Bewertung Arbeitszeugnis

Hallo,

was hält man von folgendem Arbeitszeugnis. Ausführliche und korrekte Tätigkeitsbeschreibung ist drin, poste ich aber nicht extra. Es geht um eine Stelle als PR-Referentin in einem Konzern. Ich gehe auf Weltreise, habe also keinen neuen Job - deshalb auch nicht erwähnt.

Danke.
LG Sarah

XY hat alle übertragenen Aufgaben stets engagiert und zur vollsten Zufriedenheit erledigt. Sie hat mit ihrer freundlichen und professionellen Arbeitsweise Kollegen sowie externe Partner und Kunden stets bestens betreut und mit ihrer Service- und Lösungsorientierung wesentlich zum Erfolg der Abteilung beigetragen. Mit großer Gewissenhaftigkeit und absoluter Genauigkeit hat sie seblst schwierige Arbeiten schnell und kompetent gelöst und damit Prozesse vereinfacht und kosteneffizient gearbeitet.

Ein ausgeprägstes Organisationstalent gehört ebenso zu ihren Stärken wie absolute Zuverlässigkeit und ein engagiertes, dienstleistungsorientiertes Arbeiten. XY ist eine vertrauensvolle Persönlichkeit mit ausgezeichneten Kommunikationsfähigkeiten und sicherem, freundlichen Auftreten. Sie hat mir ihrem positiven und begeisterungsfähigen Wesen sehr gut zum Teamklima beigetragen. Ihre Vorgesetzten schätzten sie unter anderem auf Grund ihrer Loyalität und Vertrauenswürdigkeit.

Das Dienstverhältnis wurde auf Wunsch von XY zum YS aufgelöst. Wir bedanken uns für die gute Zusammenareit und wünschen XY für ihren weiteren Arbeits- und Berufsweg das Allerbeste und viel Erfolg.

Hi!

Ausführliche und
korrekte Tätigkeitsbeschreibung ist drin, poste ich aber nicht
extra.

Dann wirst Du auch keine brauchbare Antwort bekommen - ebensowenig, wie Du sie ohne den ganzen Rest bekommen wirst, der sonst noch fehlt.

Gruß
Guido

6
Moin

was hält man von folgendem Arbeitszeugnis. Ausführliche und
korrekte Tätigkeitsbeschreibung ist drin, poste ich aber nicht
extra.

=> und deswegen ist das Zeugnis eine glatte 6!
=> denn es steht in der Forenbeschreibng sowas von deutlich drin, dass das KOMPLETTE Zeugnis abgebildet sein muss, um ein Urteil fällen zu können.
=> es bringt auch nix, nun darüber zu diskutieren, denn die Experten in diesem Forum haben sich durchaus was dabei gedacht, als sie diese Regel aufgestellt haben

I.d.S.
e

Mir ist schon klar, dass das suboptimal ist. Über die Tätigkeitsbeschreibung kommt man aber sofort auf den Job, den ich ausgeübt habe, und das will ich nicht. Es wäre sehr nett, wenn es trotzdem eine konstruktive Bewertung gäbe - aber wenn nicht, dann eben nicht.

Danke, Sarah.

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Du sagst es

Mir ist schon klar, dass das suboptimal ist.

Es ist nicht suboptimal, es ist schlicht unmöglich (auch, wenn es einige neunmalkluge Noobs trotzdem immer wieder machen), ein nicht vollständiges Zeugnis zu beurteilen.

Es wäre sehr nett,
wenn es trotzdem eine konstruktive Bewertung gäbe - aber wenn
nicht, dann eben nicht.

Schade eigentlich…

Gruß
Guido

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Ok fein ihr seid die Experten :wink: Hier ist das gesamte Zeugnis:

Dienstzeugnis

XY, geb. am XY, wohnhaft in XY, war vom XY bis XY (insgesamt 2,5 Jahre) als Mitarbeiter in der Abteilung Corporate Communications bei XY beschäftigt.

