Hallo, ein Miteigentümer möchte den Boden seiner Dachterasse erneuern, was dann aus den Rücklagen der Eigentümergemeinschaft bezahlt werden soll. In der Teilungserklärung steht ausdrücklich, dass die Erneuerung der Böden der Terassen Sache der Eigentümer ist. Muss die Eigentümergemeinschaft die Erneuerung des Dachterassenbodens bezahlen. Die Fliesen auf besagter Dachterasse sind nicht schwimmend verlegt, sondern verklebt. Spielt das eine Rolle?
Vielen Dank für eure Antworten.
MfG Kreischnymphi
Aus eigener Erfahrung: Ja die Gemeinschaft muss den Balkonboden oder eben hier Terrassenboden anteilig mit bezahlen.
So war es bei uns auch.
Ach, Teilungserklärungen sind überall gleich? Das war mir neu.
vnA
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Hallo,
In der Teilungserklärung steht ausdrücklich, dass die Erneuerung der
Böden der Terassen Sache der Eigentümer ist.
Dann verstehe ich die Frage nicht.
Der Belag ist dann auf jeden Fall seine Sache. Etwas anderes könnte es mit einer evtl. Abdichtung sein.
Die Fliesen auf besagter Dachterasse sind nicht
schwimmend verlegt, sondern verklebt. Spielt das eine Rolle?
Nö.
lg
Richard