Hallo zusammen,
junge Frau (21) befindet sich in der Ausbildung und wohnt bei ihrer Mutter (AlG II-Empfängerin).
Die junge Frau leidet an Epilepsie und ihr wurde vom Frauenarzt und vom Neurologen die Spirale als
nächstes sicherstes Verhütungsmittel i. V. m. Kondomen empfohlen, das die Pille sich mit den Medikamenten
gegen Epilespie „beißt“.
Die Spirale kostet ca. 300 €.
Übernimmt die ARGE die Kosten dieser Spirale? Wenn ja, in welcher Höhe?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
Hi!
Übernimmt die ARGE die Kosten dieser Spirale?
Nein. Zwar sieht das SGB II für einige Personengruppen sog. Mehrbedarfe vor, die junge Dame gehört aber keinem davon an.
Nachzulesen ist das z. B. in FAQ:3254 und den darin genannten offiziellen Links.
Gruß
Jadzia
Hmmm … aber ein MB ist ja ein Betrag, den ein AlG II-Empfänger monatlich mehr zu seinem Regelsatz bekommt, weil dieser eben einen solchen MEHRbedarf aufgrund von Schwangerschaft, Krankheit … hat. Das liegt zwar hier nicht vor, aber bei der Spirale würde es sich um eine einmalige Kostenübernahme, um einen Zuschuss handeln, der einmalig gezahlt werden würde, damit die junge Dame verhüten kann, zumal bei der Frau ja eine medizinische Indikation für eine Spirale vorhanden ist!
Da gibts doch einen Unterschied!?
Ich finde, dass hier die Begründung und der Verweis auf einen MB nicht korrekt sein kann.
bezahlt die ARGE Sex
Da gibts doch einen Unterschied!?
Der liegt auch vor.
Ich finde, dass hier die Begründung und der Verweis auf einen
MB nicht korrekt sein kann.
Soweit die Dame das auch so sieht, kann sie Klage erheben. Die Aussichten sind eher mau. Gesetzlich ist es erstmal so wie oben bereits dargestellt. Die Spirale stellt keine Begründung auf Mehrbedarf im Sinne des SGB dar.
Sie kann einen Darlehensantrag über 300 EUR stellen.
Die medizinische Indikation steht außer Frage, aber es ist zumutbar, dass sie mit Kondom verhütet oder schwanger wird oder Sexpraktiken ohne Schwangerschaftsrisiko ausübt oder auf sexuelle Betätigung verzichtet. Letzlich würde hier die Solidargemeinschaft für die lediglich besser auszuübende sexuelle Betätigung aufkommen müssen. So etwas gibt es nur bei Beamten (die bekommen Viagra bezahlt). Im Leistungskatalog für H4-Empfänger ist das (noch) nicht vorgesehen.
Was ist eigentlich mit den H4-Empfängern die gar keinen Sex (also den mit dem anderen Geschlecht) haben können, weil sie als H4 keine mehr abgeschleppt bekommen, dann müsste denen ja wenigstens 1x monatlich der Prostituiertenbesuch bezahlt werden. Und was ist wenn dann einer der H4 zum Arzt geht und sich bescheinigen lässt sexsüchtig zu sein und aufgrund der medizinischen Indikation mind. 4 solcher Bezugsscheine benötigt oder zur Wiederherstellung des seelischen Gleichgewichts bestimmte Praktiken bei den bezahlten Sex-Diensten benötigt; stellt dies dann einen Mehrbedarf dar?
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Hallo,
Die medizinische Indikation steht außer Frage, aber es ist
zumutbar, dass sie mit Kondom verhütet oder schwanger wird
oder Sexpraktiken ohne Schwangerschaftsrisiko ausübt oder auf
sexuelle Betätigung verzichtet.
Nur so aus Interesse. Zahlt die ARGE dann wohl auch eine Abtreibung?
Oder ist man als Hartz 4 Empfänger verpflichtet das Kind auszutragen?
Gruß Lulea
Hallo
Die medizinische Indikation steht außer Frage, aber es ist zumutbar, dass sie mit Kondom verhütet oder schwanger wird …
Nur so aus Interesse. Zahlt die ARGE dann wohl auch eine Abtreibung?
Zahlt das nicht die Krankenkasse?
VG
Hallo Simsy,
Zahlt das nicht die Krankenkasse?
nur bei medizinischer Indikation.
In Vor-Hartz-Zeiten hat tatsächlich das Sozialamt die Kosten für eine Abtreibung übernommen - allerdings auch die Kosten für die Pille. Wie es heute geregelt ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
Beste Grüße
=^…^=