Ihr Aufgabenbereich umfasste im Einzelnen:

Konzeption, Realisierung und Qualitätsanalyse der gesamten Produkt-Kommunikation

Klassische Presse- und Öffentlichkeitsarbeit inklusive Pressesprecher-Funktion – Auf- und Ausbau von Journalistenkontakten, Bearbeitung von Presseanfragen, Organisation von Pressegesprächen und Interviews, Ausgabe von Testgeräten

Koordination aller Social Media Aktivitäten, Kontaktaufbau zu wichtigen österreichischen Bloggern, Bearbeitung von Anfragen, Ausgabe von Testgeräten

Marketing- und Vertriebs- unterstützende Maßnahmen – zum Beispiel mediale Begleitung von Events und Messen

Laufende Abstimmung mit den internationalen Kommunikationsverantwortlichen, gemeinsame Umsetzung von internationalen Produkt-Launches

Konzeption und Realisierung von Events wie Pressekonferenzen, Blogger-Stammtischen und -Veranstaltungen, internen Produkt-Präsentationen

Redaktion von Pressemitteilungen, Statements und Sprachregelungen, Erstellung von Präsentationen

Steuerung von externen Agenturen

XY hat alle übertragenen Aufgaben stets engagiert und zur vollsten Zufriedenheit erledigt. Sie hat mit ihrer freundlichen und professionellen Arbeitsweise Kollegen sowie externe Partner und Kunden stets bestens betreut und mit ihrer Service- und Lösungsorientierung wesentlich zum Erfolg der Abteilung beigetragen. Mit großer Gewissenhaftigkeit und absoluter Genauigkeit hat sie seblst schwierige Arbeiten schnell und kompetent gelöst und damit Prozesse vereinfacht und kosteneffizient gearbeitet.

Ein ausgeprägstes Organisationstalent gehört ebenso zu ihren Stärken wie absolute Zuverlässigkeit und ein engagiertes, dienstleistungsorientiertes Arbeiten. XY ist eine vertrauensvolle Persönlichkeit mit ausgezeichneten Kommunikationsfähigkeiten und sicherem, freundlichen Auftreten. Sie hat mir ihrem positiven und begeisterungsfähigen Wesen sehr gut zum Teamklima beigetragen. Ihre Vorgesetzten schätzten sie unter anderem auf Grund ihrer Loyalität und Vertrauenswürdigkeit.

Das Dienstverhältnis wurde auf Wunsch von XY zum YS aufgelöst. Wir bedanken uns für die gute Zusammenareit und wünschen XY für ihren weiteren Arbeits- und Berufsweg das Allerbeste und viel Erfolg.

Unterschrift, Ort Datum

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Was ist an ‚KOMPLETT‘ so schwer?

war vom XY bis XY

???

Sorry, aber zumindest ich habe keine Lust mehr.

Gruß
Guido

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Nicht böse sein, aber warum so aggressiv?

Von Dezember 2007 bis Ende Mai 2010. Mir war nicht bewusst, dass genau diese Info so wichtig ist.

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Argh

Nicht böse sein, aber warum so aggressiv?

Von Dezember 2007 bis Ende Mai 2010. Mir war nicht bewusst,
dass genau diese Info so wichtig ist.

von WANN GENNAU bis WANN GENAU?

Nur kurz: Ein krummer Austritt (27.05.2010) deutet auf etwas hin, das eine außerordentliche (sprich: Fristlose) Kündigung rechtfertigen kann.

DESHALB sind die Details so sauwichtig…

In den Tisch beißende Grüße
Guido

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  1. Dezember 2007 bis 31. Mai 2010.
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Bei diesem Zeugnis läßt sich auch ohne Tätigkeitsbeschreibung und genaues Austrittsdatum mit ziemlicher Sicherheit sagen, dass es keine außerordentliche Kündigung gegeben hat (und auch kein größeres Zerwürfnis, das eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt hätte, wäre man ihr nicht durch einvernehmliche Aufhebung zuvor gekommen), sondern der Arbeitgeber weitgehend zufrieden gewesen ist und die Leistungen des Arbeitnehmers im wesentlichen mit sehr gut bewertet.

Darüber, ob man zwischen den Zeilen neben den positiven Äußerungen zusätzlich herauslesen will, die Kandidatin sei so eine Art Partynudel oder Abteilungsunterhalter gewesen, mag man sich streiten.

