Bewerbungskosten zurück, obwohl nicht arbeitslos

Guten Tag,

wenn man Schüler ist und kurz vor dem Abschluss Bewerbungen schreibt, bekommt man die Bewerbungskosten dann auch zurück?

Habe gehört, das bekomme man nicht, weil man da nicht arbeitsuchend oder arbeitslos war, sondern Schüler.
Stimmt das?

Freue mich auf eine Antwort von Euch
Grüße: Sven

Hallo Sven,

um was für Bewerbungskosten reden wir denn? Reisekosten zu einem (weiter entfernten) Arbeitgeber? Oder den Kosten für die normale Bewerbungsmappe?

Wenn erstere: Die muss in Deutschland der Arbeitgeber zahlen, außer er teilt was anderes mit.
Wenn zweitere: Warum schickt man Papierunterlagen statt Mails?

Ansonsten bin ich fast sicher (man korrigiere mich bitte), dass die Arbeitsagentur nur dann einen Zuschuss (sic!) zu Bewerbungskosten gibt, wenn man dort auch „Kunde“ (sprich arbeitsuchend gemeldet) ist.

Wie das nun in einem Alg-II-Haushalt aussehen würde (also alle Eltern Alg-II-Empfänger und der Sohn als Schüler auf Lehrstellensuche), ahne ich nicht.

*wink*

Petzi

Nein. Außerdem gibt’s keine BeWeKos mehr.
Hi!

wenn man Schüler ist und kurz vor dem Abschluss Bewerbungen schreibt, bekommt man die Bewerbungskosten dann auch zurück?

Nö.

Habe gehört, das bekomme man nicht, weil man da nicht arbeitsuchend oder arbeitslos war, sondern Schüler.
Stimmt das?

Ja. Und weil es die Leistung „Bewerbungskostenerstattung“ (egal, ob hier nun tatsächlich BeWeKos oder Reisekosten zum Vorstellungsgespräch gemeint sind!) im Leistungskatalog des SGB III nicht mehr gibt (zumindest nicht in dieser konkreten Form).

Gruß
Jadzia