipps zu rechtswidrigem Verhalten und generelles Mißtrauen gegenüber AA-Beschäftigte.

Nun ist es so, dass eine Stelle weiter weg ist als gewollt (er
ist frisch Papa und möchte kein Wochenend-Papa sein) und bei
einer geht es um häufige langerfristige Auslandsaufenthalte
(Wochen/ Monate).

s. Jadzias Ausführungen.

Auch das entspricht nicht das was mit der
Vermittlerin besprochen wurde.

Du kannst und darfst nicht voraussetzen, dass eine Arbeitsvermittlerin die Vielfalt und Komplexität der Berufe und Berufstätigkeiten überschauen kann - ist auch von einem Supergehirn nicht leistbar.
Vorschlag:

  1. Kurzbewerbung mit Lebenslauf losschicken.
  2. Gespräch mit der Vermittlerin vereinbaren.

Die dritte Stelle ist eine
Führungsstelle die überhaupt nicht seinem Profil entspricht

Sollte dies zutreffen, wird der Arbeitgeber dies auch erkennen.Ist deshalb doch kein Problem. Bewerben und die Antwort des Arbeitgebers abwarten.

Aber was ist wenn er sich regelmäßig (2-3/ Woche) auf selber
gesuchte Stellen bewirbt die seinem Profil besser entsprechen?
Darf die Arbeitsagentur dann trotzdem eine Sperre verhängen
bei Eintritt der Arbeitslosigkeit?

Wie Jadzia schrieb, ist beides voneinander unabhängig. Theoretisch könnte man sich aufgrund falscher Selbsteinschätzung ständig auf ungeeignete Stellenangebote bewerben.

Nochmal: er will arbeiten

Daran habe ich keine Zweifel.

aber eben auch nicht weg von der
Familie.

Muß nicht unbedingt von Nachteil sein

Grüße
Jessica

Hallo,

Verwerflich sind u.a. Tipps zu rechtswidrigem Verhalten und generelles Mißtrauen gegenüber AA-Beschäftigte.

keine Sorge, so doof ist man auch wieder nicht. Ich hätte sowieso nicht gedacht, dass meine – dachte ich – einfache Frage so einen Wirbel auslöst.

Du kannst und darfst nicht voraussetzen, dass eine Arbeitsvermittlerin die Vielfalt und Komplexität der Berufe und Berufstätigkeiten überschauen kann - ist auch von einem Supergehirn nicht leistbar.

Schon klar. :smile: Es war vielleicht auch ein Fehler einerseits zu sagen, dass man kein Wochenendpendler werden möchte, aber andererseits bereit ist umzuziehen. Das schließt sich ja fast aus, da man mit einem vorhandenen (zwar in Elternzeit, aber wegen der Situation erstmal nur 1 Jahr, damit man, wenn alles schiefgeht, gleich wieder arbeiten gehen kann) Job nicht in der Probezeit mitziehen würde.

Vorschlag:

  1. Kurzbewerbung mit Lebenslauf losschicken.
  2. Gespräch mit der Vermittlerin vereinbaren.

Er hat sich auf alle Stellen ausführlich (also nicht nur Kurzbewerbung) beworben. Und da er sich sowieso am 23.12. nochmal melden soll, kommt da dann das Gespräch mit der Vermittlerin (die leider nicht dieselbe ist, wie beim ersten Mal).
Bei einem hat er auch ein Vorstellungsgespräch; und bei drei anderen, auf die er sich beworben hat (die Auswahl kann also auch gar nicht sooo falsch sein).

Nochmal: er will arbeiten

Daran habe ich keine Zweifel.

Naja, scheint hier leider nicht immer klar zu sein ([MOD: Satz gelöscht, da nach Löschung der Artikel, auf die er sich bezog, ohne Bezug]). Ich dachte ich könnte sowas durch den Zusatz betonen…

aber eben auch nicht weg von der Familie.

Muß nicht unbedingt von Nachteil sein

Die Kleine ist erst 4 Monate alt, da treibt es ihn noch nicht weg. :wink:

Grüße
Jessica