Und für mich hat sich aus der inzwischen nachgelieferten Tätigkeitsbeschreibung auch nichts Erhellendes mehr ergeben. Ich bin allerdings auch kein „Personalfuzzi“ (sondern nur Jurist) …

=> es bringt auch nix, nun darüber zu diskutieren, denn die
Experten in diesem Forum haben sich durchaus was dabei
gedacht, als sie diese Regel aufgestellt haben

wenn das dieselben Experten sind, die der Meinung sind, eine persönliche Rechtsangelegenheit werde dadurch zur abstrakten Rechtsfrage, dass man in ihrer Beschreibung „ich“ durch „der A“ und „mein Vertragspartner/Unfallgegner/Nachbar/Werauchimmer“ durch „der B“ ersetzt, dann kann man das, was immer sie sich dabei gedacht haben mögen, getrost in der Pfeife rauchen …

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Mann, entspann dich mal.

Tut ja weh beim lesen…

Leebo

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und immer wieder diese leier, blabla

(…) was immer sie sich dabei
gedacht haben mögen, getrost in der Pfeife rauchen …

=> was suchst du dann noch hier, wenn’s dir nicht passt?
=> was sie sich dabei gedacht haben? das man denen, die anderen helfen wollen, nicht an karren fahren kann.

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Ich bin allerdings auch kein „Personalfuzzi“ (sondern nur
Jurist) …

Mag ja sein - aber wenn das zutrifft, dann bist Du einer, der von Zeugnissen keine Ahnung hat…

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=> was suchst du dann noch hier, wenn’s dir nicht passt?

Hallo,

Ich als Laie, könnte mir u.U. denken, dass es auch Anwälte geben könnte, die so viel freie Zeit übrig haben und warum sie in dieser freien Zeit nichts besseres zu tun haben, als in einem Forum anderen Mitgliedern zu erklären was sie nicht wissen oder wo man sie rauchen kann weil sie nicht wissen.

Aber was weiss ich denn schon …
Ich sach ja nur … ich denke mir das eben so.

LG jasmin

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Nicht so einfach
Hi!

Eigentlich ist da nicht so viel Negatives drin, allerdings in der Summe sehe ich da schon einige Dinge, die mir sauer aufstoßen.

Es ist für einen Zeitraum von 2,5 Jahren ein enorm kurzes Zeugnis.

Es fehlt die Nennung jeglichen konkreten Erfolgs.

Es wird genannt, dass Du zum Teamklima beigetragen hast, aber nicht mit fachlicher Qualifikation helfen konntest, sprich: Du warst kein fachlicher Ansprechpartner für die Kollegen.

Die Vorgesetzten schätzten Dich wegen der Loyalität und Vertrauenswürdigkeit, aber nun mal nicht wegen der fachlichen Qualität.

Im Schlusssatz gibt es kein Bedauern, und letztendlich fehlt das „weiterhin“ vor dem Erfolg (Sie hatte ihn hier nicht, also wünschen wir ihn mal für die Zukunft)

Alles in allem sind das zu viele Dinge, die fehlen, um aus diesem Zeugnis ein gutes zu machen.
Von „Sehr Gut“ kann man überhaupt nicht erst sprechen.

VG
Guido

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Laß’ dir keinen Bären aufbinden. Das Zeugnis ist im großen und ganzen gut.

Zu den wenigen, in ihrer Bedeutung weitgehend gesicherten - und durch arbeitsgerichtliche Rechtsprechung in diesem Sinne unterlegten - Formulierungen gehört die, dass der Kandidat seinen Job „zur vollsten Zufriedenheit“ des Arbeitgebers erledigt habe. Das wird im allgemeinen als Gesamtbeurteilung gewertet, und zwar im Sinne eines „sehr gut“. Und da dies selbst in jedem drittklassigen Zeugnisratgeber nachzulesen ist, wird man unterstellen dürfen, dass selbst weniger routinierte Zeugnisschreiber sich dieses Gebrauchs bewußt sind und die Formulierung, wenn sie sie verwenden, (a) gezielt einsetzen und (b) mit dem soeben beschriebenen Aussagewert.

