Hallo,
eigentlich habe ich schon aufgegeben meine Ware zu erhalten…
Folgendes ist mir Ende Dezember passiert. Ich habe mir bei vistaprint.de Visitenkarten bestellt. Preis ca. 28 Euro. Alles wurde sauber abgewickelt. Ich erhielt eine Bestätigung und dann eine Mail das die Ware versendet wurde. Sie kam jedoch nie bei mir an. Die Kontoabbuchung erfolgte natürlich umgehend!
Ich habe 4 Mal(!!!) an den Kuundenservice geschrieben, mit der Bitte um erneute Zusendung oder Nachforschung. Ich erhielt als Antwort immer supernette vertrauenswürdige automatische Mails, aber mit mir Kontakt aufgenommen hat bisher keiner. Was kann ich jetzt tun??? Sagt ich mir: Dumm gelaufen und vergesse das ganze?
Vielleicht hat die Post auch geschlampt, aber dann ist es doch der Part dieser Firma eine Nachforschung anzustellen. Oder?
Was würdet Ihr an meiner Stelle tun? Irgendwie wurmt es mich, evtl. verarscht worden zu sein! Habe aber keine Ahnung was ich tun kann (
also verar… wurdest Du von vistaprint bestimmt nicht. Ich habe da schon mehrfach (und erfolgreich bestellt. Aber…der Kundenservice scheint nicht so besonders toll zu sein. Ebenso wie die agressive Werbung, sobald man mal die eMail-Addy rausgerückt hat.
Bleib dran, evtl. mußt Du auch mal etwas heftiger im Ton werden.
Ende Dezember ist meines Erachtens für ne Mahnung zu früh. Das sind - angesichts der Massen von Feiertagen auch in USA und des Postweges wirklich nicht so viele Tage.
Bei mir hat es mit den Gratiskarten schon ca. mind. 1 Monat gedauert.
ich hab bei Vistaprint vor einigen Tagen eine Anfrage gestellt und eine supernette Antwort erhalten, daß man mir bald antworten würde - bisher Pustekuchen.
Wenn Du bereits bezahlt hast und trotz mehrfacher E-Mail bislang weder Ware noch Antwort erhalten hast, würde ich der Abbuchung widersprechen.
Wenn die Ware auf dem Postweg verloren gegangen ist, ist das nicht Dein Problem.
Sobald Du die Ware hast, kannst Du denen das Geld ja wieder überweisen. Aber ich finde es eine Frechheit, das Geld erheblich vor der Leistung abzubuchen.
Grüße
Gordie
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Bei Abbuchungserlaubnis ist kein Rückruf möglich.
Hallo, liebe Evelin
entgegen der Meinung vo einigen hier muss ich Dir leider sagen, daß eine Rückbuchung nicht möglich ist - die gibt es bei der Abbuchungserlaubnis NICHT!
Deshalb:
Mahne die Lieferung an
setze eine Frist zur Liefung
Bei nichteinhalten fordere dein Geld wieder.
Jakob
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
entgegen der Meinung vo einigen hier muss ich Dir leider
sagen, daß eine Rückbuchung nicht möglich ist - die gibt es
bei der Abbuchungserlaubnis NICHT!
Wie kommst du denn darauf? Wenn jemand von meinen Konto was abbucht habe ich 6 Wochen Zeite diese Buchung Stornieren zu lassen. Abbuchungserlaubnis=Lastschrift.
Gruß
entgegen der Meinung vo einigen hier muss ich Dir leider
sagen, daß eine Rückbuchung nicht möglich ist - die gibt es
bei der Abbuchungserlaubnis NICHT!
ich muss sagen, jetzt bin ich enttäuscht von dir.
Von Zeit zu Zeit hast du ja mal ein paar gute Ideen, aber das ist ja wohl der grösste Schwachsinn.
Abbuchungserlaubnis ist wie Überweisung kein RRuf
Lieber Roland lieber Mario
Ihr befindet euch leider im Irrtum.
Was Ihr meint ist die sogenannte Einziehungserlaubnis, dieser kann man bis zu 6 Wochen widerrufen
Eine Abbuchung ist wie eine Überweisung die lässt sich nicht wieder zurückrufen, nachdem diese ausgeführt ist.
