Hallo liebe Experten,
kann mir jemand sagen, wie man Kostenerstattungen durch die Afa berücksichtig, wenn man Bewerbungskosten absetzen möchte? Nimmt man die tatsächlichen Kosten, zieht die Leistungen der AfA ab und gibt nur den rest als entstandene Kosten an, gibt man alle entstandenen Kosten an und zusätzlich, welche Leistungen man erhalten hat (Nachweis Kontoauszug?)
Wie verfährt man, wenn das Finanzamt mehr Kosten anerkennt (zB 8,70 pauschal pro Bewerbung)als die AfA erstattet (5,-) ?
Danke für die Antworten und entschuldigt meine Unwissenheit!
öhm…ich stehe gerade auf dem Schlauch
AfA = Absetzung für Abnutzung?
öhm…ich stehe gerade auf dem Schlauch
verständlich
AfA = Absetzung für Abnutzung?
Ich nehme an damit ist Agentur für Arbeit gemeint, aber die Abkürzung ist doch mehr als unglücklich…
ot: korrekte Abkürzung für Agentur für Arbeit = AA
Hi!
Ist wahrscheinlich einleuchtender zu merken, wenn man sich denkt, dass die Abkürzung „AA“ auch für " A rbeits A gentur" steht.
AfA = Absetzung für Abnutzung?
Ich nehme an damit ist Agentur für Arbeit gemeint, aber die Abkürzung ist doch mehr als unglücklich…
Bei mir im Brett („Arbeits- und Sozialamt“) rollen sich mir deswegen auch regelmäßig die Fußnägel hoch. 
LG
Jadzia
wobei ich verstehen könnte, dass ggf in den Arbeitsagenturen die Bezeichnung als „AA“ nicht geliebt wird
*g*
öhm…ich stehe gerade auf dem Schlauch
AfA = Absetzung für Abnutzung?
Oh entschuldige vielmals, dafür habe ich bei der schlauen Wahl dieser Abkürzung nicht gedahct (obwohl so naheliegend), nein Agentur für Arbeit. Jetzt wird es wohl klarer 
wobei ich verstehen könnte, dass ggf in den Arbeitsagenturen die Bezeichnung als „AA“ nicht geliebt wird
Dooooch…
Auf solche Ideen kommen wir erst gar nicht! (Wird ja auch andersrum betont…