Zudem hat sie Partner und Kunden „bestens betreut“, und zwar nicht nur im Sinne formal ordnungsmäßen (aber ergebnislosen) Behandelns, sondern auch mit zählbarem Erfolg (sie hat „wesentlich zum Erfolg der Abteilung beigetragen“). Außerdem hat sie selbst „schwierige“ Aufgaben „schnell und kompetent gelöst“. Wer ernsthaft zum Ausdruck bringen will, er sei mit den Arbeitsergebnissen der Kandidatin - gleich ob in fachlicher oder sonstiger Hinsicht - nicht zufrieden gewesen, dem bieten sich viele Möglichkeiten. Die vorliegenden Formulierungen gehören aber ganz sicher nicht dazu.

Auch an der Schlußformel ist nichts auszusetzen. Man dankt für gute Zusammenarbeit, wünscht sogar ganz überschwenglich das „Allerbeste“. Letzteres geht sogar über das hinaus, was üblicherweise bereits als positive Einlassung beurteilt wird. Hätte der Verfasser mit der Kandidatin ein Problem gehabt, hätte er sich jedenfalls letzterer Formulierung sicherlich enthalten. Und dass der Verfasser nicht zusätzlich auch noch sein Bedauern mit dem Weggang zum Ausdruck gebracht hat, ist mit Blick auf die klare Diktion der verbliebenen Schlußformel nicht weiter schädlich - denn wo schon ein Gürtel ist, braucht es nicht auch noch Hosenträger.

Unter dem Strich mag man sicher über die eine oder andere Formulierung diskutieren (Partynudel?); dass das Zeugnis zu viele Dinge enthalte, um daraus ein gutes zu machen, ist aber in jedem Fall unseriöser, kenntnisloser Blödsinn.

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Oh man
Hi!

Ich schätze Deine Beiträge in den Bereichen, in denen Du weißt, wovon Du sprichst, aber

in jedem Fall unseriöser, kenntnisloser Blödsinn.

kam hier nur von Dir.

Es geht überhaupt nicht um das, was man vor Gericht erstreiten kann, es gaht darum, was in dem Zeugnis nicht steht und von Einstellenden vermisst wird, was aus diesen paar Zeilen eben nicht unbedingt ein gutes Zeugnis macht.

Aber wie gesagt: Du hast offensichtlich keine Ahnung, sondern brüstest Dich mit Deinem „Jurist“.
Mein Lieblingsfachanwalt für Arbeitsrecht hat laut eigener Aussage mal so gar keine Ahnung von Medizinrecht, und das, obwohl er Jurist ist…

Vielleicht wäre es angebracht, bei Deinen Leisten zu bleiben, diese Arroganz einfach mal stecken zu lassen, und die Bewertung von Arbeitszeugnissen den Leuten zu überlassen, die wissen, wovon sie sprechen.

Kopfschüttelnd
Guido

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Kleine Erläterung, bevor es falsch verstanden wird
Hi nochmal,

nur nochmal zur Erläuterung:
Es geht nicht darum, was man rechtlich vor Gericht erstreiten kann, dafür wären wir hier auch im falschen Brett.

Es geht auch nicht darum, dass drittklassige Zeugnisratgeber sagen, dass ein „stets zur vollsten Zufriedenheit“ eine 1 ist. Sie sind deshalb drittklassig, weil das schlicht Blödsinn ist.
Man kann auch mit dieser Floskel ein vernichtendes Zeugnis ausstellen.

Es geht auch nicht darum, dass ich dem Aussteller unterstellen will, dass er absichtlich etwas vergessen hat.

Es geht darum, was ein Personalverantwortliche aus einem Zeugnis liest.
Da in diesem Zeugnis ziemlich klar herauszulesen ist, dass ein gutes erstellt werden sollte, halte ich es aber nicht wirklich für unklug, die genannten Dinge mal freundlich nachzufragen, zumal der 31.05. noch nicht akut ist.
Nicht wenige Leute, die Bewerbungen vorsortieren, klammern sich vor allem am unteren Drittel fest, und da ist es schlicht Fakt, dass wesentliche Dinge für eine gute Bewertung schlicht nicht vorhanden sind.
Dazu halt die Tatsache der Kürze und das fehlende Konkrete…

Gruß
Guido, für den das Zeugnis ausdrücklich KEIN KO-Kriterium darstellt (aber sehr gut ist es nicht und auch eine gute 2 kann man daraus eigentlich nur lesen, wenn man ein sehr optimistischer Mensch ist), aber, wenn man es besser kriegen kann, sollte man es versuchen

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