Jakob
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Was Ihr meint ist die sogenannte Einziehungserlaubnis, dieser
kann man bis zu 6 Wochen widerrufen
wenn jemand von meinem Konto etwas abbucht, muss er vorher eine Einzugsermächtigung erhalten haben, sonst kann er bei mir nichts abbuchen.
Und diese kann ich immer in einer gewissen Frist zurückbuchen lassen.
Was Ihr meint ist die sogenannte Einziehungserlaubnis, dieser
kann man bis zu 6 Wochen widerrufen
Eine Abbuchung ist wie eine Überweisung die lässt sich nicht
wieder zurückrufen, nachdem diese ausgeführt ist.
Teilweise richtig, aber es heisst Lastschrift mit Einzugsermächtigung oder Lastschrift mit Abbuchungsauftrag. Nur frage ich mich wieso du darauf kommst, das hier ein Abbuchungsauftrag vorliegt? Ich kenne das nur bei regelmässigem geschäftlichen Verkehr, zwischen Unternehmen, und das scheint mir hier eher privater Natur zu sein…
Was Ihr meint ist die sogenannte Einziehungserlaubnis, dieser
kann man bis zu 6 Wochen widerrufen
Eine Abbuchung ist wie eine Überweisung die lässt sich nicht
wieder zurückrufen, nachdem diese ausgeführt ist.
Du musst dich deutlicher ausdrücken:
Überweisung oder Abbuchung? Eine normale Überweisung kann man nicht zurücj ziehen. Richtig. Was meinst du mit Abbuchung? Bei allen Bankgeschäften wo Geld von dein Konto geht wird was abgebucht. Die Frage ist nur ob die die Abbuchung selbst veranlaßt oder jemanden Erlaubst von deinen Konto Geld einzuziehen?
Gruß
wenn jemand von meinem Konto etwas abbucht, muss er vorher
eine Einzugsermächtigung erhalten haben, sonst kann er bei mir
nichts abbuchen.
Und diese kann ich immer in einer gewissen Frist zurückbuchen
lassen.
Hallo Roland,
so generell kann man das nicht sagen.
Vergleiche bitte Lastschrift mit Einzugsermächtigung und den Abbuchungsauftrag. FAQ:843
Allerdings frage ich mich wie Jakob darauf kommt, das ein Abbuchungsauftrag (den man ja gegenüber seiner Bank erteilt und der nur im Geschäftskundenbereich öfters vorkommt) statt einer Eiunzugsermächtigung (die man ja gegenüber dem Geschäftspartner erteilt) vorliegt.
Was meinst du mit Abbuchung? Bei
allen Bankgeschäften wo Geld von dein Konto geht wird was
abgebucht. Die Frage ist nur ob die die Abbuchung selbst
veranlaßt oder jemanden Erlaubst von deinen Konto Geld
einzuziehen?
eine Abbuchung kommt immer von aussen. Selber kann ich nichts abbuchen, denn dann wäre es ene Überweisung
Hallo Evelyn,
folgen Sie bitte folgenden Link: http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/lastschriftruec….
Hier wird alles erklärt.
Ich lasse online alles rückbuchen(Postbank), was von mir nicht genehmigt wurde oder geliefert wurde(Ware).
Text an die Bank: Bitte buchen Sie Betrag xyz,vom abc, auf mein Konto, zu Lasten des Auftraggebers, zurück. Betrag wurde zu unrecht abgebucht.
Hat bisher ohne Probleme geklappt.
MbG
shiny
Hallo Jacob,
nach Auskunft meiner Bank kann man einen abgebuchten Betrag aus einer
Einziehungserlaubnis bis 6 Wochen nach Quartalsabschluß zurückbuchen
lassen.
Das ist so in Ordnung ABER…
Wenn Du z.B. Eine Bestellung aufgibst im Fernsehen 12CD mit alten Volkliedern must Du mal auf das Angebot achten die sprechen nicht von Einziehungserlaubnis !!!
sondern von >>>abbuchen